Keine Ahnung wie deine Gastronomen die Kurzarbeit beantragen, dass dies 3 Monate geht.Maischter04/2.0 hat geschrieben: 22.01.2021, 23:08Bist Du in Gesprächen mit Gastronomen? Da ich es bin, muss ich Dich leider enttäuschen.händsche hat geschrieben: 22.01.2021, 12:05
Aktuell erhalten (oder haben erhalten) Einzelunternehmen (diese sprichts du ja hauptsächlich an):
- Kurzarbeit für ihre Angestellten
- Erwerbsersatz für ihre privaten Ausgaben
- Covid-19 Kredit für Betriebskosten
- Mietzinsreduktion 2.Quartal 20 (BS, BL)
- Härtefall Beiträge
Deine Aufzählung ist leider nur theoretischer Natur.
Kurzarbeit gibt es...nur mit 3 Monatiger verspätung
Kredite tönt toll...hilft aber undiplomatisch gesagt einen Dreck da mann diese nie und nimmer schnell (und wenn dann fett zinsen drauf) zurückzahlen kann.
Mietzinsreduktionen gab es im 1. Lockdown. Im 2. ist das (noch) nicht der Fall
Härtefall Beitrage...dass ich nicht lache. Wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt. Was nichts positives ist.
Ich rede hier von 2 sehr gut laufenden Restaurationen. 1 in BS und 1 in BL.
Den Beizern steht das Wasser bis zum Hals. und das finde ich sehr beschämend für dieses Land.
Der covid kredit ist aktuell zinslos.
Mietzinsreduktion schreibe ich ja vom 2.Quartal 2020
Was macht denn bs und bl bei den Härtefallbeiträgen genau falsch?
Andere Frage was unternehmen deine Gastronomen um in dieser Zeit trotzdem Geld zu verdienen?