El Pibe - Valderrama hat geschrieben: 27.08.2026, 18:12
Hier noch der ausführlichere Artikel aus der NZZ mit Details…..60 mit Schlagstöcken, Messern und Pfefferspray bewaffnete FCZler gegen 9 GCler, wow mutig, Züri isch ois….
An einem Mittwochabend im Herbst 2024, kurz vor 22 Uhr, fahren über zwei Dutzend Autos gleichzeitig vor der Turnhalle der Sekundarschule Rickenbach vor, einem Örtchen ausserhalb von Winterthur mit nicht einmal 3000 Einwohnern. In den Fahrzeugen sitzen rund sechzig Männer. Sie tragen Turnschuhe und schwarze Kleidung, vermummen sich, als sie aussteigen. Sie haben Schlagstöcke, Messer und Pfeffersprays bei sich.
In der Turnhalle befinden sich neun GC-Ultras. Sie basteln nichtsahnend an einem Transparent, das sie beim Derby mit dem Rivalen FCZ in drei Tagen zeigen wollen. Vor der Halle verlassen die Angreifer den Parkplatz. Einer von ihnen trägt einen Hammer in der Hand. Er geht voran und schlägt die Glasscheibe der Eingangstür zu Bruch. Dann stürmen die Männer in das Gebäude. «Wie Raubtiere, die sich aus dem Nichts und mit aller Kraft auf ihre Beute stürzen», sagt der Staatsanwalt später.
Ein von langer Hand geplanter Überfall
Bilanz des Angriffs: eine zerbrochene Glastür, mehrere Leichtverletzte, FCZ-Schmierereien auf dem Schulgelände und am Bahnhof. Und ein gestohlenes GC-Transparent, das die FCZ-Ultras einige Tage später während des Derbys verbrennen. Es ist eine Aktion, die die GC-Fans demütigen soll.
Der überfallartige Angriff dürfte von langer Hand geplant worden sein. Es ist eine Abrechnung im Fussballfan-Milieu, wie man sie in der Schweiz noch selten gesehen hat.
Nun, rund zwei Jahre später, wird der Fall vor dem Bezirksgericht Winterthur verhandelt. Es geht um schwere Straftatbestände wie Raub, und den Beschuldigten drohen harte Strafen – für die Attacke und für ein gestohlenes Stück Stoff, das objektiv keinerlei Wert hat.
Der Überfall in der Rickenbacher Turnhalle ist durch Aufnahmen der dort fix installierten Videokameras belegt. Aber die Strafverfolgungsbehörden stehen vor dem altbekannten Problem: Wie individuelle Schuld nachweisen, wenn eine Gruppe vermummt auftritt? In diesem Fall haben sie eine Spur. Denn einer aus der schwarzgekleideten Masse lässt einen kleinen gelben Gegenstand fallen: eine Packung Ricola-Bonbons.
Auf der Bonbonpackung findet die Polizei DNA-Spuren. Sie führen zu einem in der Fanszene bestens bekannten Mann. Videobilder zeigen, dass es mutmasslich derjenige Ultra ist, der die Eingangstüre eingeschlagen hat. Einen zweiten Beschuldigten können die Behörden aufgrund seiner Kleidung identifizieren. Er stand gemäss Staatsanwalt Schmiere und hat die Aktion als «Respektsperson» unter den Fans überwacht.
Ein Indiz, das beide Beschuldigten belastet: Sie haben in der Tatnacht praktisch zeitgleich und am gleichen Ort in der Stadt Zürich ihr Handy ausgeschaltet – und es etwa eineinhalb Stunden später wieder in Betrieb genommen, als sie sich von Norden her der Stadt näherten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft passt diese Lücke beim Handyempfang bestens zur Tat.
Beschuldigter spricht von politisch motiviertem Verfahren
Am Prozess wirft der Staatsanwalt den beiden Männern massive kriminelle Energie vor. Der Mob sei getrieben gewesen von einer «rein anti-GC-orientierten Gemütsbewegung» und dem «Verlangen nach Gewalt». Nur dank Glück sei es zu keinen schlimmen Verletzungen gekommen. Und dank dem Eingreifen eines Anwohners. Dieser sei dann aber ebenfalls angegangen worden: Er habe sich mit einem Faustschlag gegen einen Angreifer gewehrt, worauf ein anderer ihn mit Pfefferspray attackiert habe.
Auffällig ist, dass die beiden Beschuldigten keineswegs Jugendliche sind, die im Übermut gehandelt haben. Der Mann, dessen DNA-Spur auf der Ricola-Packung entdeckt wurde, ist 28 Jahre alt, ausgebildeter Gärtner und heute als Strassenbauer tätig. Die Behörden haben ihn vermutlich aufgrund seiner Vorstrafen identifizieren können: 2020 wurde er zu 24 Monaten Freiheitsstrafe wegen versuchter schwerer Körperverletzung im Rahmen einer Fan-Auseinandersetzung verurteilt.
Der zweite Beschuldigte ist Hochschulmitarbeiter und acht Jahre älter. Auch er hat Vorstrafen wegen Land- und Hausfriedensbruchs. Der Staatsanwalt sagt am Prozess, der berufliche Hintergrund mache das Vorgehen der beiden noch unverständlicher: Es seien doch «gebildete Schweizer Bürger».
Die beiden Männer schweigen am Prozess vor Bezirksgericht zu den Vorwürfen. Der Hochschulmitarbeiter beantwortet sogar die Frage nach Geschwistern oder seiner Ehefrau mit dem immer gleichen Satz: «Ich verweigere die Aussage.» Der Strassenbauer sagt nichts zur Sache, erzählt aber bereitwillig von seinen Karriereplänen und dem kürzlichen Heiratsantrag an seine Verlobte – offensichtlich mit dem Motiv, eine drohende Gefängnisstrafe abzuwenden.
Die Verteidigerin des Strassenbauers versucht, den DNA-Beweis zu entkräften. Ihr Mandant sei damals in Fan-Kreisen verkehrt, die DNA könne auch auf andere Weise auf die Ricola-Packung gekommen und von einem Dritten am Tatort verloren worden sein. Und für ein Ausschalten des Handys gebe es viele Gründe, zum Beispiel, dass man seine Ruhe haben wolle.
Man müsse «die Kirche im Dorf lassen», findet die Anwältin: Der Sachschaden durch den Überfall halte sich in Grenzen, Verletzte habe es keine gegeben – im Gegensatz dazu, was die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage festhält. Es sei nicht einmal sicher, dass es sich um einen Raub handle: Auf den Videobildern sei nicht ersichtlich, ob wirklich ein GC-Transparent abtransportiert werde.
Der Verteidiger des Hochschulmitarbeiters sagt, die Vorwürfe seien konstruiert. Die Behörden stützten sich auf «angebliche Szenekenner», die seinen Mandanten «angeblich identifiziert» hätten. Und die Kleider, die die Polizei bei einer Hausdurchsuchung ein halbes Jahr nach der Tat bei seinem Mandanten gefunden habe, liessen sich ebenfalls nicht klar den Videobildern zuordnen. Bei den Schuhen – schwarze Reebok Classic Leather – handle es sich überdies um ein in Fussballkreisen gerne getragenes Massenprodukt.
Zum Schluss der Verhandlung spricht der Hochschulmitarbeiter dann doch noch. Er trägt seine eigene Deutung der Dinge vor. Der Prozess sei politisch motiviert durch die Sicherheitsdirektion von Regierungsrat Mario Fehr (parteilos). Fehr habe nach dem Turnhallenüberfall ein hartes Durchgreifen angekündigt – da müssten nun offensichtlich Taten folgen. Und die Fankurven seien der «bürgerlichen Gesellschaft» ein Dorn im Auge, weil hier «Solidarität statt Konkurrenzkampf» gelebt werde. Fehr wolle deshalb ein «repressives Zeichen» setzen.
Gericht hat keine Zweifel
Das Bezirksgericht in Winterthur hat dafür allerdings wenig Gehör. Es verurteilt die beiden Männer wegen Raubes, Landfriedensbruchs, Hausfriedensbruchs sowie Sachbeschädigung zu bedingten Freiheitsstrafen von 22 sowie 20 Monaten. Hinzu kommen Geldstrafen in der Höhe von 180 Tagessätzen à 50 Franken. Im Fall des Strassenbauers wird sie unbedingt ausgesprochen, im Fall des Hochschulmitarbeiters bedingt.
Bei der Urteilseröffnung sagt der Richter: «Es bestehen nicht die geringsten Zweifel, dass FCZ-Fans am Werk waren, um das Banner aus der Turnhalle zu stehlen.» Dabei seien die Täter mit ziemlich hoher krimineller Energie vorgegangen.
Der Richter sagt, man habe auch keine Zweifel daran gehabt, dass die beiden Männer beim Sturm auf die Turnhalle dabei gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft habe die Indizienkette schlüssig dargelegt. Da sei zum einen die Ricola-Packung gewesen. Darauf sei einzig die DNA des Strassenbauers zu finden gewesen. «Sie haben keine alternative Erklärung dafür geliefert, weshalb einzig Ihre Spur auf dem Päckchen zu finden war.» Das Gleiche gelte für die ausgeschalteten Handys, die Kleider und Schuhe. Zugutehält das Gericht dem Strassenbauer, dass er sich bemühe, ein Leben zu führen, das in eine andere Richtung gehe.
Zahlen müssen die Männer zudem für den entstandenen Schaden in der Schule in Rickenbach sowie für die Kosten des Verfahrens. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die beiden FCZ-Fans können dagegen noch in Berufung gehen.