Liebe Forumskolleg*innen
Ich habe mich nun eine gewisse Zeit mit meiner persönlichen Meinung zurückgehalten.
Jetzt positioniere ich mich ebenfalls. Und zwar ganz klar Pro David Degen als künftigen Besitzer der Holding.
Seine Chancen schätze ich als hoch ein, dass dieser rechtlich Recht erhalten dürfte.
Nicht nur mandatierte David Degen mit Niederer Kraft Frey eine der Top 5 Wirtschaftsanwaltskanzleien (und dazu gehört Vischer nunmal nicht dazu, welche Herr Burgener vertritt). Auch ist NKF die Adresse schlechthin, wenn es um Verträge und Rechtsfragen bei CV Investments und der Klärung sowie das Vertreten von Aktionären analog David Degen, betrifft.
Rechtlich ist selbstverständlich ein gewisser Handlungsspielraum für beide Parteien vorhanden, allerdings basiert dies in Bezug zu typischen Interessenskollisionen auf Vorgaben des gesellschaftsrechtlichen Gesetzgeber.
Einen Punkt, welcher hier (noch) nicht fundiert erwähnt und aus meiner Sicht essentiell ist (ich zitiere): «Während Vorhandrechte vor dem Abschluss eines Vertrags zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten einsetzen, bedeutet ein Vorkaufsrecht, dass der verkaufswillige Aktionär zwar einen Vertrag mit einem Dritten über die Veräusserung der Aktien abschliessen darf, dieser Vertrag aber die Bedingung enthalten muss, dass der Verkauf erst in Kraft tritt, wenn die anderen Aktionäre oder sonstigen Berechtigten ihre Vorkaufsrechte nicht ausgeübt haben.»
Degen hat aber seine vorgesehenen Vorkaufsrechte in casu de facto rechtskonform ausgeübt.
Es gibt einige andere Aspekte, welche aus meiner Sicht, David Dagen zuspielen, wobei ich diese zusammengefasst so in einfacher Sprache versuche festzuhalten:
Eine Mitverkaufspflicht (Drag-Along) ist ein Vertragselement, welcher den Verkäufer (Herr Burgener als den "Berechtigten") ermöglicht, bei einer Verkaufsverhinderung seitens der Minderheitsaktionäre (eigentlich ebenfalls "Berechtigte") >ohne deren direkte Kaufabsicht< (bspw. mangels Liquidität) die "Co-Sale Obligation" walten zu lassen (gesetzlich vorgegebene Option).
Da aber der "Berechtigte" Degen seine Kaufabsicht deponierte (sonst hätte es auch, trotz nur oberflächlicher Faktenprüfung durch das Gericht, keine superprovisorische Verfügung gegeben), sieht das ganze für den Hauptaktionär anders aus.
Zudem gibt es drei Punkte, welche relevant sein dürften:
a)
Burgener weiss in Degen einen "Berechtigten", welcher Vorhandrechte besitzt und muss als verkaufswilliger Aktionär einige Hürden überwinden, bevor er seine Aktien an einen Dritten (Basel Dream & Vision AG) verkaufen darf - das wichtigste ist vereinfacht gesagt: kein vorliegendes Kaufangebot des "Berechtigten" Degen >zum Preis vom Dritten< !!
Somit steht es zwar Herr Burgener als verkaufswilliger Aktionär zu, ein (Zitat) "einen Vertrag mit einem Dritten über die Veräusserung der Aktien abzuschliessen, dieser Vertrag aber die Bedingung enthalten muss, dass der Verkauf erst in Kraft tritt, wenn die anderen Aktionäre oder Berechtigten (Degen) ihre Vorkaufsrechte nicht ausgeübt haben." - dies deckt sich mit der gestrigen etwas peinlichen öffentlichen Kommunikation (welche aus meiner Sicht nur als Manöver zu verstehen ist, Druck in der Öffentlichkeit zu erzeugen - wird aber vermutlich ein "Beinschuss" sein).
b)
Das Drag-Alone Recht, auf welches sich Herr Burgener versucht zu "retten" sieht aber auch eine Missbrauchsvorbeugung vor. Demnach kann einem Missbrauch entgegengewirkt werden, in dem die Ausübung des Kaufrechts seitens der Zielgesellschaft (in diesem Fall die Holding) durch einem echten Investor (B. D.&V. AG / Centricus) kommen muss und nicht von einer Person oder einem Unternehmen, welches mit einem Gesellschafter näher verbunden ist (was aber de jure so ist, denn Burgener möchte einen Teil "selber erwerben" - was man statt juristisch sondern in einfacher Sprache als "ausbooten" vom Minderheitsaktionär werten dürfte).
c)
NKF, respektive Büchi und David Degen haben bereits zwischen den Zeilen zu verstehen gegeben, dass in der Vergangenheit David Degen nicht mit direkten Informationen (Facts & Figures sowie Zahlen) bedient wurden. Dies zeigt uns die Aussage, dass die Zahlen der Holding vereinfacht dargelegt an Degen übergeben wurden. Zum Schutz der Minderheitsaktionäre gibt es ja bekanntlich das Recht, einen Verwaltungsratsitz einzunehmen, was zum einen eine Mitsprachemöglichkeit sichert und zum anderen den Zugang zu "direkten Informationen" verschafft. Auf dieses Recht wird gerichtlich Wert gelegt und die bisherigen Informationen lässt den Schluss zu, dass Herr Burgener dieses -ebenfalls- verletzt haben dürfte (siehe Aussage "Eric Sarasin").
Anmerkung zu Eric Sarasin: Odermatt prangert die Kommunikation von Zahlen an Sarasin durch Degen an, nicht vergessen sollte man, dass Sarasin sich jederzeit als Unternehmens- und Finanzberater von Degen positionieren darf/dürfte/kann/könnte, welche ihm ein Recht zuordnet, im (auch mündlichen) Auftrag von Degen, Zahlen zu analysieren. Da hat Odermatt vermutlich nur populistisch versucht Stimmung zu machen (kolportiert in Anwesenheit von Herr Burgener).
Fazit:
In Niederer Kraft und Frey, apropos, sein "Kompagnon" Thomas Hochstrasser ist "nur ein Senior Associate (wobei dieser mit Sicherheit von effektiven NKF-Partnern, wie Herr Till Spillmann & Co. assistiert werden dürfte - ich schätze die Anzahl des Teams auf ca. 4-7 NKF-Anwälte, jeder mit einer Spezialfrage konfrontiert und auf dem Gebiet der "winning part member"), hat Degen vermutlich mit seinen Mitstreitern den entscheidenden Schachzug geleistet. Vergessen wir nicht, dass jede Kanzlei eine Kollissionsprüfung vor Mandataufnahme macht; dies schliesst aber nicht aus, dass weitere Kanzleien und/oder Anwälte beigezogen werden können (welche aber weder in de Akten noch vor Gericht erscheinen). Hier sehe ich eine denkbar mögliche weitere Konstellation wie folgt: NKF, Böckli Bühler Partner und Bär & Karrer AG/Brandschenkestrasse 90, ZH im Zusammenschluss. Bär & Karrer ist die absolute Champions League (mit Status "Seriensieger") und wird aus meiner (bescheidenen) Sicht
mitnichten mit Herr Burgener zusammenarbeiten.

B&K kennt man mit Prof. Dr. Rolf Watter (ich verehre ihn) ein Aushängeschild, zeichnete er sich doch für die Gründung und den Konstrukt von Novartis verantwortlich...

ist seit 2013 Verwaltungsratspräsident der PostFinance... und und und (Lektüre:
https://www.handelszeitung.ch/panorama/ ... er-beisser )
Vermutlich lässt sich Burgener aus einem Antrieb einer inneren Selbstbezogenheit auf eine Konfrontation hineinziehen, weil er spürt, dass es ihm dieses Mal nicht gelingen dürfte, seine zwielichtigen Ideen zu verwirklichen (und dabei geht es mitnichten nur um ein Return on Investment seines bisher investierten Kapitals - ohne bisherige Dividedenausschüttung, welche er aber vermutlich bereits anderweitig umgehen haben dürfte, Stichwort: Cameleon...). Ich beschreibe das in etwa so: Goliath spürt von dem "Kampf" mit David, dass die "Niederlage" naht.
Abschliessend bleibt zu sagen: jede Top-Kanzlei kann stets auch "Fehler" in der Argumentation und Auslegung machen, was in einer gerichtlichen Entscheidung von Relevanz sein dürfte. Somit hoffe ich, dass das Umfeld von David Degen auf dem bisher hohen Niveau weiterarbeitet und sich nicht mit dem niederträchtigen Gebaren seitens des aktuellen Holding-Besitzers vorführen lässt.
Prognose:
Gericht entscheidet, ausser der Druck aus Basel (inkl. Vertreter aus dem Daig und den Sponsoren) steigt.
Ausgangsprognose: für mich,
ganz klar Vorteil Degen - und das auch >ohne< Einsicht in die Verträge zu besitzen.
Lektüren zum Thema gibt es online zur Genüge, allerdings ist ein PDF interessant, welchr auf der Webseite von Niederer Kraft und Frey zur Verfügung gestellt wird:
https://www.nkf.ch/app/uploads/2018/06/ ... rungen.pdf
Mein persönlicher Standpunkt:
- die Zeit von Burgener im Umfeld des FC Basel neigt sich dem Ende zu (inkl. seiner Mitstreiter: Odermatt, Heri & Co.)
- Herr Burgener verstand zu keiner Zeit, dass der Fussballclub kein Investment-Vehikel ist, sondern ein "Club mit Herz und Seele"
- es ist beschämend, dass er der Hauptverantwortliche dafür ist, dass es in einem juristischen Grosskrieg enden dürfte
- David Degens superprovisorische Verfügung (somit sein First-Step in Sachen rechtliche Schritte) ist die Konsequenz von Herr Burgeners Gebaren
- Ich vermisse: a) klare Stellungsnahmen von Basler Grössen (müssen keine Finanzmogule sein, aber Streller, Huggel & Co., wo bleiben deren Meinungen?) b) eine Stellungnahme des Vereins - viele von euch sprechen dem Verein keine grosse Rolle zu - aber hey! Die Markenrechte liegen beim Verein! Denkt ihr, Centricus will mit einem Club Namens «Società Sportiva Calcio Basilisk 2021» im Joggeli auftreten? Während der FC Basel 1893 von der Promotion League sich wieder von Burgener befreit in die NLA heraufspielt?
- ich wünsche mir einen langen Atem und von uns Geduld: es soll ruhig das Gericht entscheiden, denn dann dürften unter Umständen noch viel mehr Burgener-Fakten offenbart werden (ich möchte sehr gerne wissen, wie er sich das Investment bisher quersubventionieren und entschädigen liess / Cameleon). War ich früher der Meinung, man sollte schnell eine aussergerichtliche Einigung vorziehen, sehe ich dies nun anders.
- Herr Burgenere hat sein wahres Gesicht gezeigt (der aber bei Hochfinanz-Szenekennern bereits bekannt war!); der Druck soll auch von der Basis hochgehalten werden, aber auf sachlicher Ebene und hoffentlich ohne rechtlich verletzende Aspekte (Schmierereien oder etwaige Gewalt - das würde dem Burgener & Team nur zuspielen). Aber: demonstrieren ist immer noch in unserer Demokratie erlaubt !
My 1000 cents
Blaublütige Grüsse,
Basler Monarch