SubComandante hat geschrieben:Aagebot isch luut BaZ aakoh. Ha leider kei Abo um mehr drüber z'schriibe.
Degens Angebot liegt auf Burgeners Tisch
David Degen will Bernhard Burgeners Aktienpaket kaufen. Noch fehlt die Zustimmung der übrigen FCB-Holding-Verwaltungsräte. Wird sie verweigert, droht ein Rechtsstreit.
David Degen hat offenbar bereits in der letzten Wochen sein Angebot für die Übernahme der Aktien von Bernhard Burgener abgegeben.
Foto: Daniela Frutiger (Freshfocus)
Das Bild zeigt zwei FCB-Trikots. Eines von vorne und eines von hinten, mit der Nummer 21 und der Beflockung «Degen». Gepostet wurde es am Mittwoch auf dem Instagram-Kanal von David Degen, der dazu unmissverständlich schreibt: «Ich habe beim FC Basel 1893 die schönste Zeit meines Lebens verbracht. Ich bin hier aufgewachsen und ich werde alles unternehmen, dass der FCB zu alter Stärke zurückkehrt. So wie früher, als ich noch diese Shirts tragen durfte. Eine Ehre.»
Es ist das zweite Zeichen, das Degen sendet, nachdem er schon am Vortag ein Bild mit den Roche-Türmen und dem Schriftzug «Unterwegs in der Heimat Basel für den FCB» veröffentlicht hat. Das zweite Signal ist in der momentanen Situation ein deutliches und passt zu den Informationen dieser Zeitung: Der ehemalige FCB-Profi hat nicht nur den Willen und das nötige Geld, um auf sein Vorkaufsrecht zu pochen, das er auf die Aktien besitzt, die Bernhard Burgener an der FC Basel Holding AG hält. Sondern er hat gemäss mehreren Quellen bereits ein entsprechendes Angebot an Burgener abgegeben.
Was ebenfalls dazu passen würde, wären die Schnappschüsse, die am Mittwochnachmittag von «nau.ch» veröffentlicht werden und die zeigen, wie Degen in Pratteln Burgeners Büro verlässt und in sein Auto steigt. Offenbar hat also ein Treffen stattgefunden.
Dieses Bild postete David Degen am Mittwoch auf seinem Instagram-Kanal: «Ich werde alles unternehmen, dass der FCB zu alter Stärke zurückkehrt.»
Damit rückt bis auf weiteres jene Offerte in den Hintergrund, die Burgener gemäss gesicherten Informationen von der Basel Dream & Vision AG erhalten hat: 16 Millionen Franken wurden für dessen rund 80 Prozent an den Holding-Aktien geboten. Mit der besonderen Note, dass diese Briefkastenfirma in der Basler Steinenvorstadt zur Mehrheit wiederum in Burgeners Besitz ist, aber mit dem Geld ausländischer Investoren operiert – mutmasslich dem britischen Finanzunternehmen Centricus.
Diese 16 Millionen ruft nun auch David Degen auf. Was er hingegen kaum tun wird: Darüber hinaus Investitionen in den Club versprechen, wie es die Basel Dream & Vision AG in ihrer Offerte getan hat, indem 200 Millionen Franken in Aussicht gestellt wurden.
Juristisch gesehen ist das auch nicht nötig. Um mit einer Drittpartei mitzuziehen und so von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, muss Degen einzig dieselbe Summe für Burgeners Aktien bieten. Ein zusätzliches Versprechen an eine Gesellschaft und damit eine andere Partei hat mit dem Kaufangebot nichts zu tun und ist nicht nur völlig unüblich, sondern ist – trotz gegenteiliger Medienberichte – gemäss Informationen dieser Zeitung im Aktionärsbindungsvertrag zwischen Degen und Burgener auch nicht festgehalten.
Genauso wenig soll darin davon die Rede sein, dass Degen für den Kauf nur eigenes Kapital aufwenden kann, wie zuletzt die «BZ Basel» schrieb. Zumal dies ohnehin ein Punkt wäre, den die Gegenseite nicht kontrollieren kann und der noch dazu bei der Offerte der Basel Dream & Vision AG nicht erfüllt wäre: Diese verfügt über ein Aktienkapital von 196’000 Franken und benötigte demzufolge fremdes Geld (Centricus?), um die 16 Millionen Franken zu stemmen.
Bedeutet das also, dass es David Degen tatsächlich gelungen ist, Bernhard Burgener auszubooten?
Unter normalen Umständen wäre das so. Aber die zuletzt in anderen Medien verbreiteten Informationen lassen nicht unbedingt darauf schliessen, dass der aktuelle Besitzer gewillt ist, seine Pläne mit der Basel Dream & Vision AG zu begraben und das Handtuch zu werfen. Dazu passt auch, dass zuletzt via «Blick» mit Peter von Büren und Karl Odermatt die beiden Figuren ins Spiel gebracht wurden, die neben Burgener und Degen im Verwaltungsrat der FC Basel 1893 Holding AG sitzen und beide in Abhängigkeit zu Burgener stehen.
Sie müssen einem Aktienverkauf tatsächlich die Zustimmung erteilen, während die zwei direkt beteiligten Parteien (Burgener und Degen) in den Ausstand zu treten haben. Ihr Handlungsspielraum ist dabei allerdings durch das Obligationenrecht (OR) und die Holding-Statuten definiert: Sie haben im Sinne der Gesellschaft (und nicht Burgeners) zu entscheiden und dürfen ihre Zustimmung nur verweigern, wenn sie einen Grund nennen können, der in einem der beiden massgebenden Papiere aufgelistet ist.
Wenn es um das Obligationenrecht geht, sind das – vereinfacht gesagt – drei Gründe, die wie folgt formuliert sind:
Art. 685, 2: «Die Gesellschaft kann die Zustimmung nur verweigern, wenn die Zahlungsfähigkeit des Erwerbers zweifelhaft ist und die von der Gesellschaft geforderte Sicherheit nicht geleistet wird»
Art. 685b, 2: «Als wichtige Gründe gelten Bestimmungen über die Zusammensetzung des Aktionärskreises, die im Hinblick auf den Gesellschaftszweck oder die wirtschaftliche Selbständigkeit des Unternehmens die Verweigerung rechtfertigen.»
Art. 685b, 3: «Die Gesellschaft kann überdies die Eintragung in das Aktienbuch verweigern, wenn der Erwerber nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben hat.»
Zwar hätten die Gesellschafter gemäss OR überdies die Möglichkeit, die Aktien selbst zu ihrem tatsächlichen Wert zu erwerben. Doch da dieser weit unter dem gebotenen Preis liegt, kann dies nicht in Burgeners Interesse sein. Demzufolge finden sich im OR keine Hürden, die Degen nicht überwinden kann und die man juristisch stichhaltig als Grund anführen könnte, um dem Verkauf die Zustimmung zu verweigern.
Dasselbe gilt für die Holding-Statuten, auf die das OR verweist. Dort sind zwei weitere Gründe genannt, die geltend gemacht werden können:
Mangelnde Verbundenheit mit der FC Basel 1893 AG und dem Verein FC Basel 1893
Kein Bezug zur Region Basel
Auszug aus den Statuten der FC Basel Holding AG. Dort ist unter Artikel 4 festgehalten, aus welchen «wichtigen Gründen» der Übergang der Aktien durch den Verwaltungsrat abgelehnt werden kann.
Keiner der beiden Gründe trifft auf den in Liestal geborenen und in Lampenberg aufgewachsenen Baselbieter Ex-FCB-Profi Degen zu, der noch dazu bereits seit 2019 im Verwaltungsrat der FC Basel 1893 Holding AG sitzt und seither zehn Prozent der Aktien an der Dachgesellschaft hält. Ein Kauf notabene, dem seinerzeit dieselben Verwaltungsräte (Von Büren, Odermatt) gutgeheissen haben, die jetzt wieder darüber befinden sollen.
Eher liesse sich die Frage stellen, wie es um FCB-Verbundenheit und Basel-Bezug bei der Basel Dream & Vision AG aussieht, sollte diese noch einmal ein Thema werden. Deren Verwaltungsrat wird seit Anfang dieser Woche von Michael Dieckell und Halil Emecen gebildet. Der eine soll in Verbindung zu Burgener stehen und ist deutscher Staatsbürger, der andere hat schon Centricus beraten und ist Brite.
Der Holding-Verwaltungsrat soll zu Beginn der nächsten Woche über Degens Kaufangebot befinden. Danach wird entweder David Degen zum neuen Besitzer erklärt oder droht ein langwieriger Rechtsstreit, der den FC Basel als Club blockiert: Verweigern Von Büren und Odermatt einen Verkauf an David Degen, könnte dieser versuchen, sein Vorkaufsrecht auf juristischem Weg durchzusetzen. Er dürfte dabei gute Erfolgschancen haben.
Bernhard Burgener würde bis zur Klärung der Situation Mehrheits-Aktionär der FCB-Holding bleiben. Der von ihm beabsichtigte Verkauf an die Basel Dream & Vision AG wäre in diesem Zeitraum nicht möglich.
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