aguero hat geschrieben:was bedeutet eigentlich das YB Vorkaufsrecht? ist das an irgendeine Summe gekoppelt? Hat YB bei jedem Preis das letzte Wort? Was ist wenn der Spieler gar nicht zu YB will? wäre gut wenn das mal jemand erläutern könnte?
Bürki kann bei einem entsprechenden Angebot für eine geregelte Summe ins Ausland wechseln.
Sollte ein Verein innerhalb der Schweiz ein Interesse an einer Verpflichtung haben (hier dürfte wohl nur der FCB in Frage kommen), muss zuerst YB kontaktiert werden, welche sozusagen ein
Vorkaufsrecht haben. Hat YB kein Interesse, kann GC ihn an einen nationalen Konkurrenten verkaufen. In der Preisgestaltung dürfte GC frei sein - ich denke aber sie würde vom FCB eher mehr als weniger verlangen. Ich denke aber nicht, dass YB den Preis mitgestalten kann - es dürfte hier lediglich um ein reines Vorkaufsrecht gehen.
Wie die meisten Personen, welche nicht direkt beteiligts sind, weiss natürlich auch ich nicht genau was Bestandteile des Vertrages sind. Aber so zumindest habe ich es verstanden.