Nach einer Suspendierung ist man das erste Spiel automatisch gesperrt (Tuggen), Berufung hin oder her. Also spielt der Zeitpunkt hier keine Rolle. Streller muss in die Berufung, dann kann er bereits gegen YB wieder ran (2 statt 3 Spiele, da er sich nach den Spiel entschuldigt hatte beim Schiri für etwas , das jener gar nicht gehört haben will..........Malinalco hat geschrieben:Nö, gegen Tuggen, Thun und YB. Zählt doch für den Cup?
clever gemacht vom Verband. Berufung einlegen bringt nichts, weils nicht mehr reicht vor dem Cupspiel...
Marco-Pipi-Streller
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komposchti
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Mi Frog isch was zieht das Urteil alles noch sich ....??? Wird s ganze Spielfeld jetzt verwanzt ? Rüstet mr d Schiris jetzte alli mit versteckte Mikro's us ? Fallt dr Schwizer Fuessball ins Big Brother Schema ? Es cha minere Meinig noche nid si das me es Urteil fällt vo öpisem wo verbal notabene dr betroffeni Schiri nid emol ghört und mitbecho het, nur will mes im Färnseh ud über Mikro, nid emol 100% richtig, hört und dure Einzelrichter als solches taxiert wird.
Wie wit simmer dene scho ....... Aspucke oder sogar versteckti Tätlichkeite durch solches ufdeckt ja aber doch nid eso öpis !!!!
Wie wit simmer dene scho ....... Aspucke oder sogar versteckti Tätlichkeite durch solches ufdeckt ja aber doch nid eso öpis !!!!
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Als "real" wird zum einen etwas bezeichnet, das keine Illusion ist, und nicht von den Wünschen oder Überzeugungen eines Einzelnen abhängig ist.
Wieso au? Isch völlig unnötig! Mir hän jo dr Blick, das längt!Realist hat geschrieben:Wird s ganze Spielfeld jetzt verwanzt ? Rüstet mr d Schiris jetzte alli mit versteckte Mikro's us ?
Wie dr Kuma sehr träffend gschriibe het:
Dräggblatt + SFV = Sauhäfeli, Saudeggeli
...und schimmlig mien si syy, scho lang abgloffe, no bruuchsch kai Droge, und glyych bisch bsoffe!
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Er heisst Erlachner und gibst du mir einmal deine Zauberkugel? Schon wahnsinnig wie weit ihr euch immer aus dem Fenster lehnt, aber ihr wisst ja alles ganz genau...Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Wie ich schonmal gesagt habe, dieser Erlacher ist ein kleiner Bastard. Kann nicht mal seinen Mann stehen und lügt wie gedruckt...
Mit solchen Kommentaren seit ihr kein scheiss besser als die Boulevardpresse aus Zürich.
3 Spieltage sind meiner Meinung nach nicht verhältnismässig.
Keine grobe Beleidigung, sofortige Entschuldigung nach dem Spiel und immer noch einer der faireren Fussballer im Profi-Bereich (Stichwort Dudar z.B.).
Sehe das genauso wie einige andere hier, man hat dem medialen Druck nachgegeben.
Hätte es einen Spieltag gegeben, wäre das Gejammere in der Restschweiz von wegen Bevorteilung wieder gross gewesen, auch wenn eigentlich überhaupt nicht angebracht!
Keine grobe Beleidigung, sofortige Entschuldigung nach dem Spiel und immer noch einer der faireren Fussballer im Profi-Bereich (Stichwort Dudar z.B.).
Sehe das genauso wie einige andere hier, man hat dem medialen Druck nachgegeben.
Hätte es einen Spieltag gegeben, wäre das Gejammere in der Restschweiz von wegen Bevorteilung wieder gross gewesen, auch wenn eigentlich überhaupt nicht angebracht!
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Sorry, es regt mich auf wenn sich ein Schiri in dieser Art und Weise profilieren muss.sMoOv hat geschrieben:Er heisst Erlachner und gibst du mir einmal deine Zauberkugel? Schon wahnsinnig wie weit ihr euch immer aus dem Fenster lehnt, aber ihr wisst ja alles ganz genau...
Mit solchen Kommentaren seit ihr kein scheiss besser als die Boulevardpresse aus Zürich.
Und falls es er nicht mitbekommen hat, dass hat er als Fussballschiri nichts auf dem Platz zu suchen...
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
Wenn der Rekurs gutgeheissen wird und die Sperren reduziert werden ist das ja auch wieder lächerlich. Einfach mal rekurieren und ein neues Strafmass ausjassen. Das stärkt das vertrauen in die Urteile:-)Onkel Tom hat geschrieben:ganz lustig finde ich die blick-kommentare, die behaupten, der sfv bevorteile den fcb, weil streller nur gegen tuggen und thun gesperrt sei.... :-) die sind auch nicht ganz dicht.
2 sperren wären korrekt und auf das wird es auch rauslaufen. nehme an, es gibt einen rekurs.
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Sag ich schon immer.rhybrugg hat geschrieben:Wenn der Rekurs gutgeheissen wird und die Sperren reduziert werden ist das ja auch wieder lächerlich. Einfach mal rekurieren und ein neues Strafmass ausjassen. Das stärkt das vertrauen in die Urteile:-)
Ich würde als Argument für den Rekurs anführen, Streller sei provoziert worden. Bei GC funktioniert das immer.
Kombiniere...
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Nein, es dürfte gar keine Sperre geben. Es war keine Beleidigung gegen eine Person persönlich, es war ein emotionaler Aufschrei, der in jedem Spiel mit Emotionen, ich will nicht sagen dazugehört, aber dutzendfach pro Spiel vorkommt. Die Spielfelder wären leer wenn dies immer bestraft wurde. Ich behaupte der Schirri hat es mit recht überhört und gar nicht zu Kenntnis genommen. Aber durch die Schmierenhetze der Zürcher Medien, hat der SFV einfach keine Eier den "Entscheid" dieses Scheissblatts zu spülenOnkel Tom hat geschrieben:ganz lustig finde ich die blick-kommentare, die behaupten, der sfv bevorteile den fcb, weil streller nur gegen tuggen und thun gesperrt sei.... :-) die sind auch nicht ganz dicht.
2 sperren wären korrekt und auf das wird es auch rauslaufen. nehme an, es gibt einen rekurs.
Hier müsste mal etwas geschehen dass dieses Mistblatt von der Bildfläche in die Fussball- Bedeutungslosigkeit verschwindet. Wir haben es in der Hand, wir sind die Fussballhauptstadt. Wie wäre es mit einer eigenen Fussball Zeitung für die Nordwestschweiz....
Streller ist ein Auslaufmodell im Einmannsturm. Das war er schon damals zu Zeiten von dem Herrn mit Glatze. Als dann Streller einen Sturmpartner hatte, wurde er plötzlich wieder sehr gut. Woran könnte das dann liegen ? Vielleicht wäre es sinnvoll mit 2 Stürmern zu spielen, wenn man einen Stürmer wie den Streller hat. Aber eben Fussballtrainer haben eine andere Sicht der Dinge und manche Sachen sind halt "grossartig" die der normale Fan nicht sieht.
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komposchti
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Strafe gegen Pipi Streller ist unzulässig wegen eines Formfehlers:
Per definitionem ist ein Werktag ein Tag, an dem das Arbeiten ohne besondere Einschränkungen gesetzlich zulässig ist. Im Fussball resp. bezugnehmend auf die Arbeitsverträge im Fussballsport ist demzufolge der Sonntag streng ausgelegt auch als Werktag zu taxieren.
nun aber besagt Artikel 9, Absatz 3 des "REGLEMENTS ÜBER DAS DISZIPLINARWESEN DER SFL" folgendes:
Einschreiten von Amtes wegen oder auf Anzeige hin - Der Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen tritt nicht auf Fälle ein, die ihm nach dem ersten Werktag, seit dem Tag, an dem sie sich ereignet haben, angezeigt werden oder von denen er nach Ablauf dieser Frist Kenntnis erlangt.
Da der Blick die Story erst am 4.11. veröffentlicht hat und der Sonntag (3.11.) wie oben ausgeführt bei den Fussball-Arbeitsverträgen auch als Werktag ausgelegt werden kann, hätte der Disziplinar-Einzelrichter gar nicht mehr einschreiten dürfen, da er einen Tag zu spät war.........................
Per definitionem ist ein Werktag ein Tag, an dem das Arbeiten ohne besondere Einschränkungen gesetzlich zulässig ist. Im Fussball resp. bezugnehmend auf die Arbeitsverträge im Fussballsport ist demzufolge der Sonntag streng ausgelegt auch als Werktag zu taxieren.
nun aber besagt Artikel 9, Absatz 3 des "REGLEMENTS ÜBER DAS DISZIPLINARWESEN DER SFL" folgendes:
Einschreiten von Amtes wegen oder auf Anzeige hin - Der Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen tritt nicht auf Fälle ein, die ihm nach dem ersten Werktag, seit dem Tag, an dem sie sich ereignet haben, angezeigt werden oder von denen er nach Ablauf dieser Frist Kenntnis erlangt.
Da der Blick die Story erst am 4.11. veröffentlicht hat und der Sonntag (3.11.) wie oben ausgeführt bei den Fussball-Arbeitsverträgen auch als Werktag ausgelegt werden kann, hätte der Disziplinar-Einzelrichter gar nicht mehr einschreiten dürfen, da er einen Tag zu spät war.........................
Völliger Blödsinn - in diesem Falle hätte man in den Reglementen von "die ihm nach dem ersten Tag, ..." und nicht von "die ihm nach dem ersten Werktag, ..." gesprochen.komposchti hat geschrieben:Strafe gegen Pipi Streller ist unzulässig wegen eines Formfehlers:
(...)
Da der Blick die Story erst am 4.11. veröffentlicht hat und der Sonntag (3.11.) wie oben ausgeführt bei den Fussball-Arbeitsverträgen auch als Werktag ausgelegt werden kann, hätte der Disziplinar-Einzelrichter gar nicht mehr einschreiten dürfen, da er einen Tag zu spät war.........................
Reden ist Silber, Schreiben ist Gold.
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komposchti
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Du gehst davon aus, dass das Reglement unerschütterlich ist. Ich sage nur: Schlupfloch !Ernesto hat geschrieben:Völliger Blödsinn - in diesem Falle hätte man in den Reglementen von "die ihm nach dem ersten Tag, ..." und nicht von "die ihm nach dem ersten Werktag, ..." gesprochen.
Artikel 9, Abs.3 lässt verschiedene Auslegungen zu, u.a. auch meine.
- nick knatterton
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GC liegt in meiner Gunst noch um einige Kilometer tiefer als der FC Baselshady hat geschrieben:Hej Du bist San Galler, Du darfst keine Tips abgeben wie man Streller das Leben vereinfachen kann!![]()
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- nick knatterton
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