Geht ums Geld bzw. vor allem um die Berechnung der Ergänzungsleistungen. Bei AHV/IV-Ergänzungsleistungen ist entscheidend, ob jemand alleinstehend ist oder in einer Beziehung (nicht unbedingt Ehe) lebt.Taratonga hat geschrieben:klär mal einen Ahnungslosen wie mich auf und erklär mir für was Scheintrennungen gut sein sollen. Dass es ums Geld geht, davon gehe ich mal aus
Anspruch auf Miete: 13 200 Franken (pro Einzelperson), 15 000 Franken (wenn Paar zusammenlebt)
Allgemeiner Lebensbedarf pro Jahr (Lebensmittel, Kleider, Steuern usw.): 19 210 Franken (pro Einzelperson), 28 815 Franken (wenn Paar zusammenlebt).
Zudem fliesst dann zumindest bei Ehepaaren noch das Vermögen in all die Berechnungen ein.