Frage an Forumsjuristen

Der Rest...
hemmliglunggi
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 341
Registriert: 27.04.2011, 09:27

Beitrag von hemmliglunggi »

rhybrugg hat geschrieben:Gibt es eine Pflicht, dass man einmal am Tag sein parkiertes Auto besichtigen muss?
Kawa hat geschrieben:Nein
In meinen Ferien wurde mal der weisse Parkplatz blau gestrichen :eek: und ich hatte einen 40er + einen 80er dran. Auf meine Nachfrage hiess es, das sei schliesslich Allmend und kein Privatparkplatz. Ich sei verpflichtet, einmal pro Woche das Auto zu kontrollieren. Es wurden mir trotzdem 40.- erlassen und ich liess es dabei bleiben, obwohl mir das schon etwas komisch vorkommt.

zwierbel
Neuer Benutzer
Beiträge: 24
Registriert: 06.12.2004, 22:45

Beitrag von zwierbel »

hemmliglunggi hat geschrieben:In meinen Ferien wurde mal der weisse Parkplatz blau gestrichen :eek: und ich hatte einen 40er + einen 80er dran. Auf meine Nachfrage hiess es, das sei schliesslich Allmend und kein Privatparkplatz. Ich sei verpflichtet, einmal pro Woche das Auto zu kontrollieren. Es wurden mir trotzdem 40.- erlassen und ich liess es dabei bleiben, obwohl mir das schon etwas komisch vorkommt.
naja, das isch wieder chli öppis anders, neui strosseschilder und markierige müen im amtsblatt publiziert wärde. d infos wäre für jede isehbar. mobili parkverbot für zügeldienst wärde nit publiziert...

Benutzeravatar
heisser drnoo
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1072
Registriert: 13.07.2011, 09:57

Beitrag von heisser drnoo »

ich arbeitete bei einer umzugsfirma:

die leute, die diese parkverbotschilder aufstellen, MÜSSEN ein formular ausfüllen wo drin steht, welche autos drinstehen im abgesperrten bereich. dies muss dann der polizei gefaxt werden.
Fuessball ufem Rase und Emotione uf de Räng isch das wo zellt!

hemmliglunggi
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 341
Registriert: 27.04.2011, 09:27

Beitrag von hemmliglunggi »

zwierbel hat geschrieben:naja, das isch wieder chli öppis anders, neui strosseschilder und markierige müen im amtsblatt publiziert wärde. d infos wäre für jede isehbar. mobili parkverbot für zügeldienst wärde nit publiziert...
das wäre dann ja mindestens die juristisch korrekte antwort gewesen: es stand so im amtsblatt. aber "sie müen halt scho öbbe eimol in dr wuche zu ihrem auti luege" lässt noch immer die frage nach der 'beobachtungspflicht' offen.

Benutzeravatar
uranus3
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 405
Registriert: 09.12.2004, 14:10
Wohnort: Kleinbasel

Beitrag von uranus3 »

Extrembeispiel:

Ich parke mein Auto in der Strasse in der weissen Zone und bleibe 3 Jahre weg, irgendwo auf den Malediven oder so... Frage: Ist eine Busse resp. Abschleppgebühr gerechtfertigt oder nicht?

(ich würde meinen Ja).

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Kawa hat geschrieben:Sind das nicht solche Halteverbots-Schilder ?

Bild
Nicht ganz. Das sind ehrer solche, die von Baufirmen verwendet werden. Die der Polizei sind auf einem rotweissen Kegel montiert und nicht an Holzlaten. Zudem haben sie eine Aufschrift, welche auf die Polizei hinweist.

@ heisser drnoo

So müsste es sein, wird aber nur in den seltesten Fällen so gemacht. Meistens wird der Zettel erst am Tage des Umzugs gezeigt, wenn noch einer drinsteht und man die Polizei gerufen hat.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

uranus3 hat geschrieben:Extrembeispiel:

Ich parke mein Auto in der Strasse in der weissen Zone und bleibe 3 Jahre weg, irgendwo auf den Malediven oder so... Frage: Ist eine Busse resp. Abschleppgebühr gerechtfertigt oder nicht?

(ich würde meinen Ja).
Busse nein - ausser Du zeigst mir einen Artikel in der Busseverordnung. Abschleppen. Ersten wird es Standschäden haben, zweitens konntest Du Dein Auto nicht vorführen und drittens - selber Schuld, wenn Du 3 Jahre lang Steuern und Versicherung für ein Auto bezahlst, dass Du nicht verwendest. Zahlst Du die nicht, ist der Abschleppgrund auch gegeben.

Edit:

Die Schilder MÜSSEN mindestens 1 Woche vor dem Termin gestellt werden, ist dies nicht der Fall, kann nicht kostenpflichtig abgeschlepot werden.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Benutzeravatar
uranus3
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 405
Registriert: 09.12.2004, 14:10
Wohnort: Kleinbasel

Beitrag von uranus3 »

Blutengel hat geschrieben:Busse nein - ausser Du zeigst mir einen Artikel in der Busseverordnung. Abschleppen. Ersten wird es Standschäden haben, zweitens konntest Du Dein Auto nicht vorführen und drittens - selber Schuld, wenn Du 3 Jahre lang Steuern und Versicherung für ein Auto bezahlst, dass Du nicht verwendest. Zahlst Du die nicht, ist der Abschleppgrund auch gegeben.

Edit:

Die Schilder MÜSSEN mindestens 1 Woche vor dem Termin gestellt werden, ist dies nicht der Fall, kann nicht kostenpflichtig abgeschlepot werden.
Wie der Name schon sagt, es ist eine Bussenverordnung (also kein Gesetz i.e. S.). Das heisst, es steht noch was darüber....

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

Blutengel hat geschrieben:Nicht ganz. Das sind ehrer solche, die von Baufirmen verwendet werden. Die der Polizei sind auf einem rotweissen Kegel montiert und nicht an Holzlaten. Zudem haben sie eine Aufschrift, welche auf die Polizei hinweist.
Mir ging es dabei nicht um Holzlatten oder Kegel sondern um Halte- oder Parkverbot ;)

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

Blutengel hat geschrieben:So müsste es sein, wird aber nur in den seltesten Fällen so gemacht. Meistens wird der Zettel erst am Tage des Umzugs gezeigt, wenn noch einer drinsteht und man die Polizei gerufen hat.
Du meinst den leeren Zettel :D

Oder man faxt einfach einen leeren Zettel ...

Benutzeravatar
Crane
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 195
Registriert: 25.12.2007, 23:56
Wohnort: Riehen

Beitrag von Crane »

Blutengel hat geschrieben:Die Schilder MÜSSEN mindestens 1 Woche vor dem Termin gestellt werden, ist dies nicht der Fall, kann nicht kostenpflichtig abgeschlepot werden.
für Umzüg länge 2 Daag:
http://www.polizei.bs.ch/bewilligungen/parkverbotschilder.htm hat geschrieben:Parkverbotsschilder fürs Zügeln (Umzug von Wohn- und Geschäftssitz) können bei jeder Polizeiwache mit 24-h-Betrieb bezogen werden. Sie müssen 48 Stunden vor dem Zügeltermin gestellt werden. Pro Schild und Tag wird eine Bewilligungsgebühr von CHF 5.00 erhoben. Die Schilder werden gegen ein Depot von CHF 20.00 zur Verfügung gestellt. Oft organisieren auch Zügelunternehmen Parkverbotsschilder gegen Bezahlung.

Benutzeravatar
Spirit of St. Jakob
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1274
Registriert: 07.12.2004, 16:03

Beitrag von Spirit of St. Jakob »

uranus3 hat geschrieben:Extrembeispiel:

Ich parke mein Auto in der Strasse in der weissen Zone und bleibe 3 Jahre weg, irgendwo auf den Malediven oder so... Frage: Ist eine Busse resp. Abschleppgebühr gerechtfertigt oder nicht?

(ich würde meinen Ja).
3 Jahre sind nicht 3 Wochen! Dein Beispiel ist reichlich unrealistsisch. 3 Jahre sind schon etwas viel, zumal dein Fahrzeug nach 3 Jahren Stand ziemlich sicher nicht mehr verkehrstauglich ist und dann aus diesem Grund abgeschleppt wird. Nach 3 Jahren hast du wohl keine Luft mehr in den Reifen, die Abgaswartung ist mindestens 1 Jahr abgelaufen, etc. Zumal es ganz sicher teurer ist, 3 Jahre Versicherung und Steuern zu bezahlen, als wenn du irgendwo im Industrieareal einen günstigen Standplatz mietest und die Karre auslöst.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.

Benutzeravatar
Spirit of St. Jakob
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1274
Registriert: 07.12.2004, 16:03

Beitrag von Spirit of St. Jakob »

heisser drnoo hat geschrieben:ich arbeitete bei einer umzugsfirma:

die leute, die diese parkverbotschilder aufstellen, MÜSSEN ein formular ausfüllen wo drin steht, welche autos drinstehen im abgesperrten bereich. dies muss dann der polizei gefaxt werden.
Ja diese Liste ist so eine Sache, wie viel Beweiskraft hat diese, wenn es hart auf hart kommt? Ich hatte letztes Jahr, als ich zügelte, die Pilonen aufgestellt und anschliessend neben der Liste noch Situationsfotos gemacht. Dann gibt es später nichts zu diskutieren. Zudem sollte man 1-2mal pro Tag die Pilonen kontrollieren, es gibt genug Schlaumeier, die diese umstellen und wegstellen.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Ja diese Liste ist so eine Sache, wie viel Beweiskraft hat diese, wenn es hart auf hart kommt?
In den Fall geht es ja um einen der in die Ferien geflogen ist. Der hat ja das Flugticket, Hotelbuchungen und Stempel im Pass als Beweis ...

Benutzeravatar
Spirit of St. Jakob
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1274
Registriert: 07.12.2004, 16:03

Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Kawa hat geschrieben:In den Fall geht es ja um einen der in die Ferien geflogen ist. Der hat ja das Flugticket, Hotelbuchungen und Stempel im Pass als Beweis ...
Nein, nicht der der Beweis des Parkierenden, sondern der Beweis der Person, die ein Verbotsschild aufstellt. Diese popelige Liste würde ich niemals als Beweis akzeptieren, höchstens als Hilfsmittel.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.

No_IP
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 384
Registriert: 08.06.2005, 16:25

Beitrag von No_IP »

Man kann für nichts haftbar gemacht werden, was nicht strafbar oder voraussehbar gewesen wäre. Also darf man mit ruhigem Gewissen in die Ferien. Die Kosten dafür müsste dieser übernehmen, welcher auch der Auftrag für das Abschleppen gegeben hatte.

Benutzeravatar
Spirit of St. Jakob
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1274
Registriert: 07.12.2004, 16:03

Beitrag von Spirit of St. Jakob »

No_IP hat geschrieben:Man kann für nichts haftbar gemacht werden, was nicht strafbar oder voraussehbar gewesen wäre. Also darf man mit ruhigem Gewissen in die Ferien. Die Kosten dafür müsste dieser übernehmen, welcher auch der Auftrag für das Abschleppen gegeben hatte.
Das denke ich auch. Auch wenn ich ein Fahrzeug abschleppen lassen muss, weil es z.B. unberechtigt auf meinem Privatparkplatz parkiert oder mir die Einfahrt versperrt (auf Privatareal), zahle ich in erster Linie den Abschlepper. Das Einfordern der Unkosten bleibt dann an mir hängen. Beim Zügeln, bzw. bei Bauarbeiten sieht es wohl ähnlich aus. Die Polizei kann höchstens büssen, aber die Abschleppkosten trägt der Auftraggeber (sagte mir auf jeden Fall die Polizei, als ich letztes Jahr solche Pilonen holte und entsprechend nachfragte).

Fätze: Von wem sind die Abschleppkosten? Sicher nicht von der Polizei! Also, Rechnung nicht bezahlen, Betreibung abwarten und dann rechtlich reagieren!
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

No_IP hat geschrieben:Man kann für nichts haftbar gemacht werden, was nicht strafbar oder voraussehbar gewesen wäre.
Selten so was saudummes gelesen !

Natürlich haftet man für jeden Schaden den man verursacht hat, auch wenn man nichts strafbares getan hat und das völlig unvorhersehbar war.

PS: Mal ganz abgesehen von der Kausalhaftung ...

Keule
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1165
Registriert: 21.10.2005, 01:41

Beitrag von Keule »

Bin jetzt zwar kein Jurist, aber man liest ja in dem Zusammenhang auch immer mal wieder "....Fahrzeug wird gebührenpflichtig abgeschleppt...."

Der Halter eines abgeschleppten Fahrzeugs ist ja bekannt, respektive, kann eruiert werden; somit Rechnung an diesen und fertig. Oder noch einfacher....rausrücken des Fahrzeugs erst nach Bezahlung der Abschleppkosten.

Kann es mir echt nicht vorstellen, dass jemand, der z.Bsp am Zügeln ist und ein Auto abschleppen lassen muss, die Abschlepp-Kosten vorstrecken und dann vom Verursacher zurückholen muss.

rhybrugg
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3675
Registriert: 19.04.2011, 16:24

Beitrag von rhybrugg »

Keule hat geschrieben:Bin jetzt zwar kein Jurist, aber man liest ja in dem Zusammenhang auch immer mal wieder "....Fahrzeug wird gebührenpflichtig abgeschleppt...."
Das sagt ja nichts drüber aus, wer diese Gebühren bezahlen muss:-) In diesem Fall geht es ja darum, dass das Fahrzeug korrekt parkiert und halt wegen den Ferien nicht umparkiert werden konnte.


Keule hat geschrieben: Der Halter eines abgeschleppten Fahrzeugs ist ja bekannt, respektive, kann eruiert werden; somit Rechnung an diesen und fertig. Oder noch einfacher....rausrücken des Fahrzeugs erst nach Bezahlung der Abschleppkosten.
Bin auch kein Jurist... aber ich glaube "Wenn du mir diese Rechnung jetzt nicht bezahlst, dann kriegst du dein Auto nicht mehr" kommt bei Anwälten nicht gut an.

Keule hat geschrieben: Kann es mir echt nicht vorstellen, dass jemand, der z.Bsp am Zügeln ist und ein Auto abschleppen lassen muss, die Abschlepp-Kosten vorstrecken und dann vom Verursacher zurückholen muss.
Denke schon, dass das sein kann. Derjenige der zügelt will, dass das Auto weg kommt. Er gibt den Auftrag das Auto abzuschleppen. Er bezahlt. Ob er dann das Recht hat, das Geld einzufordern... andere Frage, oder?

Wann darf ich eigentlich ein Auto abschleppen lassen? Einfach mal ein paar Pilonen aufstellen und dann Autos abschleppen lassen?

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

rhybrugg hat geschrieben:Denke schon, dass das sein kann. Derjenige der zügelt will, dass das Auto weg kommt. Er gibt den Auftrag das Auto abzuschleppen. Er bezahlt. Ob er dann das Recht hat, das Geld einzufordern... andere Frage, oder?
Falsch, du als Privatperson darfst kein Auto abschleppen lassen (ausser auf eigene Kosten/Risiko aber nur wenn es auf deinem eigenen Privatgrund steht), auch wenn es dich noch so sehr stört.

Der Auftraggeber ist immer die Polizei. Die Rechtsgrundlage ist im Polizeigesetz geregelt und die Kosten in der Gebührenverordnung der Stadt. Folglich treibt auch die Polizei das Geld ein.
rhybrugg hat geschrieben:Wann darf ich eigentlich ein Auto abschleppen lassen? Einfach mal ein paar Pilonen aufstellen und dann Autos abschleppen lassen?
Wohl kaum, diese Pylonen musst bei der Polizei holen, eine Begründung/genauen Termin etc. abliefern und auch bezahlen.


Hier ein paar gute Links dazu, sind zwar von der Stricherstadt aber in Basel wird's nicht anders sein ....

http://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/stzh/pd/Deutsch/Stadtpolizei/Weitere%20Dokumente/VP/SperrenPP.pdf

http://www.stadt-zuerich.ch/content/dam ... chlepp.pdf

http://www.stadt-zuerich.ch/content/dam ... leppen.pdf

Keule
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1165
Registriert: 21.10.2005, 01:41

Beitrag von Keule »

@Rhybrugg,

Also nach meinem Gerechtigkeitsempfinden ist für mich relativ klar, wer für die Abschleppkosten aufkommen muss...Verursacherprinzip und so :-) Immer vorausgesetzt, die Bedingungen/Umstände für ein Abschleppen sind gegeben.

Und wenn ich nicht völlig falsch liege, wird das zumindest in Deutschland mit störrischer Ruhe seitens der Abschleppdienste so gehandhabt..(also geliebtes Auto erst wieder gegen Cash). Aber ist dort dann bestimmt auch so in den entsprchenden Gesetzen/Verordnungen festgehalten...also nix Futter für die Anwälte.

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

rhybrugg hat geschrieben:Bin auch kein Jurist... aber ich glaube "Wenn du mir diese Rechnung jetzt nicht bezahlst, dann kriegst du dein Auto nicht mehr" kommt bei Anwälten nicht gut an.
Doch, das kommt gut an ;)

Ist sogar bei Garagen üblich, ausser sie kennen den Kunden gut. Ebenso bei Reparaturen, du bekommst zBsp. dein repariertes Handy kaum je zurück ohne die Rechnung sofort zu bezahlen.

Der Betrieb hat das Recht auf sofortige Bezahlung (ausser anders abgemacht, AGB anders etc.) und er darf sich sonst ein "Pfand" als Sicherheit zurückbehalten.
Im Prinzip zwar nur in der Höhe seiner Rechnung, aber wie soll er ein Stück eines Autos behalten ?

PS: Weiteres Problem gerade bei (Jugo-)Autos ist dann noch, dass diese ja eigentlich immer der Bank gehören ;)

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

Keule hat geschrieben:@Rhybrugg,
Also nach meinem Gerechtigkeitsempfinden ist für mich relativ klar, wer für die Abschleppkosten aufkommen muss...Verursacherprinzip und so :-) Immer vorausgesetzt, die Bedingungen/Umstände für ein Abschleppen sind gegeben.
Logisch, der Halter gemäss Fahrzeugausweis (also nicht der Besitzer) muss die Gebühr für das abschleppen bezahlen.

Natürlich hat er Einsprachemöglichkeiten.
Keule hat geschrieben:Und wenn ich nicht völlig falsch liege, wird das zumindest in Deutschland mit störrischer Ruhe seitens der Abschleppdienste so gehandhabt..(also geliebtes Auto erst wieder gegen Cash).
Störrisch sind sie nicht, sie tun das mit stoischer Ruhe :p

Sorry, konnte es mir nicht verklemmen :)

Keule
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1165
Registriert: 21.10.2005, 01:41

Beitrag von Keule »

Kawa hat geschrieben:Logisch, der Halter gemäss Fahrzeugausweis (also nicht der Besitzer) muss die Gebühr für das abschleppen bezahlen.

Natürlich hat er Einsprachemöglichkeiten.

Störrisch sind sie nicht, sie tun das mit stoischer Ruhe :p

Sorry, konnte es mir nicht verklemmen :)
kleiner Freudscher... :) ...wobei...konsequent stoisch kann man auch als störrisch wahrnehmen...wie auch immer..wir verstehen uns.

rhybrugg
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3675
Registriert: 19.04.2011, 16:24

Beitrag von rhybrugg »

Kawa hat geschrieben:Falsch, du als Privatperson darfst kein Auto abschleppen lassen (ausser auf eigene Kosten/Risiko aber nur wenn es auf deinem eigenen Privatgrund steht), auch wenn es dich noch so sehr stört.

Der Auftraggeber ist immer die Polizei. Die Rechtsgrundlage ist im Polizeigesetz geregelt und die Kosten in der Gebührenverordnung der Stadt. Folglich treibt auch die Polizei das Geld ein.
D.h. der Zügelnde hat die Polizei gerufen und die haben abschleppen lassen. Wenn die jetzt noch gefragt hätten "Ja war das Auto denn schon da bevor sie die Pilonen aufgestellt haben? Sie hätten doch eine Liste mit Nummern die schon hier parkiert haben erstellen müssen?" und der Zügelnde hätte mit "Nein...der hat erst grad heute morgen sein Auto hier hingestellt", was wäre dann?


Mir scheint es einfach komisch (und das ist wohl noch oft so, dass nicht-juristen Dinge als "Ungerecht" empfinden was für Anwälte völlig logisch ist...), dass man sein Auto eigentlich alle 2 Tage kontrollieren müsste, weil sonst jemand in der zwischenzeit Pilonen aufgestellt haben könnte und das Auto dann kostenfplichtig abgeschleppt wird.

Ein weiterer Grund um in der Stadt Basel kein Auto zu haben...

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

uranus3 hat geschrieben:Wie der Name schon sagt, es ist eine Bussenverordnung (also kein Gesetz i.e. S.). Das heisst, es steht noch was darüber....
Ok, dann zeig mir bitte den Gesetzesartikel in dem steht, dass ich mein Fahrzeug nicht in der weissen Zone stehen lassen darf, ohne dies zu kontrollieren.
Crane hat geschrieben:für Umzüg länge 2 Daag:
Ok, dann haben sie das wohl verkürzt. Bei mir hiess es eine Woche. Wahrscheinlich hatten sie mit der Zeit zu wenig Schilder ;)
rhybrugg hat geschrieben:D.h. der Zügelnde hat die Polizei gerufen und die haben abschleppen lassen. Wenn die jetzt noch gefragt hätten "Ja war das Auto denn schon da bevor sie die Pilonen aufgestellt haben? Sie hätten doch eine Liste mit Nummern die schon hier parkiert haben erstellen müssen?" und der Zügelnde hätte mit "Nein...der hat erst grad heute morgen sein Auto hier hingestellt", was wäre dann?


Mir scheint es einfach komisch (und das ist wohl noch oft so, dass nicht-juristen Dinge als "Ungerecht" empfinden was für Anwälte völlig logisch ist...), dass man sein Auto eigentlich alle 2 Tage kontrollieren müsste, weil sonst jemand in der zwischenzeit Pilonen aufgestellt haben könnte und das Auto dann kostenfplichtig abgeschleppt wird.

Ein weiterer Grund um in der Stadt Basel kein Auto zu haben...
Hier sehe ich genau das Problem, da man die Liste ja problemlos anpassen könnte. Darum müsste die Liste beim Aufstellen erstellt und gefaxt werden. Aber das macht doch keiner :o
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

Blutengel hat geschrieben:Ok, dann zeig mir bitte den Gesetzesartikel in dem steht, dass ich mein Fahrzeug nicht in der weissen Zone stehen lassen darf, ohne dies zu kontrollieren.
Kannst da nachlesen (zwar nicht Basel aber hier wird's ähnlich sein) ...

Die Rechtsgrundlagen für Abschleppaufträge im Namen der Stadtpolizei Zürich finden sich in § 41 und § 42 des Polizeigesetzes (PolG) oder § 96 Abs 2 und § 338 der Strafprozessordnung (StPO).

Lupinin
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 528
Registriert: 04.03.2006, 14:06

Beitrag von Lupinin »

Ich habe heute von der Billag für die TV/Radiogebührrechnung 2012 eine Mahnung erhalten (Rechnungsbetrag + 5 Franken Mahnungsgebühr), obwohl ich die Grundrechnung am 24. Juli einbezahlt habe. Der Mahnungsbrief ist datiert vom 16. Juli und auf der ersten Grundrechnung stand eine Zahlungsfrist bis 2. Juli.

Da ich meine REchnungen normalerweise Ende Monat einmal begleiche, ist dies zwischen der Zahlungsfrist und der Mahnung erfolgt. Jetzt soll ich die Mahnung extra noch bis 6.8 (wie gefordert) begleichen.? Es steht, wenn der genannte Betrag bis dann nicht bezahlt ist, werden 20 Franken Zusatzgebühr erhoben.

Haben die Typen von Billag noch eigentlich alle Tassen im Schrank? :confused:

Benutzeravatar
soyus
Benutzer
Beiträge: 87
Registriert: 02.05.2011, 07:16

Beitrag von soyus »

Lupinin hat geschrieben:Ich habe heute von der Billag für die TV/Radiogebührrechnung 2012 eine Mahnung erhalten (Rechnungsbetrag + 5 Franken Mahnungsgebühr), obwohl ich die Grundrechnung am 24. Juli einbezahlt habe. Der Mahnungsbrief ist datiert vom 16. Juli und auf der ersten Grundrechnung stand eine Zahlungsfrist bis 2. Juli.

Da ich meine REchnungen normalerweise Ende Monat einmal begleiche, ist dies zwischen der Zahlungsfrist und der Mahnung erfolgt. Jetzt soll ich die Mahnung extra noch bis 6.8 (wie gefordert) begleichen.? Es steht, wenn der genannte Betrag bis dann nicht bezahlt ist, werden 20 Franken Zusatzgebühr erhoben.

Haben die Typen von Billag noch eigentlich alle Tassen im Schrank? :confused:
......zahl doch einfach deine rechnungen pünktlich - problem gelöst....
"Außer bei Frauen und Autos ist neu nicht immer gleich besser." Bernd Stromberg

Antworten