rhybrugg hat geschrieben:Gibt es eine Pflicht, dass man einmal am Tag sein parkiertes Auto besichtigen muss?
In meinen Ferien wurde mal der weisse Parkplatz blau gestrichenKawa hat geschrieben:Nein

rhybrugg hat geschrieben:Gibt es eine Pflicht, dass man einmal am Tag sein parkiertes Auto besichtigen muss?
In meinen Ferien wurde mal der weisse Parkplatz blau gestrichenKawa hat geschrieben:Nein
naja, das isch wieder chli öppis anders, neui strosseschilder und markierige müen im amtsblatt publiziert wärde. d infos wäre für jede isehbar. mobili parkverbot für zügeldienst wärde nit publiziert...hemmliglunggi hat geschrieben:In meinen Ferien wurde mal der weisse Parkplatz blau gestrichenund ich hatte einen 40er + einen 80er dran. Auf meine Nachfrage hiess es, das sei schliesslich Allmend und kein Privatparkplatz. Ich sei verpflichtet, einmal pro Woche das Auto zu kontrollieren. Es wurden mir trotzdem 40.- erlassen und ich liess es dabei bleiben, obwohl mir das schon etwas komisch vorkommt.
das wäre dann ja mindestens die juristisch korrekte antwort gewesen: es stand so im amtsblatt. aber "sie müen halt scho öbbe eimol in dr wuche zu ihrem auti luege" lässt noch immer die frage nach der 'beobachtungspflicht' offen.zwierbel hat geschrieben:naja, das isch wieder chli öppis anders, neui strosseschilder und markierige müen im amtsblatt publiziert wärde. d infos wäre für jede isehbar. mobili parkverbot für zügeldienst wärde nit publiziert...
Nicht ganz. Das sind ehrer solche, die von Baufirmen verwendet werden. Die der Polizei sind auf einem rotweissen Kegel montiert und nicht an Holzlaten. Zudem haben sie eine Aufschrift, welche auf die Polizei hinweist.Kawa hat geschrieben:Sind das nicht solche Halteverbots-Schilder ?
Busse nein - ausser Du zeigst mir einen Artikel in der Busseverordnung. Abschleppen. Ersten wird es Standschäden haben, zweitens konntest Du Dein Auto nicht vorführen und drittens - selber Schuld, wenn Du 3 Jahre lang Steuern und Versicherung für ein Auto bezahlst, dass Du nicht verwendest. Zahlst Du die nicht, ist der Abschleppgrund auch gegeben.uranus3 hat geschrieben:Extrembeispiel:
Ich parke mein Auto in der Strasse in der weissen Zone und bleibe 3 Jahre weg, irgendwo auf den Malediven oder so... Frage: Ist eine Busse resp. Abschleppgebühr gerechtfertigt oder nicht?
(ich würde meinen Ja).
Wie der Name schon sagt, es ist eine Bussenverordnung (also kein Gesetz i.e. S.). Das heisst, es steht noch was darüber....Blutengel hat geschrieben:Busse nein - ausser Du zeigst mir einen Artikel in der Busseverordnung. Abschleppen. Ersten wird es Standschäden haben, zweitens konntest Du Dein Auto nicht vorführen und drittens - selber Schuld, wenn Du 3 Jahre lang Steuern und Versicherung für ein Auto bezahlst, dass Du nicht verwendest. Zahlst Du die nicht, ist der Abschleppgrund auch gegeben.
Edit:
Die Schilder MÜSSEN mindestens 1 Woche vor dem Termin gestellt werden, ist dies nicht der Fall, kann nicht kostenpflichtig abgeschlepot werden.
Mir ging es dabei nicht um Holzlatten oder Kegel sondern um Halte- oder ParkverbotBlutengel hat geschrieben:Nicht ganz. Das sind ehrer solche, die von Baufirmen verwendet werden. Die der Polizei sind auf einem rotweissen Kegel montiert und nicht an Holzlaten. Zudem haben sie eine Aufschrift, welche auf die Polizei hinweist.
für Umzüg länge 2 Daag:Blutengel hat geschrieben:Die Schilder MÜSSEN mindestens 1 Woche vor dem Termin gestellt werden, ist dies nicht der Fall, kann nicht kostenpflichtig abgeschlepot werden.
http://www.polizei.bs.ch/bewilligungen/parkverbotschilder.htm hat geschrieben:Parkverbotsschilder fürs Zügeln (Umzug von Wohn- und Geschäftssitz) können bei jeder Polizeiwache mit 24-h-Betrieb bezogen werden. Sie müssen 48 Stunden vor dem Zügeltermin gestellt werden. Pro Schild und Tag wird eine Bewilligungsgebühr von CHF 5.00 erhoben. Die Schilder werden gegen ein Depot von CHF 20.00 zur Verfügung gestellt. Oft organisieren auch Zügelunternehmen Parkverbotsschilder gegen Bezahlung.
3 Jahre sind nicht 3 Wochen! Dein Beispiel ist reichlich unrealistsisch. 3 Jahre sind schon etwas viel, zumal dein Fahrzeug nach 3 Jahren Stand ziemlich sicher nicht mehr verkehrstauglich ist und dann aus diesem Grund abgeschleppt wird. Nach 3 Jahren hast du wohl keine Luft mehr in den Reifen, die Abgaswartung ist mindestens 1 Jahr abgelaufen, etc. Zumal es ganz sicher teurer ist, 3 Jahre Versicherung und Steuern zu bezahlen, als wenn du irgendwo im Industrieareal einen günstigen Standplatz mietest und die Karre auslöst.uranus3 hat geschrieben:Extrembeispiel:
Ich parke mein Auto in der Strasse in der weissen Zone und bleibe 3 Jahre weg, irgendwo auf den Malediven oder so... Frage: Ist eine Busse resp. Abschleppgebühr gerechtfertigt oder nicht?
(ich würde meinen Ja).
Ja diese Liste ist so eine Sache, wie viel Beweiskraft hat diese, wenn es hart auf hart kommt? Ich hatte letztes Jahr, als ich zügelte, die Pilonen aufgestellt und anschliessend neben der Liste noch Situationsfotos gemacht. Dann gibt es später nichts zu diskutieren. Zudem sollte man 1-2mal pro Tag die Pilonen kontrollieren, es gibt genug Schlaumeier, die diese umstellen und wegstellen.heisser drnoo hat geschrieben:ich arbeitete bei einer umzugsfirma:
die leute, die diese parkverbotschilder aufstellen, MÜSSEN ein formular ausfüllen wo drin steht, welche autos drinstehen im abgesperrten bereich. dies muss dann der polizei gefaxt werden.
Nein, nicht der der Beweis des Parkierenden, sondern der Beweis der Person, die ein Verbotsschild aufstellt. Diese popelige Liste würde ich niemals als Beweis akzeptieren, höchstens als Hilfsmittel.Kawa hat geschrieben:In den Fall geht es ja um einen der in die Ferien geflogen ist. Der hat ja das Flugticket, Hotelbuchungen und Stempel im Pass als Beweis ...
Das denke ich auch. Auch wenn ich ein Fahrzeug abschleppen lassen muss, weil es z.B. unberechtigt auf meinem Privatparkplatz parkiert oder mir die Einfahrt versperrt (auf Privatareal), zahle ich in erster Linie den Abschlepper. Das Einfordern der Unkosten bleibt dann an mir hängen. Beim Zügeln, bzw. bei Bauarbeiten sieht es wohl ähnlich aus. Die Polizei kann höchstens büssen, aber die Abschleppkosten trägt der Auftraggeber (sagte mir auf jeden Fall die Polizei, als ich letztes Jahr solche Pilonen holte und entsprechend nachfragte).No_IP hat geschrieben:Man kann für nichts haftbar gemacht werden, was nicht strafbar oder voraussehbar gewesen wäre. Also darf man mit ruhigem Gewissen in die Ferien. Die Kosten dafür müsste dieser übernehmen, welcher auch der Auftrag für das Abschleppen gegeben hatte.
Selten so was saudummes gelesen !No_IP hat geschrieben:Man kann für nichts haftbar gemacht werden, was nicht strafbar oder voraussehbar gewesen wäre.
Das sagt ja nichts drüber aus, wer diese Gebühren bezahlen muss:-) In diesem Fall geht es ja darum, dass das Fahrzeug korrekt parkiert und halt wegen den Ferien nicht umparkiert werden konnte.Keule hat geschrieben:Bin jetzt zwar kein Jurist, aber man liest ja in dem Zusammenhang auch immer mal wieder "....Fahrzeug wird gebührenpflichtig abgeschleppt...."
Bin auch kein Jurist... aber ich glaube "Wenn du mir diese Rechnung jetzt nicht bezahlst, dann kriegst du dein Auto nicht mehr" kommt bei Anwälten nicht gut an.Keule hat geschrieben: Der Halter eines abgeschleppten Fahrzeugs ist ja bekannt, respektive, kann eruiert werden; somit Rechnung an diesen und fertig. Oder noch einfacher....rausrücken des Fahrzeugs erst nach Bezahlung der Abschleppkosten.
Denke schon, dass das sein kann. Derjenige der zügelt will, dass das Auto weg kommt. Er gibt den Auftrag das Auto abzuschleppen. Er bezahlt. Ob er dann das Recht hat, das Geld einzufordern... andere Frage, oder?Keule hat geschrieben: Kann es mir echt nicht vorstellen, dass jemand, der z.Bsp am Zügeln ist und ein Auto abschleppen lassen muss, die Abschlepp-Kosten vorstrecken und dann vom Verursacher zurückholen muss.
Falsch, du als Privatperson darfst kein Auto abschleppen lassen (ausser auf eigene Kosten/Risiko aber nur wenn es auf deinem eigenen Privatgrund steht), auch wenn es dich noch so sehr stört.rhybrugg hat geschrieben:Denke schon, dass das sein kann. Derjenige der zügelt will, dass das Auto weg kommt. Er gibt den Auftrag das Auto abzuschleppen. Er bezahlt. Ob er dann das Recht hat, das Geld einzufordern... andere Frage, oder?
Wohl kaum, diese Pylonen musst bei der Polizei holen, eine Begründung/genauen Termin etc. abliefern und auch bezahlen.rhybrugg hat geschrieben:Wann darf ich eigentlich ein Auto abschleppen lassen? Einfach mal ein paar Pilonen aufstellen und dann Autos abschleppen lassen?
Doch, das kommt gut anrhybrugg hat geschrieben:Bin auch kein Jurist... aber ich glaube "Wenn du mir diese Rechnung jetzt nicht bezahlst, dann kriegst du dein Auto nicht mehr" kommt bei Anwälten nicht gut an.
Logisch, der Halter gemäss Fahrzeugausweis (also nicht der Besitzer) muss die Gebühr für das abschleppen bezahlen.Keule hat geschrieben:@Rhybrugg,
Also nach meinem Gerechtigkeitsempfinden ist für mich relativ klar, wer für die Abschleppkosten aufkommen muss...Verursacherprinzip und so :-) Immer vorausgesetzt, die Bedingungen/Umstände für ein Abschleppen sind gegeben.
Störrisch sind sie nicht, sie tun das mit stoischer RuheKeule hat geschrieben:Und wenn ich nicht völlig falsch liege, wird das zumindest in Deutschland mit störrischer Ruhe seitens der Abschleppdienste so gehandhabt..(also geliebtes Auto erst wieder gegen Cash).
kleiner Freudscher...Kawa hat geschrieben:Logisch, der Halter gemäss Fahrzeugausweis (also nicht der Besitzer) muss die Gebühr für das abschleppen bezahlen.
Natürlich hat er Einsprachemöglichkeiten.
Störrisch sind sie nicht, sie tun das mit stoischer Ruhe
Sorry, konnte es mir nicht verklemmen![]()
D.h. der Zügelnde hat die Polizei gerufen und die haben abschleppen lassen. Wenn die jetzt noch gefragt hätten "Ja war das Auto denn schon da bevor sie die Pilonen aufgestellt haben? Sie hätten doch eine Liste mit Nummern die schon hier parkiert haben erstellen müssen?" und der Zügelnde hätte mit "Nein...der hat erst grad heute morgen sein Auto hier hingestellt", was wäre dann?Kawa hat geschrieben:Falsch, du als Privatperson darfst kein Auto abschleppen lassen (ausser auf eigene Kosten/Risiko aber nur wenn es auf deinem eigenen Privatgrund steht), auch wenn es dich noch so sehr stört.
Der Auftraggeber ist immer die Polizei. Die Rechtsgrundlage ist im Polizeigesetz geregelt und die Kosten in der Gebührenverordnung der Stadt. Folglich treibt auch die Polizei das Geld ein.
Ok, dann zeig mir bitte den Gesetzesartikel in dem steht, dass ich mein Fahrzeug nicht in der weissen Zone stehen lassen darf, ohne dies zu kontrollieren.uranus3 hat geschrieben:Wie der Name schon sagt, es ist eine Bussenverordnung (also kein Gesetz i.e. S.). Das heisst, es steht noch was darüber....
Ok, dann haben sie das wohl verkürzt. Bei mir hiess es eine Woche. Wahrscheinlich hatten sie mit der Zeit zu wenig SchilderCrane hat geschrieben:für Umzüg länge 2 Daag:
Hier sehe ich genau das Problem, da man die Liste ja problemlos anpassen könnte. Darum müsste die Liste beim Aufstellen erstellt und gefaxt werden. Aber das macht doch keinerrhybrugg hat geschrieben:D.h. der Zügelnde hat die Polizei gerufen und die haben abschleppen lassen. Wenn die jetzt noch gefragt hätten "Ja war das Auto denn schon da bevor sie die Pilonen aufgestellt haben? Sie hätten doch eine Liste mit Nummern die schon hier parkiert haben erstellen müssen?" und der Zügelnde hätte mit "Nein...der hat erst grad heute morgen sein Auto hier hingestellt", was wäre dann?
Mir scheint es einfach komisch (und das ist wohl noch oft so, dass nicht-juristen Dinge als "Ungerecht" empfinden was für Anwälte völlig logisch ist...), dass man sein Auto eigentlich alle 2 Tage kontrollieren müsste, weil sonst jemand in der zwischenzeit Pilonen aufgestellt haben könnte und das Auto dann kostenfplichtig abgeschleppt wird.
Ein weiterer Grund um in der Stadt Basel kein Auto zu haben...
Kannst da nachlesen (zwar nicht Basel aber hier wird's ähnlich sein) ...Blutengel hat geschrieben:Ok, dann zeig mir bitte den Gesetzesartikel in dem steht, dass ich mein Fahrzeug nicht in der weissen Zone stehen lassen darf, ohne dies zu kontrollieren.
......zahl doch einfach deine rechnungen pünktlich - problem gelöst....Lupinin hat geschrieben:Ich habe heute von der Billag für die TV/Radiogebührrechnung 2012 eine Mahnung erhalten (Rechnungsbetrag + 5 Franken Mahnungsgebühr), obwohl ich die Grundrechnung am 24. Juli einbezahlt habe. Der Mahnungsbrief ist datiert vom 16. Juli und auf der ersten Grundrechnung stand eine Zahlungsfrist bis 2. Juli.
Da ich meine REchnungen normalerweise Ende Monat einmal begleiche, ist dies zwischen der Zahlungsfrist und der Mahnung erfolgt. Jetzt soll ich die Mahnung extra noch bis 6.8 (wie gefordert) begleichen.? Es steht, wenn der genannte Betrag bis dann nicht bezahlt ist, werden 20 Franken Zusatzgebühr erhoben.
Haben die Typen von Billag noch eigentlich alle Tassen im Schrank?![]()