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Eckfahne
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Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Eckfahne »

So, hier mal die Vorgeschichte:

Im Februar 2005 wurde die Webseite eines Freundes abgeschaltet, da er am Abend vorher ein Telefon der Berner Staatsanwaltschaft bekommen hat, seine Internetseite sei wiederrechtlich und entahlte Torrents. Die Seite wurde sofort entfernt und auch die Domain wurde gelöscht. Er wurde dann zu einem Jahr Bewährung verurteilt und hatte eine Geldbusse zu bezahlen. Das Urteil war "Verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz" und "Unterstützung zur Verbreitung illegaler Kopien urheberrechtsgeschützem Material". So weit, so gut. Jetzt hat er mich die Woche angerufen, man habe ihm erneut eine Geldbusse wegen diesem Verfahren aufgedrückt, dieses mal allerdings meldete sich bei Ihm eine Alwaltskanzlei, welche die grossen Firmen wie Dreamworks und United International Pictures (UIP) vertreten. Jetzt zu meiner Frage:

Er wurde bereits gerichtlich zu einer Geldbusse verurteilt und auf ein Jahr bewährung gesetzt, darf er jetzt aufgrund des gleichen Vergehens ein 2. Mal angezeigt und zur Zahlung eines Schadenersatzes verklagt werden? Meines Wissens darf er doch nur ein einziges Mal wegen einer Sache angezeigt werden, höchstens eine der Parteien ergreifft nach dem 1. Urteil Berufung, was aber nicht passiert ist.

Danke für eure Hilfe.

176-671
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Beitrag von 176-671 »

Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass man nicht zweimal für das gleiche Vergehen zur Kasse gebeten werden kann. Wird er denn nochmal in der Schweiz verklagt?

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Natuerlich duerfen die ihn einklagen - das erste Verfahren war strafrechtlich, das zweite zivilrechtlich. Beim letzteren wird der Geldbetrag wahrscheinlich massiv hoeher ausfallen. (edit: In den USA waere es eine Millionenklage, hier wird es bestimmt maessiger ausfallen. Aber wenn das Angebot gross war, kann auch das sehr teuer werden.... Fazit: Anwalt beschaffen, auf eine aussergerichtliche Einigung hoffen. Mit einem rechtsgueltigen strafrechtlichen Urteil kann er die Begruendung der Zivilklage ja nicht mehr bestreiten.)

Welcher Art war denn die Torrentseite? Hat er sie selbst raufgeladen und bei sich gehostet, oder einfach auf andere Seiten verlinkt? (Im sinne von www.torrentz.com)
Das letzte duerfte keine Strafe bringen, denn als Anbieter einer Suchmaschine kann man dich nicht fuer das gefundene verantwortlich machen. (sonst waere Google auch illegal)

(edit: wobei das alles beim strafrechtlichen Verfahren geklaert werden musste - jetzt laesst sich da nichts mehr ruetteln)

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

strafrechtlich ist er verurteilt

zivilrechtlich stehen Schadenersatzforderungen selbstverständlich noch aus, und die vorliegende Klage muss beiweitem nicht die letzte gewesen sein: Jeder Rechteinhaber, von dem dein Freund torrents hatte, kann seinen Schaden geltend machen.

Also im Klartext jedes Filmstudio, Plattenlabel, Verlag etc.

Das kann, wenn der torrent-Bereich genügend gross war, schnell in die Millionen gehen.


Tja.


Tipp: Gescheiter jetzt Geld in einen auf so Zeugs spezialisierten Anwalt investieren - dann hat dein Freund gute Chancen, günstiger davon zu kommen (aber wohl kaum gratis, das Strafurteil ist zwar de jure nicht fürs Zivilrecht bindend, de facto schon)
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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Vielen Dank ers mal für die Antworten.

Die Seite hostete Torrents, aber nicht NUR eigene, auch fremde, und warscheinlich waren die Eigenen (also Releases, welche von Leuten gemacht wurden, welche auf dem Board ihre Arbeiten tätigten) die Torrents, welche Ihm zum Verhängnis wurden (trotz dem Disclaimer auf der Eintritsseite).

Eine aussergerichtliche Einigung wurde ihm ja angeboten, diese wäre im Bereich von 7000-8000 angesetzt, und das ist nicht gerade wenig (verglichen mit den USA gar nichts, ich weiss), aber eben, es trifft immer nur einen. Also sollte er diese Einigung warscheinlich annehmen wenn ich euch richtig verstanden habe....

Soriak
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Beitrag von Soriak »

7'000-8'000.- scheint mir weitaus weniger, als die Anwalts- und Gerichtskosten... nebenbei, das mag selbstverstaendlich sein, aber er hat sich schon informiert, dass die Firma auch wirklich diese Studios vertritt und es sich nicht um Betrueger handelt?

Wie Rankhof gesagt hat, schuetzt ihn so ein settlement aber nicht vor weiteren Zivilklagen von anderen Rechteinhaber... je nachdem was angeboten wurde, koennte also noch mehr kommen.

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Eckfahne hat geschrieben:Vielen Dank ers mal für die Antworten.

Die Seite hostete Torrents, aber nicht NUR eigene, auch fremde, und warscheinlich waren die Eigenen (also Releases, welche von Leuten gemacht wurden, welche auf dem Board ihre Arbeiten tätigten) die Torrents, welche Ihm zum Verhängnis wurden (trotz dem Disclaimer auf der Eintritsseite).

Eine aussergerichtliche Einigung wurde ihm ja angeboten, diese wäre im Bereich von 7000-8000 angesetzt, und das ist nicht gerade wenig (verglichen mit den USA gar nichts, ich weiss), aber eben, es trifft immer nur einen. Also sollte er diese Einigung warscheinlich annehmen wenn ich euch richtig verstanden habe....
vorausgesetzt, es handelt sich nicht um Betrüger und die Studios wurden auch wirklich geschädigt bzw. es gibt zumindest Hinweise darauf (torrents mit Werken der Studios tatsächlich gehostet) wäre eine aussergerichtliche Einigung von Vorteil.

Oder aber dein Freund vertraut darauf, dass nach dem Vergleichsangebot keine weiteren juristischen Schritte eingeleitet werden und zahlt nicht - das kann aber ins Auge gehen.
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plutokennedy
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Beitrag von plutokennedy »

Ein Jahr auf Bewährung?
Massiv.

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Ayrton
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Beitrag von Ayrton »

für die zuschauer am rande: was sind eigentlich torrentz?
nüt für unguet !

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Ayrton hat geschrieben:für die zuschauer am rande: was sind eigentlich torrentz?
http://de.wikipedia.org/wiki/Bittorrent

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Tschägg
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Beitrag von Tschägg »

Mit welcher Begründung wurde dein Kollege verurteilt? Torrents an sich enthalten ja keine urheberrechtlich geschützten Daten. Kann man das Urteil irgendwo nachlesen?

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Nachlesen kann man das nicht, nein, ich habe diese Unterlagen nicht. Ich weiss nur dass er wegen Hilfe zur Verteilung von urheberrechtlich geschütztem Material verurteilt worden ist, eine Geldbusse zu zahlen hatte und eben dieses eine Jahr auf Bewährung hat. Massiv... also wie sieht das aus? Soll er zahlen oder sich versuchen, sich zu wehren?

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Eckfahne hat geschrieben:Nachlesen kann man das nicht, nein, ich habe diese Unterlagen nicht. Ich weiss nur dass er wegen Hilfe zur Verteilung von urheberrechtlich geschütztem Material verurteilt worden ist, eine Geldbusse zu zahlen hatte und eben dieses eine Jahr auf Bewährung hat. Massiv... also wie sieht das aus? Soll er zahlen oder sich versuchen, sich zu wehren?
das kann so nicht einfach gesagt werden, weil a) die Rechtslage und b) auch der Sachverhalt unklar ist

zu a) Wo die Illegalität bei Torrents anfängt und wo nicht, darüber wird ausgiebig diskutiert - ein Konsens ist noch nicht gefunden

zu b) solange der Sachverhalt nicht in allen Einzelheiten (die nicht ins Forum gehören) auf dem Tisch liegt, fällt auch eine Einordnung unter die eh schwammigen Kriterien (siehe a)) sehr schwer.

Niemand wird dir mit den jetzigen Infos sagen können, ob das Tun deines Freundes Schadenersatzpflichten ausgelöst hat oder nicht (obs illegal war oder nicht, das steht aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung wohl nicht mehr zur Debatte).

Fakt ist aber auch, dass er offenbar schon strafrechtlich verurteilt worden ist. Das verschlechtert seine Chancen natürlich.

Letzten Endes muss er wissen, ob er sich Chancen ausrechnet, bei einem Prozess zu siegen. Aussichtslos wirds wohl kaum sein. Versteht sich von selbst, dass ein Prozess bei einer Niederlage viel teurer kommt - und evtl. auch bei einem Sieg, da so ein Prozess ohne professionellen Beistand kaum zu führen sein wird.

Deswegen mein einziger Tipp an deinen Freund: http://www.swisslawyers.com/ und ein paar 100 Franken für eine erste Abklärung bei einem Profi investieren (Tipp: einen Anwalt nehmen, der sich auf Urheber- und Informatikrecht spezialisiert hat)
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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Rankhof hat geschrieben:das kann so nicht einfach gesagt werden, weil a) die Rechtslage und b) auch der Sachverhalt unklar ist

zu a) Wo die Illegalität bei Torrents anfängt und wo nicht, darüber wird ausgiebig diskutiert - ein Konsens ist noch nicht gefunden

zu b) solange der Sachverhalt nicht in allen Einzelheiten (die nicht ins Forum gehören) auf dem Tisch liegt, fällt auch eine Einordnung unter die eh schwammigen Kriterien (siehe a)) sehr schwer.

Niemand wird dir mit den jetzigen Infos sagen können, ob das Tun deines Freundes Schadenersatzpflichten ausgelöst hat oder nicht (obs illegal war oder nicht, das steht aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung wohl nicht mehr zur Debatte).

Fakt ist aber auch, dass er offenbar schon strafrechtlich verurteilt worden ist. Das verschlechtert seine Chancen natürlich.

Letzten Endes muss er wissen, ob er sich Chancen ausrechnet, bei einem Prozess zu siegen. Aussichtslos wirds wohl kaum sein. Versteht sich von selbst, dass ein Prozess bei einer Niederlage viel teurer kommt - und evtl. auch bei einem Sieg, da so ein Prozess ohne professionellen Beistand kaum zu führen sein wird.

Deswegen mein einziger Tipp an deinen Freund: http://www.swisslawyers.com/ und ein paar 100 Franken für eine erste Abklärung bei einem Profi investieren (Tipp: einen Anwalt nehmen, der sich auf Urheber- und Informatikrecht spezialisiert hat)
Er hat eine Rechtsschutzversicherung, somit wird er sicher einen Anwalt haben. Ich werde ihm die Sachen hier drin mal weitergeben, letztendlich ist es ja seine Entscheidung.

Vielen Dank für die Antworten.

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Fätze
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Beitrag von Fätze »

Zur Ausgangslage:

Ich bin für eine Woche in die Ferien geflogen. Mein Auto habe ich in der blauen Zone mit Anwohnerparkkarte quasi vor meinem Hauseingang geparkt.
Kurz nachdem ich in weg war, stellt die Verkehrspolizei BS ein Parkverbotsschild wegen einem Umzug hin (diese Pilonen), und 3 Tage später schleppen die mein Auto ab. Fazit: 400 Franken Abschleppkosten, allenfalls kommt noch eine Strafe dazu.
Ist das rechtens?? Ich kann ja gar nicht von diesem Umzug gewusst haben... :mad: Abgesehen davon ist jetzt Hauptferienzeit...
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Idefix
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Beitrag von Idefix »

Fätze hat geschrieben:Zur Ausgangslage:

Ich bin für eine Woche in die Ferien geflogen. Mein Auto habe ich in der blauen Zone mit Anwohnerparkkarte quasi vor meinem Hauseingang geparkt.
Kurz nachdem ich in weg war, stellt die Verkehrspolizei BS ein Parkverbotsschild wegen einem Umzug hin (diese Pilonen), und 3 Tage später schleppen die mein Auto ab. Fazit: 400 Franken Abschleppkosten, allenfalls kommt noch eine Strafe dazu.
Ist das rechtens?? Ich kann ja gar nicht von diesem Umzug gewusst haben... :mad: Abgesehen davon ist jetzt Hauptferienzeit...
Das Parkverbotsschild stellt der Mieter/Umzügler hin, nicht die VP.
Hat keiner Deiner Nachbarn einen Ersatz Schlüssel für genau solche Fälle?

Rechtslage... sehr intressant... hoffe Du kommst davon.
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Crane
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Beitrag von Crane »

Idefix hat geschrieben:Das Parkverbotsschild stellt der Mieter/Umzügler hin, nicht die VP.
Hat keiner Deiner Nachbarn einen Ersatz Schlüssel für genau solche Fälle?

Rechtslage... sehr intressant... hoffe Du kommst davon.
Muess me nid sogar e Liste abgäh mit de bereits dörtstehende Fahrzüg, ebe damit so öbbis nid passiert?

Edit:
http://michaelluetscher.ch/2012/04/18/abgeschleppt/
«Temporäre Verfügungen von Parkierungsbeschränkungen» müsse man beachten, auch wenn man im Besitz einer Dauerkarte sei, heisst es in den Parkkartenvorschriften der Stadt. Aber was, wenn man die «Verfügungen» nicht sieht – weil man beispielsweise in den Ferien weilt? Zumal eine Baustelle nicht mehr als fünf Tage vor Baubeginn angekündigt werden muss? Das Fahrzeug werde in jedem Falle abgeschleppt. Aber «ohne Kostenfolge», schreibt die städtische Dienstabteilung Verkehr auf Anfrage – sofern das Fahrzeug «bereits vor dem Anbringen der Ankündigung auf dem Parkplatz gestanden hat». Bauarbeiter oder Polizisten, die die Verbotsschilder stellen, notieren sich die Nummern der parkierten Autos.
Zwar in Züri, bi dr Meinig in Basel ischs au so

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Fätze
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Beitrag von Fätze »

Idefix hat geschrieben:Das Parkverbotsschild stellt der Mieter/Umzügler hin, nicht die VP.
Hat keiner Deiner Nachbarn einen Ersatz Schlüssel für genau solche Fälle?

Rechtslage... sehr intressant... hoffe Du kommst davon.
Nö, und ehrlich gesagt habe ich diesen Fall so noch gar nie durchgespielt... man bedenkt ja sonst vieles, aber sowas...?? :o
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Idefix
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Beitrag von Idefix »

Crane hat geschrieben:Muess me nid sogar e Liste abgäh mit de bereits dörtstehende Fahrzüg, ebe damit so öbbis nid passiert?
hab ich noch nie gehört, auf alle Fälle ist der/die Umzugsperson auch nicht gerade sehr intelligent... wenn ich schon sehe, das bereits ein Auto dort parkiert ist, und es beim Zügeln immer noch dort ist, kann man davon ausgehen das der Fahrzeugführer nichts davon weiss.... normal sollte die Polizei dann versuchen den Halter anzurufen, Abschleppen ist dann immer die letzte Möglichkeit, und ob der Umzügler nicht die Möglichkeit gehabt hätte seine Schilder halt ein wenig zu versetzen oder schlicht zu faul war ein paar Meter mehr zu machen... :mad:
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Eine Busse (das ist immerhin Halteverbot) sollte es auf keinen Fall geben solange du belegen kannst, dass du dein Auto dort abgestellt hast bevor die Schilder angebracht wurden.

Abschleppkosten schätze ich mal, dass du darauf hängen bleibst. Irgendjemand muss die ja bezahlen und du bist nun mal der Verursacher der Kosten. Das hat ja nichts mit irgendeiner Schuldfrage zu tun.

@Idefix In einer Strasse wo alles zugeparkt ist kann das für die Zügelfirma schnell mal bedeuten alle Möbel 200m weit schleppen zu müssen. Das ist 1. sehr mühsam und 2. dauert der Umzug länger sprich kostet mehr.

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Idefix
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Beitrag von Idefix »

Kawa hat geschrieben:Eine Busse sollte es auf keinen Fall geben solange du belegen kannst, dass du dein Auto dort abgestellt hast bevor die Schilder angebracht wurden.

Abschleppkosten schätze ich mal, dass du darauf hängen bleibst. Irgendjemand muss die ja bezahlen und du bist nun mal der Verursacher der Kosten. Das hat ja nichts mit irgendeiner Schuldfrage zu tun.

@Idefix In einer Strasse wo alles zugeparkt ist kann das für die Zügelfirma schnell mal bedeuten alle Möbel 200m weit schleppen zu müssen. Das ist 1. sehr mühsam und 2. dauert der Umzug länger sprich kostet mehr.
in der Regel werden die Schilder so angebracht, dass immer mehr Platz als benötigt abgesteckt wird... genau um solche Fälle zu verhindern... wenn man natürlich 4 Meter braucht (Lieferwagen) und genau 4 Meter mit den Schildern reserviert werden, ist das entweder Blond oder einfach keinen Meter weit überlegt...

Ich kenne übrigens jemanden der macht das immer so... wenn die Signale gestellt werden, wird das Teil einfach 2 Meter verschoben damit noch parkiert werden kann... ;)
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rhybrugg
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Beitrag von rhybrugg »

War bei mir mal so:

Auto parkiert. Wenig gebraucht, nicht mal in den Ferien gewesen. Beim nächsten mal als ich das Auto gebraucht habe, war eine Busse dran. Keine Absperrung oder Pilonen oder so zu sehen, die waren bereits wieder weg.
Zum Polizeiposten gegangen, Situation erklärt und das wars. Einer der Polizisten hat sich dran erinnert, dass in dieser Zeit dort Bäume geschnitten wurden, sie haben nochmals nachgefragt ob ich denn sicher nicht erst nach dem Aufstellen der Pilonen dort parkiert habe. Bussenzettel genommen und gesagt "wir erledigen das". Nie mehr was gehört.

Der Polizist meinte noch, dass diejenigen welche die Pilonen aufgestellt haben, eigentlich die Nummern hätten aufschreiben müssen.

Gibt es eine Pflicht, dass man einmal am Tag sein parkiertes Auto besichtigen muss? Wäre ja wohl scheisse, wenn du die Abschleppkosten zahlen müsstest.
Haben die versucht dich zu kontaktieren (weil das Auto ja schon vorher dort stand)?

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Idefix hat geschrieben:in der Regel werden die Schilder so angebracht, dass immer mehr Platz als benötigt abgesteckt wird... genau um solche Fälle zu verhindern... wenn man natürlich 4 Meter braucht (Lieferwagen) und genau 4 Meter mit den Schildern reserviert werden, ist das entweder Blond oder einfach keinen Meter weit überlegt...
Du kannst 2 mal die Länge des Lastwagens absperren aber wenn genau in der Mitte ein Auto parkiert bleibt bist am Arsch ;)
Du brauchst hinter dem Lastwagen ja noch Platz für die Laderampe und zum einladen von längeren Möbelstücken ...

Ich habe früher während den Semesterferien ja schon als Zügelmann gearbeitet (gibt gutes Geld) und ich weiss, dass nicht so schnell die Polizei geholt wird, nur wenn's nicht anders geht.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

rhybrugg hat geschrieben:Gibt es eine Pflicht, dass man einmal am Tag sein parkiertes Auto besichtigen muss?
Nein

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Idefix
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Beitrag von Idefix »

Kawa hat geschrieben:Du kannst 2 mal die Länge des Lastwagens absperren aber wenn genau in der Mitte ein Auto parkiert bleibt bist am Arsch ;)
Du brauchst hinter dem Lastwagen ja noch Platz für die Laderampe und zum einladen von längeren Möbelstücken ...

Ich habe früher während den Semesterferien ja schon als Zügelmann gearbeitet (gibt gutes Geld) und ich weiss, dass nicht so schnell die Polizei geholt wird, nur wenn's nicht anders geht.
bei mir war jeder Ferienjob in der Jugend Zügelmann... kenne ich also auch zu genügend... aber gemäss Edith vom Crane , hat Fätze ja nochmals Glück..
halt uns auf dem laufenden ;)
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Ich glaube nur das Edit nicht so ganz, das ist ja auch nur aus einem Blog zitiert.

Die Busse entfällt sicher aber die Kosten der Abschleppfirma bleiben wohl. Irgendjemand muss das ja bezahlen ...

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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Ich hatte mal das Problem, dass bei uns an der Strasse (kleine Quartierstrasse ohne Durchgangsverkehr) aufgrund einer Baustelle 500m weiter hinten mehrmals ein überbreiter Lastwagen (~3m) morgens um 06:30 Uhr durch musste. Die Strasse ist 5m breit und hat grundsätzlich für Lastwagen (max. 2.55 breit) genug Platz um durchzufahren, wenn man schön am Rand parkiert. Dies ist auch erlaubt. Als ich das zweite Mal so früh aus dem Bett geklingelt wurde, weil dieser überbreite Idiot durch musste, habe ich mich bei der Verkehrspolizei abgesichert. Ich erhielt sogar eine Antwort und grundsätzlich muss der überbreite Lastwagen selber schauen, wie er durch kommt, wenn er nicht rechtzeitig die Strasse sperren lässt. Wenn er mich abschleppen will geht das auf seine Kosten.

Für mich gehen diese provisorischen Parkverbote in dasselbe Thema. Wenn einer kurzfristig den Platz für sich beanspruchen will, so hat er das auf eigenes Risiko zu tun. Das mit der Busse ist ja geklärt, es gibt sicher keine, wenn man schon vorher dort stand. Aber auch die Abschleppkosten sollte eigentlich der Auftraggeber tragen. Ich habe mich nicht falsch verhalten, weder vorsätzlich noch fahrlässig. Ich habe dasselbe Recht auf diesen (Park-) Platz wie der Andere, aber ich war zuerst da. Die Abschleppkosten gehen ja grundsätzlich an den Auftraggeber, der soll dann mal schauen, wie er das Geld erhält. Im äussersten Fall mit einer Beitreibung, wo er mir schlussendlich die Schuld beweisen muss.

Gab es nicht letztens einen Fall mit der BVB, als sie ein etwas breit parkiertes Fahrzeug abschleppen liessen, weil die Trams angeblich nicht mehr durchkamen. Der Fahrzeughalter bezahlte zwar die berechtigte Busse der Polizei, focht aber die Abschleppkosten meines Wissens erfolgreich an, weil die Trams doch genug Platz gehabt hätten und die BVB angeblich voreilig handelten.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.

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Fätze
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Beitrag von Fätze »

Vielen Dank fürs feedback Jungs/Mädels. Werde nächste Woche die leidige Geschichte an meine Rechtsschutzversicherung weiterleiten in der Hoffnung, dass ich die Abschleppkosten nicht übernehmen muss. Natürlich trifft mich kein Verschulden, ob ich als 'Verursacher' hafte, lasse ich jetzt abklären. Fakt ist, dass die Polis meine Kutsche bereits nach knapp 3 Tagen abschleppen liessen, wie gesagt, ohne dass die Pilonen bei Abreise schon da waren (100pro!!, bin ja nicht blöd...). Update folgt...
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Blutengel
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Beitrag von Blutengel »

Kawa hat geschrieben:Eine Busse (das ist immerhin Halteverbot) sollte es auf keinen Fall geben solange du belegen kannst, dass du dein Auto dort abgestellt hast bevor die Schilder angebracht wurden.

Abschleppkosten schätze ich mal, dass du darauf hängen bleibst. Irgendjemand muss die ja bezahlen und du bist nun mal der Verursacher der Kosten. Das hat ja nichts mit irgendeiner Schuldfrage zu tun.

@Idefix In einer Strasse wo alles zugeparkt ist kann das für die Zügelfirma schnell mal bedeuten alle Möbel 200m weit schleppen zu müssen. Das ist 1. sehr mühsam und 2. dauert der Umzug länger sprich kostet mehr.
Falsch. Grundsätzlich handelt es sich dabei um ein mobiles Parkverbot. Die Halterverbotsschilder werden nur ausgegeben, wenn es sich bei der gewünschten Stelle um ein Parkverbot handelt (zB Parkverbotsfeld). Eine Ausnahme gibt es, wenn keine Parkverbotsschilder mehr vorhanden sind.

Aus meiner Sicht sind die Abschleppkosten nicht dein Problem, da Du ja an dieser Stelle parkieren darfst. Das Problem an der Sache ist, dass die umzugswilligen Leute die Schilder selber stellen. Diese müssen ein Liste führen, auf welcher die parkierten Fahrzeuge aufgeführt sind. Aber sollte eines dieser Fahrzeuge noch dahstehen ist die Liste schnell neu geschrieben und man lässt das Fahrzeug, welches am Umzugstag noch dasteht, einfach weg - und schon bist Du gemäss dieser Liste nachträglich hineingefahren.

Ich würde erstmal nicht bezahlen und eine Einsprache erheben. Mit den Flugtickets kannst Du ja beweisen, dass Du in dieser Zeit nicht da warst.
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Sind das nicht solche Halteverbots-Schilder ?

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