Ihre Staatsangehörigkeit spielt für den Anspruch auf Entschädigung keine Rolle. Sie müssen aber in der Schweiz wohnen (Ausländer und Ausländerinnen müssen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung haben). Wenn Sie im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten (Grenzgänger und Grenzgängerinnen), beziehen Sie Ihre ALE im Wohnsitzland nach den dort gültigen Vorschriften.
Sie müssen innerhalb der letzten 2 Jahre (Rahmenfrist für die Beitragszeit) vor der Erstanmeldung mindestens 12 Beitragsmonate nachweisen, das heisst, als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gearbeitet haben.
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/arbeitslos/faq/frage_2/
Also ich habe diese Infos ganz einfach mal von der Homepage von den RAVs geholt. Ich nehme mal an das ist für alle verständlich die der deutschen Sprache mächtig sind.
Da diese Erforderungn dann mit grosser Wahrscheinlichkeit auch auf jeglich zukünftigen Arbeitnehmer aus Bulgarien oder Rumänien zutreffen müssen bevor sie in der Schweiz Geld erhalten, gehe ich davon aus, dass diese dann auch mind. 12 Monate Beiträge zahlen und hier niedergelassen sein müssen. Diese Informationen können auch im
Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c837_0.html
auf den Seiten 6ff. nachgelesen werden.
Darum denke ich, dass schlussendlich diese Aussage, dass unsere Kassen ausgenützt werden können oder auch die Sozialhilfe, bei der es unter Umständen leicht anders gelagert ist, auch ausgebeutet werden könnte nun ja wohl eher schwach belegt ist anhand der Gesetzestexte. Wenn jedoch die moment verfügbaren Gesetze natürlich aufgehoben werden bei der Annahme der Freizügigkeit wäre ich auch gegen die Personenfreizügigkeit. Da jedoch die Gesetze der Schweiz nicht angetastet werden und nur ein internationaler Vertrag über die Vereinfachung der Niederlassung von Leuten mit Arbeitsverträgen angenommen werden soll nun ja dann kann ich auch ja sagen zu einer Erweiterung der Personenfreizügigkeit.
Natürlich sind aber solche Quellen nur teilweise glaubwürdig, da sie vom Bund oder von einer behördlichen Stelle (RAV) veröffentlicht wurden.
Falls ich jedoch mit meinen Annahmen falsch liege, dann möchte man mich bitte korrigieren, denn ich bin offen für jegliche Erweiterung meines Wissens.
Danke...