Ist vielleicht deine Auffassung, sprich direkter Demokratie, wies vielleicht in der Schweiz aufgebaut ist. Eine indirekte Demokratie, wie bei der EU ist definitionsmässig immer noch eine Demokratie, wenn auch in einer anderen Betrachtungsweise und Interpretation!SeBaselOnMyRhein hat geschrieben:Oder vielleicht eher Du. Empfindest Du es etwa als demokratisch, wenn die allermeisten Völker Europas nicht mal über ihre eigene zukünftige Verfassung abstimmen können.![]()
8. Februar: Abstimmung Personenfreizügigkeit
- SeBaselOnMyRhein
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Es wird Dich vielleicht erstaunen, aber ich kenne die zwei Begriffe "Direkte Demokratie" und "Repräsentative Demokratie" auch.Lupinin hat geschrieben: Eine indirekte Demokratie, wie bei der EU ist definitionsmässig immer noch eine Demokratie, wenn auch in einer anderen Betrachtungsweise und Interpretation!![]()
Das alles ändert aber nichts daran, dass bei der völlig überhastet durchgezwängten politischen Integration innerhalb der EU gravierende Demokratiedefizite in Kauf genommen werden.
Ich hab Dir mal auf die Schnelle diesen Artikel hier gegoogelt: Das Ende der Demokratie?
Den solltest Du bei Gelegenheit mal unvoreingenommen durchlesen.
Ist mir Wurscht, was die sich notorisch - zu Recht - misstrauenden Deutschen oder die faut-de-mieux-demokratisch den jeweiligen Sonnenkönig wählenden Franzosen für eine Demokratie haben. Ich möchte die unsere. Europakompatibilität hin oder her.Lupinin hat geschrieben:Ist vielleicht deine Auffassung, sprich direkter Demokratie, wies vielleicht in der Schweiz aufgebaut ist. Eine indirekte Demokratie, wie bei der EU ist definitionsmässig immer noch eine Demokratie, wenn auch in einer anderen Betrachtungsweise und Interpretation!![]()
Wenn wir abstimmen, dann kann's Ja oder Nein rauskommen. Das ist der Sinn von Abstimmungen. Wer hier die Hände über dem Kopf zusammenschlägt und glaubt, dass bei einem "falschen" Resultat die Welt zusammenbricht, hat von Demokratie nichts verstanden!
Steht im AVIG:SeBaselOnMyRhein hat geschrieben: Wäre froh, wenn diese Frage mal jemand eindeutig klären könnte. (Keine Behauptungen sondern klare Belege mit Quellenangabe.)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/837.0.de.pdf
Anspruch ist in Art. 8 ff. geregelt.
Beitragszeit siehe Art. 13
Zum Thema Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit: Befreit wird (u.a.), wer 12 Monate ausserhalb der EU und EFTA wohnte und dort beschäftigt war.
Zu deiner Frage "Reicht es theoretisch ohne Unterbruch 350 im EU-Raum und dann noch zwei Wochen in der Schweiz beschäftigt gewesen zu sein um Arbeitslosengeld zu beziehen?"
NEIN, ich kann nicht als Rumäne in Bukarest Taxifahrer gewesen sein (wie lange auch immer) und dann in die CH kommen, 2 Wochen als Kellner arbeiten und anschliessend ALV Leistungen beziehen. No way.
Im übrigen sind wir uns darin einig, dass die EU ein total überflüssiger, bürokratischer und undemokratischer Moloch ist. Weil ich die EU hasse, möchte ich verhindern, dass die CH irgendwann unter grossem Leidensdruck quasi 'reflexartig' beitritt. Deshalb müssen wir uns arrangieren. Deshalb müssen wir am 8.2. ja stimmen.
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Vielleicht habe ich es übersehen, aber ich habe beim Überfliegen des AVIG die Stelle nicht gefunden, in welcher dies eindeutig geklärt wird.footbâle hat geschrieben:Steht im AVIG:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/837.0.de.pdf
Anspruch ist in Art. 8 ff. geregelt.
Beitragszeit siehe Art. 13
Zum Thema Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit: Befreit wird (u.a.), wer 12 Monate ausserhalb der EU und EFTA wohnte und dort beschäftigt war.
Zu deiner Frage "Reicht es theoretisch ohne Unterbruch 350 im EU-Raum und dann noch zwei Wochen in der Schweiz beschäftigt gewesen zu sein um Arbeitslosengeld zu beziehen?"
NEIN, ich kann nicht als Rumäne in Bukarest Taxifahrer gewesen sein (wie lange auch immer) und dann in die CH kommen, 2 Wochen als Kellner arbeiten und anschliessend ALV Leistungen beziehen. No way.
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Aahhahaha isch das schlächt!! Pass aber guet zum Gsamtbild wo die Partei in letschter Zit abgit, oooberpinlich...
Edit: I ha keini grossartige Photoshopskills, aber sowas machi in 3 Minute 10 mol besser.... so schwach....dä het sicher no e Stange Gäld drfür kassiert, dr Designer hehehhehe oooje ojeee
Edit: I ha keini grossartige Photoshopskills, aber sowas machi in 3 Minute 10 mol besser.... so schwach....dä het sicher no e Stange Gäld drfür kassiert, dr Designer hehehhehe oooje ojeee
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wer am 8. februar ein erfreuliches stimmresultat feiern will, der legt ein wuchtiges "ja" ein.SeBaselOnMyRhein hat geschrieben:Blocher hat soeben in einem TV-Interview gesagt, dass jemand schon dann Arbeitslosengeld beziehen kann, wenn er innerhalb von zwei Jahren 364 Tage im EU-Raum plus einen Tag in der Schweiz gearbeitet hat.
Wenn das wirklich so ist, werde ich auch Nein stimmen.
Wer orientiert sich denn noch an Blocher, der senile Typ ist doch weg vom Fenster ...SeBaselOnMyRhein hat geschrieben:Blocher hat soeben in einem TV-Interview gesagt, dass jemand schon dann Arbeitslosengeld beziehen kann, wenn er innerhalb von zwei Jahren 364 Tage im EU-Raum plus einen Tag in der Schweiz gearbeitet hat.
Wenn das wirklich so ist, werde ich auch Nein stimmen.
PS : Korrekt müsste es heissen : der bezieht Arbeitslosengeld vom EU-Land wo er 364 Tage gearbeitet hat.
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Ist er nicht und Du wirst es in den kommenden vier Wochen auch noch bemerken.Kawa hat geschrieben:Wer orientiert sich denn noch an Blocher, der senile Typ ist doch weg vom Fenster ...
Es geht ja nicht um Blocher, sondern um die Fakten. Bisher konnte mir ja noch niemand belegen, wie es sich mit den Arbeitslosengeld-Bezügen wirklich verhält.
Bis hier jemand das Gegenteil beweist, gehe ich mal davon aus, dass die Aussage von Blocher stimmt. Man kann von Blocher halten was man will, aber er kennt sich normalerweise in solchen Detailfragen sehr gut aus.
blocher verkauft euch für blöd. es bekommt niemand eine aufenthalts- oder niederlassungsbewilligung für einen tag arbeit in der schweiz - nein - auch nicht für einen monat oder zwei.SeBaselOnMyRhein hat geschrieben:Ist er nicht und Du wirst es in den kommenden vier Wochen auch noch bemerken.
Es geht ja nicht um Blocher, sondern um die Fakten. Bisher konnte mir ja noch niemand belegen, wie es sich mit den Arbeitslosengeld-Bezügen wirklich verhält.
Bis hier jemand das Gegenteil beweist, gehe ich mal davon aus, dass die Aussage von Blocher stimmt. Man kann von Blocher halten was man will, aber er kennt sich normalerweise in solchen Detailfragen sehr gut aus.
beamte sind zwar in der regel nicht die schlausten - aber verglichen mit vielen svp wähler sind es geniale intelligenzbestien. sie werden bei bedarf entsprechend reagieren. das ist so, und wird auch immer so bleiben.
ob das dem noch nicht heilig gesprochenen oberguru blocher gefällt oder nicht.
ich möchte hier an dieser stelle der frau bundesrätin e. widmer-schlumpf zur wahl zur schweizerin des jahres gratulieren.
70 % der anrufenden haben für sie gestimmt. ein deutlicheres zeichen konnte das volk gar nicht machen.
besten dank den vielen svp-wählern für die unzähligen anrufe
Die Aufenthaltsbewilligung für Angehörige aus den EU-/EFTA-Mitgliedstaaten (EG-/EFTA-Angehörige) hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, wenn sie im Besitz eines mindestens zwölfmonatigen oder unbefristeten Arbeitsvertrages sind.
http://www.bdm.bs.ch/dienstleistungen/a ... ligung.htm
http://www.bdm.bs.ch/dienstleistungen/a ... ligung.htm
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Es verkauft mich niemand für blöd. Ich will nur die Fakten kennen, bevor ich mir ein Urteil erlaube.Joker59 hat geschrieben:blocher verkauft euch für blöd.
Du glaubst aber nicht im Ernst, dass Leute die sich an einem Samstag Abend diesen Scheissdreck anschauen "das Volk" repräsentieren.Joker59 hat geschrieben:ich möchte hier an dieser stelle der frau bundesrätin e. widmer-schlumpf zur wahl zur schweizerin des jahres gratulieren.
70 % der anrufenden haben für sie gestimmt. ein deutlicheres zeichen konnte das volk gar nicht machen.
Schlumpf polarisiert ausserdem dermassen, dass sie wohl auch die Wahl zur "Unschweizerin der Jahres" gewonnen hätte.
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Das sagt ja nichts aus über die Bezugsberechtigung von Arbeitslosengeldern für den Fall, dass sie die Stelle innerhalb kurzer Zeit wieder verlieren sollten.Kawa hat geschrieben:Die Aufenthaltsbewilligung für Angehörige aus den EU-/EFTA-Mitgliedstaaten (EG-/EFTA-Angehörige) hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, wenn sie im Besitz eines mindestens zwölfmonatigen oder unbefristeten Arbeitsvertrages sind.
http://www.bdm.bs.ch/dienstleistungen/a ... ligung.htm
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ich würde sogar behaupten, dass es sich beim publikum der sendung zu einem grossen teil um die svp-stammwählerschaft gehandelt hat. samstagabend, schweizer fernsehen, niveau nicht allzu anspruchsvoll ...SeBaselOnMyRhein hat geschrieben:...
Du glaubst aber nicht im Ernst, dass Leute die sich an einem Samstag Abend diesen Scheissdreck anschauen "das Volk" repräsentieren.
...
wie auch immer, hat mich überrascht, wie sensibel die svp-exponenten auf die wahl von ews zur schweizerin des jahres reagiert haben. meine güte, bei den jungs scheinen die nerven echt blank zu liegen!
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und du glaubst einem lügner???SeBaselOnMyRhein hat geschrieben:Blocher hat soeben in einem TV-Interview gesagt, dass jemand schon dann Arbeitslosengeld beziehen kann, wenn er innerhalb von zwei Jahren 364 Tage im EU-Raum plus einen Tag in der Schweiz gearbeitet hat.
Wenn das wirklich so ist, werde ich auch Nein stimmen.
Ihre Staatsangehörigkeit spielt für den Anspruch auf Entschädigung keine Rolle. Sie müssen aber in der Schweiz wohnen (Ausländer und Ausländerinnen müssen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung haben). Wenn Sie im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten (Grenzgänger und Grenzgängerinnen), beziehen Sie Ihre ALE im Wohnsitzland nach den dort gültigen Vorschriften.
Sie müssen innerhalb der letzten 2 Jahre (Rahmenfrist für die Beitragszeit) vor der Erstanmeldung mindestens 12 Beitragsmonate nachweisen, das heisst, als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gearbeitet haben.
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/arbeitslos/faq/frage_2/
Also ich habe diese Infos ganz einfach mal von der Homepage von den RAVs geholt. Ich nehme mal an das ist für alle verständlich die der deutschen Sprache mächtig sind.
Da diese Erforderungn dann mit grosser Wahrscheinlichkeit auch auf jeglich zukünftigen Arbeitnehmer aus Bulgarien oder Rumänien zutreffen müssen bevor sie in der Schweiz Geld erhalten, gehe ich davon aus, dass diese dann auch mind. 12 Monate Beiträge zahlen und hier niedergelassen sein müssen. Diese Informationen können auch im
Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c837_0.html
auf den Seiten 6ff. nachgelesen werden.
Darum denke ich, dass schlussendlich diese Aussage, dass unsere Kassen ausgenützt werden können oder auch die Sozialhilfe, bei der es unter Umständen leicht anders gelagert ist, auch ausgebeutet werden könnte nun ja wohl eher schwach belegt ist anhand der Gesetzestexte. Wenn jedoch die moment verfügbaren Gesetze natürlich aufgehoben werden bei der Annahme der Freizügigkeit wäre ich auch gegen die Personenfreizügigkeit. Da jedoch die Gesetze der Schweiz nicht angetastet werden und nur ein internationaler Vertrag über die Vereinfachung der Niederlassung von Leuten mit Arbeitsverträgen angenommen werden soll nun ja dann kann ich auch ja sagen zu einer Erweiterung der Personenfreizügigkeit.
Natürlich sind aber solche Quellen nur teilweise glaubwürdig, da sie vom Bund oder von einer behördlichen Stelle (RAV) veröffentlicht wurden.
Falls ich jedoch mit meinen Annahmen falsch liege, dann möchte man mich bitte korrigieren, denn ich bin offen für jegliche Erweiterung meines Wissens.
Danke...
Sie müssen innerhalb der letzten 2 Jahre (Rahmenfrist für die Beitragszeit) vor der Erstanmeldung mindestens 12 Beitragsmonate nachweisen, das heisst, als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gearbeitet haben.
http://www.treffpunkt-arbeit.ch/arbeitslos/faq/frage_2/
Also ich habe diese Infos ganz einfach mal von der Homepage von den RAVs geholt. Ich nehme mal an das ist für alle verständlich die der deutschen Sprache mächtig sind.
Da diese Erforderungn dann mit grosser Wahrscheinlichkeit auch auf jeglich zukünftigen Arbeitnehmer aus Bulgarien oder Rumänien zutreffen müssen bevor sie in der Schweiz Geld erhalten, gehe ich davon aus, dass diese dann auch mind. 12 Monate Beiträge zahlen und hier niedergelassen sein müssen. Diese Informationen können auch im
Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c837_0.html
auf den Seiten 6ff. nachgelesen werden.
Darum denke ich, dass schlussendlich diese Aussage, dass unsere Kassen ausgenützt werden können oder auch die Sozialhilfe, bei der es unter Umständen leicht anders gelagert ist, auch ausgebeutet werden könnte nun ja wohl eher schwach belegt ist anhand der Gesetzestexte. Wenn jedoch die moment verfügbaren Gesetze natürlich aufgehoben werden bei der Annahme der Freizügigkeit wäre ich auch gegen die Personenfreizügigkeit. Da jedoch die Gesetze der Schweiz nicht angetastet werden und nur ein internationaler Vertrag über die Vereinfachung der Niederlassung von Leuten mit Arbeitsverträgen angenommen werden soll nun ja dann kann ich auch ja sagen zu einer Erweiterung der Personenfreizügigkeit.
Natürlich sind aber solche Quellen nur teilweise glaubwürdig, da sie vom Bund oder von einer behördlichen Stelle (RAV) veröffentlicht wurden.
Falls ich jedoch mit meinen Annahmen falsch liege, dann möchte man mich bitte korrigieren, denn ich bin offen für jegliche Erweiterung meines Wissens.
Danke...
- SeBaselOnMyRhein
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Wenn es um die SVP geht, verlieren hier manche Leute jegliche Objektivität. In Tat und Wahrheit haben die wichtigen Exponenten der SVP (Brunner, Blocher, Baader, Amstutz) auf die von Tagesanzeiger, Blick und SF inszenierte Provokation der letzten drei Tage kaum reagiert.nick knatterton hat geschrieben: wie auch immer, hat mich überrascht, wie sensibel die svp-exponenten auf die wahl von ews zur schweizerin des jahres reagiert haben. meine güte, bei den jungs scheinen die nerven echt blank zu liegen!
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Wer etwas anderes behauptet, ist ein armseliges, von unseren in SVP-Fragen sehr parteiischen Medien leicht manipulierbares Würstchen.
-
fausto klaus
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hab blocher gestern auf tele züri gesehen. der mann ist am ende, komplett senil und wird bald in den unendlichen weiten der bedeutungslosigkeit verschwinden.
auf die frage, dass nun selbst der bauernverband für die verträge sei antwortete er (frei zitiert)
die bauern hätten zuerst günstige arbeitskräfte aus polen geholt und wollten nun noch billigere aus rumänien. aber wegen denen verlieren die schweizer die arbeit und dann habe der bundesrat schon pläne für die erhöhung der mwst oder den lohnabzügen in der schublade...
weiss nicht, ob der alte wirklich selbst glaub, was er für eine gequirrlte scheisse erzählt.
wer lust auf comedy hat, darf sichs reinziehen
http://www.telezueri.ch/index.php?id=60868
auf die frage, dass nun selbst der bauernverband für die verträge sei antwortete er (frei zitiert)
die bauern hätten zuerst günstige arbeitskräfte aus polen geholt und wollten nun noch billigere aus rumänien. aber wegen denen verlieren die schweizer die arbeit und dann habe der bundesrat schon pläne für die erhöhung der mwst oder den lohnabzügen in der schublade...
weiss nicht, ob der alte wirklich selbst glaub, was er für eine gequirrlte scheisse erzählt.
wer lust auf comedy hat, darf sichs reinziehen
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die sendung gefällt bestimmt vielen svp-anhängern (ok - jetzt vielleicht nicht mehr). geht es doch um den titel des schweizers des jahres. um das einmeiseln des namens in einen fels, der zentral in der schweiz gelegen ist. für immer und ewig in stein gemeiselt. da labt sich doch des svp-anhängers seele.SeBaselOnMyRhein hat geschrieben:Du glaubst aber nicht im Ernst, dass Leute die sich an einem Samstag Abend diesen Scheissdreck anschauen "das Volk" repräsentieren.
und trotzdem voteten 70 % für frau e. widmer-schlumpf. chapeau madame
ist ja übel, auf welche art und weise svp-anhänger kommentare wie sie im tagesanzeiger nachzulesen sind, hinterlassen haben.Schlumpf polarisiert ausserdem dermassen, dass sie wohl auch die Wahl zur "Unschweizerin der Jahres" gewonnen hätte.
und im übrigen stelle ich in frage, ob ein mitglied der landesregierung sich zu so einer wahl überhaupt zur verfügung stellen sollte. ich erwarte da an sich mehr souveränität.
aber in drei jahren sind ja wieder bundesratswahlen. und will frau e. widmer-schlumpf jetzt schon darauf hin arbeiten, dann macht sie es früh, aber sehr effizient. und in diesem falle sei der dame, für ihr sich sulen wollen in der medialen öffentlichkeit, verziehen.
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fast-bundesrat walter muss zum thema personenfreizügigkeit schweigen.
man lese und staune.
die maulkorbstrategie der svp
man lese und staune.
die maulkorbstrategie der svp
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Gelesen hast Du es offensichtlich nicht.Joker59 hat geschrieben:fast-bundesrat walter muss zum thema personenfreizügigkeit schweigen.
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komposchti
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Grundsatz der Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten: Die in den anderen Ländern zurückgelegten Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten werden angerechnet als wären sie im Wohnsitzland zurückgelegt worden.SeBaselOnMyRhein hat geschrieben:Blocher hat soeben in einem TV-Interview gesagt, dass jemand schon dann Arbeitslosengeld beziehen kann, wenn er innerhalb von zwei Jahren 364 Tage im EU-Raum plus einen Tag in der Schweiz gearbeitet hat.
Wenn das wirklich so ist, werde ich auch Nein stimmen.
Demzufolge hat der "Abgewählte" nach Art. 8, 13 u. 14 AVIG nicht unrecht. Nur: Sein Beispiel ist von absolut lächerlicher Natur und wird sich so nie bei einem Betroffenen auch nur annähernd ereignen. Dies ist reiner Populismus SVPscher Prägung wie man ihn nun schon seit Jahren kennt. Pfui Teufel.............
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komposchti hat geschrieben:
Demzufolge hat der "Abgewählte" nach Art. 8, 13 u. 14 AVIG nicht unrecht. Nur: Sein Beispiel ist von absolut lächerlicher Natur und wird sich so nie bei einem Betroffenen auch nur annähernd ereignen. Dies ist reiner Populismus SVPscher Prägung wie man ihn nun schon seit Jahren kennt. Pfui Teufel.............
Wenn viele Leute in einer Rezession nach kurzer Zeit ,z.B. nach einem Jahr, ihre Stelle verlieren und die Sozialversicherungen dann vier Jahre bezahlen müssen, belastet das die Sozialwerke ziemlich erheblich. Das kannst Du nicht einfach mit "alles Populismus" wegdiskutieren.
