Legitimation zur Bussenverfügung

Der Rest...
Antworten
Benutzeravatar
Maty
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 211
Registriert: 09.12.2004, 16:40
Wohnort: IM AG

Legitimation zur Bussenverfügung

Beitrag von Maty »

Eine Frage an die Rechtsexperten in diesem Forum:

Ich bekam eine Busse, wegen Ueberschreiten der Parkzeit und wegen Befahren eines Fahrverbotes. Ausgesprochen wird die Busse von den SBB.

Sind die SBB legitimiert, auf ihrem Areal eine Busse mit einem Strafzettel zu verfügen? Dachte dies sei den Gerichten und der Polizei vorbehalten.

Und wie kann es sein, dass das Vergehen "Befahren eines Fahrverbotes" geahndet wird, wenn es ein öffentlicher Parkplatz ist? Ein Fahrverbot habe ich nirgendwo gesehen.

Danke für die Antworten.

panda
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6327
Registriert: 06.12.2004, 23:08

Beitrag von panda »

Maty hat geschrieben:Ich bekam eine Busse, wegen Ueberschreiten der Parkzeit und wegen Befahren eines Fahrverbotes. Ausgesprochen wird die Busse von den SBB.

Sind die SBB legitimiert, auf ihrem Areal eine Busse mit einem Strafzettel zu verfügen? Dachte dies sei den Gerichten und der Polizei vorbehalten.
¨

Bin kein Rechtsexperte, aber soweit ich weiss hat die Bahnpolizei die Befugnis auf SBB-eigenem Areal Bussenzettel auszustellen.

siehe Bundesgesetz betreffend Handhabung der Bahnpolizei

Art. 12
1 Jede Bahngesellschaft bezeichnet diejenigen Beamten und Angestellten, welche zur Ausübung der Bahnpolizei berechtigt sind, unter Anzeige an den Bundesrat und
an die betreffenden Kantonsregierungen.
2 Diese Beamten und Angestellten stehen innerhalb des ihnen durch gegenwärtiges Gesetz angewiesenen polizeilichen Geschäftskreises hinsichtlich ihres amtlichen Charakters den kantonalen Polizeibediensteten gleich und sind auch in gleicher Weise wie diese amtlich in Pflicht zu nehmen.

Benutzeravatar
Pornoräbli
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 130
Registriert: 03.08.2005, 22:53
Wohnort: 4053

Beitrag von Pornoräbli »

Die SBB beauftragt eine Privatfirma, welche für die Bewirtschaftung sowie die Aufsicht der Park+Rail Parkplätze übernimmt und hat nichts mit der Bahnpolizei zutun.
Zwärgeufstand!!!! uf Kleinikeite luegt me nit :D

panda
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6327
Registriert: 06.12.2004, 23:08

Beitrag von panda »

Pornoräbli hat geschrieben:Die SBB beauftragt eine Privatfirma, welche für die Bewirtschaftung sowie die Aufsicht der Park+Rail Parkplätze übernimmt und hat nichts mit der Bahnpolizei zutun.
Die schreiben Falschparkierer auf, dass sie Bussen für "Befahren eines Fahrverbotes" verteilen wäre mir neu

Benutzeravatar
Pornoräbli
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 130
Registriert: 03.08.2005, 22:53
Wohnort: 4053

Beitrag von Pornoräbli »

panda hat geschrieben:Die schreiben Falschparkierer auf, dass sie Bussen für "Befahren eines Fahrverbotes" verteilen wäre mir neu
ja gut.. das mit dem befahren eines Fahrverbotes hab ich jetzt auch noch nie gehört. aber falls Maty auf einem Personalparkplatz parkiert hat, ist dies schon möglich, da meistens dort auch nur befugte hinfahren dürfen.
Zwärgeufstand!!!! uf Kleinikeite luegt me nit :D

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1654
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

Auf Bahnareal hat die Bahnpolizei vergleichbare Kompetenzen wie die normale Polizei.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

Benutzeravatar
Spirit of St. Jakob
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1274
Registriert: 07.12.2004, 16:03

Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Meistens bestehen richterliche Verordnungen und entsprechende Verkehrsschilder, die eigentlich für jeden zu interpretieren sind. Dass die SBB auch auf deren Einhaltung Wert legen, liegt wohl auf der Hand.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.

Antworten