Eine Frage an die Rechtsexperten in diesem Forum:
Ich bekam eine Busse, wegen Ueberschreiten der Parkzeit und wegen Befahren eines Fahrverbotes. Ausgesprochen wird die Busse von den SBB.
Sind die SBB legitimiert, auf ihrem Areal eine Busse mit einem Strafzettel zu verfügen? Dachte dies sei den Gerichten und der Polizei vorbehalten.
Und wie kann es sein, dass das Vergehen "Befahren eines Fahrverbotes" geahndet wird, wenn es ein öffentlicher Parkplatz ist? Ein Fahrverbot habe ich nirgendwo gesehen.
Danke für die Antworten.
Legitimation zur Bussenverfügung
¨Maty hat geschrieben:Ich bekam eine Busse, wegen Ueberschreiten der Parkzeit und wegen Befahren eines Fahrverbotes. Ausgesprochen wird die Busse von den SBB.
Sind die SBB legitimiert, auf ihrem Areal eine Busse mit einem Strafzettel zu verfügen? Dachte dies sei den Gerichten und der Polizei vorbehalten.
Bin kein Rechtsexperte, aber soweit ich weiss hat die Bahnpolizei die Befugnis auf SBB-eigenem Areal Bussenzettel auszustellen.
siehe Bundesgesetz betreffend Handhabung der Bahnpolizei
Art. 12
1 Jede Bahngesellschaft bezeichnet diejenigen Beamten und Angestellten, welche zur Ausübung der Bahnpolizei berechtigt sind, unter Anzeige an den Bundesrat und
an die betreffenden Kantonsregierungen.
2 Diese Beamten und Angestellten stehen innerhalb des ihnen durch gegenwärtiges Gesetz angewiesenen polizeilichen Geschäftskreises hinsichtlich ihres amtlichen Charakters den kantonalen Polizeibediensteten gleich und sind auch in gleicher Weise wie diese amtlich in Pflicht zu nehmen.
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ja gut.. das mit dem befahren eines Fahrverbotes hab ich jetzt auch noch nie gehört. aber falls Maty auf einem Personalparkplatz parkiert hat, ist dies schon möglich, da meistens dort auch nur befugte hinfahren dürfen.panda hat geschrieben:Die schreiben Falschparkierer auf, dass sie Bussen für "Befahren eines Fahrverbotes" verteilen wäre mir neu
Zwärgeufstand!!!! uf Kleinikeite luegt me nit 

Auf Bahnareal hat die Bahnpolizei vergleichbare Kompetenzen wie die normale Polizei.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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- Spirit of St. Jakob
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Meistens bestehen richterliche Verordnungen und entsprechende Verkehrsschilder, die eigentlich für jeden zu interpretieren sind. Dass die SBB auch auf deren Einhaltung Wert legen, liegt wohl auf der Hand.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.