Werde nun warten bis mitte nächster Woche und falls er jetzt wo der Lohn da ist immernoch nichts bezahlt, ihm einen eingeschriebenen Brief inkl. Einzahlunsgscheinen à Fr. 100.- zusenden. Sollte er dann immernoch nicht bezahlen, würde ich wohl eine Betreibungsdrohung senden, jedoch ob ich dann wirklich dies tun würde, schau mer mal. Werde dann evt. in einem Monat einen neuen Therad aufmachen------würdert ihr betreiben ?Rankhof hat geschrieben:Schlechte Idee. Dann wird betrieben aber man hat nichts in der Hand, um die Forderung zu beweisen > Kollege weg, Geld weg
Besser: Mit Kollege reden, (moderate) Abzahlungsvereinbarung schriftlich fixieren (geschuldeter Totalbetrag und monatliche Abzahlungsraten), mit Abmachung, dass bei einer (oder zwei, wie du willst) nicht gezahlten Monatsraten der ganze Betrag fällig wird. In dieser Phase mit dem Kollegen lieb sein, sagen es sei für ihn auch das Beste, wenn klare Verhältnisse herrschten, du bräuchst es für die Steuererklärung etc.
Wenn er dann mal nicht zahlt: Betreiben. Dann kannst du die Forderung auch beweisen. > Kollege weg, Geld da
Oder du schreibst das Geld ab und entscheidest selbst, ob du mit dem Kollegen (besser: "Kollegen") noch was zu tun haben willst. > Geld weg, Kollege da/weg
