Blutengel hat geschrieben:Punkt 1:
In der Schweiz zählst Du nicht zu den Sexualstraftäter wenn Du in den Park pinkelst oder im Park Sex mit jemandem hast. Du vermischt hier Amerika mit der Schweiz.
Hat in Amerika auch nicht immer gezaehlt. Aber als man mal eine Liste hatte, kamen jaegliche Interessensgruppen und meinten, man muesste auch noch x und y hinzufuegen. Sorry, aber der Schweizer Stimmbuerger hat auch gezeigt, dass er bei emotionalen Sachen kompletten Unsinn abzustimmen bereit ist.
Punkt 2:
Der normale Menschverstand sollte einem sagen, dass man Pädophile mit Kindern alleine zusammen lässt. Es kommt ja auch keiner auf die Idee, Löwen und Antilopen in einem Gehege zu halten.
Ergo gibt man den Richtern die Moeglichkeit, ein lebenslanges Berufsverbot zu verhaengen. Wenn es aber nur dies als Strafe gibt, dann kommt man eben auch zu Faellen, bei denen es massiv ueberproportional ist.
Punkt 3:
Man kommt nicht einfach nur durch einen Klick zu kinderpornographischem Material. Das ist einfach die Standardtaktik der Verteidiger um die Mandanten zu entlassten. Zu solchen Portalen braucht man einen Zugang und den bekommt man nicht einfach so. Meistens muss man selber Material liefern, um überhaupt den Zugang zu bekommen.
Wenn dem so ist, dann genuegt es doch, das Produzieren von Kinderpornographie under Strafe zu stellen, oder? Es war aber mein Verstaendnis, dass gerade die Polizei (mindestens in den USA) gerne "honeypots" aufstellt... also bewusst kinderpornographisches Material ins Netz stellt und die IP Addressen derjenigen speichert, die es sich anschauen. Das kann doch nur funktionieren, wenn es nicht
nur die Polizei macht? Ich koennte mir gerade vorstellen, dass peer-to-peer Netzwerke dieses Material haben koennten.
Wenn jemand eine pädophile Neigung hat und sich Sexzenen und Nacktbildern von Kindern zu Hause ansieht ist es sehr wohl angebracht ihn von solchen Fernzuhalten und mit einem Berufsverbot zu belegen. Wir reden hier nicht von 15-17 jährigen Mädchen in Hotpants, da die aus dem Schema für Pädophile fallen. Wir reden hier von Kinder ab dem Säuglingsalter bis ca. zu einem Alter von 10 Jahren.
Das ist jetzt aber deine Definition, oder? Wenn diese 15 jaehrige etwas zu viel Haut zeigt, ist doch auch dies Kinderpornographie, oder nicht? Dafuer ein lebenslanges Berufsverbot... ich weiss ja nicht.
Natuerlich muss man eine Grenze irgendwo ziehen. Aber ob der, der sich die 15 jaehrige in den hotpants reinzieht wirklich weniger "krank" ist als der, der eine jungaussehende 18 jaehrige in Schuluniform bevorzieht? Oder der, der eine 18 jaehrige in Windeln braucht? Wer BDSM will, oder sich Sex mit Jungfrauen (ueber 18) anschaut?
Dass das einte ein lebenslanges Berufsverbot bringt, das andere straflos bleibt, finde ich eben nicht besonders sinnvoll. Da muss man doch eine gewisse Abstufung haben. Und wenn man das in einer Initiative regelt, gibt es diese eben nicht. Dann wollen wieder gewisse Idioten "ein Zeichen setzen," anstelle sich einer vernuenftigen Loesung zu bemuehen.