Es wird immer schlimmer in der Schweiz...

Der Rest...
Soriak
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 370
Registriert: 15.12.2004, 00:10
Wohnort: Boston

Beitrag von Soriak »

Blutengel hat geschrieben:Grüne und GLP (ich hielt die mal für wählbar ...) haben zu 100% "Ja" gestimmt. Bei der SP waren es 98% "JA" Stimmen. Die anderen Parteien (CVP 55%, FDP 58%, BDP 100% und SVP 100%) haben "Nein" gestummen. Ein "Ja" steht für die Ablehnung der Iniatitive. Aber irgendwie verwundern mich diese Zahlen schon gar nicht mehr ...
Vom SF Artikel:
Die Initiative sieht zwingend ein lebenslängliches Verbot vor, was gegen das verfassungsmässige Verhältnismässigkeitsgebot verstösst.
Aber wen kuemmert schon die Verfassung, wenn es um Sexualstraftaeter geht.

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Soriak hat geschrieben:Vom SF Artikel:



Aber wen kuemmert schon die Verfassung, wenn es um Sexualstraftaeter geht.
Ehrlich gesagt gehen die mir am Arsch vorbei. Auch meine Kinder und ich haben gewisse Recht wie zB auf körperliche Unversehrtheit. Und wer kann mir das garantieren, wenn ein verurteilter Pädophiler meine Kinder im Kindergarten oder im Tunrverein unterrichtet? Man lässt ja auch nicht einen verurteilten Vergewaltiger das Frauenschwimmteam trainieren.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Benutzeravatar
König 1893
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 832
Registriert: 13.02.2007, 19:34
Wohnort: Königreich Grossbasel

Beitrag von König 1893 »

"Marche-Blanche-Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»" So etwas sollte doch selbstverständlich sein? Es gibt genügend Möglichkeiten zur Umschulung.
Mi Härz isch rot blau

Franco Costanzo 2006 - 2011

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

König 1893 hat geschrieben:"Marche-Blanche-Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»" So etwas sollte doch selbstverständlich sein? Es gibt genügend Möglichkeiten zur Umschulung.
Ich denke höchstens für Leute mit einem Bezug zu Kindern - dem Rest sind die Rechte der Täter wichtiger als der Schutz von möglichen Opfern ...
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Benutzeravatar
Späcki
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 880
Registriert: 27.10.2005, 10:04

Beitrag von Späcki »

Blutengel hat geschrieben:Ehrlich gesagt gehen die mir am Arsch vorbei. Auch meine Kinder und ich haben gewisse Recht wie zB auf körperliche Unversehrtheit. Und wer kann mir das garantieren, wenn ein verurteilter Pädophiler meine Kinder im Kindergarten oder im Tunrverein unterrichtet? Man lässt ja auch nicht einen verurteilten Vergewaltiger das Frauenschwimmteam trainieren.
Bisch sicher, hett dr Anthamatten nid scho uff unseri Köschte dr Schwimm-Pro-Lizänz-Kurs aagfange??
Nichts ist unmöglich, Schweizer Justiz/Politik.

Soriak
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 370
Registriert: 15.12.2004, 00:10
Wohnort: Boston

Beitrag von Soriak »

Blutengel hat geschrieben:Ich denke höchstens für Leute mit einem Bezug zu Kindern - dem Rest sind die Rechte der Täter wichtiger als der Schutz von möglichen Opfern ...
Entweder man hat Rechte, die fuer alle gelten, oder sie gelten fuer niemanden. Dann kann man sie ehrlicherweise aus der Verfassung streichen und sich von den jeweiligen internationalen Abkommen zurueckziehen.

Hat einen weiteren Vorteil: dann kann man die Initiative fuer die Todesstrafe wieder bringen... wuerde bei Sexualstraftaetern vielleicht sogar eine Mehrheit finden.

Mindl
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2207
Registriert: 15.12.2004, 16:31

Beitrag von Mindl »

das recht wird ja durch die rechtssprechung geregelt... steht dort geschrieben, das pädophile straftäter nicht weiter mit kindern arbeiten dürfen, dann hat das recht seine gültigkeit und zwar für ALLE...


drzue chunt: schutz der wehrlosen.
Bier ist ein Grundnahrungsmittel

Benutzeravatar
THOR29
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3505
Registriert: 27.06.2011, 22:41

Beitrag von THOR29 »

Ich ha die letsti e Bricht gseh vo Amerika wo irgendneume e Gsetz git, dass e verurteilte Kinderschänder nit nöcher als 500 m an eme Spielplatz dörf Wohne.
Do druff het e schlaue Bezirksbürgermeister all 400 m e Spielplatz baue loh.
Ok, jetzt wohne sie halt neume anderst aber d Idee het mir gfalle.

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Soriak hat geschrieben:Entweder man hat Rechte, die fuer alle gelten, oder sie gelten fuer niemanden. Dann kann man sie ehrlicherweise aus der Verfassung streichen und sich von den jeweiligen internationalen Abkommen zurueckziehen.

Hat einen weiteren Vorteil: dann kann man die Initiative fuer die Todesstrafe wieder bringen... wuerde bei Sexualstraftaetern vielleicht sogar eine Mehrheit finden.
Komm mal runter von wegen Todesstrafe - ein solches Individum hat ja nicht einfach keine Rechte mehr (obwohl ihn die Rechte Anderer einen Scheissdreck interessieren). Ein Pädophiler dürfte einfach nicht mehr mit Kindern arbeiten. Er kann sich ja umschulen und bei der Müllabfuhr helfen. Das Recht auf Arbeit hat er ja noch immer. Du kannst deine Kinder gerne zu einem verurteilten Pädophilen in die Obhut geben - ich werde mich mit allen Mitteln davor hüten.

Das mit dem Abkommen wäre natürlich eine Idee - dann müssten wir jetzt nicht einen nigerianischen Drogendeal durchfüttern und ihm auch noch eine Entschädigung zahlen ... aber das ist ein anderes Thema
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Benutzeravatar
Frau Ti
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2398
Registriert: 25.08.2013, 23:44
Wohnort: Basel

Beitrag von Frau Ti »

Ein hoch auf die verdummten 65% der Tessiner die für das Burkaverbot gestimmt haben. Was für ein Armutszeugniss!!
Und noch ein hoch auf die Deppen mit ihrer ignoranten Meinung zum pädophilen Pack...
Ich frage mich langsam echt was der ganze Müll soll, wenn will man schützen, wo verlagert man die Probleme hin und wer übernimmt wenn nächstes mal was passiert die "Schuld" für diese Misäre??? Aaargh!!!!
Der Ball ist rund!

Benutzeravatar
Pro Sportchef bim FCB
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8202
Registriert: 28.01.2006, 20:37
Wohnort: Im Exil (Bern)

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Soriak hat geschrieben:verfassungsmässige Verhältnismässigkeitsgebot
Wer / was definiert unverhältnissmässig in der Verfassung? Steht da, 10 Jahre sind verhältnissmässig, 11 aber nicht?

In der Verfassung steht anscheinend
Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein
Für mich ist es klar verhältnismässig, wenn ein Pädo nie mehr mit Kindern arbeiten darf. Für dich und die rund 200 Pappnasen anscheinend nicht...

Es ist somit reine Interpretationssache, ob es verfassungswidrig ist oder nicht. Insofern ist deine Aussage "wenn interessiert schon die Verfassung" ein absoluter Witz!
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

Lusti
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 471
Registriert: 09.12.2004, 14:00
Wohnort: Berner Exil

Beitrag von Lusti »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Wer / was definiert unverhältnissmässig in der Verfassung? Steht da, 10 Jahre sind verhältnissmässig, 11 aber nicht?

Für mich ist es klar verhältnismässig, wenn ein Pädo nie mehr mit Kindern arbeiten darf. Für dich und die rund 200 Pappnasen anscheinend nicht...

Es ist somit reine Interpretationssache, ob es verfassungswidrig ist oder nicht. Insofern ist deine Aussage "wenn interessiert schon die Verfassung" ein absoluter Witz!
Das ist doch alles Wischiwaschi. Verhältnissmässigkeit ist eine gesellschaftliche Übereinkunft. Ein Amerikaner würde verhätnissmässig wohl anders definieren als eine Schweizer. Somit ist dieser Wert nicht absolut sondern spiegelt die gesellschaftliche Übereinkuft wieder.

Was ich die Frechheit finde:
Als Eltern hat man nicht einmal das Wissen, das seine Kinder mit einem veruteilten Pädophilen Kontakt haben. Denn da zieht ja der Datenschutz. So sollen also Eltern den Schutz ihrer Kinder einem Staat übertragen, der "Verhältnissmässigkeit" und "Datenschutz" über die "körperliche Unversehrtheit" von Kindern stellt.

Auch bei Pädophilie gibt es Abstufungen. Die einen schauen sich nur Bilder an, die anderen missbrauchen aktiv Kinder. Wenn man den unbedingt möchte (ich übrigens nicht), könnte man da eine Trennlinie ziehen. Wer sich Kinder anschaut, hat noch eine Chance, wer Kinder aktiv missbraucht hat nicht. Eventuell könnte man das Arbeitsverbot auch an psychologische Gutachten knüpfen, jedoch sieht man bei Fall Adeline, dass diese manchmal nicht das Papier wert sind auf dem sie stehen. Ein Problem das sich auch noch stellt ist dieses, dass die Richter meistens in den unteren 2/3 des Strafmasses bleiben. Sogar wenn ein lebenslängliches Arbeitsverbot möglich wäre, so müsste dieses von einem Gericht auch zuerst ausgesprochen werden.
FC Basel - Rasenmeister 2007

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Lusti hat geschrieben:Das ist doch alles Wischiwaschi. Verhältnissmässigkeit ist eine gesellschaftliche Übereinkunft. Ein Amerikaner würde verhätnissmässig wohl anders definieren als eine Schweizer. Somit ist dieser Wert nicht absolut sondern spiegelt die gesellschaftliche Übereinkuft wieder.

Was ich die Frechheit finde:
Als Eltern hat man nicht einmal das Wissen, das seine Kinder mit einem veruteilten Pädophilen Kontakt haben. Denn da zieht ja der Datenschutz. So sollen also Eltern den Schutz ihrer Kinder einem Staat übertragen, der "Verhältnissmässigkeit" und "Datenschutz" über die "körperliche Unversehrtheit" von Kindern stellt.

Auch bei Pädophilie gibt es Abstufungen. Die einen schauen sich nur Bilder an, die anderen missbrauchen aktiv Kinder. Wenn man den unbedingt möchte (ich übrigens nicht), könnte man da eine Trennlinie ziehen. Wer sich Kinder anschaut, hat noch eine Chance, wer Kinder aktiv missbraucht hat nicht. Eventuell könnte man das Arbeitsverbot auch an psychologische Gutachten knüpfen, jedoch sieht man bei Fall Adeline, dass diese manchmal nicht das Papier wert sind auf dem sie stehen. Ein Problem das sich auch noch stellt ist dieses, dass die Richter meistens in den unteren 2/3 des Strafmasses bleiben. Sogar wenn ein lebenslängliches Arbeitsverbot möglich wäre, so müsste dieses von einem Gericht auch zuerst ausgesprochen werden.
Grundsätzlich einverstanden. Nur kann niemand sagen wann und wie der Punkt erreicht wird, an dem das Bildchen gucken nicht mehr reicht und dann halt ein echtes Kind herhalten muss. Von dem her würde ich es begrüssen, dass ALLE verurteilten Pädophilen kein Amt mit einem möglichen Opfer mehr ausüben dürfen. Edit: Sehe gerade, dass Du das auch so siehts und die Option mit der Abstufung für die Täterrechtsaktivsten offen hältst.

Gab es nicht mal einen Fall, bei dem sich ein Arzt während den Narkosen an seinen Patientinnen vergangen hat? Der hat doch im Anschluss auch ein lebenslängliches Berufsverbot erhalten (was auch richtig ist bzw. richtig wäre)? Habe die Geschichte leider nicht mehr genau im Kopf.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

tango
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 392
Registriert: 27.06.2013, 08:21

Beitrag von tango »

Blutengel hat geschrieben:Ehrlich gesagt gehen die mir am Arsch vorbei. Auch meine Kinder und ich haben gewisse Recht wie zB auf körperliche Unversehrtheit. Und wer kann mir das garantieren, wenn ein verurteilter Pädophiler meine Kinder im Kindergarten oder im Tunrverein unterrichtet? Man lässt ja auch nicht einen verurteilten Vergewaltiger das Frauenschwimmteam trainieren.
Es gibt diesbezüglich keine Garantien. Ich befürworte das Berufsverbot (Betreuung von Kindern) für Pädophile. Aber wenn das realisiert werden kann, dann haben wir noch lange nicht die Garantie, dass unsere Kinder nicht Opfer von Pädophilen werden. Effizienter wäre es, wir würden unsere Kinder vermehrt zu selbstsicheren (nicht arroganten) Individuen erziehen, welche ihren Eltern hundert prozentig vertrauen können und das im Wissen, stets von ihnen ernst genommen zu werden.

Ich beobachte des öfteren, das Kinder für ihre Anliegen jeglicher Art bei ihren Eltern selten bis gar nicht auf ein offenes Gehör stossen. Dieses fragliche Verhalten der Eltern bietet den Pädophilen die Möglichkeit, Kinder über Monate zu missbrauchen, da diese aus zuvor erwähnten Gründen Hemmungen haben, zuhause über das Erlebte zu reden.
Manche Leute spüren den Regen. Andere werden einfach nur nass. (Bob Marley)

Benutzeravatar
Rhykurve
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 270
Registriert: 11.07.2006, 00:58
Wohnort: 4057 BASEL

Beitrag von Rhykurve »

THOR29 hat geschrieben:Ich ha die letsti e Bricht gseh vo Amerika wo irgendneume e Gsetz git, dass e verurteilte Kinderschänder nit nöcher als 500 m an eme Spielplatz dörf Wohne.
Do druff het e schlaue Bezirksbürgermeister all 400 m e Spielplatz baue loh.
Ok, jetzt wohne sie halt neume anderst aber d Idee het mir gfalle.
hast du die south-park folge mit den pennern gesehen?
--- abschieben (bzw der nächste gemeinde zuschieben ist keine lösung!
Es sollte verboten werden zu Verbieten!

Soriak
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 370
Registriert: 15.12.2004, 00:10
Wohnort: Boston

Beitrag von Soriak »

THOR29 hat geschrieben:Ich ha die letsti e Bricht gseh vo Amerika wo irgendneume e Gsetz git, dass e verurteilte Kinderschänder nit nöcher als 500 m an eme Spielplatz dörf Wohne.
Do druff het e schlaue Bezirksbürgermeister all 400 m e Spielplatz baue loh.
Ok, jetzt wohne sie halt neume anderst aber d Idee het mir gfalle.
Das gilt an vielen Orten allgemein fuer Sexualstraftaeter. Die Nachbarschaft wird auch informiert, wenn ein solcher in die Gegend zieht -- mit Namen und Photo. Nur dumm: wer in der oeffentlichkeit uriniert (z.B. in einem Park) gilt als Sexualstraftaeter (die Definition weitet sich laufend aus). Ein 17 jaehriger, der Sex mit einer 15 jaehrigen hat, darf den Rest seines Lebens ebenfalls auf dieser Liste verbringen.

Daher auch das Problem: ein Richter hat keine Moeglichkeit mehr, bei solchen Faellen den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Nein, er oder sie ist verpflichtet, Mindeststrafen umzusetzen.

Der Vorschlag des Parlamentes erlaubt es einem Richter dann ja auch, ein lebenslanges Berufsverbot auszusprechen. Und wenn jemand tatsaechlich seine Arbeit missbraucht um Kinder zu misshandeln, wird es das wohl auch aussprechen. Aber wenn jemand zuhause am Computer Bilder anschaut, faende ich das noch lange keinen Grund fuer ein Berufsverbot. Es ist wohl schon noch ein Unterschied, ob man am Computer auf einen Link clickt (oder wie auch immer man das Zeugs findet) und direkt niemandem schadet, oder ob man sich an einem Kind vergeht. Missbrauch und Vergewaltigung haben sowieso mehr mit Macht als mit Sex zu tun -- und diese Macht hat man bei Bildern ja kaum.

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Soriak hat geschrieben:Das gilt an vielen Orten allgemein fuer Sexualstraftaeter. Die Nachbarschaft wird auch informiert, wenn ein solcher in die Gegend zieht -- mit Namen und Photo. Nur dumm: wer in der oeffentlichkeit uriniert (z.B. in einem Park) gilt als Sexualstraftaeter (die Definition weitet sich laufend aus). Ein 17 jaehriger, der Sex mit einer 15 jaehrigen hat, darf den Rest seines Lebens ebenfalls auf dieser Liste verbringen.

Daher auch das Problem: ein Richter hat keine Moeglichkeit mehr, bei solchen Faellen den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Nein, er oder sie ist verpflichtet, Mindeststrafen umzusetzen.

Der Vorschlag des Parlamentes erlaubt es einem Richter dann ja auch, ein lebenslanges Berufsverbot auszusprechen. Und wenn jemand tatsaechlich seine Arbeit missbraucht um Kinder zu misshandeln, wird es das wohl auch aussprechen. Aber wenn jemand zuhause am Computer Bilder anschaut, faende ich das noch lange keinen Grund fuer ein Berufsverbot. Es ist wohl schon noch ein Unterschied, ob man am Computer auf einen Link clickt (oder wie auch immer man das Zeugs findet) und direkt niemandem schadet, oder ob man sich an einem Kind vergeht. Missbrauch und Vergewaltigung haben sowieso mehr mit Macht als mit Sex zu tun -- und diese Macht hat man bei Bildern ja kaum.
Punkt 1:
In der Schweiz zählst Du nicht zu den Sexualstraftäter wenn Du in den Park pinkelst oder im Park Sex mit jemandem hast. Du vermischt hier Amerika mit der Schweiz.

Punkt 2:
Der normale Menschverstand sollte einem sagen, dass man Pädophile mit Kindern alleine zusammen lässt. Es kommt ja auch keiner auf die Idee, Löwen und Antilopen in einem Gehege zu halten.

Punkt 3:
Man kommt nicht einfach nur durch einen Klick zu kinderpornographischem Material. Das ist einfach die Standardtaktik der Verteidiger um die Mandanten zu entlassten. Zu solchen Portalen braucht man einen Zugang und den bekommt man nicht einfach so. Meistens muss man selber Material liefern, um überhaupt den Zugang zu bekommen. Wenn jemand eine pädophile Neigung hat und sich Sexzenen und Nacktbildern von Kindern zu Hause ansieht ist es sehr wohl angebracht ihn von solchen Fernzuhalten und mit einem Berufsverbot zu belegen. Wir reden hier nicht von 15-17 jährigen Mädchen in Hotpants, da die aus dem Schema für Pädophile fallen. Wir reden hier von Kinder ab dem Säuglingsalter bis ca. zu einem Alter von 10 Jahren. Zudem kann keiner sagen, wann die Bildchen nicht mehr genügen und er sich auch an echten Kindern vergeht. Sollen das deine Kinder sein? Ich denke das wünschen sich keine Eltern und ich wünsche das auch niemandem!

Gut möglich, dass das ganze oftmals mit Macht zu tun hat - besser macht es das für das betroffene Opfer kein bisschen. In Deutschland gab es einen Fall da hatte es NUR einen sexuellen Hintergrund. Der Täter hat die Buben im Anschluss getötet, weil er Angst hatte das es raus kommt.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Soriak
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 370
Registriert: 15.12.2004, 00:10
Wohnort: Boston

Beitrag von Soriak »

Blutengel hat geschrieben:Punkt 1:
In der Schweiz zählst Du nicht zu den Sexualstraftäter wenn Du in den Park pinkelst oder im Park Sex mit jemandem hast. Du vermischt hier Amerika mit der Schweiz.
Hat in Amerika auch nicht immer gezaehlt. Aber als man mal eine Liste hatte, kamen jaegliche Interessensgruppen und meinten, man muesste auch noch x und y hinzufuegen. Sorry, aber der Schweizer Stimmbuerger hat auch gezeigt, dass er bei emotionalen Sachen kompletten Unsinn abzustimmen bereit ist.
Punkt 2:
Der normale Menschverstand sollte einem sagen, dass man Pädophile mit Kindern alleine zusammen lässt. Es kommt ja auch keiner auf die Idee, Löwen und Antilopen in einem Gehege zu halten.
Ergo gibt man den Richtern die Moeglichkeit, ein lebenslanges Berufsverbot zu verhaengen. Wenn es aber nur dies als Strafe gibt, dann kommt man eben auch zu Faellen, bei denen es massiv ueberproportional ist.
Punkt 3:
Man kommt nicht einfach nur durch einen Klick zu kinderpornographischem Material. Das ist einfach die Standardtaktik der Verteidiger um die Mandanten zu entlassten. Zu solchen Portalen braucht man einen Zugang und den bekommt man nicht einfach so. Meistens muss man selber Material liefern, um überhaupt den Zugang zu bekommen.
Wenn dem so ist, dann genuegt es doch, das Produzieren von Kinderpornographie under Strafe zu stellen, oder? Es war aber mein Verstaendnis, dass gerade die Polizei (mindestens in den USA) gerne "honeypots" aufstellt... also bewusst kinderpornographisches Material ins Netz stellt und die IP Addressen derjenigen speichert, die es sich anschauen. Das kann doch nur funktionieren, wenn es nicht nur die Polizei macht? Ich koennte mir gerade vorstellen, dass peer-to-peer Netzwerke dieses Material haben koennten.
Wenn jemand eine pädophile Neigung hat und sich Sexzenen und Nacktbildern von Kindern zu Hause ansieht ist es sehr wohl angebracht ihn von solchen Fernzuhalten und mit einem Berufsverbot zu belegen. Wir reden hier nicht von 15-17 jährigen Mädchen in Hotpants, da die aus dem Schema für Pädophile fallen. Wir reden hier von Kinder ab dem Säuglingsalter bis ca. zu einem Alter von 10 Jahren.
Das ist jetzt aber deine Definition, oder? Wenn diese 15 jaehrige etwas zu viel Haut zeigt, ist doch auch dies Kinderpornographie, oder nicht? Dafuer ein lebenslanges Berufsverbot... ich weiss ja nicht.

Natuerlich muss man eine Grenze irgendwo ziehen. Aber ob der, der sich die 15 jaehrige in den hotpants reinzieht wirklich weniger "krank" ist als der, der eine jungaussehende 18 jaehrige in Schuluniform bevorzieht? Oder der, der eine 18 jaehrige in Windeln braucht? Wer BDSM will, oder sich Sex mit Jungfrauen (ueber 18) anschaut?

Dass das einte ein lebenslanges Berufsverbot bringt, das andere straflos bleibt, finde ich eben nicht besonders sinnvoll. Da muss man doch eine gewisse Abstufung haben. Und wenn man das in einer Initiative regelt, gibt es diese eben nicht. Dann wollen wieder gewisse Idioten "ein Zeichen setzen," anstelle sich einer vernuenftigen Loesung zu bemuehen.

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Soriak hat geschrieben:Hat in Amerika auch nicht immer gezaehlt. Aber als man mal eine Liste hatte, kamen jaegliche Interessensgruppen und meinten, man muesste auch noch x und y hinzufuegen. Sorry, aber der Schweizer Stimmbuerger hat auch gezeigt, dass er bei emotionalen Sachen kompletten Unsinn abzustimmen bereit ist.
Das wird hier nicht so ein, da der Iniatitivtext vorhanden ist:
Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.
Ergo gibt man den Richtern die Moeglichkeit, ein lebenslanges Berufsverbot zu verhaengen. Wenn es aber nur dies als Strafe gibt, dann kommt man eben auch zu Faellen, bei denen es massiv ueberproportional ist.
Mit der Möglichkeit gibt man den Richtern aus meiner Sicht zu viel Macht. Was das bedeuten kann hat man ja bei den beiden toten Frauen und bei Wenger in Basel gesehen. Daher muss es aus meiner Sicht zwingend sein.

Wenn dem so ist, dann genuegt es doch, das Produzieren von Kinderpornographie under Strafe zu stellen, oder? Es war aber mein Verstaendnis, dass gerade die Polizei (mindestens in den USA) gerne "honeypots" aufstellt... also bewusst kinderpornographisches Material ins Netz stellt und die IP Addressen derjenigen speichert, die es sich anschauen. Das kann doch nur funktionieren, wenn es nicht nur die Polizei macht? Ich koennte mir gerade vorstellen, dass peer-to-peer Netzwerke dieses Material haben koennten.
Nein das genügt eben nicht. Wie will man wissen wer die Kinderpornographie produziert hat? Man sieht ja nicht hinter die Kamera und Akteure werden unkenntlich gemacht. Das Produzieren, der Konsum und der Besitz ist verboten. Und das was die Polizei in den USA macht ist bei uns nur nach richterlicher Anweisung erlaubt und die gibt es nur auf konkreten Verdacht hin. Die ZH Polizei hat verdeckt solch einen Typen ausfindig gemacht. Da sie keine richterliche Genehmigung hatten konnten sie das Beweismaterial nicht verwenden.

Das ist jetzt aber deine Definition, oder? Wenn diese 15 jaehrige etwas zu viel Haut zeigt, ist doch auch dies Kinderpornographie, oder nicht? Dafuer ein lebenslanges Berufsverbot... ich weiss ja nicht.
Nein das ist die offizielle Definition:
Der Begriff Pädophilie (von griechisch παῖς paisKnabe, Kind“ und φιλία philia „Freundschaft̶) bezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Kindern, die noch nicht die Pubertät erreicht haben.
Nach sexualmedizinischer Definition richtet sich das sexuelle Interesse der Pädophilen auf Kinder vor Beginn der Pubertät im Sinne der biologischen Geschlechtsreifung.[SUP][5][/SUP][SUP][32][/SUP] Da die Ausprägung der sekundären Geschlechtsmerkmale bei Kindern individuell sehr verschieden einsetzen kann, sind exakte Altersangaben nicht möglich. Im Allgemeinen ist das primäre Interesse der Pädophilen auf Kinder von etwa 4–14 Jahren ausgerichtet, wobei es zwei Gipfel in der Alterspräferenz gibt: Der eine Gipfel liegt bei fünf bis sechs Jahren, der andere bei elf bis zwölf Jahren.[SUP][32][/SUP] Das sexuelle Begehren ist beim konkreten Pädophilen in der Regel auf einen dieser beiden Abschnitte beschränkt, erlischt in der Regel aber spätestens bei der Ausprägung sekundärer Geschlechtsmerkmale beim Kind.[SUP][5][/SUP]
Quelle: wiki
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Benutzeravatar
unwichtig
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1332
Registriert: 08.12.2004, 13:25
Wohnort: Aluhut Akbar

Beitrag von unwichtig »

jetzt gleich um 23h bei Schawinski, Allan Güggenbühl u.a zum Fall Carlos
Abstinenzler sind Leute, die niemals entdecken, was sie versäumen.

Benutzeravatar
THOR29
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 3505
Registriert: 27.06.2011, 22:41

Beitrag von THOR29 »

Soriak hat geschrieben:Das gilt an vielen Orten allgemein fuer Sexualstraftaeter. Die Nachbarschaft wird auch informiert, wenn ein solcher in die Gegend zieht -- mit Namen und Photo. Nur dumm: wer in der oeffentlichkeit uriniert (z.B. in einem Park) gilt als Sexualstraftaeter (die Definition weitet sich laufend aus). Ein 17 jaehriger, der Sex mit einer 15 jaehrigen hat, darf den Rest seines Lebens ebenfalls auf dieser Liste verbringen.
Das sind aber grad die zwai ainzige Gründ wo öber nit in das Register dörf kho.

Soriak hat geschrieben:Der Vorschlag des Parlamentes erlaubt es einem Richter dann ja auch, ein lebenslanges Berufsverbot auszusprechen. Und wenn jemand tatsaechlich seine Arbeit missbraucht um Kinder zu misshandeln, wird es das wohl auch aussprechen. Aber wenn jemand zuhause am Computer Bilder anschaut, faende ich das noch lange keinen Grund fuer ein Berufsverbot. Es ist wohl schon noch ein Unterschied, ob man am Computer auf einen Link clickt (oder wie auch immer man das Zeugs findet) und direkt niemandem schadet, oder ob man sich an einem Kind vergeht. Missbrauch und Vergewaltigung haben sowieso mehr mit Macht als mit Sex zu tun -- und diese Macht hat man bei Bildern ja kaum.
Ah hör doch uff, aine wo X Pädophilie Videos uf em Rächner het, het Fantasie wo är irgendwen emol usläbe will. Oder würdsch du di Kind so aim für e nomittag in Obhuet gäh? Vielliecht kha är den mit dim Kind zämme die Filmli luege, do passiert jo nüt.

team17
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 768
Registriert: 02.01.2005, 14:31

Beitrag von team17 »

Blutengel hat geschrieben: Quelle: wiki
Wenn interessiert Wiki als Quelle wenn es um die schweizer Gesetzte geht? Was steht im Gesetz ab wann mal als Pädophiler Verurteilt wird? Ein 27 Jähriger der eine einer 16-17 Jährige (minderjährige) mit nach Hause nimmt nach dem Ausgang?

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

team17 hat geschrieben:Wenn interessiert Wiki als Quelle wenn es um die schweizer Gesetzte geht? Was steht im Gesetz ab wann mal als Pädophiler Verurteilt wird? Ein 27 Jähriger der eine einer 16-17 Jährige (minderjährige) mit nach Hause nimmt nach dem Ausgang?
Bei der Definition von Pädophil geht es nicht um Gesetze sonder psychische Medizin. Und da es es nunmal so, dass Pädophil so definiert wird. Ein 27-jähriger der mit einer 16-17 jährigen eine sexuelle Beziehung hat (Ausgang reicht nicht) fällt definitiv nicht darunter.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Benutzeravatar
repplyfire
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1926
Registriert: 07.12.2004, 15:20
Wohnort: 44..

Beitrag von repplyfire »

team17 hat geschrieben:Wenn interessiert Wiki als Quelle wenn es um die schweizer Gesetzte geht? Was steht im Gesetz ab wann mal als Pädophiler Verurteilt wird? Ein 27 Jähriger der eine einer 16-17 Jährige (minderjährige) mit nach Hause nimmt nach dem Ausgang?
Das sollte gemäss meinen Informationen Straffrei sein, pass aber auf wenn sie erst 15 ist!

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Kleine Gesetzeskunde. Diese beiden Artikel wären von der Iniatitive betroffen:


Sexuelle Handlungen mit Kindern

1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,
es zu einer solchen Handlung verleitet oder
es in eine sexuelle Handlung einbezieht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

3.[SUP]1[/SUP] Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


Sexuelle Handlungen mit Abhängigen

1. Wer mit einer minderjährigen Person von mehr als 16 Jahren, die von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist, eine sexuelle Handlung vornimmt, indem er diese Abhängigkeit ausnützt,
wer eine solche Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit zu einer sexuellen Handlung verleitet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2.[SUP]1[/SUP] Ist die verletzte Person mit dem Täter eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Fulehung
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1749
Registriert: 06.12.2004, 20:56

Beitrag von Fulehung »

repplyfire hat geschrieben:Das sollte gemäss meinen Informationen Straffrei sein, pass aber auf wenn sie erst 15 ist!
Erst letzte Woche hat der Ständerat beschlossen, dass sich ein Mann künftig strafbar macht, wenn er Unter-18-Jährige für Sex bezahlt. Künftig können also 17-Jährige behaupten, man habe sie mit Geld in eine Wohnung gelockt - und prompt hat man ein Verfahren am Hals. Bei allem Ekel gegenüber Sextätern - die ganze Entwicklung nimmt langsam US-Massstäbe an.

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Fulehung hat geschrieben:Erst letzte Woche hat der Ständerat beschlossen, dass sich ein Mann künftig strafbar macht, wenn er Unter-18-Jährige für Sex bezahlt. Künftig können also 17-Jährige behaupten, man habe sie mit Geld in eine Wohnung gelockt - und prompt hat man ein Verfahren am Hals. Bei allem Ekel gegenüber Sextätern - die ganze Entwicklung nimmt langsam US-Massstäbe an.
Das hat nichts mit US-Massstäben zu tun sondern einfach mit der Tatsache, dass der Mensch gerne lügt. Einvernehmlich ist der Sex von einem einer Volljährigen Person mit einer 16 oder 17 jährigen Person noch immer NICHT strafbar. Ein 18 jähriger darf sogar sexuellen Kontakt mit einer 15 jährigen haben.

Selbst deine Frau könnte die wegen einer Vergewaltigung in der Ehe oder wegen Missbrauch der eigenen Kinder anzeigen.


Frage:
Würdest Du Deine Kinder in die Obhut einer Person geben, die sich in der Freizeit Sexzenen und Nacktbildern von Kinder ansieht und sich evtl. dazu einen von der Palme wedelt?
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Fulehung
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1749
Registriert: 06.12.2004, 20:56

Beitrag von Fulehung »

Blutengel hat geschrieben:Das hat nichts mit US-Massstäben zu tun sondern einfach mit der Tatsache, dass der Mensch gerne lügt. Einvernehmlich ist der Sex von einem einer Volljährigen Person mit einer 16 oder 17 jährigen Person noch immer NICHT strafbar. Ein 18 jähriger darf sogar sexuellen Kontakt mit einer 15 jährigen haben.

Selbst deine Frau könnte die wegen einer Vergewaltigung in der Ehe oder wegen Missbrauch der eigenen Kinder anzeigen.


Frage:
Würdest Du Deine Kinder in die Obhut einer Person geben, die sich in der Freizeit Sexzenen und Nacktbildern von Kinder ansieht und sich evtl. dazu einen von der Palme wedelt?
Ich würde meine Kinder in die Obhut einer Person geben, die vor x Jahren nach der Betriebsfeier mit seiner 17-jährigen Lehrtochter gepennt hat und dafür verurteilt worden ist - weil jemand aus dem Betrieb den Mann angezeigt hat. Hier macht die Initiative eben gerade keinen Unterschied.

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Fulehung hat geschrieben:Ich würde meine Kinder in die Obhut einer Person geben, die vor x Jahren nach der Betriebsfeier mit seiner 17-jährigen Lehrtochter gepennt hat und dafür verurteilt worden ist - weil jemand aus dem Betrieb den Mann angezeigt hat. Hier macht die Initiative eben gerade keinen Unterschied.
Und wegen was angezeigt und wegen was verurteilt?

Aber meine Frage hast Du trotzdem nicht beantwortet.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Fulehung
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1749
Registriert: 06.12.2004, 20:56

Beitrag von Fulehung »

Blutengel hat geschrieben:Und wegen was angezeigt und wegen was verurteilt?

Aber meine Frage hast Du trotzdem nicht beantwortet.
Wegen einer sexuellen Handlung mit einer Abhängigen im Alter von 16-18 Jahren.

Auf deine Frage antworte ich selbstverständlich mit einem Nein. Nur geht es den Initianten ja gar nicht darum, was heute ein Trainer/Betreuer am Computer treibt, sondern was er vor x Jahren getrieben hat.

Antworten