
Seit dem ersten Juni darf der Kanton Zürich das Hooligangesetz, welches zur Prävention von Ausschreitungen anlässlich von Sportanlässen dient anwenden. Nun können die Kantonspolizei, und die Stadtpolizeien Zürich und Winterthur auch wirklich durchgreifen. Sie haben die sogenannten Rayons definiert, jene Gebiete, welche in der Hooligan-Datenbank registrierte Personen im Zweifelsfall nicht mehr betreten dürfen.
Dazu gehören in der Stadt Zürich grosse Gebiete. Rund ums Seebecken und um dem Hauptbahnhof ist weiträumig Sperrzone für die Gewalttäter. Ebenfalls gesperrt sind das Gebiet rund um den Bahnhof Oerlikon und die Stadien Letzigrund und Hardturm bis weit nach Altstetten hinein.
Nachdem jetzt auch die Verbotsrayons für den ganzen Kanton definiert sind, können die Zürcher Polizeikorps die neuen Massnahmen u2013 Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflage sowie ein maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam u2013 ab sofort umsetzen. In der zentralen Hooligandatenbank werden sämtliche Personen erfasst, die sich an Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten hab en und gegen die eine Präventivmassnahme ausgesprochen wurde.