ware verkauft > benützter überfordert -> fordert rücknahme?
- Black Squad
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ich würds auch nicht zurück nehmen, aber er hat ja nach der rechtlichen Situation gefragt, nicht was ich machen würdeBlack Squad hat geschrieben:Ich würde das nicht zurücknehmen!
Vor einer schlechten Berwertung hätte ich auch keine Angst, die kannst du dem Käufer genauso machen.
Sonst würde ich ihm angbieten das Gerät gegen Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.u2013 und dem Wertverlust von 30% des Kaufpreises das Gerät zurückzunehmen.

Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
- Lou C. Fire
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Biete ihm doch an das ganze gegen einen Uralt Walkman zu tauschen, vielleicht versteht der Sohnemann diese Geräte jaScHaTt hat geschrieben:ein zitat aus der email:
Ich habe den MP3 Player für meinen 12 jährigen Sohn ersteigert, doch er musste leider schnell feststellen, dass er mit dem MP3 Player überhaupt nicht klar kommt.
Er will keine anleitung, er will die kohle zurück...

Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Ich würde das Ding zurücknehmen und jemandem verkaufen, der Spass daran hat.ScHaTt hat geschrieben:habe per ricardo ein gerät verkauft. orginal und neu... auf jeden fall hat der kunde das gerät einem 12 jährigen geschenkt. dieser kommt mit dem gerät nicht klar bzw. das gerät habe keine deutsche anleitung... und nun will er das gerät zurückschicken und ich soll ihm die kohle zurücküberweisen?![]()
kann ich etwas dafür das der kunde unzufrieden ist bzw. der sohneman überfordert ist? wie sieht es in den fall rechtlich aus?
Zuerst aber würde ich mich auch weigern und ihm schliesslich anbieten, nur 80% des Kaufpreises zurückzuerstatten (Spesen, Umtriebe, Risiko dass das Gerät defekt zurück kommt etc.). Gegen eine gute Bewertung, versteht sich. Schliesslich bist du kulant. Glaube mir, er wird das Geld nehmen.
Dann hast du den Kunden glücklich gemacht, weil du das Gerät zurücknimmst.
Du hast den Kunden auch klüger gemacht, weil er beim nächsten Mal besser überlegen wird.
Den nächsten Käufer machst du glücklich, weil er Spass am Gerät hat.
Und dich selbst, weil du mehr Umsatz machst und weniger Ärger hast als wenn du stur bleibst.
- Suffbrueder
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wennde ahnegschribe hesdch "keine deutsche anleitung" oder "manual auf englisch" oder so, denn würdi am käufer sage, är söllen ins muul nä. friener, wo s fotti uploade no zuesätzlich koschtet het hani ame mini kabel verkauft (Netzwerk, usb unsowitter) do het au eine vo mir mol e kabel kauft woner het welle zruggge (es ist nicht das kabel der auktion*lol*) Alte, ich bi informatiker, i kenn die korräkti bezeichnig vo däm kabel, päch gsi..
Where's your father, where's your father,
where's your father, referee?
You ain't got one,
cuz you're a bastard,
you're a bastard, referee!
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Ha grad ä Bricht gläse im KTip (Beratung)
Dört het eine ä Stereoanlag kauft,er schrybt Gebruchsahwysig sig schlächt öb er das Grät chöni zruggäh und dr Kaufprys zruggverlange?
D'Antwort isch jo.Ganz am Schluss isch no Bemergig:Ebenfalls nicht akzeptieren muss ein Käufer,wenn ein Handbuch oder eine Bedienungsanleitung in einer Fremdsprache abgefasst ist,die er nicht versteht.
Dört het eine ä Stereoanlag kauft,er schrybt Gebruchsahwysig sig schlächt öb er das Grät chöni zruggäh und dr Kaufprys zruggverlange?
D'Antwort isch jo.Ganz am Schluss isch no Bemergig:Ebenfalls nicht akzeptieren muss ein Käufer,wenn ein Handbuch oder eine Bedienungsanleitung in einer Fremdsprache abgefasst ist,die er nicht versteht.
Als ob eine Kettensäge nicht von einem 12-Jährigen bedient werden könnte...ScHaTt hat geschrieben:habe per ricardo ein gerät verkauft. orginal und neu... auf jeden fall hat der kunde das gerät einem 12 jährigen geschenkt. dieser kommt mit dem gerät nicht klar bzw. das gerät habe keine deutsche anleitung... und nun will er das gerät zurückschicken und ich soll ihm die kohle zurücküberweisen?![]()
kann ich etwas dafür das der kunde unzufrieden ist bzw. der sohneman überfordert ist? wie sieht es in den fall rechtlich aus?
Ausserdem kannst über Ricardo auch eine schlechte Bewertung löschen, aber natürlich nur wenn sie völlig unbegründet ist.Black Squad hat geschrieben:Vor einer schlechten Berwertung hätte ich auch keine Angst, die kannst du dem Käufer genauso machen.
hatte mal eine Reklamation "Kombi ist nicht neu und Verkäufer weigert sich Geld zurück zu erstatten" obgleich ausdrücklich "Gebraucht" stand (und im Text sogar 4 Saisons getragen, unfallfrei)
