ware verkauft > benützter überfordert -> fordert rücknahme?

Der Rest...
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Black Squad
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Beitrag von Black Squad »

Ich würde das nicht zurücknehmen!

Vor einer schlechten Berwertung hätte ich auch keine Angst, die kannst du dem Käufer genauso machen.

Sonst würde ich ihm angbieten das Gerät gegen Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.u2013 und dem Wertverlust von 30% des Kaufpreises das Gerät zurückzunehmen.

Vespasian
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Beitrag von Vespasian »

Millenstein hat geschrieben:Zick nicht rum - gib mir mein Geld zurück!
Rudolf? Du hier? :D

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Black Squad hat geschrieben:Ich würde das nicht zurücknehmen!

Vor einer schlechten Berwertung hätte ich auch keine Angst, die kannst du dem Käufer genauso machen.

Sonst würde ich ihm angbieten das Gerät gegen Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.u2013 und dem Wertverlust von 30% des Kaufpreises das Gerät zurückzunehmen.
ich würds auch nicht zurück nehmen, aber er hat ja nach der rechtlichen Situation gefragt, nicht was ich machen würde :D
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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Lou C. Fire
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Beitrag von Lou C. Fire »

Für wie viel hast Du denn diesen MP3-Player verkauft?
lass Dich niemals auf das Niveau eines Idioten herunter, denn dort schlägt er Dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung!

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Goofy
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Beitrag von Goofy »

ScHaTt hat geschrieben:ein zitat aus der email:
Ich habe den MP3 Player für meinen 12 jährigen Sohn ersteigert, doch er musste leider schnell feststellen, dass er mit dem MP3 Player überhaupt nicht klar kommt.

Er will keine anleitung, er will die kohle zurück...
Biete ihm doch an das ganze gegen einen Uralt Walkman zu tauschen, vielleicht versteht der Sohnemann diese Geräte ja ;)
Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/

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snatch
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Beitrag von snatch »

da würde ich gar nicht drauf eingehen, vergiss es. dem geht es nicht um die bedienungsanleitung, sondern um das gerät selbst! wahrscheinlich ist die kleine rotzgöre nicht zufrieden damit!
FREYSTAATBASEL 2003

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Späcki
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Beitrag von Späcki »

Dä könnt mir au am Ranze hange.

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footbâle
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Beitrag von footbâle »

ScHaTt hat geschrieben:habe per ricardo ein gerät verkauft. orginal und neu... auf jeden fall hat der kunde das gerät einem 12 jährigen geschenkt. dieser kommt mit dem gerät nicht klar bzw. das gerät habe keine deutsche anleitung... und nun will er das gerät zurückschicken und ich soll ihm die kohle zurücküberweisen? :rolleyes:

kann ich etwas dafür das der kunde unzufrieden ist bzw. der sohneman überfordert ist? wie sieht es in den fall rechtlich aus?
Ich würde das Ding zurücknehmen und jemandem verkaufen, der Spass daran hat.
Zuerst aber würde ich mich auch weigern und ihm schliesslich anbieten, nur 80% des Kaufpreises zurückzuerstatten (Spesen, Umtriebe, Risiko dass das Gerät defekt zurück kommt etc.). Gegen eine gute Bewertung, versteht sich. Schliesslich bist du kulant. Glaube mir, er wird das Geld nehmen.

Dann hast du den Kunden glücklich gemacht, weil du das Gerät zurücknimmst.
Du hast den Kunden auch klüger gemacht, weil er beim nächsten Mal besser überlegen wird.
Den nächsten Käufer machst du glücklich, weil er Spass am Gerät hat.
Und dich selbst, weil du mehr Umsatz machst und weniger Ärger hast als wenn du stur bleibst.

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Suffbrueder
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Beitrag von Suffbrueder »

wennde ahnegschribe hesdch "keine deutsche anleitung" oder "manual auf englisch" oder so, denn würdi am käufer sage, är söllen ins muul nä. friener, wo s fotti uploade no zuesätzlich koschtet het hani ame mini kabel verkauft (Netzwerk, usb unsowitter) do het au eine vo mir mol e kabel kauft woner het welle zruggge (es ist nicht das kabel der auktion*lol*) Alte, ich bi informatiker, i kenn die korräkti bezeichnig vo däm kabel, päch gsi..
Where's your father, where's your father,
where's your father, referee?
You ain't got one,
cuz you're a bastard,
you're a bastard, referee!

2002
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Beitrag von 2002 »

Ha grad ä Bricht gläse im KTip (Beratung)
Dört het eine ä Stereoanlag kauft,er schrybt Gebruchsahwysig sig schlächt öb er das Grät chöni zruggäh und dr Kaufprys zruggverlange?
D'Antwort isch jo.Ganz am Schluss isch no Bemergig:Ebenfalls nicht akzeptieren muss ein Käufer,wenn ein Handbuch oder eine Bedienungsanleitung in einer Fremdsprache abgefasst ist,die er nicht versteht.

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Bender
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Beitrag von Bender »

ScHaTt hat geschrieben:habe per ricardo ein gerät verkauft. orginal und neu... auf jeden fall hat der kunde das gerät einem 12 jährigen geschenkt. dieser kommt mit dem gerät nicht klar bzw. das gerät habe keine deutsche anleitung... und nun will er das gerät zurückschicken und ich soll ihm die kohle zurücküberweisen? :rolleyes:

kann ich etwas dafür das der kunde unzufrieden ist bzw. der sohneman überfordert ist? wie sieht es in den fall rechtlich aus?
Als ob eine Kettensäge nicht von einem 12-Jährigen bedient werden könnte...

Sisko
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Beitrag von Sisko »

Frage, hast du ne IPod kopie als "IPod" verkauft? setzt doch mal den Link auf die Auktion hier rein.

THX

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Black Squad hat geschrieben:Vor einer schlechten Berwertung hätte ich auch keine Angst, die kannst du dem Käufer genauso machen.
Ausserdem kannst über Ricardo auch eine schlechte Bewertung löschen, aber natürlich nur wenn sie völlig unbegründet ist.
hatte mal eine Reklamation "Kombi ist nicht neu und Verkäufer weigert sich Geld zurück zu erstatten" obgleich ausdrücklich "Gebraucht" stand (und im Text sogar 4 Saisons getragen, unfallfrei) :mad:

No_IP
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Beitrag von No_IP »

Der Verkauf findet unter Privatpersonen statt.

Fehlende Angaben gehen zu Lasten des Käufers. Mit falschen Angaben ist der Verkäufer im Unrecht.

Für den Verkäufer gilt daher immer, genau lesen und wenn nötig vorher nachfragen!

Eine zu Unrecht erhaltene Bewerbung durch löschen lassen.

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