lätschi hat geschrieben:Anhand von Deiner Aussage sieht man doch genau die Problematik.
Man will doch gar nichts gegen solche Übeltäter unternehmen.
Die nächste Aussage ist bestimmt, dass man einen Jugendlichen nicht wegen einem Blödsinn in Schulden stürzen kann und er halt eine schwere Vergangenheit hatte.
Wie sollen es denn solche Übeltäter lernen?
Stell Dir einmal vor, dass so einer am Montag bei seinem Arbeitgeber anrufen muss, und ihm mitteilt, dass er wegen einer Wiederholungstat im Stadion fünf Tage nicht zur Arbeit erscheint.
Solche Strafen würden ihre Wirkung sicher nicht verfehlen!
ich möchte dir einige dinge mit auf den weg geben. hab heute einen guten tag und nimm mir daher auch zeit für jemanden wie dich (tschuldigung, wenn es arrogant rüber kommt)
1. hab ich diese aktion je gelobt oder beurteilt?
2a. bei deinem strafempfinden muss ich mich fragen: wenn du einem "feuerzeugwerfer" im wiederholungsfall wieviele tage gefängnis aufbrummen willst, wieviel erhält dann ein z.b. ladendieb? 25 jahre? ein bankräuber wird zum tode durch nackt-über-den-nordpol-rennen?
übrigens die gefängnisse sind ja zur zeit relativ gut belegt und kosten ja fast nichts....
2b. sollten diese ungleichen ellen im strafgesetz nur für "fussball-straftäter" gelten?
2c. vergleiche die genau gleiche straftat (erfüllt sie den "hausfriedensbruch"?) in einer beiz. du wirfst ein feuerzeug, würdest du die von dir geforderte strafe als gerechtfertigt empfinden?
3. was bringt es der gesellschaft, dem fussball udn auch dem "übeltäter" (der im affekt gehandelt hat), wenn dieser seine haftstrafe verbüsst hat? wenn er seinen job verliert was dann?
4. ende der durchsage!