Referendum BWIS

Diskussionen rund um den FCB.
sergipe
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Beitrag von sergipe »

Noch was aus dem Tagi:

Mangelnder Datenschutz

In der Schweiz ist der Schutz vor dem Schengener Informationssystem laut den Datenschützern ungenügend. Sie fordern deshalb mehr finanzielle und personelle Mittel.

«Diese Datenbank beinhaltet sehr hohe Risiken», sagte Bruno Baeriswyl, Präsident der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten. Es sei nicht nur anfällig auf Fehler, sondern auch auf Missbräuche. Wer einmal darin registriert sei, habe wenig Möglichkeiten, etwas an diesem Eintrag zu ändern. Forderung nach mehr Kontrolle und Ressourcen
Grundsätzlich erachten die Schweizerischen Datenschützer ein solches grenzüberschreitendes Fahndungssystem als sinnvoll. «Die Kriminalität kennt ja auch keine Grenzen», sagte Baeriswyl. Es brauche jedoch unbedingt ein ebensolches Kontrollsystem.

EU-Vorgaben

In der EU bestehen zahlreiche Vorgaben für den Umgang mit Personendaten im Bezug auf den Datenschutz. Ihre Umsetzung ins nationale Recht ist Aufgabe des Bundes und insbesondere auch der Kantone.

Dort fehlen jedoch gemäss Baeriswyl ausreichende Mittel. Für eine angemessene Kontrolltätigkeit seien die Datenschützer an vielen Orten finanziell und personell zu wenig ausgestattet, sagte er. Die Zusammenarbeit im Schengen-Raum dürfe nicht auf Kosten des Schutzes der Schweizer Bevölkerung gehen. (grü/ap/sda)
Schengener Informationssystem (SIS)
Das Schengener Informationssystem (SIS) ist eine europäische Plattform für den Austausch von polizeilichen Informationen. Nach der vollständigen Einbindung der neuen EU-Mitglieder ist sie zugänglich für 27 Staaten mit 450 Millionen Einwohnern. Die Schweiz stimmte im letzten Jahr der Anbindung an dieses System zu.

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macau
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Beitrag von macau »

IP-Lotto hat geschrieben:Merci für den Artikel, bulldog. Der ist interessant.

Es geht aber nicht um das Höligengesetz (BWIS1) sondern um das Antiterror-Spitzelgesetz (BWIS2).
Die Aufhebung der Unschuldsvermutung und die Beweisumkehr gelten mit diesem Entwurf für alle "unbequemen" Mitbürger, nict nur für Hooligans.

Pressemitteilung von morgen Donnerstag (Entwurf):

Stellungnahme von grundrechte.ch zur Teilrevision des u201EBundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheitu201C


Grundrechte.ch lehnt die Vorschläge des EJPD zur Verschärfung des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) samt und sonders ab, weil damit staatliche Willkür rechtlich verkleidet wird. Die Staatsschutzbehörden würden mit diesem Entwurf all jene Befugnisse zu schweren Grundrechtseingriffen zurück erhalten, die sie vor dem Fichenskandal ohne gesetzliche Grundlage beansprucht haben.

Im Vordergrund steht dabei die u201Ebesondereu201C Informationsbeschaffung durch die Überwachung von Telefonen und das Setzen von Wanzen in privaten Wohnungen, was notwendigerweise auch den staatlichen Einbruch in diese Räume voraussetzt. Dieser war im ersten Entwurf, der im vergangenen Jahr durch eine Indiskretion an die Presse gelangte, noch ausdrücklich vorgesehen, wurde aber jetzt wegen der offensichtlichen Peinlichkeit zurückgezogen.

Telefonüberwachungen sind heute nur im Rahmen eines Strafverfahrens möglich. Jährlich ordnen die Untersuchungsbehörden etwa 7 000 Überwachungsmassnahmen an. Möglich ist dies auch heute schon, wenn es um strafbare Vorbereitungshandlungen oder um eine kriminelle bzw. terroristische Organisation geht. Die strafrechtlichen Überwachungsbefugnisse bewegen sich also schon jetzt weit im Vorfeld konkreter strafbarer Handlungen. Die zusätzliche Überwachungsbefugnis für den Staatsschutz würde sich deshalb notwendigerweise gegen Personen richten, gegen die nicht einmal ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht. Grundrechte.ch hält dies in einem demokratischen Rechtsstaat für untragbar. Daran ändert auch die Einschaltung des Bundesverwaltungsgerichts nichts, denn das Gericht kann nur überprüfen, ob die Eingriffsvoraussetzungen gegeben sind. Da diese aber praktisch keine Hürde darstellen, wird die richterliche Kontrolle zum reinen Alibi.

Genauso wenig akzeptabel sind Einsätze von u201EInformantInnenu201C oder verdeckten Ermittlern des Staatsschutzes, die der Entwurf unter die Formen der u201Eallgemeinen Informationsbeschaffungu201C einreiht und damit in sämtlichen Bereichen staatsschützerischer Tätigkeit zulassen will. Praktisch wird hier auch die Überwachung von Berufsgeheimnisträgern (RechtsanwältInnen) oder Medienschaffenden möglich, die im Nachbarland unlängst zu einem Skandal geführt hat und nun von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss begutachtet wird.

Nach dem vorliegenden Entwurf soll der EJPD-Vorsteher Personen oder Organisationen die Wahrnehmung bestimmter Tätigkeiten für fünf Jahre mit einer Verländerungsmöglichkeit um weitere fünf Jahre verbieten können. Welche Tätigkeiten dies sein sollen, ist aus dem Text des Entwurfs nicht zu erkennen. Der erläuternde Bericht macht allerdings deutlich, dass diese Möglichkeit genau da in Frage kommt, wo sich konkrete Beweise für strafbare Handlungen nicht finden liessen. Praktisch wäre es damit möglich, beispielsweise Organisationen, die zum Protest gegen das WEF in Davos aufrufen, das Betreiben einer Homepage oder den Druck von Flugblättern zu verbieten. Zwar können die Betroffenen dagegen das Bundesverwaltungsgericht anrufen. Jedoch sind hier nicht der EJPD-Chef (und sein Staatsschutz) beweispflichtig, sondern die Betroffenen, die darstellen müssen, dass sie keine u201EGefahr für die innere Sicherheitu201C der Schweiz darstellen.

Grundrechte.ch fordert den Rückzug dieses Entwurfs. Statt der darin vorgesehenen massiven Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte ist es dringend notwendig, das Recht auf Einsicht in Staatsschutzakten, das mit der Inkraftsetzung des BWIS im Juli 1998 abgeschafft wurde, wiederherzustellen und die bisherigen Tätigkeiten des Staatsschutzes einer systematischen Überprüfung zu unterziehen.

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macau
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Stellungnahmen zu BWIS II

Beitrag von macau »

Die Frist zur Vernehmlassung läuft am 15. Oktober ab. Für Interessierte habe ich drei PDFs angehängt.

sergipe
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Beitrag von sergipe »

15:04 -- Tages-Anzeiger Online

Staatsschutzvorlage fällt durch

Schlechte Noten für die Staatsschutzvorlage: Kaum jemand stellt zwar die Bedrohung durch den Terrorismus in Frage. Aber selbst bürgerliche Kreise bezweifeln, ob der Staatsschutz derart aufgerüstet werden darf, wie es der Bundesrat plant.

Nicht einmal die SVP hält ihrem Justizminister Christoph Blocher die Stange. Aus dessen EJPD stammt der Entwurf für die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Bald jede Einschränkung der persönlichen Freiheit könne mit dem Bemühen um die Wahrung der inneren Sicherheit gerechtfertigt werden, schreibt die Partei in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Diese Entwicklung sei falsch. Gerade nach der Fichenaffäre seien schwere Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte sehr kritisch zu hinterfragen. Darüber hinaus meldet die SVP grundsätzliche Zweifel an, ob die Nachrichtendienste die zusätzlichen Befugnisse überhaupt brauchen.

Damit findet sie sich in einem Boot mit der Linken: Die SP anerkennt zwar, dass der Terrorismus eine Herausforderung für die Sicherheit sei. Dafür reichten die heutigen Instrumente der Strafverfolgung aber aus. Der Bundesrat habe nicht gezeigt, warum ein derart massiver Ausbau nötig sei.
«Zumutung für den Rechtsstaat»

Die Grünen sprechen von einer «Zumutung für den Rechtsstaat». Terroristische Aktivitäten würden vom Strafgesetz hinreichend erfasst. Nach Auffassung der Demokratischen Juristinnen und Juristen folgt der Entwurf der Logik: «je weniger Verdacht, desto mehr Überwachung».
Ins gleiche Horn stossen die Datenschützer: Der legitime Kampf gegen den Terrorismus rechtfertige derart einschneidende Massnahmen nicht, hält der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür fest. Besonders stossend findet er die Möglichkeit der präventiven Überwachung ohne strafrechtlich relevanten Verdacht.

Auch der Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten fehlen Grundrechts-Garantien und eine ausreichende Kontrolle der Überwachungsorgane. Für den Rat für den Persönlichkeitsschutz ist das Gesetz geeignet, «elementare Persönlichkeitsrechte stillschweigend auszuhöhlen».

Stossrichtung begrüsst

In einigen Stellungnahmen wird der Entwurf wenigstens im Grundsatz begrüsst. So unterstützt die FDP die Stossrichtung der Revision, meldet bei den Massnahmen aber ebenfalls Vorbehalte an. So bleibe die Abgrenzung von präventiven und repressiven Massnahmen offen, ebenso fehle eine Darstellung der bereits vorhandenen Instrumente zur Wahrung der inneren Sicherheit.

Auch die CVP begrüsst Massnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit. In Anspielung auf die Fichenaffäre gibt sie aber zu bedenken, dass bei Eingriffen in die Privatsphäre aus Fehlern der Vergangenheit gelernt werden müsse. Die Verteidigungsrechte der Betroffenen seien im Entwurf angesichts der Schwere der Eingriffe zu schwach ausgestaltet.

Die Stellungnahmen der Kantone fallen unterschiedlich aus: St. Gallen und die Waadt etwa stimmen vorbehaltlos zu, Genf verlangt mit Hinweis auf die internationalen Organisationen gar eine möglichst rasche Umsetzung der Revision. Zürich, Aargau und die beiden Basel stimmen mindestens im Grundsatz zu, orten aber teils gravierende Mängel im Detail. Nicht vernehmen liess sich bisher der Berner Regierungsrat. (mu/sda)

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Jeztz wo d'Lüt kapiere das es nid nur gegen Hools (Hooligangesetz in den Medien) isch sich dr Widerstand am breit mache.

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Beitrag von Admin »

Betrifft der Entwurf das BWIS ("Hooligan-Datenbank") oder das BWIS II?

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kopfwee
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Beitrag von kopfwee »

moulegou hat geschrieben:Sehe das Problem nicht. In Fällen wie bei den obenerwähnten Beispielen müssen die Staatsschützer doch alle vorhandenen Überwachungsmöglichkeiten ausschöpfen können. Hier geht es um eine Bedrohung von sehr viel grösserem Ausmass als das Zünden von etwas Pyromaterial an einem Fussballspiel. Dies zu berücksichtigen hat eben auch mit dem Begriff Verhältnismässigkeit zu tun. In dem Gesetz steht ja offenbar nicht mal was von Präventivhaft, wie sie für Fussballfans vorgesehen ist, und körpeliche Gewalt zur Erlangung von Informationen scheint auch nicht abgesegnet zu werden. Also was solls? Eine Demokratie muss sich eben auch zu schützen wissen, wenn sie eine solche bleiben will. Wenn die Datenschützer wegen diesem Gesetz schon einen Aufstand machen, dann wird sich ihre Akzeptanz in der Bevölkerung in etwa so entwickeln wie jene des VCS. Und dann nimmt den Begriff Datenschutz eben auch niemand mehr ernst, wenn er im Zusammenhang mit solchen Geschichten wie dem Hooligangesetz fällt, wo die machthungrigen Behörden im Interesse der rechtsstaatlichen Demokratie eben wirklich wieder zurückgebunden werden müssen.
äntwäder bisch no seer jung und noch 1990 umme gebore worden oder de hesch e seer e schlächt gedächtnis.

dr staazschuz in dr schwyz het nämmlig schomoll bewiise, wie me mit eren umfassende fyschekartei die demokratische rächt vo jeedem ainzelnen uffs massyvschte ka verletze, ooni dass me muess körperligi gwalt, aawände (z.b. mit brueffsverbot). und dozemool isch die "bedrooig" dur e kommunissmus reschbegdyyv d armee vom warschauerpaggt, wo als rächtfertigung aanezooge worden isch, zig mool grösser und wäsentlig reeller gsi, als hütte wägen e baar bombefritze!
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macau
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Beitrag von macau »

Angelo hat geschrieben:Betrifft der Entwurf das BWIS ("Hooligan-Datenbank") oder das BWIS II?
Es ist der Entwurf für BWIS II. Weil es aber praktisch alle betrifft, sind nun plötzlich praktisch alle dagegen...

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Delgado
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Beitrag von Delgado »

macau hat geschrieben:Es ist der Entwurf für BWIS II. Weil es aber praktisch alle betrifft, sind nun plötzlich praktisch alle dagegen...
Dadurch wird aber BWIS I wohl kaum zurückgezogen.

Oder verstehe ich das jetzt total falsch?

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macau
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Beitrag von macau »

Delgado hat geschrieben:Dadurch wird aber BWIS I wohl kaum zurückgezogen.

Oder verstehe ich das jetzt total falsch?
Das siehst du völlig richtig. BWIS I kann nur noch mit einer staatsrechtlichen Beschwerde gegen die Verordnung (eventuell) verhindert werden.

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Delgado
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Beitrag von Delgado »

macau hat geschrieben:Das siehst du völlig richtig. BWIS I kann nur noch mit einer staatsrechtlichen Beschwerde gegen die Verordnung (eventuell) verhindert werden.
Also bringt es uns einen feuchten, wenn sich der halbe Politfilz in den Haaren liegt bezüglich BWIS II, da wir dank BWIS I eh schon in der DB sind. :o

Solange die nicht so schlau sind und BWIS I aufgrund ihrer Überlegungen von BWIS II auch gleich die Aare runter schütten besteht also wenig hoffnung. Und das sie so schlau sind bezweifle ich, da es sie ja eh nicht betrifft.

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IP-Lotto
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Beitrag von IP-Lotto »

Absage an den Bundesrat

Zweifel an den Aufrüstungsplänen für den Staatsschutz

Die Staatsschutz-Vorlage fällt in der Vernehmlassung durch. Kaum jemand stellt zwar die Bedrohung durch den Terrorismus in Frage. Aber selbst bürgerliche Kreise bezweifeln, ob der Staatsschutz derart aufgerüstet werden darf, wie es der Bundesrat plant.


(sda) Nicht einmal die SVP hält ihrem Justizminister Christoph Blocher die Stange. Aus dessen EJPD stammt der Entwurf für die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Bald jede Einschränkung der persönlichen Freiheit könne mit dem Bemühen um die Wahrung der inneren Sicherheit gerechtfertigt werden, schreibt die Partei in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Diese Entwicklung sei falsch. Gerade nach der Fichenaffäre seien schwere Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte sehr kritisch zu hinterfragen. Darüber hinaus meldet die SVP grundsätzliche Zweifel an, ob die Nachrichtendienste die zusätzlichen Befugnisse überhaupt brauchen. Damit findet sie sich in einem Boot mit der Linken: Die SP anerkennt zwar, dass der Terrorismus eine Herausforderung für die Sicherheit sei. Dafür reichten die heutigen Instrumente der Stafverfolgung aber aus. Der Bundesrat habe nicht gezeigt, warum ein derart massiver Ausbau nötig sei.

«Zumutung für den Rechtsstaat»

Die Grünen sprechen von einer «Zumutung für den Rechtsstaat». Terroristische Aktivitäten würden vom Strafgesetz hinreichend erfasst. Nach Auffassung der Demokratischen Juristinnen und Juristen folgt der Entwurf der Logik: «je weniger Verdacht, desto mehr Überwachung».

Ins gleiche Horn stossen die Datenschützer: Der legitime Kampf gegen den Terrorismus rechtfertige derart einschneidende Massnahmen nicht, hält der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür fest. Besonders stossend findet er die Möglichkeit der präventiven Überwachung ohne strafrechtlich relevanten Verdacht.

Auch der Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten fehlen Grundrechts-Garantien und eine ausreichende Kontrolle der Überwachungsorgane. Für den Rat für den Persönlichkeitsschutz ist das Gesetz geeignet, «elementare Persönlichkeitsrechte stillschweigend auszuhöhlen».

Stossrichtung begrüsst

In einigen Stellungnahmen wird der Entwurf wenigstens im Grundsatz begrüsst. So unterstützt die FDP die Stossrichtung der Revision, meldet bei den Massnahmen aber ebenfalls Vorbehalte an. So bleibe die Abgrenzung von präventiven und repressiven Massnahmen offen, ebenso fehle eine Darstellung der bereits vorhandenen Instrumente zur Wahrung der inneren Sicherheit.

Auch die CVP begrüsst Massnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit. In Anspielung auf die Fichenaffäre gibt sie aber zu bedenken, dass bei Eingriffen in die Privatsphäre aus Fehlern der Vergangenheit gelernt werden müsse. Die Verteidigungsrechte der Betroffenen seien im Entwurf angesichts der Schwere der Eingriffe zu schwach ausgestaltet.

Die Stellungnahmen der Kantone fallen unterschiedlich aus. St.Gallen und die Waadt etwa stimmen vorbehaltlos zu, Genf verlangt mit Hinweis auf die internationalen Organisationen gar eine möglichst rasche Umsetzung der Revision. Zürich, Aargau und die beiden Basel stimmen mindestens im Grundsatz zu, orten aber teils gravierende Mängel im Detail. Nicht vernehmen liess sich bisher der Berner Regierungsrat.

http://www.nzz.ch/2006/10/13/il/newzzET8MTNSH-12.html
"Ich muss heute wieder einen Glückstag haben. Polizisten sind das Beste, was ich kenne - gleich nach Rhabarbergrütze."
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kopfwee
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Beitrag von kopfwee »

http://www.20minuten.ch

FCZ-Anhänger im Hardturm von Security-Mann gefilmt

Eigengoal für den FCZ: Vor dem Spiel Zürich u2013 Schaffhausen liess der Klub seine Fans filmen. Damit verstiess er gegen den Datenschutz und verärgerte seine Fans.

Es ist Samstagabend, kurz vor Spielbeginn. Vor dem Eingang wird jeder Matchbesucher abgetastet. In der Nähe stehen vier Security-Angestellte in Vollmontur. Daneben ist unscheinbar ein weiterer Aufseher positioniert. Versteckt in seiner Hand hält er eine Kamera und filmt die Besucher.

Als ihn FCZ-Fan Heiko Schröder und seine Kollegen darauf ansprechen, werden sie barsch zurückgewiesen. «Er wimmelte uns ab, ohne zu antworten», erzählt Schröder. Es sei eine Frechheit, dass nun nicht nur die als gewaltbereit eingestuften Fans, sondern alle gefilmt würden.

Beim FCZ wollte gestern niemand Stellung nehmen. Dafür bestätigte Peter Landolt, Sicherheitsbeauftragter des Stadions Hardturm, dass die Fans aus Sicherheitsgründen aufgenommen werden: «Eine Informationstafel vor dem Stadion weist die Besucher darauf hin», sagt Lan-dolt. Mehr könne er dazu nicht sagen.

Für Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftrager des Kantons Zürich, hat der FCZ klar gegen den Datenschutz verstossen. «Der Security-Mann hätte die Fans zwingend informieren müssen. Zudem reicht eine Info vor dem Eingang nicht aus.»

Romina Lenzlinger
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moulegou
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Beitrag von moulegou »

kopfwee hat geschrieben:äntwäder bisch no seer jung und noch 1990 umme gebore worden oder de hesch e seer e schlächt gedächtnis.

dr staazschuz in dr schwyz het nämmlig schomoll bewiise, wie me mit eren umfassende fyschekartei die demokratische rächt vo jeedem ainzelnen uffs massyvschte ka verletze, ooni dass me muess körperligi gwalt, aawände (z.b. mit brueffsverbot). und dozemool isch die "bedrooig" dur e kommunissmus reschbegdyyv d armee vom warschauerpaggt, wo als rächtfertigung aanezooge worden isch, zig mool grösser und wäsentlig reeller gsi, als hütte wägen e baar bombefritze!
Mag mich daran erinnern. Tatsächlich hat der Staatsschutz damals eine erschreckende Spitzelmentalität bewiesen. Aber der Schaden war, zumindest so wie ichs beurteilen konnte, vergleichsweise gering. Als man die Fichen einsehen konnte, gabs doch ausreichend Linke, die fast ein wenig beleidigt schienen, dass ihre Gefährlichkeit nicht gewürdigt wurde und von Ihnen gar keine Dateien existierten.

Darüber hinaus haben sich die Zeiten geändert. Der Schaden, den ein Angriff von Rot hervorgerufen hätte, wäre zwar tatsächlich (noch) ungleich grösser gewesen, die Eintretenswahrscheinlichkeit des Risikos war, aufgrund der nuklearen Abschreckung, aber weitaus geringer. Heute muss ich mich doch einfach fragen, worauf ich noch eher vertrauen kann? Dass unsere Staatschützer verhältnismässig handeln oder dass die Islamisten unsere rechtsstaatlichen Grundsätze respektieren, die Segnungen des Datenschutzes nicht missbrauchen und die dadurch entstandenen Überwachungslücken nicht ausnutzen werden? Vertrauen kann ich vermutlich keiner der beiden Parteien. Dass Islamisten aber den ungleich grösseren Schaden anrichten können, beweisen sie laufend.

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kopfwee
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Beitrag von kopfwee »

moulegou hat geschrieben: ...
daas freut my doch, dass dy magsch erinnere, au wenn dyni rächtfertigungstheoryy e weeneli gaar züünisch und arrogant isch.

und dass me die bööse buebe, wo d staaten und kultur wänn umstürzen und zerstööre, ainzig und elai duur groosaaglegti preventivi massnaame und kontrolle effegtyv ka vo iirem due abhalte, isch jo scho lang und bikannt und isch z.b. z tschyyle oder in dr ddr joorelang erfolgryych praktiziert worden und isch au hütte no dr renner in china.
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moulegou
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Beitrag von moulegou »

kopfwee hat geschrieben:daas freut my doch, dass dy magsch erinnere, au wenn dyni rächtfertigungstheoryy e weeneli gaar züünisch und arrogant isch.
Zynismus ist ok. Das Leben ist eine Schlampe und der Überbringer der Nachricht eben ein Arsch. Aber Arroganz war in diesem Fall nicht beabsichtigt.

Griessli

SPHINX
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Beitrag von SPHINX »

kopfwee hat geschrieben:http://www.20minuten.ch

FCZ-Anhänger im Hardturm von Security-Mann gefilmt

Eigengoal für den FCZ: Vor dem Spiel Zürich u2013 Schaffhausen liess der Klub seine Fans filmen. Damit verstiess er gegen den Datenschutz und verärgerte seine Fans.

Es ist Samstagabend, kurz vor Spielbeginn. Vor dem Eingang wird jeder Matchbesucher abgetastet. In der Nähe stehen vier Security-Angestellte in Vollmontur. Daneben ist unscheinbar ein weiterer Aufseher positioniert. Versteckt in seiner Hand hält er eine Kamera und filmt die Besucher.

Als ihn FCZ-Fan Heiko Schröder und seine Kollegen darauf ansprechen, werden sie barsch zurückgewiesen. «Er wimmelte uns ab, ohne zu antworten», erzählt Schröder. Es sei eine Frechheit, dass nun nicht nur die als gewaltbereit eingestuften Fans, sondern alle gefilmt würden.

Beim FCZ wollte gestern niemand Stellung nehmen. Dafür bestätigte Peter Landolt, Sicherheitsbeauftragter des Stadions Hardturm, dass die Fans aus Sicherheitsgründen aufgenommen werden: «Eine Informationstafel vor dem Stadion weist die Besucher darauf hin», sagt Lan-dolt. Mehr könne er dazu nicht sagen.

Für Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftrager des Kantons Zürich, hat der FCZ klar gegen den Datenschutz verstossen. «Der Security-Mann hätte die Fans zwingend informieren müssen. Zudem reicht eine Info vor dem Eingang nicht aus.»

Romina Lenzlinger
gits jetz wieder boykott vo de stricher bis die filme wieder glöscht worde sind?

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

moulegou hat geschrieben:Mag mich daran erinnern. Tatsächlich hat der Staatsschutz damals eine erschreckende Spitzelmentalität bewiesen. Aber der Schaden war, zumindest so wie ichs beurteilen konnte, vergleichsweise gering.
Die Technik hat sich aber weiterentwickelt, damals gabs Papierfichen, heute ist alles elektronisch und daher überall sofort verfügbar, beliebig verknüpfbar etc.... was es viel gefährlicher macht.
Ausserdem kann man eine Papierfiche wegwerfen, elektronische Daten haben meist die Unart sich stark zu verbreiten (vor allem ohne starken Datenschutz) bis man nicht mehr weiss wo überall zu löschen ist ...

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moulegou
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Beitrag von moulegou »

Kawa hat geschrieben:Die Technik hat sich aber weiterentwickelt, damals gabs Papierfichen, heute ist alles elektronisch und daher überall sofort verfügbar, beliebig verknüpfbar etc.... was es viel gefährlicher macht.
Ausserdem kann man eine Papierfiche wegwerfen, elektronische Daten haben meist die Unart sich stark zu verbreiten (vor allem ohne starken Datenschutz) bis man nicht mehr weiss wo überall zu löschen ist ...
Können wir hier sachlich diskutieren? ;) Schön! Der Problematik bin ich mir bewusst, wenngleich vielleicht auch nur halbwegs. Die Frage ist wohl, was man als die grössere Bedrohung empfindet und Empfindungen sind natürlich subjektiv. Dennoch bin ich gezwungen, meine Prioritäten aufgrund von Empfindungen zu setzen, weil ich ja nicht über sämtliche Informationen für eine sachgerechte Beurteilung der Bedrohungen unserer freiheitlichen Lebensweise verfüge und auch nicht jede Permutation möglicher Entwicklungen durchdenken kann. Dementsprechend setze ich meine Priorität auf die Bekämpfung der Gefahr des Terrorismus. Sie erscheint mir halt einfach als die grössere Gefahr. Wenn mich jemand glaubwürdig davon zu überzeugen vermag, dass dieser Kampf ohne BWIS II genaus effizient durchgeführt werden kann, dann werd ich meine Meinung ändern. Da ich mir aber bewusst bin, dass ich sowieso nicht über alle notwendigen Informationen verfüge und deshalb eh subjektiv entscheiden muss, dürfte dies ein schwieriges Unterfangen werden.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Wenn wir aus lauter Angst vor Terrorismus beginnen unsere freiheitliche Lebensweise einzuschränken, brauchen diese keine einzige Bombe, da sie schon gewonnen haben ....
In jeder freien Gesellschaft gibt's nun mal ein höheres Restrisiko als in einer unfreien diktatorischen Spitzelgesellschaft !

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moulegou
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Beitrag von moulegou »

Kawa hat geschrieben:Wenn wir aus lauter Angst vor Terrorismus beginnen unsere freiheitliche Lebensweise einzuschränken, brauchen diese keine einzige Bombe, da sie schon gewonnen haben ....
In jeder freien Gesellschaft gibt's nun mal ein höheres Restrisiko als in einer unfreien diktatorischen Spitzelgesellschaft !
Stimmt natürlich auch. Andererseits wirst Du mir wohl kaum widersprechen wollen, dass die Bedrohung real und geheimdienstliches Vorgehen zu dessen Bekämpfung notwendig ist. Ansonsten kann man natürlich auch abwarten bis es knallt, um dann in einem Anfall von Hysterie alle islamisch aussehenden Landesbewohner unter Generalverdacht zu stellen und der Diskriminierung aussetzen. Da sind mir ein paar zuviel gesammelte Daten lieber, aber ich geb Dir Recht. Ungefährlich ist das auch nicht.

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macau
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Beitrag von macau »

macau hat geschrieben:Donnerstag 16. November 20:00 Uhr (Türöffnung 19:30)

Sudhaus (Warteck PP) in Basel

Big Brother Awards. Preisverleihung

BBA: http://www.bigbrotherawards.ch/2006/

Sudhaus: http://www.sudhaus.ch/startseite.html

Mauerbrecher: http://www.mauerbrecher.de/
Kategorie WINKELRIED (3 Nominationen)

Im Gegensatz zu diesen vier Negativpreisen wird mit dem Winkelried-Award jeweils eine Person oder Institution ausgezeichnet, die sich in lobenswerter Weise *gegen* zunehmende Überwachung und Kontrolle zur Wehr setzte. Dieses Jahr stehen drei Kandidaten zur Auswahl:

Herr N., vertreten durch die Gewerkschaft UNIA: Im Herbst 2005 kündigte die Media-Markt-Filiale in Dietikon ZH ihrem Verkäufer N., unter anderen mit der Begründung, er habe in den Pausen zu oft mit seiner Freundin geplaudert. Vor allem aber wehrte sich Herr N. zusammen mit weiteren Angestellten gegen die systematische Videoüberwachung der Angestellten: Nicht nur in den Verkaufsräumen befanden sich Kameras, sondern auch im Lager und bei den Zugängen zur Stempeluhr, zu den Toiletten und zum Pausenraum. Mit Unterstützung der Gewerkschaft UNIA konnten sich die Angestellten erfolgreich gegen die Bespitzelung wehren: Die Geschäftsleitung sicherte zu, dass künftig auf Videoüberwachung in den dem Personal vorbehaltenen Räumen verzichtet werde.

Das Komitee "BWIS-Referendum", bestehend aus Fangruppen verschiedener Fussball- und Eishockeyvereinen aus der ganzen Schweiz und aus politischen Gruppierungen. Das Komitee wehrte sich gegen die Verschärfung des "Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit", indem es im April 2006 das Referendum ergriff. Obwohl die Unterschriftensammlung gegen dieses sgn. "Hooligan-Gesetz" erst sehr spät anlief und die Medien nach Ausschreitungen beim «Meisterschaftsfinal» vom 13. Mai 2006 in Basel massiv gegen das Referendum anschrieben, gelang es dem Komitee in einem Achtungserfolg, 40'000 Unterschriften zu sammeln.

Der "Basler Appell gegen Gentechnologie", der in einer umfangreichen Aktion auf heikle Punkte beim Forschungsprojekt SESAM aufmerksam machte. Bei diesem für Schweizer Verhältnisse riesigen Projekt geht es darum, Kinder während rund zwanzig Jahren systematisch medizinisch und psychologisch zu erforschen - und zwar bereits vor der Geburt und obwohl keine Krankheit vorliegt. Mit der Kritik an SESAM gelang es dem Basler Appell, eine breite Bevölkerung für Fragen nach der Forschungsethik und nach dem (auch oekonomischen!) Wert persönlicher genetischer Daten zu sensibilisieren.

Die Auswahl des einzigen Positivpreises erfolgt durch das Publikum anlässlich der Preisverleihung.

*****

Der Eintritt kostet 20 Franken. Für Diejenigen, welche am Referendum mitgearbeitet haben, steht eine beschränkte Anzahl von Gratis-Tickets zur Verfügung (E-Mail an referendum_bwis@gmx.ch)

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macau
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Livestream

Beitrag von macau »

Morgen Donnerstag, 16. November, findet im Sudhaus in Basel die 7.
Preisverleihung der Schweizer "Big Brother Awards" statt (ab 20 Uhr, Türöffnung 19.30 Uhr).

Für all jene, die nicht persönlich an diesem denkwürdigen Anlass teilnehmen
können, richtet die Firma Werft22 einen Live Webstream ein.

Die Veranstaltung kann ab 20 Uhr unter diesem Link mitverfolgt werden:

http://www.bigbrotherawards.ch/2006/event/streaming/


==> Alle, die sich bei mir angemeldet haben, sind auf der Gästeliste.

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uwb#1
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Beitrag von uwb#1 »

macau hat geschrieben:Morgen Donnerstag, 16. November, findet im Sudhaus in Basel die 7.
Preisverleihung der Schweizer "Big Brother Awards" statt (ab 20 Uhr, Türöffnung 19.30 Uhr).

Für all jene, die nicht persönlich an diesem denkwürdigen Anlass teilnehmen
können, richtet die Firma Werft22 einen Live Webstream ein.

Die Veranstaltung kann ab 20 Uhr unter diesem Link mitverfolgt werden:

http://www.bigbrotherawards.ch/2006/event/streaming/


==> Alle, die sich bei mir angemeldet haben, sind auf der Gästeliste.
22:34 16.11.2006
Betonpokale für Schweizer "Schnüffler des Jahres"


Schweizer Schnüffler des Jahres erkoren
[Bild: Keystone] Der Bundesrat, die Krankenkasse CSS, Mediamarkt und Nachrichtendienst-Direktor Hans Wegmüller sind in Basel mit den "Big Brother Awards" 2006 ausgezeichnet worden. Sie sollen mit dem Datenschutz besonders leichtfertig umgegangen sein. Anzeige
Anzeige[sda] - Die Preise in Form von "formschönen Betonpokalen" wurden im Kulturzentrum Sudhaus vergeben, einer früheren Brauerei. Es handelte sich um die siebte Preisverleihung in der Schweiz. Die "BBAs" sind laut den Veranstaltern eine international vernetzte Aktion, erstmals lanciert 1998 in Grossbritannien.

Eine elfköpfige Jury hat heuer die Preisträger aus über 100 Vorschlägen bestimmt. Zur Auszeichnung, apostrophiert als "Preise, die keiner will", gehört jeweils auch ein Eintrag in die Internet-"hall of shame".

In der Kategorie "Staats-Award" ging der Pokal an den Gesamtbundesrat, personifiziert durch Christoph Blocher - dieser selbst hatte früher eine Auszeichnung nur knapp verpasst. Anlass ist die geplante Verschärfung des Gesetzes zur inneren Sicherheit.

In der nominationsreichen Kategorie "Business-Award" erhielt die CSS den Hauptpreis. Sie erlaubt gemäss den BBA-Veranstaltern Hunderten ihrer Angestellten den Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten der Kundschaft.

Der zum zweiten Mal vergebene "Arbeitsplatz-Award" ging an den Elektronik- und Haushaltgeräte-Discounter Mediamarkt, und zwar an deren Filiale Dietikon ZH. Verdient habe diese den Preis für ihre zeitweise flächendeckende Videokontrolle der Angestellten, auch bei Zugängen zu Toiletten und Pausenraum.

Den "Lebenswerk-Award" erhielt Hans Wegmüller als Direktor des Strategischen Nachrichtendienstes SND des Militärs. Weder die Zahl seiner Mitarbeitenden noch die Höhe seines Budgets sei öffentlich bekannt.

Das Publikum im Basler Sudhaus vergab am späten Abend noch einen "Winkelried-Award". Er ging an das Referendumskomitee gegen die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Im Kampf gegen Terrorismus sollen gemäss dem BWIS Ermittler in die Privatsphäre der Bürger eindringen dürfen.

Der "Winkelried-Award" geht jeweils an eine Person oder eine Organisation, die sich besonders gegen Überwachung und Kontrolle einsetzt.

http://de.bluewin.ch/news/index.php/vermischtes/news/20061116:brd087

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IP-Lotto
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Beitrag von IP-Lotto »

YESSS, Winkelried!

Bringt zwar nichts, ist aber trotzdem schön. :)
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Quelle:BaZ.ch

Beitrag von bulldog™ »

Auszeichnungen für «Schnüffler des Jahres»

Basel. SDA/baz. Der Bundesrat, die Krankenkasse CSS, Mediamarkt und Nachrichtendienst-Direktor Hans Wegmüller sind am Donnerstag in Basel mit den «Big Brother Awards» 2006 ausgezeichnet worden. Sie sollen mit dem Datenschutz besonders leichtfertig umgegangen sein.

Die Preise in Form von «formschönen Betonpokalen» wurden im Kulturzentrum Sudhaus vergeben, einer früheren Brauerei. Es handelte sich um die siebte Preisverleihung in der Schweiz. Die «BBAs» sind laut den Veranstaltern eine international vernetzte Aktion, erstmals lanciert 1998 in Grossbritannien.

Eine elfköpfige Jury hat heuer die Preisträger aus über 100 Vorschlägen bestimmt. Zur Auszeichnung, apostrophiert als «Preise, die keiner will», gehört jeweils auch ein Eintrag in die Internet- «hall of shame».

Oberschnüffler

In der Kategorie «Staats-Award» ging der Pokal an den Gesamtbundesrat, personifiziert durch Christoph Blocher - dieser selbst hatte früher eine Auszeichnung nur knapp verpasst. Anlass ist die geplante Verschärfung des Gesetzes zur inneren Sicherheit.

In der nominationsreichen Kategorie «Business-Award» erhielt die CSS den Hauptpreis. Sie erlaubt gemäss den BBA-Veranstaltern Hunderten ihrer Angestellten den Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten der Kundschaft.

Der zum zweiten Mal vergebene «Arbeitsplatz-Award» ging an den Elektronik- und Haushaltgeräte-Discounter Mediamarkt, und zwar deren Filiale Dietikon ZH. Verdient habe diese den Preis für ihre zeitweise flächendeckende Videokontrolle der Angestellten, auch bei Zugängen zu Toiletten und Pausenraum.

Den «Lebenswerk-Award» erhielt Hans Wegmüller als Direktor des Strategischen Nachrichtendienstes SND des Militärs. Weder die Zahl seiner Mitarbeitenden noch die Höhe seines Budgets sei öffentlich bekannt.

Das Publikum im Basler Sudhaus vergab am späten Abend noch einen «Winkelried-Award». Er ging an das Referendumskomitee gegen die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Im Kampf gegen Terrorismus sollen gemäss dem BWIS Ermittler in die Privatsphäre der Bürger eindringen dürfen.

Der «Winkelried-Award» geht jeweils an eine Person oder eine Organisation, sie sich besonders gegen Überwachung und Kontrolle einsetzt.
die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Auch auf Gulli.com gibts einen Artikel:

http://www.gulli.com/news/big-brother-a ... 006-11-17/

@macau: Sorry, habs verpennt...

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moulegou
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Beitrag von moulegou »

bulldogu2122 hat geschrieben:(...)Den «Lebenswerk-Award» erhielt Hans Wegmüller als Direktor des Strategischen Nachrichtendienstes SND des Militärs. Weder die Zahl seiner Mitarbeitenden noch die Höhe seines Budgets sei öffentlich bekannt.(...)[/b]
Selbst Bush hat mal was Wahres gesagt: Der Geheimdienst heisst eben deshalb Geheimdienst, weil er geheim ist.

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Hier noch Fotos der Verleihung:

http://www.bigbrotherawards.ch/pictures ... 006?page=1

@macau: was wurde dir da übergeben?

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macau
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Beitrag von macau »

Der Preis wurde mit 96 Dezibel (vor 94 und 88 dB) gewonnen


Edit: noch eine Seite mit Logowettbewerb: http://www.grundrechte.ch/

sergipe
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Beitrag von sergipe »

Gewalt an Sportanlässen: Regierungsrat regelt Zuständigkeit

Basel. SDA/baz. Die Basler Regierung hat für Massnahmen gegen Gewalt bei Sportanlässen die Zuständigkeiten auf kantonaler Ebene geregelt. Sie erliess die Ausführungsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über Massnahmen zur inneren Sicherheit (BWIS).

Die kantonale Verordnung hält unter anderem fest, dass für die Anordnung von Rayonverboten die Kantonspolizei zuständig ist. Die Polizei arbeite dabei gegebenenfalls mit der zuständigen Baselbieter Behörde zusammen, der analog legiferiere, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Die Kantonspolizei ist zudem auch zuständig für die Anordnung eines Polizeigewahrsams. Die Rechtmässigkeit einer solchen Massnahme überprüft der Haftrichter. Mit der Revision des BWIS und der dazugehörigen Bundesverordnung sollten griffigere Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen ermöglicht werden.

BAZ.CH

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