mal wieder eine arbeitsrechtliche frage - lohnnachzahlung

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nogomet
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mal wieder eine arbeitsrechtliche frage - lohnnachzahlung

Beitrag von nogomet »

nogi hat mal wieder eine frage an die forumsjuristen:

ich habe letzhin mal beim personalchef nachgefragt, wie er meinen aktuellen lohn berechnet hat, dabei ist herausgekommen, dass ich bei der letzten lohnrunde zu tief eingestuft wurde und folglich jeden monat etwa 500.-- lohn "verpasst" habe. nun werde ich neu eingestuft, daher meine frage: ist mein arbeitgeber verpflichtet, mir den lohn nachzuzahlen?

man dankt
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.

[RIGHT]Slavoj Zizek[/RIGHT]

El Capullo
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Beitrag von El Capullo »

nogomet hat geschrieben: ist mein arbeitgeber verpflichtet, mir den lohn nachzuzahlen?
jo aber nur in Naturalie
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Lemieux
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Beitrag von Lemieux »

Mal wieder ne Antwort in Form einer Frage:

Inwiefern bist Du zu tief eingestuft worden. Gestützt auf ein Reglement, das Bestandteil Deines Arbeitsvertrages? Legt dieses genau fest, wer, wann wieviel Lohnerhöhung bekommt, ohne dass die Erhöhung an weitere Voraussetzungen geknüpft wäre?

Aus meiner Sicht hast Du nur Anspruch auf Nachzahlung, wenn die verpasste Lohnerhöhung vertraglich zugesichert ist und Du nicht rechtsgültig (z.B. durch Unterschrift unter eine Vertragsergänzung, welche den neuen Lohn festlegt) auf den zusätzlichen Lohn verzichtet hast.

nogomet
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Beitrag von nogomet »

@ lemieux

ich bin angestellt nach kantonalen richtlinien. ich habe nie irgendwas betreffend meinem lohn unterschrieben, ich bekam ende letztes jahr die mitteilung, welchen bruttolohn ich monatlich erhalten werde im neuen jahr (ohne angabe, auf welcher stufe ich eingestuft werde oder einem hinweis darauf, wie sich mein lohn berechnet). nur die lohnklasse war angegeben.
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.

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Delgado
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Beitrag von Delgado »

nogomet hat geschrieben:@ lemieux

ich bin angestellt nach kantonalen richtlinien. ich habe nie irgendwas betreffend meinem lohn unterschrieben, ich bekam ende letztes jahr die mitteilung, welchen bruttolohn ich monatlich erhalten werde im neuen jahr (ohne angabe, auf welcher stufe ich eingestuft werde oder einem hinweis darauf, wie sich mein lohn berechnet). nur die lohnklasse war angegeben.
`

Merkst du fangs ein halbes Jahr später, dass dir weniger bezahlt wird, als du in der Mitteilung hattest? :)

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Russe
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Beitrag von Russe »

schaffsch also bim staat?
i never walk the streets whitout a west and a chrome - cuz all my jewels be rocky like sylvester stallone

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Delgado
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Beitrag von Delgado »

Russe hat geschrieben:schaffsch also bim staat?
Könnt au Bund si. ;)

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Evil
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Beitrag von Evil »

Ich kenne einen Fall bei dem einem Arbeitnehmer (beim Staat) zwei Jahre immer ca. 6% zu wenig Lohn ausgezahlt wurde. Das wurde nicht nach bezahlt. Ich glaube man hat einfach Pech gehabt. Dieser Fall ist aber schon ein paar Jahre her.

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Russe
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Beitrag von Russe »

Evil hat geschrieben:Ich kenne einen Fall bei dem einem Arbeitnehmer (beim Staat) zwei Jahre immer ca. 6% zu wenig Lohn ausgezahlt wurde. Das wurde nicht nach bezahlt. Ich glaube man hat einfach Pech gehabt. Dieser Fall ist aber schon ein paar Jahre her.
jo bim staat sin so fäll ebe klar greglet - me muess sich informiere und eventuell e aawalt zuezieh.....i mein 500 hebel im monet ha oder nid ha...
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Evil
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Beitrag von Evil »

jops 6500,- weniger pro Johr isch heftig. Wenn dir dr Staat nämlig zviel zahlt, zieht ers dir bim näggschte lohn wieder ab. Ups ;) .

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Lou C. Fire
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Beitrag von Lou C. Fire »

Egal was ein Beamtenarsch verdient, es ist in jedem Fall zu viel...
lass Dich niemals auf das Niveau eines Idioten herunter, denn dort schlägt er Dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung!

nogomet
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Beitrag von nogomet »

Delgado hat geschrieben:`

Merkst du fangs ein halbes Jahr später, dass dir weniger bezahlt wird, als du in der Mitteilung hattest? :)
es wird mir das bezahlt, was in der mitteilung stand, ich wurde zu tief eingestuft ... ;)

und nein, ich bin kein beamtenarsch, ich arbeite nur bei einer (privat-)firma, welche ihre mitarbeiter nach kantonalen richtlinien entlöhnt.
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.

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Delgado
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Beitrag von Delgado »

[quote="nogomet"]es wird mir das bezahlt, was in der mitteilung stand, ich wurde zu tief eingestuft ... ]

Vieleicht haben sie die Private Online-Präsenz bei der Lohneinstufung schon mit berücksichtigt. :D

Du hast dich aber mit der dir mitgeteilten Lohnsummer oder Klasse einverstanden gezeigt, ansonsten hätte es nicht bis heute gedauert, bis du bei deinem Chefe vorstellig geworden bist. Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, dass es bei dieser Faktenlage schwer sein dürfte, nachträglich noch den Lohnausgleich zu verlangen.

dasto
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Beitrag von dasto »

Delgado hat geschrieben:Vieleicht haben sie die Private Online-Präsenz bei der Lohneinstufung schon mit berücksichtigt. :D
das wird bei ihm nicht al zu oft sein ]Du hast dich aber mit der dir mitgeteilten Lohnsummer oder Klasse einverstanden gezeigt, ansonsten hätte es nicht bis heute gedauert, bis du bei deinem Chefe vorstellig geworden bist. Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, dass es bei dieser Faktenlage schwer sein dürfte, nachträglich noch den Lohnausgleich zu verlangen.[/QUOTE]
man hat ihm nicht gesagt er kommt jetzt in lohnklasse so und so, sondern einfach, dass ist ihr neues gehalt.. ist ein unterschied..
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

nogomet hat geschrieben:ich bin angestellt nach kantonalen richtlinien. ich habe nie irgendwas betreffend meinem lohn unterschrieben, ich bekam ende letztes jahr die mitteilung, welchen bruttolohn ich monatlich erhalten werde im neuen jahr (ohne angabe, auf welcher stufe ich eingestuft werde oder einem hinweis darauf, wie sich mein lohn berechnet). nur die lohnklasse war angegeben.
Dann lies doch diese Richtlinien nach .......

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macau
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Beitrag von macau »

nogomet hat geschrieben:ich bin angestellt nach kantonalen richtlinien.
Wenn du dem kantonalen Lohngesetz unterstellt bist, hast du Anspruch auf Nachzahlung. Kindergärtner/innen haben das in Basel (vor rund 10 Jahren) auch nachträglich bekommen. Allerdings hat dort nicht der Arbeitgeber gemerkt, dass die Einsufung falsch war, sondern die neue Einstufung wurde vor Bundesgericht erstritten. Auf eine fällige Nachzahlung hat dies aber keinen Einfluss.

beginner
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Beitrag von beginner »

Lou C. Fire hat geschrieben:Egal was ein Beamtenarsch verdient, es ist in jedem Fall zu viel...
beim Staat lernt man wenigstens noch was Arbeiten ist...

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Seraph
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Beitrag von Seraph »

beginner hat geschrieben:beim Staat lernt man wenigstens noch was Arbeiten ist...
Ach ja?

Bild

Bild
alles, was den schwoben schadet, kann nur zum vorteil der restlichen menschheit sein.

nogomet
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Beitrag von nogomet »

dasto hat geschrieben: man hat ihm nicht gesagt er kommt jetzt in lohnklasse so und so, sondern einfach, dass ist ihr neues gehalt.. ist ein unterschied..
die klasse wurde mir mitgeteilt, jedoch nicht, auf welcher stufe ich mich befinden solle ...
auf meine nachfrage brauchte der personalchef (respektive seine sekretärin) drei wochen um mir zu beantworten, wie sie meinen lohn errechnet haben. :rolleyes:

@ macau

hast du zufällig einen link zu diesem urteil? das wäre noch interessant.
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.

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São Paulino
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Beitrag von São Paulino »

Willst du dieses Geld überhaupt? Offiziell ausgesagt hast du dies nämlich nicht.

Sieh es doch als Investment in deinen Arbeitgeber. ;)
"Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben." (A. Einstein)

nogomet
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Beitrag von nogomet »

São Paulino hat geschrieben:Willst du dieses Geld überhaupt? Offiziell ausgesagt hast du dies nämlich nicht.
tu nicht dümmer als nötig ...

hab ich dir doch schon einmal gesagt
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.

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Schugger
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Beitrag von Schugger »

Wenn du das Gefühl hast, du seist falsch eingestuft worden, dann frag doch deinen Chef einfach mal, ob du das entsprechende Geld nachgezahlt bekommst. Wenn nicht, hast du die Möglichkeit deinen Arbeitgeber einzuklagen, die Verjährungsfrist dafür beträgt 5 Jahre. Das würde ich mir aber gut überlegen, denn:

1. ist das Einstufungsverfahren nach den kantonalen Richtlinien alles andere als transparent,

2. kannst du dir selbst vorstellen, was es für deine Zufriedenheit bedeuten würde, wenn du deinen Arbeitgeber verklagen würdest und

3. brauchst du dafür einiges an Geld, denn ein Gang über alle Instanzen bis hin zum Bundesgericht kostet mehrere tausend Franken (die du selbstverständlich zurückerhältst, wenn du gewinnst; wenn du verlierst.....).
mfG

Schugger
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Beitrag von Schugger »

Russe hat geschrieben:jo bim staat sin so fäll ebe klar greglet - me muess sich informiere und eventuell e aawalt zuezieh.....i mein 500 hebel im monet ha oder nid ha...
Bim Staat isch zwar alles greglet, bschissä und betrogä wird aber trotzdäm....
mfG

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pauli
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Beitrag von pauli »

macau hat geschrieben:Wenn du dem kantonalen Lohngesetz unterstellt bist, hast du Anspruch auf Nachzahlung. Kindergärtner/innen haben das in Basel (vor rund 10 Jahren) auch nachträglich bekommen. Allerdings hat dort nicht der Arbeitgeber gemerkt, dass die Einsufung falsch war, sondern die neue Einstufung wurde vor Bundesgericht erstritten. Auf eine fällige Nachzahlung hat dies aber keinen Einfluss.
stimmt nicht ganz. der kanton reiht dich nach ausbildung oder nach stellenprofil in eine lohnklasse ein. genau das haben sie eingeklagt. und recht bekommen. 5 jahre nachzahlfrist für den staat. bei der erfahrungsstufe ist der ag aber relativ frei zu entscheiden, wo er deine erfahrung einstuft. eine stufe macht ca 250.- aus. der kanton kennt eine klare einstufungspraxis. komplizierter wird es, wenn eine private firma sich an den kantonalen lohngesetzen orientiert. das kann er nämlich gar nicht überall. aber an den kant. lohneinstufungen und modellumschreibungen kann sich der private orientieren. wenn er die kantonalen lohnbestimmungen übernimmt wirds komplizierter, weil der private einiges in seinem mitarbeiterreglement selber bestimmen/regeln muss.
und zu guter letzt: kt.bl und kt.bs haben im detail nicht die gleichen lohnbestimmungen.

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pauli
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Beitrag von pauli »

[quote="Schugger"]Wenn du das Gefühl hast, du seist falsch eingestuft worden, dann frag doch deinen Chef einfach mal, ob du das entsprechende Geld nachgezahlt bekommst. Wenn nicht, hast du die Möglichkeit deinen Arbeitgeber einzuklagen, die Verjährungsfrist dafür beträgt 5 Jahre. Das würde ich mir aber gut überlegen, denn:

1. ist das Einstufungsverfahren nach den kantonalen Richtlinien alles andere als transparent,

2. kannst du dir selbst vorstellen, was es für deine Zufriedenheit bedeuten würde, wenn du deinen Arbeitgeber verklagen würdest und

3. brauchst du dafür einiges an Geld, denn ein Gang über alle Instanzen bis hin zum Bundesgericht kostet mehrere tausend Franken (die du selbstverständlich zurückerhältst, wenn du gewinnst]
es ist transparent, ausser vieleicht bei der polizei.
du kannst nur die lohnklasse einklagen. eine neueinstufung ohne lk-wechsel ist nicht einklagbar.
wenn man sich der (polizei)gewerkschaft anschliesst, übernimmt gewerkschaft die prozesskosten/anwaltskosten.

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pauli
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Beitrag von pauli »

also nogi: sag mir wo du arbeitest und ich sag dir wie die chancen sind.

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Beitrag von Schugger »

pauli hat geschrieben:wenn man sich der (polizei)gewerkschaft anschliesst, übernimmt gewerkschaft die prozesskosten/anwaltskosten.
Soso, do weiss ich aber anders.... Dä Verband isch nit wirklig viel wärt!
mfG

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Beitrag von nogomet »

Schugger hat geschrieben:Soso, do weiss ich aber anders.... Dä Verband isch nit wirklig viel wärt!
also wie die polizei selber ... :p

sorry, der musste jetzt sein, wenn du mir die vorlage so schön auf dem silbertablett servierst.
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Schugger hat geschrieben:Soso, do weiss ich aber anders.... Dä Verband isch nit wirklig viel wärt!
Hat sich wohl den Verbandsmitgliedern angepasst :D

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pauli
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Beitrag von pauli »

Schugger hat geschrieben:Soso, do weiss ich aber anders.... Dä Verband isch nit wirklig viel wärt!
das stimmt, de isch au weniger e gwärkschaft als mehr en interesseverband.

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