mal wieder eine arbeitsrechtliche frage - lohnnachzahlung
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nogi hat mal wieder eine frage an die forumsjuristen:
ich habe letzhin mal beim personalchef nachgefragt, wie er meinen aktuellen lohn berechnet hat, dabei ist herausgekommen, dass ich bei der letzten lohnrunde zu tief eingestuft wurde und folglich jeden monat etwa 500.-- lohn "verpasst" habe. nun werde ich neu eingestuft, daher meine frage: ist mein arbeitgeber verpflichtet, mir den lohn nachzuzahlen?
man dankt
ich habe letzhin mal beim personalchef nachgefragt, wie er meinen aktuellen lohn berechnet hat, dabei ist herausgekommen, dass ich bei der letzten lohnrunde zu tief eingestuft wurde und folglich jeden monat etwa 500.-- lohn "verpasst" habe. nun werde ich neu eingestuft, daher meine frage: ist mein arbeitgeber verpflichtet, mir den lohn nachzuzahlen?
man dankt
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.
[RIGHT]Slavoj Zizek[/RIGHT]
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Mal wieder ne Antwort in Form einer Frage:
Inwiefern bist Du zu tief eingestuft worden. Gestützt auf ein Reglement, das Bestandteil Deines Arbeitsvertrages? Legt dieses genau fest, wer, wann wieviel Lohnerhöhung bekommt, ohne dass die Erhöhung an weitere Voraussetzungen geknüpft wäre?
Aus meiner Sicht hast Du nur Anspruch auf Nachzahlung, wenn die verpasste Lohnerhöhung vertraglich zugesichert ist und Du nicht rechtsgültig (z.B. durch Unterschrift unter eine Vertragsergänzung, welche den neuen Lohn festlegt) auf den zusätzlichen Lohn verzichtet hast.
Inwiefern bist Du zu tief eingestuft worden. Gestützt auf ein Reglement, das Bestandteil Deines Arbeitsvertrages? Legt dieses genau fest, wer, wann wieviel Lohnerhöhung bekommt, ohne dass die Erhöhung an weitere Voraussetzungen geknüpft wäre?
Aus meiner Sicht hast Du nur Anspruch auf Nachzahlung, wenn die verpasste Lohnerhöhung vertraglich zugesichert ist und Du nicht rechtsgültig (z.B. durch Unterschrift unter eine Vertragsergänzung, welche den neuen Lohn festlegt) auf den zusätzlichen Lohn verzichtet hast.
@ lemieux
ich bin angestellt nach kantonalen richtlinien. ich habe nie irgendwas betreffend meinem lohn unterschrieben, ich bekam ende letztes jahr die mitteilung, welchen bruttolohn ich monatlich erhalten werde im neuen jahr (ohne angabe, auf welcher stufe ich eingestuft werde oder einem hinweis darauf, wie sich mein lohn berechnet). nur die lohnklasse war angegeben.
ich bin angestellt nach kantonalen richtlinien. ich habe nie irgendwas betreffend meinem lohn unterschrieben, ich bekam ende letztes jahr die mitteilung, welchen bruttolohn ich monatlich erhalten werde im neuen jahr (ohne angabe, auf welcher stufe ich eingestuft werde oder einem hinweis darauf, wie sich mein lohn berechnet). nur die lohnklasse war angegeben.
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.
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`nogomet hat geschrieben:@ lemieux
ich bin angestellt nach kantonalen richtlinien. ich habe nie irgendwas betreffend meinem lohn unterschrieben, ich bekam ende letztes jahr die mitteilung, welchen bruttolohn ich monatlich erhalten werde im neuen jahr (ohne angabe, auf welcher stufe ich eingestuft werde oder einem hinweis darauf, wie sich mein lohn berechnet). nur die lohnklasse war angegeben.
Merkst du fangs ein halbes Jahr später, dass dir weniger bezahlt wird, als du in der Mitteilung hattest?

jo bim staat sin so fäll ebe klar greglet - me muess sich informiere und eventuell e aawalt zuezieh.....i mein 500 hebel im monet ha oder nid ha...Evil hat geschrieben:Ich kenne einen Fall bei dem einem Arbeitnehmer (beim Staat) zwei Jahre immer ca. 6% zu wenig Lohn ausgezahlt wurde. Das wurde nicht nach bezahlt. Ich glaube man hat einfach Pech gehabt. Dieser Fall ist aber schon ein paar Jahre her.
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es wird mir das bezahlt, was in der mitteilung stand, ich wurde zu tief eingestuft ...Delgado hat geschrieben:`
Merkst du fangs ein halbes Jahr später, dass dir weniger bezahlt wird, als du in der Mitteilung hattest?![]()

und nein, ich bin kein beamtenarsch, ich arbeite nur bei einer (privat-)firma, welche ihre mitarbeiter nach kantonalen richtlinien entlöhnt.
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.
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[quote="nogomet"]es wird mir das bezahlt, was in der mitteilung stand, ich wurde zu tief eingestuft ... ]
Vieleicht haben sie die Private Online-Präsenz bei der Lohneinstufung schon mit berücksichtigt.
Du hast dich aber mit der dir mitgeteilten Lohnsummer oder Klasse einverstanden gezeigt, ansonsten hätte es nicht bis heute gedauert, bis du bei deinem Chefe vorstellig geworden bist. Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, dass es bei dieser Faktenlage schwer sein dürfte, nachträglich noch den Lohnausgleich zu verlangen.
Vieleicht haben sie die Private Online-Präsenz bei der Lohneinstufung schon mit berücksichtigt.

Du hast dich aber mit der dir mitgeteilten Lohnsummer oder Klasse einverstanden gezeigt, ansonsten hätte es nicht bis heute gedauert, bis du bei deinem Chefe vorstellig geworden bist. Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, dass es bei dieser Faktenlage schwer sein dürfte, nachträglich noch den Lohnausgleich zu verlangen.
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das wird bei ihm nicht al zu oft sein ]Du hast dich aber mit der dir mitgeteilten Lohnsummer oder Klasse einverstanden gezeigt, ansonsten hätte es nicht bis heute gedauert, bis du bei deinem Chefe vorstellig geworden bist. Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, dass es bei dieser Faktenlage schwer sein dürfte, nachträglich noch den Lohnausgleich zu verlangen.[/QUOTE]Delgado hat geschrieben:Vieleicht haben sie die Private Online-Präsenz bei der Lohneinstufung schon mit berücksichtigt.![]()
man hat ihm nicht gesagt er kommt jetzt in lohnklasse so und so, sondern einfach, dass ist ihr neues gehalt.. ist ein unterschied..
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
Dann lies doch diese Richtlinien nach .......nogomet hat geschrieben:ich bin angestellt nach kantonalen richtlinien. ich habe nie irgendwas betreffend meinem lohn unterschrieben, ich bekam ende letztes jahr die mitteilung, welchen bruttolohn ich monatlich erhalten werde im neuen jahr (ohne angabe, auf welcher stufe ich eingestuft werde oder einem hinweis darauf, wie sich mein lohn berechnet). nur die lohnklasse war angegeben.
Wenn du dem kantonalen Lohngesetz unterstellt bist, hast du Anspruch auf Nachzahlung. Kindergärtner/innen haben das in Basel (vor rund 10 Jahren) auch nachträglich bekommen. Allerdings hat dort nicht der Arbeitgeber gemerkt, dass die Einsufung falsch war, sondern die neue Einstufung wurde vor Bundesgericht erstritten. Auf eine fällige Nachzahlung hat dies aber keinen Einfluss.nogomet hat geschrieben:ich bin angestellt nach kantonalen richtlinien.
die klasse wurde mir mitgeteilt, jedoch nicht, auf welcher stufe ich mich befinden solle ...dasto hat geschrieben: man hat ihm nicht gesagt er kommt jetzt in lohnklasse so und so, sondern einfach, dass ist ihr neues gehalt.. ist ein unterschied..
auf meine nachfrage brauchte der personalchef (respektive seine sekretärin) drei wochen um mir zu beantworten, wie sie meinen lohn errechnet haben.

@ macau
hast du zufällig einen link zu diesem urteil? das wäre noch interessant.
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.
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- São Paulino
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tu nicht dümmer als nötig ...São Paulino hat geschrieben:Willst du dieses Geld überhaupt? Offiziell ausgesagt hast du dies nämlich nicht.
hab ich dir doch schon einmal gesagt
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.
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Wenn du das Gefühl hast, du seist falsch eingestuft worden, dann frag doch deinen Chef einfach mal, ob du das entsprechende Geld nachgezahlt bekommst. Wenn nicht, hast du die Möglichkeit deinen Arbeitgeber einzuklagen, die Verjährungsfrist dafür beträgt 5 Jahre. Das würde ich mir aber gut überlegen, denn:
1. ist das Einstufungsverfahren nach den kantonalen Richtlinien alles andere als transparent,
2. kannst du dir selbst vorstellen, was es für deine Zufriedenheit bedeuten würde, wenn du deinen Arbeitgeber verklagen würdest und
3. brauchst du dafür einiges an Geld, denn ein Gang über alle Instanzen bis hin zum Bundesgericht kostet mehrere tausend Franken (die du selbstverständlich zurückerhältst, wenn du gewinnst; wenn du verlierst.....).
1. ist das Einstufungsverfahren nach den kantonalen Richtlinien alles andere als transparent,
2. kannst du dir selbst vorstellen, was es für deine Zufriedenheit bedeuten würde, wenn du deinen Arbeitgeber verklagen würdest und
3. brauchst du dafür einiges an Geld, denn ein Gang über alle Instanzen bis hin zum Bundesgericht kostet mehrere tausend Franken (die du selbstverständlich zurückerhältst, wenn du gewinnst; wenn du verlierst.....).
mfG
stimmt nicht ganz. der kanton reiht dich nach ausbildung oder nach stellenprofil in eine lohnklasse ein. genau das haben sie eingeklagt. und recht bekommen. 5 jahre nachzahlfrist für den staat. bei der erfahrungsstufe ist der ag aber relativ frei zu entscheiden, wo er deine erfahrung einstuft. eine stufe macht ca 250.- aus. der kanton kennt eine klare einstufungspraxis. komplizierter wird es, wenn eine private firma sich an den kantonalen lohngesetzen orientiert. das kann er nämlich gar nicht überall. aber an den kant. lohneinstufungen und modellumschreibungen kann sich der private orientieren. wenn er die kantonalen lohnbestimmungen übernimmt wirds komplizierter, weil der private einiges in seinem mitarbeiterreglement selber bestimmen/regeln muss.macau hat geschrieben:Wenn du dem kantonalen Lohngesetz unterstellt bist, hast du Anspruch auf Nachzahlung. Kindergärtner/innen haben das in Basel (vor rund 10 Jahren) auch nachträglich bekommen. Allerdings hat dort nicht der Arbeitgeber gemerkt, dass die Einsufung falsch war, sondern die neue Einstufung wurde vor Bundesgericht erstritten. Auf eine fällige Nachzahlung hat dies aber keinen Einfluss.
und zu guter letzt: kt.bl und kt.bs haben im detail nicht die gleichen lohnbestimmungen.
[quote="Schugger"]Wenn du das Gefühl hast, du seist falsch eingestuft worden, dann frag doch deinen Chef einfach mal, ob du das entsprechende Geld nachgezahlt bekommst. Wenn nicht, hast du die Möglichkeit deinen Arbeitgeber einzuklagen, die Verjährungsfrist dafür beträgt 5 Jahre. Das würde ich mir aber gut überlegen, denn:
1. ist das Einstufungsverfahren nach den kantonalen Richtlinien alles andere als transparent,
2. kannst du dir selbst vorstellen, was es für deine Zufriedenheit bedeuten würde, wenn du deinen Arbeitgeber verklagen würdest und
3. brauchst du dafür einiges an Geld, denn ein Gang über alle Instanzen bis hin zum Bundesgericht kostet mehrere tausend Franken (die du selbstverständlich zurückerhältst, wenn du gewinnst]
es ist transparent, ausser vieleicht bei der polizei.
du kannst nur die lohnklasse einklagen. eine neueinstufung ohne lk-wechsel ist nicht einklagbar.
wenn man sich der (polizei)gewerkschaft anschliesst, übernimmt gewerkschaft die prozesskosten/anwaltskosten.
1. ist das Einstufungsverfahren nach den kantonalen Richtlinien alles andere als transparent,
2. kannst du dir selbst vorstellen, was es für deine Zufriedenheit bedeuten würde, wenn du deinen Arbeitgeber verklagen würdest und
3. brauchst du dafür einiges an Geld, denn ein Gang über alle Instanzen bis hin zum Bundesgericht kostet mehrere tausend Franken (die du selbstverständlich zurückerhältst, wenn du gewinnst]
es ist transparent, ausser vieleicht bei der polizei.
du kannst nur die lohnklasse einklagen. eine neueinstufung ohne lk-wechsel ist nicht einklagbar.
wenn man sich der (polizei)gewerkschaft anschliesst, übernimmt gewerkschaft die prozesskosten/anwaltskosten.
also wie die polizei selber ...Schugger hat geschrieben:Soso, do weiss ich aber anders.... Dä Verband isch nit wirklig viel wärt!

sorry, der musste jetzt sein, wenn du mir die vorlage so schön auf dem silbertablett servierst.
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.
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