Kultur mues sich ebe usdeeeeehne....Kawa hat geschrieben:Schäm di Richturd, du alte Sack![]()
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Und scho wieder dä liebi Rupp.....
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Richturd
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Richturd
Du bist ja ein richtiger BösewichtRankhof hat geschrieben:bin ich eigentlich ein Böser, wenn ich mutmasse, dass die Basler Justiz ihren eigenen Leuten den Rücken gestärkt hätte und Richturd verurteilt hätte?![]()
Ohne Anwalt könnte das schon passieren. Nur, dann gibt es auch weitere Instanzen und das weiss auch die hiesige Justiz.
Keine Chance, da gibts schon das ZemdiliaRichturd hat geschrieben: ich will auch Mitglied sein bei den alten Säcken, vielleicht bin ich der Aelteste?
PS : Si könnte scho no eine bruche wo uf ihri fahne ufpasst http://fcbforum.joggeli.ch/showthread.php?t=15683
Da müsste man noch diskutieren, nach welchen Kriterien dies bestimmt wirdKawa hat geschrieben:Keine Chance, da gibts schon das Zemdilia![]()
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PS : Si könnte scho no eine bruche wo uf ihri fahne ufpasst http://fcbforum.joggeli.ch/showthread.php?t=15683
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
aight vollgeil!!! 1:0quasimodo hat geschrieben:http://www.onlinereports.ch
Das Gericht sprach ihn nun frei und verfügte zudem eine Umtriebsentschädigung von 1'670 Franken.
Mein Fotoalbum ist die Erinnerung...
Beim "Polizeiexperten" schon, bei einem normalen Menschen sicher nichtWeder der Ausdruck "Judas" noch das dazu veröffentlichte Bild seien geeignet, beim Polizeiexperten "die erforderliche Berunruhigungsintensität oder -schwere zu bewirken".
Gratuliere Lemieux, diese Aussage hast ihm gut eingebleutDas Gericht machte auch geltend, dass der Verzeigte mehrfach glaubwürdig dargelegt habe, "dass er für die andern Leser einen lustigen Forumsbeitrag haben verfassen wollen", ohne Absicht, jemanden zu bedrohen oder zu beleidigen.
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Richturd
So wie ich die Basler Strafgerichte kenne, hätten sie dem Kollegen Rupp wohl mit Genuss einen reingebremst. Die meisten der Richter am Basler Strafgericht halte ich für äusserst fähig und unabhängig.Rankhof hat geschrieben:bin ich eigentlich ein Böser, wenn ich mutmasse, dass die Basler Justiz ihren eigenen Leuten den Rücken gestärkt hätte und Richturd verurteilt hätte?![]()
- schnauz
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ohne klage auch kein richter !Lemieux hat geschrieben:So wie ich die Basler Strafgerichte kenne, hätten sie dem Kollegen Rupp wohl mit Genuss einen reingebremst. Die meisten der Richter am Basler Strafgericht halte ich für äusserst fähig und unabhängig.
soll ich mehr schreiben oder eine klage wegen missbrauch einer fernmeldeanlage riskieren?
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als dr FCB und schwizer Geld !
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Richturd, Lemieux
Gut gemacht. (auf Schulter klopf)
Ich bin ja Grundsätzlich dafür, dass unsere Gesetzte angewandt werden, aber gopferglemmi richtig. Dann bräuchten wir auch keine «Huligähn»-DB. Insofern nochmals: GUT GEMACHT!
Was mich jetzt aber noch interessieren würde, ist, wie sich das Urteil im Kontext zur Datenbeschaffung liest. Wenn ja die Anzeige (Missbrauch einer FMA gem. 179blabla) gemäss Urteil als solches nicht tragbar ist, wäre somit ja auch die Datenbeschaffung (Zuordnung der IP-Adresse zur Person/Anschrift) wohl definitiv und endgültigst endgültig illegal gewesen. Zumal ich kaum glaube, dass da ein Richter die Beschaffung der Adressdaten bewilligt hat.
Oder irre ich mich da?
Und nur aus Neugierde: Könnte diesbezüglich ein Verfahren (gegen die Polizei, Staat o.ä.) eingeleitet werden und wer (ev. Richturd als Geschädigter und Entanonymisierter) müsste ein solches beantragen.
Gruess und (ich kann's nicht oft genug sagen) GUT GEMACHT
Deepsleep
Gut gemacht. (auf Schulter klopf)
Ich bin ja Grundsätzlich dafür, dass unsere Gesetzte angewandt werden, aber gopferglemmi richtig. Dann bräuchten wir auch keine «Huligähn»-DB. Insofern nochmals: GUT GEMACHT!
Was mich jetzt aber noch interessieren würde, ist, wie sich das Urteil im Kontext zur Datenbeschaffung liest. Wenn ja die Anzeige (Missbrauch einer FMA gem. 179blabla) gemäss Urteil als solches nicht tragbar ist, wäre somit ja auch die Datenbeschaffung (Zuordnung der IP-Adresse zur Person/Anschrift) wohl definitiv und endgültigst endgültig illegal gewesen. Zumal ich kaum glaube, dass da ein Richter die Beschaffung der Adressdaten bewilligt hat.
Oder irre ich mich da?
Und nur aus Neugierde: Könnte diesbezüglich ein Verfahren (gegen die Polizei, Staat o.ä.) eingeleitet werden und wer (ev. Richturd als Geschädigter und Entanonymisierter) müsste ein solches beantragen.
Gruess und (ich kann's nicht oft genug sagen) GUT GEMACHT
Deepsleep
Die ganze Datenbeschaffung war definitiv problematisch... Eine richterliche Bewilligung braucht man jedoch nicht, es gibt eine "unabhängige" Bundesbehörde, welche diese Tätigkeit überwacht und bewilligt. Letzten Endes fehlt es schlicht am Schaden bei Richturd. Bei allen anderen ist die ganze Geschichte rechtskräftig und die blosse Datenbeschaffung aufs Tapet zu bringen scheint mir doch etwas gar viel Aufwand für wenig Ertrag. Wie schon gesagt, die ganze Geschichte bietet enorm viel Potential für eine Unmenge an Beschwerden. Ob diese den Betroffenen jedoch etwas bringt, halte ich für eher fragwürdig.deepsleep hat geschrieben:Richturd, Lemieux
Gut gemacht. (auf Schulter klopf)
Ich bin ja Grundsätzlich dafür, dass unsere Gesetzte angewandt werden, aber gopferglemmi richtig. Dann bräuchten wir auch keine «Huligähn»-DB. Insofern nochmals: GUT GEMACHT!
Was mich jetzt aber noch interessieren würde, ist, wie sich das Urteil im Kontext zur Datenbeschaffung liest. Wenn ja die Anzeige (Missbrauch einer FMA gem. 179blabla) gemäss Urteil als solches nicht tragbar ist, wäre somit ja auch die Datenbeschaffung (Zuordnung der IP-Adresse zur Person/Anschrift) wohl definitiv und endgültigst endgültig illegal gewesen. Zumal ich kaum glaube, dass da ein Richter die Beschaffung der Adressdaten bewilligt hat.
Oder irre ich mich da?
Und nur aus Neugierde: Könnte diesbezüglich ein Verfahren (gegen die Polizei, Staat o.ä.) eingeleitet werden und wer (ev. Richturd als Geschädigter und Entanonymisierter) müsste ein solches beantragen.
Gruess und (ich kann's nicht oft genug sagen) GUT GEMACHT
Deepsleep
Danke für die fixe Antwort.
Eigentlich ist das ähnlich wie Altstetten: Das Verfahren, welches man gegen die StaPo eröffnet hat, bringt ja den Betroffenen eigentlich auch nichts. Die Nachricht an die StaPo ist aus meiner Sicht aber mehr als deutlich: «Passt auf, ihr seid dazu da um das Recht anzuwenden/umzusetzen, aber nicht um neues Recht zu schaffen. Willkür wird nicht toleriert. Wir schauen Euch auf die Finger.»
Wie kannst du als Exekutive vom Volk verlangen, sich an Gesetze und geltendes Recht zu halten, wenn du es selbst gerade so auslegst, wie es Dir recht und billig ist? Kein Wunder, wenn jeder macht, wie er gerade will......
BTW: Hab ich's schon erwähnt? GUT GEMACHT
Da gebe ich Dir recht, den Betroffenen hilfts vermutlich nicht. Aber sollte man den Behörden nicht auch ab und an auf die Finger klopfen um den Damen und Herren wieder einmal klar zu machen, dass sie dazu da sind, um das CH-Recht umzusetzen, Gesetze zu befolgen und fürs Volk statt dagegen zu arbeiten?Lemieux hat geschrieben:Wie schon gesagt, die ganze Geschichte bietet enorm viel Potential für eine Unmenge an Beschwerden. Ob diese den Betroffenen jedoch etwas bringt, halte ich für eher fragwürdig.
Eigentlich ist das ähnlich wie Altstetten: Das Verfahren, welches man gegen die StaPo eröffnet hat, bringt ja den Betroffenen eigentlich auch nichts. Die Nachricht an die StaPo ist aus meiner Sicht aber mehr als deutlich: «Passt auf, ihr seid dazu da um das Recht anzuwenden/umzusetzen, aber nicht um neues Recht zu schaffen. Willkür wird nicht toleriert. Wir schauen Euch auf die Finger.»
Wie kannst du als Exekutive vom Volk verlangen, sich an Gesetze und geltendes Recht zu halten, wenn du es selbst gerade so auslegst, wie es Dir recht und billig ist? Kein Wunder, wenn jeder macht, wie er gerade will......
BTW: Hab ich's schon erwähnt? GUT GEMACHT
Mercideepsleep hat geschrieben:Danke für die fixe Antwort.
Da gebe ich Dir recht, den Betroffenen hilfts vermutlich nicht. Aber sollte man den Behörden nicht auch ab und an auf die Finger klopfen um den Damen und Herren wieder einmal klar zu machen, dass sie dazu da sind, um das CH-Recht umzusetzen, Gesetze zu befolgen und fürs Volk statt dagegen zu arbeiten?
Eigentlich ist das ähnlich wie Altstetten: Das Verfahren, welches man gegen die StaPo eröffnet hat, bringt ja den Betroffenen eigentlich auch nichts. Die Nachricht an die StaPo ist aus meiner Sicht aber mehr als deutlich: «Passt auf, ihr seid dazu da um das Recht anzuwenden/umzusetzen, aber nicht um neues Recht zu schaffen. Willkür wird nicht toleriert. Wir schauen Euch auf die Finger.»
Wie kannst du als Exekutive vom Volk verlangen, sich an Gesetze und geltendes Recht zu halten, wenn du es selbst gerade so auslegst, wie es Dir recht und billig ist? Kein Wunder, wenn jeder macht, wie er gerade will......
BTW: Hab ich's schon erwähnt? GUT GEMACHT
Leider bin ich zur Zeit ziemlich ausgelastet und deshalb nicht wirklich in der Lage, die Geschichte so zu Papier zu bringen, dass man sie einreichen könnte...
So geil! Das ich das noch erleben darf! Mario Rupp und die Judas Thematik....
Der 54jährige hat ausgesagt, dass er Rupp gesehen habe, wie er nichts unternommen hat, als die GCZ Hooligans auf die FCB Fans losgingen. Das muss nun iuristisch bewertet werden. Ich denke an Unterlassene Hilfeleistung oder ähnliches. Sind das Offizialdelikte? Dann müsste sofort ein Verfahren eröffnet werden. Wir klären das sofort beim Anwalt ab, Infos folgen....
FCB-Fan vom Vorwurf der Ehrverletzung freigesprochen
BASEL/BÜLACH. - Ein im Kanton Zürich wohnhafter FCB-Fan (54) ist vom Vorwurf der Ehrverletzung durch Missbrauch von Fernmeldeanlagen freigesprochen worden. Geklagt hatte Mario Rupp, Hooligan-Fahndungsexperte der Kantonspolizei Basel-Stadt, gegen einen Eintrag im Online-"fcbforum".
Der in Bassersdorf wohnhafte FCB-Fan ("Ich bin Stadtbasler") hatte den Polizei-Spezialisten Rupp, ohne ihn namentlich zu nennen, am 7. Dezember 2004 auf der Online-Forumsseite "fcbforum.ch" in einem anonymen Eintrag als "Judas" bezeichnet und den Kommentar mit dem "wirklichkeitsfremden Foto eines unansehnliches Mannes" (so das Bezirksgericht) ergänzt. Dafür war er am 22. August 2005 vom Statthalteramt Bülach zu einer Busse von 200 Franken verurteilt worden.
Der Forums-Eintrag bezog sich auf Krawallszenen nach dem Fussballspiel GC gegen den FC Basel vom 5. Dezember 2004, bei denen er gesehen habe, wie Rupp "vor dem Hardturmstadion in Zürich tatenlos zugeschaut habe, wie Hooligans vom Fussballclub GC mit Baselballschlägern (sic!, Red.) und andern Utensilien auf die harmlosen FCB-Fans losgegangen seien" (so die Sachverhaltsschilderung in der Urteilsbegründung). Jener Fussballmatch ging deshalb in die sportlichen Annalen ein, weil vor Spielbeginn 427 im Zug an das Spiel reisende FCB-Fans im Bahnhof Zürich-Altstetten vorsorglich verhaftet worden waren.
Mit seiner Einsprache vor dem Bülacher Bezirksgericht erhielt der FCB-Fan nun Recht: Das Gericht sprach ihn nun frei und verfügte zudem eine Umtriebsentschädigung von 1'670 Franken. In der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung kommt das Gericht zum Schluss, es sei "nicht ersichtlich", inwiefern mit einem Forumsbeitrag in die Privatsphäre einer Person eingedrungen werden soll. Anders als bei beispielsweise bei schikanösen Telefonanrufen müsse der Leser den geschützten Bereich der Privatsphäre verlassen. Weder der Ausdruck "Judas" noch das dazu veröffentlichte Bild seien geeignet, bei beim Polizeiexperten "die erforderliche Berunruhigungsintensität oder -schwere zu bewirken". Das Gericht machte auch geltend, dass der Verzeigte mehrfach glaubwürdig dargelegt habe, "dass er für die andern Leser einen lustigen Forumsbeitrag haben verfassen wollen", ohne Absicht, jemanden zu bedrohen oder zu beleidigen.
Der klagende Polizeifahnder war bisher nicht erreichbar. Der freigesprochene FCB-Fan erklärte gegenüber OnlineReports, der Kläger habe keinen Rekurs eingelegt, das Urteil sei rechtskräftig. (31. Mai 2006)
Das ist vor allem für Jene von Interesse, welche bereits eine Busse bezahlt haben (StPO ZH):deepsleep hat geschrieben: Was mich jetzt aber noch interessieren würde, ist, wie sich das Urteil im Kontext zur Datenbeschaffung liest. Wenn ja die Anzeige (Missbrauch einer FMA gem. 179blabla) gemäss Urteil als solches nicht tragbar ist, wäre somit ja auch die Datenbeschaffung (Zuordnung der IP-Adresse zur Person/Anschrift) wohl definitiv und endgültigst endgültig illegal gewesen. Zumal ich kaum glaube, dass da ein Richter die Beschaffung der Adressdaten bewilligt hat.
§ 449. Gegen ein rechtskräftiges Urteil, durch welches eine Strafe oder eine Massnahme verhängt wurde, kann Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten verlangt werden:
1. wenn durch ein Verbrechen oder ein Vergehen zum Nachteil des Verurteilten auf das frühere Strafverfahren eingewirkt wurde]
Lemieux hat geschrieben:Die ganze Datenbeschaffung war definitiv problematisch... Eine richterliche Bewilligung braucht man jedoch nicht, es gibt eine "unabhängige" Bundesbehörde, welche diese Tätigkeit überwacht und bewilligt.
Die Bundesbeörde koordiniert nur die Überwachung bei den Fernmeldeanbietern. Gesuche von kantonalen Strafverfolgungsbehörden müssen zwingend von einem Richter (je nach Kanton unterschiedlich) genehmigt werden.
***
In Basel widersprechen Art. 86 und Art. 87 der Strafprozessordnung dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und sind somit nicht rechtmässig.
Insbesondere braucht es auch zur Überwachung öffentlicher AnschlÜsse (und Internetcafes) eine richterliche Genehmigung (Art. 4 Abs. 2 BÜPF), was laut StPO BS nicht nötig ist.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a4.html
Die Stawa überwacht z. B. in Basel Internetcafes (selbstverständlich ohne richterliche Genehmigung), obwohl sie das nicht darf. Schon vor einiger Zeit habe ich die Stawa darauf angesprochen, aber noch keine Antwort erhalten.
- baslerstab
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das habe ich mich auch schon gefragt. wenn doch über den missbrauch einer fernmeldeanlage verhandelt wird, sollte der aufgeführte tatbestand einer unterlassenen hilfeleistunge eines beamten doch eigentlich ins auge stechen und wellen schlagen. sollte dies nicht der fall sein, müsste es doch ein leichtes sein, ein opfer von damals zur anzeige zu bewegen. da der erwähnte tatbestand bereits auf einem juristischen dokument, als auslöser einer "straftat" vermerkt ist, dürfte die beweisführung doch ein selbstläufer sein.....!Armani hat geschrieben:So, nun hat der Rupp den Spass, den er haben wollte. Interessant an der Sache ist doch nun folgendes:
Der 54jährige hat ausgesagt, dass er Rupp gesehen habe, wie er nichts unternommen hat, als die GCZ Hooligans auf die FCB Fans losgingen. Das muss nun iuristisch bewertet werden. Ich denke an Unterlassene Hilfeleistung oder ähnliches. Sind das Offizialdelikte? Dann müsste sofort ein Verfahren eröffnet werden. Wir klären das sofort beim Anwalt ab, Infos folgen....
was meinen die forumsjuristen dazu?
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
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Captain Sky
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Bin nicht Jurist, aber im Urteil wird IMHO nicht bestätigt, dass es den Fall von unterlassener Hilfeleistung gab, sondern nur geschrieben, dass der Angeklagte diesen Fall annimmt.baslerstab hat geschrieben:was meinen die forumsjuristen dazu?
Ausserdem hätte man Rupp wohl schon lange wegen dem Anzeigen können (wenn die nötigen Beweise/Zeugen vorhanden sind)...
*sign.Captain Sky hat geschrieben:Bin nicht Jurist, aber im Urteil wird IMHO nicht bestätigt, dass es den Fall von unterlassener Hilfeleistung gab, sondern nur geschrieben, dass der Angeklagte diesen Fall annimmt.
Ausserdem hätte man Rupp wohl schon lange wegen dem Anzeigen können (wenn die nötigen Beweise/Zeugen vorhanden sind)...
*sign????Lemieux hat geschrieben:*sign.
Du bist nicht Jurist? Aber vertrittst Leute vor Gericht? Uiuiui...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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Schooffseggel
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- Wohnort: weenigi kilomeeter hinter dr mk
hehe, das han i jetz au grad dängtRankhof hat geschrieben:*sign????
Du bist nicht Jurist? Aber vertrittst Leute vor Gericht? Uiuiui...![]()
mini Väärs ka me numme no im Parlamänt lääse - offebar wintscht das d Forumsschuggerey so
(c) by Schooffseggel 2008 - alli Rächt voorbehalte
Dr oobe stehendi Text isch vo me Schooffseggel verfasst woorde. Und well ai Schooffseggel vollkomme längt, isch jeeglichi witteri Verwändig, eb kommerziell oder nit, numme mit dr ussdrygglige Zuestimmig vom Autor erlaubt. Innerhalb vo däm Forum darf dä Teggscht vollständig oder dailwyys glääse und au zitiert wäärde.
danke fürs KomplimentLemieux hat geschrieben:elender Winkeladvokat! Da nimmt einem mal jemand die Arbeit ab und schon wird man daran aufgehängt.![]()
(bzw., nach Ruppscher Auffassung wäre dein Statement ein Missbrauch einer FMA...
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Die Glaubwürdigkeit des Zeugen Bender aka Delling ist vor Gericht kaum was wert. Die brauchen nur 5 deiner Postings hier vorzulesen, und jeder Richter dieser Welt wird sofort darauf erkennen, dass du entweder blind bist oder ein notorischer LügnerBender hat geschrieben:Melde mich als Zeugen.
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