Nino Brown hat geschrieben:mir hän anstatt däm "kanak attack" gluegt...
dä söt au ufe Index
aber itchi ziemer uns au no, ischer luschtig?
ja der ist recht lustig.
the suicide club, ist übrigens auch noch empfehlenswert. er ist von den szenen her nicht so krass, aber die story ist hardcore.
Fan von Horrorfilmen erreicht Freispruch vor Gericht
Zürich. AP/baz. Schlappe für die Zürcher Staatsanwaltschaft: Eine 24-jährige Liebhaberin von Horrorfilmen hat am Zürcher Bezirksgericht ohne Verteidiger eine Klage wegen Imports von Gewaltdarstellungen abgewendet. Sie habe nicht gewusst, dass das fragliche US-Video verboten sei, sagte sie.
Die Frau bestellte im vergangenen Sommer über einen Internet-Auktionsdienst die verbotene US-DVD «Gesichter des Todes». Der im Dokumentarstil gedrehte Film besteht aus Szenen aus realen Kriegen, Raubmorden und Folterungen, enthält Nahaufnahmen von Unfall- und Gewaltopfern und zeigt dies laut Anlage in «verabscheuungwürdiger Intensität». Der Film kam allerdings gar nicht zu seiner Adressatin, sondern wurde bereits am Zoll abgefangen, was das Strafverfahren ins Rollen brachte.
Vor Gericht erschien die Angeklagte am Donnerstag in Begleitung ihrer Mutter, aber ohne Verteidiger und gab zu Protokoll, der Film sei ihr von einem Kollegen empfohlen worden, der ebenfalls gerne Horrorfilme schaue. Dass der Streifen verboten sei, habe sie nicht gewusst. Damit hatte die Inhaberin eines Nagelpflege-Studios Erfolg: Der Film enthalte zwar die abscheulichsten Bilder, die er je gesehen habe, und in objektiver Hinsicht habe sich die Frau mit ihrer Bestellung strafbar gemacht, befand der Einzelrichter.
Ein Vorsatz könne ihr aber nicht nachgewiesen werden. Die Frau habe glaubwürdig nachweisen können, dass sie den Film tatsächlich blindlings und mit einer gehörigen Portion Naivität bestellt habe. Die von der Anklage geforderte Busse von 500 Franken wurde der Frau erlassen. Weil es sich laut Gericht aber um einen Grenzfall handelt, erhielt die Beschuldigte allerdings keine Entschädigung.
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Würd mal sagen, mit dem Urteil hat sich der Richter billig aus der Affäre gezogen. Dass eine offizielle Verbotsliste gar nicht exsistiert (ein Kanton hat eine Liste aus D importiert und behandelt diese als "Empfehlung"), kann dem Richterlein ja gar nicht entgangen sein. Ist wohl so eine Schwuchtel, die schon bei CSI-Autopsieszenen eine bleiche Birne bekommt.
Mutige Richter braucht das Land!
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Lou C. Fire hat geschrieben:sieht man da nicht auch, wie sie lebenden Affen die Schädeldecke aufschneiden und dann die Gäste genüsslich warmes Affenhirn verspeissen. Hab mal so nen Film gesehen, total zum Kotzen...
War echt Scheisse, brauch sowas nicht noch mal!
das war doch bei indiana jones und gekühltes affenhirn, oder?
obiger text ist frei erfunden. jegliche ähnlichkeit mit lebenden personen haben die sich selbst zuzuschreiben.
Plauze hat geschrieben:Es gab in Österreich mal eine Firma, die hatte eine Internetseite http://www.medienhandel.at (kann leider nicht checken, ob die Seite noch lauft, wir haben hier bei uns den Webwasher installiert). Die waren ganz ok und haben auch in die Schweiz geliefert.
Gepflegte Filmauswahl hat die Seite jedenfalls.
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Luzern (AP) Das kantonale Untersuchungsrichteramt hat elf Männer
aus dem Kanton Luzern wegen des Kaufs und Verkaufs von Videos und
DVD mit Gewaltdarstellungen zu Bussen zwischen 150 und 400 Franken
verurteilt. Die Verurteilten sind zwischen 21 und 52 Jahre alt,
stammen aus der Schweiz und üben unterschiedliche Berufe aus, wie
es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Die Zürcher
Kantonspolizei war auf die Männer aufmerksam geworden, weil sie
verbotene Bild- und Tonträger auf einer Internetplattform
ersteigerten. Mehrheitlich seien dabei DVD mit Gewaltdarstellungen
erworben und teilweise weiterverkauft worden. Die Luzerner
Strafuntersuchungsbehörden übernahmen das Verfahren in der Folge.
Die zuständige Untersuchungsrichterin hat die elf Männer nun wegen
Erwerbs und Besitzes verbotener Tonträger und teils zusätzlich
wegen Inverkehrbringens verurteilt. Gemäss Artikel 135 des
Strafgesetzbuches ist der Besitz und Verkauf von Bild- und
Tonträgern verboten, wenn diese Gewalttätigkeiten gegen Menschen
und Tiere enthalten, die als grausam eingestuft werden. Die
Darstellung muss eindringlich sein und die elementare Würde des
Menschen in schwerer Weise verletzen. Zudem dürfen die
Darstellungen keine schutzwürdige kulturelle oder wissenschaftliche
Bedeutung haben. Der Schweizerische Videoverband hat in
Zusammenarbeit mit der Berner Stadtpolizei eine «Verbotsliste»
herausgegeben, die zwar nicht rechtlich verbindlich ist, aber
empfehlenden Charakter hat.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
was bewegt einen menschen dazu, sich solch' blutrünstiges gemetzel reinzuziehen? tut sich da was in der hose?
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
wieso kei antwort mädels? nimmt mi ächt wunder.......
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
Zemdil hat geschrieben:Luzern (AP) Das kantonale Untersuchungsrichteramt hat elf Männer
aus dem Kanton Luzern wegen des Kaufs und Verkaufs von Videos und
DVD mit Gewaltdarstellungen zu Bussen zwischen 150 und 400 Franken
verurteilt. Die Verurteilten sind zwischen 21 und 52 Jahre alt,
stammen aus der Schweiz und üben unterschiedliche Berufe aus, wie
es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Die Zürcher
Kantonspolizei war auf die Männer aufmerksam geworden, weil sie
verbotene Bild- und Tonträger auf einer Internetplattform
ersteigerten. Mehrheitlich seien dabei DVD mit Gewaltdarstellungen
erworben und teilweise weiterverkauft worden. Die Luzerner
Strafuntersuchungsbehörden übernahmen das Verfahren in der Folge.
Die zuständige Untersuchungsrichterin hat die elf Männer nun wegen
Erwerbs und Besitzes verbotener Tonträger und teils zusätzlich
wegen Inverkehrbringens verurteilt. Gemäss Artikel 135 des
Strafgesetzbuches ist der Besitz und Verkauf von Bild- und
Tonträgern verboten, wenn diese Gewalttätigkeiten gegen Menschen
und Tiere enthalten, die als grausam eingestuft werden. Die
Darstellung muss eindringlich sein und die elementare Würde des
Menschen in schwerer Weise verletzen. Zudem dürfen die
Darstellungen keine schutzwürdige kulturelle oder wissenschaftliche
Bedeutung haben. Der Schweizerische Videoverband hat in
Zusammenarbeit mit der Berner Stadtpolizei eine «Verbotsliste»
herausgegeben, die zwar nicht rechtlich verbindlich ist, aber
empfehlenden Charakter hat.
aha somit sind also dokumentarfilme von operationen verboten...
sind definitiv gewalttätigkeiten gegen menschen, darstellung geht wohl kaum eindringlicher (brustkorb aufschneiden bei herz op), und dazu sind sie noch wissenschaftlich
manoman, sind wohl die glieche wo e hooligan datebank wänd wo dä artikel erfunde händ...
baslerstab hat geschrieben:was bewegt einen menschen dazu, sich solch' blutrünstiges gemetzel reinzuziehen? tut sich da was in der hose?
Jeder hat halt so seine präferenzen. Bisschen Blut ist relati unterhaltsam, Evil Dead 1 find ich relativ amüsant aufgrund dar alten effekte. Zwischendurh ein kleines Kettensägenmassaker ist auch ganz lustig. Die einen sehen sich solches an die anderen kucken Rosamunde Pilcher, wobei ich mir nicht im klaren bin ob Pilcher nicht doch gefährlicher ist.