Raserei

Der Rest...
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Basic
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Beitrag von Basic »

soso, der moritzli möchte auf seinem sozialromantikertrip die autos vor den augen der raser verschrotten lassen :rolleyes:

naja, obs wirklich helfen würde?

ernst zu nehmende gefängnisstrafen, die vom raser selbst berappt werden, hätten mE den grösseren effekt. sollte einer nicht fähig sein für seinen "urlaub" aufzukommen - arbeitslager.

DAS wären abschreckende massnahmen.
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dasto
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Beitrag von dasto »

Basic hat geschrieben:soso, der moritzli möchte auf seinem sozialromantikertrip die autos vor den augen der raser verschrotten lassen :rolleyes:

naja, obs wirklich helfen würde?

ernst zu nehmende gefängnisstrafen, die vom raser selbst berappt werden, hätten mE den grösseren effekt. sollte einer nicht fähig sein für seinen "urlaub" aufzukommen - arbeitslager.

DAS wären abschreckende massnahmen.
ich denke, auto verschrotten wäre mal ein guter anfang!
stell dir vor, du least ein auto (oder hast den wagen von deinem vater) baust scheisse und der wagen wird verschrottet, das wird teuer!
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

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Basic
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Beitrag von Basic »

dasto hat geschrieben:ich denke, auto verschrotten wäre mal ein guter anfang!
stell dir vor, du least ein auto (oder hast den wagen von deinem vater) baust scheisse und der wagen wird verschrottet, das wird teuer!
naja, dieses "vor seinen augen verschrotten" ist mE lächerlich. ausserdem - was kann dieses arme auto dafür, dass es von einem raser gefahren wird? muss es dafür wirklich sterben? :D
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Gastsektor
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Beitrag von Gastsektor »

Basic hat geschrieben:naja, dieses "vor seinen augen verschrotten" ist mE lächerlich. ausserdem - was kann dieses arme auto dafür, dass es von einem raser gefahren wird? muss es dafür wirklich sterben? :D
das wäre super, dann würde es sich lohnen von den reichen den Ferrari zu stehlen und zuzu schauen wie es verrottet wird. Der Besitzer könnte nicht mehr schlafen. Und ich würde mich zu tode lachen. :D

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Lou C. Fire
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Beitrag von Lou C. Fire »

dasto hat geschrieben:stell dir vor, du least ein auto (oder hast den wagen von deinem vater) baust scheisse und der wagen wird verschrottet, das wird teuer!
genau hier liegt der Hund begraben.
beide Auto gehören nicht dem Raser, womit eine Verschrottung kaum durch zu setzen wäre.

Aber mal ganz davon abgesehen, scheint dies wieder mal so ne undurchdachte Schnapsidee zu sein....
lass Dich niemals auf das Niveau eines Idioten herunter, denn dort schlägt er Dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung!

Zemdil
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Beitrag von Zemdil »

Lausanne (sda) Ein Raser muss wegen dem Tod seines Beifahrers
definitiv für fünf Jahre und drei Monate ins Zuchthaus. Laut
Bundesgericht wurde der Lenker vom Zürcher Obergericht zu Recht
wegen vorsätzlicher anstatt bloss fahrlässiger Tötung verurteilt.

Der Unfall hatte sich am 4. Oktober 2000 auf der Autobahn A1
ereignet. Ein damals 20-jähriger Mazedonier war mit einem 17-
jährigen Freund in seinem neuen BMW M3 gesessen und hatte sich mit
einem Bekannten in einem Ford Escort Cosworth ein Rennen von
Winterthur zur Raststätte Kemptthal und zurück geliefert.

Tempo 170 auf der Ausfahrt

Vor der Ausfahrt Winterthur-Töss hatte sich sein Rennpartner
korrekt hinter einem anderen Autofahrer eingereiht. Der Verfolger
überholte beide Wagen mit mindestens 170 Stundenkilometern. Er
schoss über die Auffahrt, die in einer Linkskurve über eine Kuppe
führt und verlor die Herrschaft über seinen Wagen.

Der BMW knallte in einen Betonkandelaber, schleuderte links und
rechts in die Leitplanken, drehte sich ein paarmal um die eigene
Achse und kam völlig demoliert zum Stillstand. Der 17-jährige
Beifahrer starb noch auf der Unfallstelle, der Lenker kam mit
harmlosen Verletzungen davon. Keiner hatte Gurten getragen.

Tödlichen Unfall in Kauf genommen

Im Dezember 2004 verurteilte das Zürcher Obergericht den Fahrer
wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher schwerer Verletzung der
Verkehrsregeln zu fünf Jahren und drei Monaten Zuchthaus. Das
Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten nun abgewiesen.

Laut den Lausanner Richtern kann sein Verhalten nicht mehr als
bloss fahrlässiges Handeln gewertet werten. Vielmehr habe er den
tödlichen Unfall in Kauf genommen und damit vorsätzlich gehandelt.
Aufgrund der Umstände habe ihm die hohe Wahrscheinlichkeit eines
Unfalls mit schwerstmöglichen Folgen bewusst sein müssen.

«Darauf ankommen lassen»

Dies sei ihm aber offenbar völlig gleichgültig gewesen. Er habe
es regelrecht «darauf ankommen» lassen. Daran ändere nichts, dass
er sich selber ebenfalls erheblich gefährdet habe. Er habe
offensichtlich den Beweis seiner fahrerischen Überlegenheit über
die eigene Sicherheit und die seines Beifahrers gestellt.

Das Bundesgericht trat damit auch dem Argument des Betroffenen
entgegen, er hätte seinen eigenen Tod in Kauf nehmen müssen, wenn
er dies beim Beifahrer getan hätte. Dies würde einen latenten
Suizidwunsch voraussetzen, der aber nicht vorhanden gewesen sei.
(Urteil 6S.114/2005 vom 28. März 2006; keine BGE-Publikation)
Erster, Einziger und Bester!

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aber nid dr Josef

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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

sda -- 18.04.2006

Fussgängerin auf A9 getötet

Eine 45-jährige Fussgängerin ist am frühen Morgen auf der Autobahn bei Sitten überfahren worden.


Die Frau hatte sich in der Mitte der Autobahn zwischen der Überhol- und der Normalspur aufgehalten, wie die Walliser Kantonspolizei mitteilte.
Die Einsatzzentrale war kurz nach fünf Uhr darüber informiert worden, dass rund 400 Meter nach der Autobahneinfahrt Sitten-Ost eine Frau in Richtung Siders lief.

Nachdem mehrere Fahrzeuge rechtzeitig ausweichen konnten, erfasste ein Autolenker die Frau trotz eingeleiteter Vollbremsung. Sie wurde auf der Stelle getötet. Danach war die Autobahn Richtung Siders bis um 8.30 Uhr gesperrt.

Ersten Erkenntnissen der Polizei zufolge steht der Unfall in keinem Zusammenhang mit der Feier des Cup-Siegs durch den FC Sion in der Nacht von gestern auf heute in Sitten.
Reden ist Silber, Schreiben ist Gold.

dasto
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Beitrag von dasto »

Ernesto hat geschrieben:sda -- 18.04.2006

Fussgängerin auf A9 getötet

Eine 45-jährige Fussgängerin ist am frühen Morgen auf der Autobahn bei Sitten überfahren worden.


Die Frau hatte sich in der Mitte der Autobahn zwischen der Überhol- und der Normalspur aufgehalten, wie die Walliser Kantonspolizei mitteilte.
Die Einsatzzentrale war kurz nach fünf Uhr darüber informiert worden, dass rund 400 Meter nach der Autobahneinfahrt Sitten-Ost eine Frau in Richtung Siders lief.

Nachdem mehrere Fahrzeuge rechtzeitig ausweichen konnten, erfasste ein Autolenker die Frau trotz eingeleiteter Vollbremsung. Sie wurde auf der Stelle getötet. Danach war die Autobahn Richtung Siders bis um 8.30 Uhr gesperrt.

Ersten Erkenntnissen der Polizei zufolge steht der Unfall in keinem Zusammenhang mit der Feier des Cup-Siegs durch den FC Sion in der Nacht von gestern auf heute in Sitten.
die meldig ghört eher do ine:
http://www.fcbforum.ch/showthread.php?t ... t=gelaufen
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

Zemdil
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Beitrag von Zemdil »

Würenlos (AP) Ein Raser ist am späten Dienstagabend bei Würenlos
im Kanton Aargau auf der Hauptstrasse in Richtung Otelfingen (ZH)
von der Aargauer Kantonspolizei mit Tempo 133 geblitzt worden. Die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt dort gemäss Mitteilung vom
Mittwoch 80 Kilometer pro Stunde (km/h). Der Fahrer, der mit dem
Fahrausweisentzug rechnen muss, war Angaben der schnellste von
insgesamt 90 Autofahrern, die bei einer Geschwindigkeitskontrolle
erfasst wurden. Die Hälfte der Fahrzeuge war zu schnell unterwegs,
wie die Polizei weiter mitteilte. Insgesamt sieben Fahrer wurden
verzeigt. 38 weitere, die bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs
waren, werden im Ordnungsbussenverfahren gebüsst.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Zemdil hat geschrieben:Ein Raser ist am späten Dienstagabend bei Würenlos im Kanton Aargau auf der Hauptstrasse in Richtung Otelfingen (ZH) von der Aargauer Kantonspolizei mit Tempo 133 geblitzt worden.

(...)

Die Hälfte der Fahrzeuge war zu schnell unterwegs, wie die Polizei weiter mitteilte.
Wenn bei einer Geschwindigkeitskontrolle die Hälfte der Fahrzeuge zu schnell unterwegs war, kann grundsätzlich etwas nicht stimmen. Denn dann war das garantiert wieder eine Kontrolle auf einer übersichtlichen und sicheren Strecke, bei der es in erster Linie ums abkassieren gegangen ist und in keinster Weise um die Verkehrssicherheit!
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Zemdil
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Beitrag von Zemdil »

Luzern (sda) Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 24-jährigen
Autoraser zu zwei Jahren Gefängnis unbedingt und 3000 Franken Busse
verurteilt. Ausserdem wurde der Angeklagte aus dem Kosovo mit einem
bedingten Landesverweis von sieben Jahren belegt.

Anlässlich einer nächtlichen Kontrolle im August 2003 waren zwei
Luzerner Kantonspolizisten auf zwei Autos aufmerksam geworden, die
sich ein Rennen lieferten. Als sie die Fahrer mit Stablampen zum
Halten aufforderten, rasten diese mit ungedrosseltem Tempo auf sie
zu. Die Polizisten konnten sich mit Sprüngen an den Strassenrand
retten.

Ein Polizist merkte sich das Nummerschild eines Fahrzeuges.
Dessen Lenker konnte kurz darauf verhaftet werden. Der zweite Raser
konnte unerkannt entkommen.

Der Angeklagte hatte schon früher wegen Raserei am Steuer mit
der Polizei zu tun gehabt. Vor Gericht gab er an, er habe die
Polizeibeamten zu spät gesehen und nicht mehr abbremsen können.

Der Staatsanwalt verlangte zwei Jahre Gefängnis. Der Verteidiger
plädierte auf drei Monate Freiheitsentzug. Zur Begründung führte er
an, sein Mandant sei vom zweiten Raser gejagt worden.

Laut dem am Mittwoch publizierten Urteil wurde der Angeklagte
unter anderem der mehrfachen Gefährdung des Lebens, der Drohung und
Gewalt gegen Beamte, der Nichtbeherrschung des Fahrzeuges und der
mehrfachen Überschreitung der Ortsgeschwindigkeit schuldig
befunden. Für den bedingten Landesverweis wurde eine Probezeit von
fünf Jahren festgelegt.
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lil gaucho
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Beitrag von lil gaucho »

sergipe hat geschrieben:Raserunfälle fordern 5 Tote u2013 Ruf nach PS-Limite für Junge

Horrorwochenende auf Schweizer Strassen: Bei Raserunfällen sind seit Donnerstagabend 5 Menschen getötet und 8 verletzt worden. Jetzt fordern Experten eine PS-Limite für Lenker unter 25 Jahren.

Bei Freienbach SZ kam am Freitag ein 18-Jähriger mit seinem 214 PS starken Lexus von der Strasse ab und prallte in eine Hausfassade. Der Lenker und sein 17-jähriger Beifahrer starben. In Bazenheid SG lieferten sich ein 21-jähriger und ein 19-jähriger Mazedonier ein Rennen. Der Jüngere, der einen PS-starken Opel fuhr, raste dabei in einen Baum. Er starb im Spital, sein Beifahrer wurde schwer verletzt.

Ebenfalls Kanton St. Gallen forderte
zudem der Selbstunfall eines 18-Jährigen aus Serbien-Montenegro vier Verletzte.

Bereits am Donnerstag waren bei einem Raserunfall im Aargau zwei Menschen getötet und drei schwer verletzt worden. Der Lenker des 220-PS-Ford Focus, ein Spanier (23) der mit einem Ford Focus mit 220 PS unterwegs war, besass erst den Lernfahrausweis.

Roadcross-Präsident Roland Wiederkehr will sich nun dafür einsetzen, dass für Lenker bis 25 Jahre eine PS-Beschränkung gelten soll. Zudem verlangt er, dass die Gesetzgeber bei Autorennen kein Pardon kennen: Solche Raser sollen wegen Eventualvorsatz mit 5 bis 7 Jahren Gefängnis gebüsst werden. Bestürzt ist auch SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner: «Wir werden heute in der Verkehrskommission über Massnahmen diskutieren.»

Cornelia Stauffer (20min)
wie die sau zerlegt eifach e focus rs :mad:

mimpfeli
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Beitrag von mimpfeli »

lil gaucho hat geschrieben:wie die sau zerlegt eifach e focus rs :mad:
2 Mensche tot, 3 schwer verletzt und Du kunnsch wäg em Auto hindefüüre?

Würd mir e chli an Kopf länge....

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lil gaucho
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Beitrag von lil gaucho »

mimpfeli hat geschrieben:2 Mensche tot, 3 schwer verletzt und Du kunnsch wäg em Auto hindefüüre?

Würd mir e chli an Kopf länge....
wieso sollt ich über de fahrer trauere wo fahrt wie en mongo den gege e huuswand knallt und warschiins no e beifahrer wo in dezue ermutigt so z rase

Zemdil
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Beitrag von Zemdil »

imho e Skandal das Urteil :mad:

Luzern (sda) Das Luzerner Obergericht hat einen Autofahrer der
fahrlässigen Tötung schuldig befunden. Er wurde zu einer bedingten
Gefängnisstrafe von neun Monaten und 1000 Franken Busse verurteilt.
Das Obergericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.

Der Angeklagte hatte im Dezember 2002 mit übersetzter
Geschwindigkeit einen Radfahrer, der vor ihm die Strasse
überquerte, angefahren. Der 68-jährige Radfahrer starb auf der
Stelle.

Die Verteidigung beantragte, den Angeklagten vom Vorwurf der
fahrlässigen Tötung und der Überschreitung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit freizusprechen. Doch das Obergericht folgte
in dem am Mittwoch publizierten Urteil dem Entscheid des
Amtsgerichtes vom März 2005.

Für das Obergericht steht fest, dass der Angeklagte mit
überhöhter Geschwindigkeit (94 km/h) unterwegs war; erlaubt waren
an der Unfallstelle aber nur 60 Stundenkilometer.

Auch der Einwand, das Opfer habe das Vortrittsrecht des
Automobilisten missachtet, wird vom Obergericht verworfen. Es
verweist auf das Bundesgericht. Dieses habe in einem vergleichbaren
Fall entschieden, die Verletzung des Vortrittsrechtes sei ohne
Bedeutung, wenn der Täter das Tempo nicht den Verhältnissen
angepasst habe.

Das Gericht blieb auch bei der Probezeit von fünf Jahren für die
bedingte Gefängnisstrafe. In diesem Zusammenhang weist es auf den
«äusserst schlechten fahrerischen Leumund» des Angeklagten hin. Ihm
wurde schon elf Mal der Führerausweis entzogen; drei Mal wegen
Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dazu kommen diverse Eigentums-und
Betäubungsmitteldelikte.
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aber nid dr Josef

Zemdil
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Beitrag von Zemdil »

Zürich (AP) Ein heute 31-jähriger Pneumonteur, der mit bis zu
Tempo 140 durch das Limmattal gerast ist, muss eine viermonatige
Vorstrafe absitzen. Ausserdem erhält er eine bedingte
Gefängnisstrafe von 14 Monaten. Das Zürcher Obergericht hat am
Dienstag ein Urteil des Zürcher Bezirksgerichts bestätigt.
Der Verkehrssünder war am späten Abend des 9. Juni 2004 mit seinem
VW Golf vom Aargau herkommend über die Badenerstrasse durch das
Limmattal gerast. Zusammen mit einem anderen Fahrzeug, das dem
Angeschuldigten offenbar ein Privatrennen lieferte. Die Polizei war
in Schlieren (ZH) zur Stelle und mass eine Spitzengeschwindigkeit
von über 140 Kilometern pro Stunde (km/h) und ein
durchschnittliches Tempo von 135 kmh. Der Pneumonteur wurde von der
Polizei angehalten, im Gegensatz zum zweiten Lenker, der ungebremst
weiter in Richtung Zürich raste und bis heute nicht identifiziert
werden konnte. Der erwischte Lenker wurde festgenommen und landete
für 34 Tage in Untersuchungshaft.
Der angeklagte Pneumonteur aus Mazedonien war zwar grundsätzlich
geständig, er bestritt aber immer, sich mit dem anderen Fahrer ein
Rennen geliefert zu haben. Staatsanwalt Jürg Boll ging hingegen von
einem solchen Rennen aus und forderte auf Grund des schweren
Verschuldens eine unbedingte Gefängnisstrafe von 14 Monaten. Er
machte dabei auch eine einschlägige Vorstrafe des Angeklagten
geltend, der bereits 1997 mit Tempo 166 über eine Schweizer
Autobahn gerast war. Damals musste der Mann eine Geldbusse von
1.800 Franken zahlen. Hinzu gesellten sich zwei Vorstrafen des
Bezirksgerichts Bremgarten, die jüngste von vier Monaten Gefängnis
bedingt wegen Inumlaufsetzens von Falschgeld, die laut Boll wegen
Rückfalls während der Probezeit vollzogen werden soll. Zudem
forderte Boll die Beschlagnahmung des Tatfahrzeugs. Der Verteidiger
setzte sich für eine erheblich mildere Bestrafung von drei Monaten
Gefängnis bedingt ein.
Boll drang mit seiner Argumentation vor Bezirksgericht durch und
erhielt am Dienstag die umfassende Bestätigung des Urteils vom
Zürcher Obergericht. Demnach erhält der Verurteilte eine bedingte
Gefängnisstrafe von 14 Monaten und muss die viermonatige Vorstrafe
absitzen. Das Auto sollte beschlagnahmt und von der Gerichtskasse
als Tatwaffe verwertet werden.
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Lou C. Fire
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Beitrag von Lou C. Fire »

Will jezz nid dr ganzi Teggscht läse, isch's e Balkanes?
lass Dich niemals auf das Niveau eines Idioten herunter, denn dort schlägt er Dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung!

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Beitrag von Zemdil »

Lou C. Fire hat geschrieben:Will jezz nid dr ganzi Teggscht läse, isch's e Balkanes?

stoht im Teggscht ... :p
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Lou C. Fire
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Beitrag von Lou C. Fire »

Zemdil hat geschrieben:stoht im Teggscht ... :p
jezz wo's saisch...
lass Dich niemals auf das Niveau eines Idioten herunter, denn dort schlägt er Dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung!

Zemdil
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Beitrag von Zemdil »

Aarau (sda) Das Aargauer Obergericht hat am Donnerstag einen
Raser zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Der 31-Jährige
wurde in der Berufungsverhandlung wegen eventualvorsätzlicher statt
bloss fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.

Der Mann aus dem Kosovo hatte im November 2003 zwischen Muri und
Boswil AG den PW eines Bekannten am Überholen gehindert und dabei
einen tödlichen Unfall mitverschuldet. Die beiden Autofahrer waren
auf einer längeren Strecke parallel nebeneinander gefahren und
hatten sich dabei ein Rennen geliefert.

Dabei kam es auf der linken Fahrspur zu einer Frontalkollision
mit einem korrekt entgegenkommenden Auto. Der Überholende, ein
damals 37-jähriger Serbe, wurde bei dem Zusammenstoss getötet. Der
Lenker des korrekt entgegenkommenden PW verstarb später im Spital.
Sieben weitere Personen, darunter vier Kinder, wurden verletzt.

Unfall in Kauf genommen

Das Bezirksgericht Muri hatte den Albaner, dem wenige Monate vor
dem Horrorunfall der Lehrfahrausweis entzogen worden war, im Juli
2005 wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu 3 Jahren
Gefängnis verurteilt. Vom Vorwurf des Nichtbeherrschens des
Fahrzeuges wurde er freigesprochen.

In der Berufungsverhandlung kam das Obergericht jedoch zum
Schluss, dass das Verhalten des Angeklagten nicht mehr als bloss
fahrlässiges Handeln gewertet werden könne. Vielmehr habe er den
tödlichen Unfall in Kauf genommen und damit vosätzlich gehandelt.

Aufgrund der Umstände habe ihm die hohe Wahrscheinlichkeit eines
Unfalls mit Toten oder Verletzten bewusst sein müssen. Dies sei ihm
aber offensichtlich völlig gleichgültig gewesen.

Unfall wäre vermeidbar gewesen

Nach Meinung des Gerichts hätte die Frontalkollision vermieden
werden können, wenn der Beschuldigte statt zu beschleunigen auf die
Bremse gegangen wäre. Dem Angeklagten sei es jedoch einzig und
allein darum gegangen, sich ja nicht überholen zu lassen.

Neben mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung und einfacher
Körperverletzung wurde der Angeklagte wegen Fahrens ohne gültigen
Fahrausweis, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
sowie der Missachtung der Überholvorschriften sowie des nicht
Beherrschens des Fahrzeuges schuldig gesprochen.

Bedingte Landesverweis

Für die vom Bezirksgericht Muri ausgesprochene 5-jährige
Landesverweisung wurde der bedingte Vollzug mit einer Probezeit von
4 Jahren gewährt. Angesichts der langjährigen Zuchthausstrafe
bestehe Hoffnung, dass sich das Verhalten des Verurteilten ändern
werde, erklärte die Gerichtsvorsitzende.

Das Urteil des Bezirksgerichtes war sowohl vom Staatsanwalt als
auch vom Verteidiger und dem Zivilklärger an das Obergericht
gezogen worden. Die Anklage forderte 7 Jahre Zuchthaus, die
Verteidigung lediglich 20 Tage Haft wegen Fahrens ohne
Führerausweis. Der Angeklagte bestritt jegliche Schuld am Unfall. :mad:
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Beitrag von ROT-BLAU NR.1 »

Polizei stoppt drei Raser nach Rennen in Zürich

Zürich. AP/baz. Die Polizei hat am frühen Montagmorgen beim Zürcher Hardturm drei Raser nach einem Autorennen auf der Autobahn A1H gestoppt. Ein ziviles Polizeifahrzeug hatte kurz nach 2 Uhr die drei Autos beobachtet, wie sie von Zürich herkommend bei der Hermetschloobrücke wendeten und auf der Bernstrasse-Süd anhielten.

Zwei nebeneinander und der dritte Automobilist dahinter seien anschliessend mit durchdrehenden Rädern Richtung Zürich gerast, teilte die Zürcher Kantonspolizei mit. Im Tempo-60-Bereich hätten die drei Autofahrer eine Nettogeschwindigkeit von 112 Kilometern pro Stunde (km/h) erreicht. Während des Rennens hätten sie sich gegenseitig überholt.

Bei den Lenkern handelte es sich um einen 19-jährigen Türken, einen 19-jährigen Bosnier und einen 18-jährigen Italiener, der mit einem Lernfahrausweis unterwegs war. Sie werden sich vor der Staatsanwaltschaft für ihre Raserei verantworten müssen, schreibt die Polizei.

http://www.baz.ch

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Beitrag von Evil »

ich wär für e Kastration miteme roschtige Büchsedeckel

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Beitrag von Zemdil »

Luzern (sda) Die Kantonspolizei Luzern hat am Montag zwei Raser
gestoppt: Ein 30-Jähriger war bei Gunzwil mit 148 km/h unterwegs
gewesen, bei Meierskappel hatte ein 43-Jähriger gar 170 km/h auf
dem Tacho.

Auf den Ausserortsstrassen wären aber nur 80 km/h erlaubt
gewesen, wie die Polizei am Dienstag meldete. Beide Autofahrer
mussten den Führerausweis auf der Stelle abgeben. Sie wurden
angezeigt.
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Beitrag von Huber »

Sag mal Zemdil, arbeitest du bei der Schweizerischen Depeschenagentur?
Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste. Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste. Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.

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Beitrag von Zemdil »

Huber hat geschrieben:Sag mal Zemdil, arbeitest du bei der Schweizerischen Depeschenagentur?
Nai :p
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Beitrag von Huber »

Zemdil hat geschrieben:Nai :p
aber würdest gerne... ;)
Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste. Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste. Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.

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Beitrag von Zemdil »

[quote="Huber"]aber würdest gerne... ]

Nai, au nid :p

[/ENDE]
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Beitrag von Basic »

mal wieder sone sinnlose frage meinerseits. bettr. raserei und so...

ist es eigentlich nur ein weiteres märchen à la nach dem essen 2 stunden nicht schwimmen gehen und das elvis im mc donalds arbeitet, dass man mit einer schwangeren, kurz vor der niederkunft stehenden frau das gaspedal richtig darf runterdrücken auf dem weg ins spital?

ist ja nicht so, dass ich meine junge familie gefährden möchte - nur mal so hübbodetisch...
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Zemdil
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Beitrag von Zemdil »

Môtiers NE (sda) Ein Raser muss wegen fahrlässiger Tötung für
zwei Jahre ins Zuchthaus. Das Strafgericht des Val de Travers NE
befand ihn am Montag für schuldig, den Tod von zwei Menschen im
Alter von 18 und 21 Jahren verursacht zu haben.

Der Unfall hatte sich im Juni letzten Jahres zwischen Fleurier
und Buttes ereignet. Der vom Angeklagten gelenkte Wagen war mit
Tempo 130 km/h eingangs Fleurier aus einer Kurve gerast und in
einen Baum geknallt. Zwei Fahrzeuginsassen kamen ums Leben, zwei
weitere wurden schwer verletzt.

Man könne nicht zulassen, dass junge Menschen durch die
Waghalsigkeit und Dummheit eines Rasers ums Leben kämen, sagte der
Staatsanwalt. Er forderte wegen fahrlässiger Tötung und
fahrlässiger Körperverletzung zweieinhalb Jahre Zuchthaus für den
24-jährigen Lenker.

Fünf Jahre Zuchthaus in ähnlichem Fall

Die Anwälte der Opfer hätten sich eine Verurteilung wegen
eventualvorsätzlicher Tötung gewünscht. Auf diesen Straftatbestand
hatten Ende April die Richter am Aargauer Obergericht erkannt, als
sie einen anderen Raser zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt
hatten.

Der Betreffende hatte sich im November 2003 zwischen Muri und
Boswil AG mit einem Bekannten ein Rennen geliefert und dabei
ebenfalls den Tod von zwei Menschen verursacht.
Erster, Einziger und Bester!

*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***

aber nid dr Josef

dasto
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Beitrag von dasto »

Basic hat geschrieben:mal wieder sone sinnlose frage meinerseits. bettr. raserei und so...

ist es eigentlich nur ein weiteres märchen à la nach dem essen 2 stunden nicht schwimmen gehen und das elvis im mc donalds arbeitet, dass man mit einer schwangeren, kurz vor der niederkunft stehenden frau das gaspedal richtig darf runterdrücken auf dem weg ins spital?

ist ja nicht so, dass ich meine junge familie gefährden möchte - nur mal so hübbodetisch...
eigetli rase döfsch nur wenns würkli um lebe und tod gad.. öb da en geburt würkli dezue ghört weisi ned.. klär das aber mol ab..
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

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