Aarau (sda) Das Aargauer Obergericht hat am Donnerstag einen
Raser zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Der 31-Jährige
wurde in der Berufungsverhandlung wegen eventualvorsätzlicher statt
bloss fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Der Mann aus dem Kosovo hatte im November 2003 zwischen Muri und
Boswil AG den PW eines Bekannten am Überholen gehindert und dabei
einen tödlichen Unfall mitverschuldet. Die beiden Autofahrer waren
auf einer längeren Strecke parallel nebeneinander gefahren und
hatten sich dabei ein Rennen geliefert.
Dabei kam es auf der linken Fahrspur zu einer Frontalkollision
mit einem korrekt entgegenkommenden Auto. Der Überholende, ein
damals 37-jähriger Serbe, wurde bei dem Zusammenstoss getötet. Der
Lenker des korrekt entgegenkommenden PW verstarb später im Spital.
Sieben weitere Personen, darunter vier Kinder, wurden verletzt.
Unfall in Kauf genommen
Das Bezirksgericht Muri hatte den Albaner, dem wenige Monate vor
dem Horrorunfall der Lehrfahrausweis entzogen worden war, im Juli
2005 wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu 3 Jahren
Gefängnis verurteilt. Vom Vorwurf des Nichtbeherrschens des
Fahrzeuges wurde er freigesprochen.
In der Berufungsverhandlung kam das Obergericht jedoch zum
Schluss, dass das Verhalten des Angeklagten nicht mehr als bloss
fahrlässiges Handeln gewertet werden könne. Vielmehr habe er den
tödlichen Unfall in Kauf genommen und damit vosätzlich gehandelt.
Aufgrund der Umstände habe ihm die hohe Wahrscheinlichkeit eines
Unfalls mit Toten oder Verletzten bewusst sein müssen. Dies sei ihm
aber offensichtlich völlig gleichgültig gewesen.
Unfall wäre vermeidbar gewesen
Nach Meinung des Gerichts hätte die Frontalkollision vermieden
werden können, wenn der Beschuldigte statt zu beschleunigen auf die
Bremse gegangen wäre. Dem Angeklagten sei es jedoch einzig und
allein darum gegangen, sich ja nicht überholen zu lassen.
Neben mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung und einfacher
Körperverletzung wurde der Angeklagte wegen Fahrens ohne gültigen
Fahrausweis, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
sowie der Missachtung der Überholvorschriften sowie des nicht
Beherrschens des Fahrzeuges schuldig gesprochen.
Bedingte Landesverweis
Für die vom Bezirksgericht Muri ausgesprochene 5-jährige
Landesverweisung wurde der bedingte Vollzug mit einer Probezeit von
4 Jahren gewährt. Angesichts der langjährigen Zuchthausstrafe
bestehe Hoffnung, dass sich das Verhalten des Verurteilten ändern
werde, erklärte die Gerichtsvorsitzende.
Das Urteil des Bezirksgerichtes war sowohl vom Staatsanwalt als
auch vom Verteidiger und dem Zivilklärger an das Obergericht
gezogen worden. Die Anklage forderte 7 Jahre Zuchthaus, die
Verteidigung lediglich 20 Tage Haft wegen Fahrens ohne
Führerausweis.
Der Angeklagte bestritt jegliche Schuld am Unfall. 