dasto schau dir mal diesen Bericht an
7vor7 vom 28.1.2005 vorallem der letzte Satz finde ich durchaus Intressant.
Laut GPK gibt es keine Gesetzliche Grundlage für die Handhabung von POLIS
" hat geschrieben:Auf kantonaler Ebene stützt sich das
Polizei-Informationssystem (POLIS) auf §§ 22 f. StPO, §25 der Kantonspolizeiverordnung
und § 25 des Dienstreglementes für das Polizeikorps
des Kantons Zürich vom 8. März 1951 ab. Der Entwurf einer entsprechenden
Verordnung wird gegenwärtig von einer Expertengruppe
ausgearbeitet.
Quelle
" hat geschrieben:Die Arbeitsgruppe POLIS11 hatte die Aufgabe, den Umgang mit den in der Polizeidatenbank
POLIS gespeicherten Daten zu regeln. In vier Sitzungen wurde ein Verordnungsentwurf
erarbeitet und zusammen mit einem Expertenbericht am
2. Dezember 2003 an den Regierungsrat verabschiedet. In der Arbeitsgruppe waren
als Experten Vertreter der Stadtpolizeien Zürich und Winterthur, der Kantonspolizei,
der Staatsanwaltschaft, des Polizeidepartementes, der Direktion für Soziales
und Sicherheit und die Datenschutzbeauftragten von Stadt und Kanton Zürich.
Folgende Verbesserungen konnten erreicht werden: Definition des Zweckes, der
beteiligten Stellen und des Inhaltes der POLIS-Datenbank, Festlegen von drei Zugriffstabellen,
Regelung der Datenbekanntgaben an Dritte, der Rechte der Betroffenen,
der Datensicherheit und der Aufbewahrungsdauer. Keine Einigung konnte
bei der Löschung von falschen oder überholten Daten erreicht werden (Freisprüche,
Verwechslungen etc.). Deshalb wurden dem Regierungsrat drei Varianten
unterbreitet: Anmerkung bei falschen Daten (heutige und unbefriedigende Regelung),
Einschränkung der Zugriffe von 5000 auf 3 Personen (damit eine Kontrolle der Polizeiarbeit möglich bleibt), Löschung gemäss § 19 Abs. 2 lit. a Datenschutzgesetz.
Bis zur Drucklegung dieses Berichtes ist noch kein Entscheid gefallen.
Quelle
POLIS beschäftigt den Datenschützer schon seit 2001 in allen Berichten wird sie erwähnt
http://www3.stzh.ch/internet/das/home/p ... ichte.html
" hat geschrieben:FCZ-Fichen
MitarbeiterInnen der Stadtpolizei haben an Fussballspielen ZuschauerInnen vor
dem Stadion kontrolliert, die Adressen notiert und Fotos gemacht. Von den
Betroffenen wurde diese Massnahme nicht sehr gut aufgenommen, die Presse
hat heftig reagiert.25 Mehrere Betroffene sind direkt an die Polizei gelangt, um
eine Löschung dieser Daten zu erreichen. Auch der Datenschutzbeauftragte hat
zum Ausdruck gebracht, dass ein präventives Fichieren von nicht gewalttätigen
Fussballfans unzulässig ist.
Im Mai 2002 hat die Stadtpolizei fünf Betroffenen die Löschung der Daten
bestätigt. Damit konnte die im Protokoll des Stadtrates26 angestrebte gerichtliche
Beurteilung der Fichierung noch nicht stattfinden. Weiter vorhanden sind die
Daten von zwei Personen, gegen welche eine Strafuntersuchung eingeleitet
wurde.
POLIS stinkt zum Himmel, Im tagi wird sie immer wieder erwähnt, hab kein Bock zu zahlen um diese alten Artikel zu lesen....
Auch wenn POLIS sowas wie ein Workflow Management System der Stapo und Kapo ist, müssen die Daten aber husch husch raus. Gvetter Rhein hat ja den Zingg zitiert. Und jetzt sollen die Daten doch 5 Jahre drin bleiben mit oder ohne vermerk spielt keine Rolle. Und wer weiss wo diese Daten noch Laden, dennen traue ich alles zu. Vor der Fichenaffäre glaubte auch niemand daran das die Schweizer Behörden zu sowas fähig seien.....