Basler Fans in Polizeidatenbank registriert
Basler Fans in Polizeidatenbank registriert
http://www.20min.ch/news/sport/story/17144391
Basler Fans in Polizeidatenbank registriert
Sämtliche Personen, die vor dem Fussballspiel FCB-GC vom 5. Dezember in Zürich festgenommen wurden, sind in der Polizei-Datenbank POLIS registriert worden.
Dies schreibt der Zürcher Stadtrat in einer Interpellationsantwort. Über 400 Fans des Fussballclubs Basel (FCB) wurden in der Kaserne der Kantonspolizei kontrolliert und befragt. Ihre Daten wurden in die POLIS-Datenbank eingegeben - gegebenenfalls mit einem Unschuldsvermerk.
Die umstrittene Massenfestnahme von FCB-Fans sei nicht geplant gewesen, heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine dringliche Interpellation zweier Gemeinderäte (AL/Grüne). Eigentlich seien nach den massiven Ausschreitungen vom 31. Oktober im Dezember bloss eine Kontrolle und eine Triage der anreisenden Basler Fans vorgesehen gewesen.
Rund ein Drittel vor Ort entlassen
Dies gelang bei rund einem Drittel der Personen, die in Zürich-Altstetten aus dem Zug geholt wurden. Sie wurden nach der Kontrolle vor Ort entlassen.
Ein Teil der Leute, die kontrolliert werden sollten, hätten sich aber derart gewalttätig benommen, dass die Festnahme-Aktion unumgänglich wurde. Die Gewalttätigkeiten seien im übrigen «weit über die im Fernsehen ausgestrahlten Bilder» hinaus gegangen. Die Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Beamte und (versuchter) Körperverletzung seien noch im Gange.
Da die Polizei sich bis anhin noch nie mit so vielen Festgenommenen gleichzeitig befassen musste, sei sie «an ihre Kapazitätsgrenzen gestossen». Aus dem gleichen Grund seien auch die Eltern der Betroffenen erst spät benachrichtigt worden. Dass dies künftig besser gemacht werden müsse, sei «erkannt und bereits mehrmals kommuniziert» worden.
Basler Fans in Polizeidatenbank registriert
Sämtliche Personen, die vor dem Fussballspiel FCB-GC vom 5. Dezember in Zürich festgenommen wurden, sind in der Polizei-Datenbank POLIS registriert worden.
Dies schreibt der Zürcher Stadtrat in einer Interpellationsantwort. Über 400 Fans des Fussballclubs Basel (FCB) wurden in der Kaserne der Kantonspolizei kontrolliert und befragt. Ihre Daten wurden in die POLIS-Datenbank eingegeben - gegebenenfalls mit einem Unschuldsvermerk.
Die umstrittene Massenfestnahme von FCB-Fans sei nicht geplant gewesen, heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine dringliche Interpellation zweier Gemeinderäte (AL/Grüne). Eigentlich seien nach den massiven Ausschreitungen vom 31. Oktober im Dezember bloss eine Kontrolle und eine Triage der anreisenden Basler Fans vorgesehen gewesen.
Rund ein Drittel vor Ort entlassen
Dies gelang bei rund einem Drittel der Personen, die in Zürich-Altstetten aus dem Zug geholt wurden. Sie wurden nach der Kontrolle vor Ort entlassen.
Ein Teil der Leute, die kontrolliert werden sollten, hätten sich aber derart gewalttätig benommen, dass die Festnahme-Aktion unumgänglich wurde. Die Gewalttätigkeiten seien im übrigen «weit über die im Fernsehen ausgestrahlten Bilder» hinaus gegangen. Die Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Beamte und (versuchter) Körperverletzung seien noch im Gange.
Da die Polizei sich bis anhin noch nie mit so vielen Festgenommenen gleichzeitig befassen musste, sei sie «an ihre Kapazitätsgrenzen gestossen». Aus dem gleichen Grund seien auch die Eltern der Betroffenen erst spät benachrichtigt worden. Dass dies künftig besser gemacht werden müsse, sei «erkannt und bereits mehrmals kommuniziert» worden.
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Bodesurri hat geschrieben:http://www.20min.ch/news/sport/story/17144391
Gits dae Thread scho denn loesch ich ihn sofort?
Basler Fans in Polizeidatenbank registriert
Sämtliche Personen, die vor dem Fussballspiel FCB-GC vom 5. Dezember in Zürich festgenommen wurden, sind in der Polizei-Datenbank POLIS registriert worden.
Dies schreibt der Zürcher Stadtrat in einer Interpellationsantwort. Über 400 Fans des Fussballclubs Basel (FCB) wurden in der Kaserne der Kantonspolizei kontrolliert und befragt. Ihre Daten wurden in die POLIS-Datenbank eingegeben - gegebenenfalls mit einem Unschuldsvermerk.
Die umstrittene Massenfestnahme von FCB-Fans sei nicht geplant gewesen, heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine dringliche Interpellation zweier Gemeinderäte (AL/Grüne). Eigentlich seien nach den massiven Ausschreitungen vom 31. Oktober im Dezember bloss eine Kontrolle und eine Triage der anreisenden Basler Fans vorgesehen gewesen.
Rund ein Drittel vor Ort entlassen
Dies gelang bei rund einem Drittel der Personen, die in Zürich-Altstetten aus dem Zug geholt wurden. Sie wurden nach der Kontrolle vor Ort entlassen.
Ein Teil der Leute, die kontrolliert werden sollten, hätten sich aber derart gewalttätig benommen, dass die Festnahme-Aktion unumgänglich wurde. Die Gewalttätigkeiten seien im übrigen «weit über die im Fernsehen ausgestrahlten Bilder» hinaus gegangen. Die Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Beamte und (versuchter) Körperverletzung seien noch im Gange.
Da die Polizei sich bis anhin noch nie mit so vielen Festgenommenen gleichzeitig befassen musste, sei sie «an ihre Kapazitätsgrenzen gestossen». Aus dem gleichen Grund seien auch die Eltern der Betroffenen erst spät benachrichtigt worden. Dass dies künftig besser gemacht werden müsse, sei «erkannt und bereits mehrmals kommuniziert» worden.


- zul alpha 3
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wenn das stimmt, dann ist aber feuer in der hütte! wo verdammt noch mal leben wir hier eigentlich? nicht genug, dass es bis dato eine offizielle entschuldigung gab, noch eine wiedergutmachung oder sonst eine form von entschädigung. nein, jetzt haben die noch unverfrorenheit sämtliche fcb-fans die an diesem unglücklichen tag in den zug gezwungen, verhaftet und erst spätabends entlassen wurden, zu fichieren!Bodesurri hat geschrieben:http://www.20min.ch/news/sport/story/17144391
Basler Fans in Polizeidatenbank registriert.
verdammt, dass bringt mir nicht nur die galle hoch, dass sonder zur weissglut! elende dreck schlümpfe ... bin sonst nicht so nachtragend .... aber euch wünsche ich die pest an den hals!
Weiss oepper was die POLIS Datenbank genau isch?Was cha das fuer Konsequenze fuer die jeweils ihtragende Persone ha?(Stadionverbot usw)Bodesurri hat geschrieben:
Basler Fans in Polizeidatenbank registriert
Sämtliche Personen, die vor dem Fussballspiel FCB-GC vom 5. Dezember in Zürich festgenommen wurden, sind in der Polizei-Datenbank POLIS registriert worden.
tagi.ch
Veraltete Polizeidaten bleiben gespeichert
Der Bürger muss selber für aktuelle Daten bei der Polizei sorgen. Eine neue Verordnung soll zwar Verbesserungen bringen - doch wesentliche Probleme bleiben ungelöst.
Von Peter Johannes Meier
Polizisten von Kanton und den Städten Zürich und Winterthur speichern polizeilich relevante Vorgänge seit 1998 in einer gemeinsamen Datenbank, dem Polizeiinformationssystem (Polis). Die Datensammlung ist ein Rechercheinstrument für Ermittlungen und Lagebeurteilungen, wird aber auch für die interne Geschäftskontrolle genutzt. Gleich aus mehreren Gründen wurde Kritik an der Datenbank laut:
Zweck und Inhalt der Datensammlung sind nirgends rechtsgenügend festgehalten;
Strafverfahren werden zwar erfasst, deren Ausgang aber nicht automatisch nachgeführt;
die Zugriffsberechtigung ist nicht klar definiert;
die Regelung der Aufbewahrungdauer der Daten ist ungenügend;
die Rechte der betroffenen Bürger bezüglich Einsicht in die Datenbank und Berichtigungen sind unklar.
Dass es sich nicht einfach um formalistische Mängel handelt, hat die Praxis bereits mehrfach gezeigt. Der «Tages-Anzeiger» berichtete über Betroffene, die feststellen mussten, dass sie als Straftatverdächtige geführt wurden, obwohl ihre Unschuld bereits erwiesen war. Einige Beispiele: Eine unbescholtene Wissenschaftlerin war als Verdächtige für einen Postraub eingetragen, obwohl sie bloss das Opfer einer Verwechslung wurde. Die Bezirksanwaltschaft teilte diese Erkenntnis der Polizei nicht mit. Ein Polizist sollte eine Stelle beim Kanton nicht erhalten, weil laut Datenbankeintrag ein Strafverfahren gegen ihn hängig war. Der Mann war aber freigesprochen worden. Veraltete Informationen über Verfahren haben auch Eingang in Leumundsberichte oder Berichte für Einbürgerungsverfahren gefunden.
Kritik löste zudem die Erkenntnis aus, dass heikle Daten auch unerlaubt an Dritte weitergegeben wurden, in einem Fall an ehemalige Polizisten, die im privaten Sicherheitsbereich tätig sind.
Vor dem Hintergrund der mangelhaften Rechtsgrundlage und konkreter praktischer Probleme setzte die kantonale Polizeidirektion im vergangenen Jahr eine Expertenkommission ein, die eine Verordnung für die Polis-Datenbank auszuarbeiten hatte. Ihr Entwurf liegt jetzt vor und befindet sich in der Vernehmlassung bei kantonalen Direktionen, Gemeinde- und Stadtregierungen.
Der Vorschlag schafft zwar klare Zuständigkeiten, bessere Kontrollmöglichkeiten und eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Datenbank, vermag aber zentrale Probleme nicht zu lösen. In einigen Punkten gibt es in der Kommission zudem unterschiedliche Auffassungen zwischen Polizei- und Justizvertretern und den Datenschutzbeauftragten. Die Verordnung bringt folgende Verbesserungen:
Zugriffe auf die Datenbank werden automatisch elektronisch protokolliert und für ein Jahr aufbewahrt. So können missbräuchliche Abfragen aufgedeckt werden. Der Zugang zu besonders schützenswerten Daten kann auf einzelne Berechtigte beschränkt werden. Der Entscheid dafür liegt bei den Polizeioffizieren.
Die Aufbewahrungsdauer der Daten ist klar geregelt, sie beträgt 2 bis 5 Jahre, in einigen Fällen bis zu 30 Jahre. So für aussergewöhnliche Todesfälle, Vermisstmeldungen und Katastrophen.
Über seine Einträge hat jeder Bürger ein Auskunftsrecht. Dafür braucht es keine besondere Begründung. Die Akteneinsicht kann aber eingeschränkt werden, wenn dadurch zum Beispiel laufende Untersuchungen gefährdet würden.
Jeder hat zudem ein Berichtigungsrecht für seine Daten, insbesondere was den Ausgang von Strafverfahren betrifft.
Der letzte Punkt verweist auf ein ungelöstes Problem: Die Polizei soll für eine Aufdatierung solcher Einträge nicht selber verantwortlich sein. Für Adrian Baumann, Chef des Rechtsdienstes beim Polizeidepartement und Mitglied der Expertengruppe, kann dieser Mangel grundsätzlich nicht mit einer kantonalen Verordnung gelöst werden. «Die Datenbank beinhaltet eben auch Informationen aus anderen Kantonen. Selbst wenn die Zürcher Justiz Verfahrensausgänge der Polizei melden würde, wäre eine vollständige Aktualisierung nie gewährleistet.» Hier müsse der Bund für eine kantonsübergreifende Lösung sorgen.
Was geschehen soll, wenn Betroffene entsprechende Korrekturen verlangen, ist zudem umstritten. Die Datenschützer wünschen eine Löschung oder zumindest eine rigorose Beschränkung des Zugriffs auf Einträge über Verfahren, die eingestellt wurden oder mit einem Freispruch endeten. Dagegen will die Mehrheit der Kommission solche Einträge nur entsprechend ergänzen. Andernfalls würde die polizeiliche Arbeit nur lückenhaft dokumentiert.
Damit bleibt die Gefahr, dass überholte Verfahrensdaten auch an andere Behördenstellen weitergeleitet werden. Eine Quelle für Fehlentscheide? «Es ist letztlich auch eine Pflicht des Informationsempfängers, Daten richtig zu interpretieren und wo nötig zusätzliche Informationen bei anderen Behörden einzuholen», sagt dazu Adrian Baumann.
Veraltete Polizeidaten bleiben gespeichert
Der Bürger muss selber für aktuelle Daten bei der Polizei sorgen. Eine neue Verordnung soll zwar Verbesserungen bringen - doch wesentliche Probleme bleiben ungelöst.
Von Peter Johannes Meier
Polizisten von Kanton und den Städten Zürich und Winterthur speichern polizeilich relevante Vorgänge seit 1998 in einer gemeinsamen Datenbank, dem Polizeiinformationssystem (Polis). Die Datensammlung ist ein Rechercheinstrument für Ermittlungen und Lagebeurteilungen, wird aber auch für die interne Geschäftskontrolle genutzt. Gleich aus mehreren Gründen wurde Kritik an der Datenbank laut:
Zweck und Inhalt der Datensammlung sind nirgends rechtsgenügend festgehalten;
Strafverfahren werden zwar erfasst, deren Ausgang aber nicht automatisch nachgeführt;
die Zugriffsberechtigung ist nicht klar definiert;
die Regelung der Aufbewahrungdauer der Daten ist ungenügend;
die Rechte der betroffenen Bürger bezüglich Einsicht in die Datenbank und Berichtigungen sind unklar.
Dass es sich nicht einfach um formalistische Mängel handelt, hat die Praxis bereits mehrfach gezeigt. Der «Tages-Anzeiger» berichtete über Betroffene, die feststellen mussten, dass sie als Straftatverdächtige geführt wurden, obwohl ihre Unschuld bereits erwiesen war. Einige Beispiele: Eine unbescholtene Wissenschaftlerin war als Verdächtige für einen Postraub eingetragen, obwohl sie bloss das Opfer einer Verwechslung wurde. Die Bezirksanwaltschaft teilte diese Erkenntnis der Polizei nicht mit. Ein Polizist sollte eine Stelle beim Kanton nicht erhalten, weil laut Datenbankeintrag ein Strafverfahren gegen ihn hängig war. Der Mann war aber freigesprochen worden. Veraltete Informationen über Verfahren haben auch Eingang in Leumundsberichte oder Berichte für Einbürgerungsverfahren gefunden.
Kritik löste zudem die Erkenntnis aus, dass heikle Daten auch unerlaubt an Dritte weitergegeben wurden, in einem Fall an ehemalige Polizisten, die im privaten Sicherheitsbereich tätig sind.
Vor dem Hintergrund der mangelhaften Rechtsgrundlage und konkreter praktischer Probleme setzte die kantonale Polizeidirektion im vergangenen Jahr eine Expertenkommission ein, die eine Verordnung für die Polis-Datenbank auszuarbeiten hatte. Ihr Entwurf liegt jetzt vor und befindet sich in der Vernehmlassung bei kantonalen Direktionen, Gemeinde- und Stadtregierungen.
Der Vorschlag schafft zwar klare Zuständigkeiten, bessere Kontrollmöglichkeiten und eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Datenbank, vermag aber zentrale Probleme nicht zu lösen. In einigen Punkten gibt es in der Kommission zudem unterschiedliche Auffassungen zwischen Polizei- und Justizvertretern und den Datenschutzbeauftragten. Die Verordnung bringt folgende Verbesserungen:
Zugriffe auf die Datenbank werden automatisch elektronisch protokolliert und für ein Jahr aufbewahrt. So können missbräuchliche Abfragen aufgedeckt werden. Der Zugang zu besonders schützenswerten Daten kann auf einzelne Berechtigte beschränkt werden. Der Entscheid dafür liegt bei den Polizeioffizieren.
Die Aufbewahrungsdauer der Daten ist klar geregelt, sie beträgt 2 bis 5 Jahre, in einigen Fällen bis zu 30 Jahre. So für aussergewöhnliche Todesfälle, Vermisstmeldungen und Katastrophen.
Über seine Einträge hat jeder Bürger ein Auskunftsrecht. Dafür braucht es keine besondere Begründung. Die Akteneinsicht kann aber eingeschränkt werden, wenn dadurch zum Beispiel laufende Untersuchungen gefährdet würden.
Jeder hat zudem ein Berichtigungsrecht für seine Daten, insbesondere was den Ausgang von Strafverfahren betrifft.
Der letzte Punkt verweist auf ein ungelöstes Problem: Die Polizei soll für eine Aufdatierung solcher Einträge nicht selber verantwortlich sein. Für Adrian Baumann, Chef des Rechtsdienstes beim Polizeidepartement und Mitglied der Expertengruppe, kann dieser Mangel grundsätzlich nicht mit einer kantonalen Verordnung gelöst werden. «Die Datenbank beinhaltet eben auch Informationen aus anderen Kantonen. Selbst wenn die Zürcher Justiz Verfahrensausgänge der Polizei melden würde, wäre eine vollständige Aktualisierung nie gewährleistet.» Hier müsse der Bund für eine kantonsübergreifende Lösung sorgen.
Was geschehen soll, wenn Betroffene entsprechende Korrekturen verlangen, ist zudem umstritten. Die Datenschützer wünschen eine Löschung oder zumindest eine rigorose Beschränkung des Zugriffs auf Einträge über Verfahren, die eingestellt wurden oder mit einem Freispruch endeten. Dagegen will die Mehrheit der Kommission solche Einträge nur entsprechend ergänzen. Andernfalls würde die polizeiliche Arbeit nur lückenhaft dokumentiert.
Damit bleibt die Gefahr, dass überholte Verfahrensdaten auch an andere Behördenstellen weitergeleitet werden. Eine Quelle für Fehlentscheide? «Es ist letztlich auch eine Pflicht des Informationsempfängers, Daten richtig zu interpretieren und wo nötig zusätzliche Informationen bei anderen Behörden einzuholen», sagt dazu Adrian Baumann.
aha...
Sämtliche Personen, die vor dem Fussballspiel FCB-GC vom 5. Dezember in Zürich festgenommen wurden, sind in der Polizei-Datenbank POLIS registriert worden.
- Die Person bei welcher ich Fragen gestellt und Beantwortet bekommen habe, teilte mir, nach meiner Frage, ob ich aus der Polizei-Datenbank gelöscht werde, mit, dass die Polizei meine Daten vollumfänglich löschen werden.
Die umstrittene Massenfestnahme von FCB-Fans sei nicht geplant gewesen // im Dezember bloss eine Kontrolle und eine Triage der anreisenden Basler Fans vorgesehenu2026
- FALSCHu2026 das weiss wohl jeder. Mein eigener Beweis: Nachdem ich einen Zivi fragte ob wir überhaupt noch den Match sehen können, antwortete dieser mit einem lächeln und der Aussage dass der Match für alle Fans gestrichen sei.
Ein Teil der Leute, die kontrolliert werden sollten, hätten sich aber derart gewalttätig benommen, dass die Festnahme-Aktion unumgänglich wurde.
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- Die Person bei welcher ich Fragen gestellt und Beantwortet bekommen habe, teilte mir, nach meiner Frage, ob ich aus der Polizei-Datenbank gelöscht werde, mit, dass die Polizei meine Daten vollumfänglich löschen werden.
Die umstrittene Massenfestnahme von FCB-Fans sei nicht geplant gewesen // im Dezember bloss eine Kontrolle und eine Triage der anreisenden Basler Fans vorgesehenu2026
- FALSCHu2026 das weiss wohl jeder. Mein eigener Beweis: Nachdem ich einen Zivi fragte ob wir überhaupt noch den Match sehen können, antwortete dieser mit einem lächeln und der Aussage dass der Match für alle Fans gestrichen sei.
Ein Teil der Leute, die kontrolliert werden sollten, hätten sich aber derart gewalttätig benommen, dass die Festnahme-Aktion unumgänglich wurde.
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wenn das so isch ... denn solle alli betroffene e brief schriibe ...sergipe hat geschrieben: Die Aufbewahrungsdauer der Daten ist klar geregelt, sie beträgt 2 bis 5 Jahre, in einigen Fällen bis zu 30 Jahre. So für aussergewöhnliche Todesfälle, Vermisstmeldungen und Katastrophen.
Über seine Einträge hat jeder Bürger ein Auskunftsrecht. Dafür braucht es keine besondere Begründung. Die Akteneinsicht kann aber eingeschränkt werden, wenn dadurch zum Beispiel laufende Untersuchungen gefährdet würden.
Jeder hat zudem ein Berichtigungsrecht für seine Daten, insbesondere was den Ausgang von Strafverfahren betrifft.
Der letzte Punkt verweist auf ein ungelöstes Problem: Die Polizei soll für eine Aufdatierung solcher Einträge nicht selber verantwortlich sein. Für Adrian Baumann, Chef des Rechtsdienstes beim Polizeidepartement und Mitglied der Expertengruppe, kann dieser Mangel grundsätzlich nicht mit einer kantonalen Verordnung gelöst werden. «Die Datenbank beinhaltet eben auch Informationen aus anderen Kantonen. Selbst wenn die Zürcher Justiz Verfahrensausgänge der Polizei melden würde, wäre eine vollständige Aktualisierung nie gewährleistet.» Hier müsse der Bund für eine kantonsübergreifende Lösung sorgen.
sii wänn aggteiisicht und spötischtens in 2 joor nomole schriibe ob d aggte scho gleescht worde sin ...

die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...
Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"
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zu de datebank selber:
im polis werd sozege jede arbetsschrit vo de polizei erfasst. wen aso öper verhaftet wurde isch am 5.12, wird er eifach weg dem azeigt im program, das hed kei wiiteri folge.. wen mer kei strafazeig bechund, isch mer au ned als "täter" vermerkt.. wenn mer eini bechund und unschuldig isch, wird mer dodegege ja was underneh (nim ich etz mal a) wenn den sgricht entscheided ihr send unschuldig, chönd er en brief ad polizei mache mit em urteil und de werded er als unschuldig vermerkt..
(us dateschutzgründ chas gricht kei urteil ad polizei wiiterleite, und dorum erfahrt polizei au ned wenn er freigsproche wurde sind..)
im polis werd sozege jede arbetsschrit vo de polizei erfasst. wen aso öper verhaftet wurde isch am 5.12, wird er eifach weg dem azeigt im program, das hed kei wiiteri folge.. wen mer kei strafazeig bechund, isch mer au ned als "täter" vermerkt.. wenn mer eini bechund und unschuldig isch, wird mer dodegege ja was underneh (nim ich etz mal a) wenn den sgricht entscheided ihr send unschuldig, chönd er en brief ad polizei mache mit em urteil und de werded er als unschuldig vermerkt..
(us dateschutzgründ chas gricht kei urteil ad polizei wiiterleite, und dorum erfahrt polizei au ned wenn er freigsproche wurde sind..)
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
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wordbulldogu2122 hat geschrieben:wenn das so isch ... denn solle alli betroffene e brief schriibe ...
sii wänn aggteiisicht und spötischtens in 2 joor nomole schriibe ob d aggte scho gleescht worde sin ...![]()
scheiss 10 zeiche shalalaa
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
- Faktion Basel
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Nur soviel : Diese Idioten schaufeln ihren letzten Rest Glaubwürdigkeit mit beiden Händen aus dem Boot, in dem sie sitzen. Unglaublich, wie die Tatsachen hier wieder aufs Übelste verdreht werden. Ganz abgesehen von der Datenschutz-Frechheit. Ich bin soweit zu sagen, dass ich jedem beteiligten und vor ALLEM mitverantwortlichen Menschen dieser Aktion einen qualvollen Tod wünsche. Habe fertig, dieses Pack ist es schlichtweg nicht wert, noch weiter von mit thematisiert oder in irgendeiner Form beachtet zu werden.
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Dieses Posting ist ungeschützt und könnte während der Übermittlung oder nachträglich
von Dritten verändert werden. Ich schliesse deshalb jede Haftung oder rechtliche
Verbindlichkeit für elektronisch versandte Nachrichten aus.
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unglaublich!!!! das ist der offizielle zürcher stadtrat, der hier den wortlaut der zürcher kontonspolizei übernimmt und schlicht und einfach lügt!! (triage, keine geplante aktion etc.)
unglaublich auch, dass daten von 427 baslern offizielle gespeichert werden, obwohl keinem nur den hauch einer schuld (wegen was auch immer) nachgewiesen werden kann....
unglaublich auch, dass daten von 427 baslern offizielle gespeichert werden, obwohl keinem nur den hauch einer schuld (wegen was auch immer) nachgewiesen werden kann....
VORBEI IST ES MIT DER FREIHEIT IN DER SCHWEIZ!!!!!Bodesurri hat geschrieben:http://www.20min.ch/news/sport/story/17144391
Basler Fans in Polizeidatenbank registriert
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Dies schreibt der Zürcher Stadtrat in einer Interpellationsantwort. Über 400 Fans des Fussballclubs Basel (FCB) wurden in der Kaserne der Kantonspolizei kontrolliert und befragt. Ihre Daten wurden in die POLIS-Datenbank eingegeben - gegebenenfalls mit einem Unschuldsvermerk.
Die umstrittene Massenfestnahme von FCB-Fans sei nicht geplant gewesen, heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine dringliche Interpellation zweier Gemeinderäte (AL/Grüne). Eigentlich seien nach den massiven Ausschreitungen vom 31. Oktober im Dezember bloss eine Kontrolle und eine Triage der anreisenden Basler Fans vorgesehen gewesen.
Rund ein Drittel vor Ort entlassen
Dies gelang bei rund einem Drittel der Personen, die in Zürich-Altstetten aus dem Zug geholt wurden. Sie wurden nach der Kontrolle vor Ort entlassen.
Ein Teil der Leute, die kontrolliert werden sollten, hätten sich aber derart gewalttätig benommen, dass die Festnahme-Aktion unumgänglich wurde. Die Gewalttätigkeiten seien im übrigen «weit über die im Fernsehen ausgestrahlten Bilder» hinaus gegangen. Die Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Beamte und (versuchter) Körperverletzung seien noch im Gange.
Da die Polizei sich bis anhin noch nie mit so vielen Festgenommenen gleichzeitig befassen musste, sei sie «an ihre Kapazitätsgrenzen gestossen». Aus dem gleichen Grund seien auch die Eltern der Betroffenen erst spät benachrichtigt worden. Dass dies künftig besser gemacht werden müsse, sei «erkannt und bereits mehrmals kommuniziert» worden.
Ich würd sage es isch jetzt wirklich sowytt dass me e Zeiche setze muess aber e Demo wär numme wieder e Grund für d'Polizei noh meh lütt z'schikaniere.
Es blibbt in mine Auge numme no eins, obwohl i nie öbbis vo so Massnahme ghalte ha aber es blibbt wirklich nütt anders übrig... BOYKOTTIERT ALLES WAS MIT ZÜRI Z'TUE HETT... Als aller erschts D'Fuessballspiel aber au d'Zyttige, d'Produkte, d'Dienstleischtige, wennr gschäftlich e Zürcher Firma könnet benochteilige denn machets (privat sowieso), haltet Fründe, Verwandi und Bekannti dervo ab dört aane z'goh, redet so negativ wie s'numme goht vo Züri, düent d'Bsuech in dere, als Stadt tarnte KZ, uff e unumgänglichs minimum reduziere... d'Schwizz isch gnueg gross und es hett no gnueg anderi Firme, Fuessballclubs, Städt, Discos, Zyttige, usw. wo me ka in Aaspruch neh falls me in Basel nid das findet wo me möcht... wirklich vill wirds nid bringe aber s'Gfühl, öbbis gmacht z'ha wo dene au numme e klitzekleine Schade zuegfüegt het, isch unbezahlbar.
[CENTER]***************************IN MEMORIAM*************************
*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
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*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
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Polis:
Durch e rechtswidrigi Aktion rechtswidrig erlangti Personedate wärde in e uf ungnüegender rächtlicher Grundlag erstellti Datebank igeh, wo mit em DSG (Dateschutzgsetz) im Clinch ligt (s DSG goht Polis vor), wo d Date falsch sin, unberechtigti Lüt Zuegriff chönne neh etc...
Bananenrepublik Zürich!
Durch e rechtswidrigi Aktion rechtswidrig erlangti Personedate wärde in e uf ungnüegender rächtlicher Grundlag erstellti Datebank igeh, wo mit em DSG (Dateschutzgsetz) im Clinch ligt (s DSG goht Polis vor), wo d Date falsch sin, unberechtigti Lüt Zuegriff chönne neh etc...
Bananenrepublik Zürich!

Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Es ist schwer zu hoffen, dass die Unschuldigen mit einem Unschuldsvermerk registriert sind. Würde mich interessieren, ob ein unschuldig Verhafteter dies bestätigen kann.Bodesurri hat geschrieben: Über 400 Fans des Fussballclubs Basel (FCB) wurden in der Kaserne der Kantonspolizei kontrolliert und befragt. Ihre Daten wurden in die POLIS-Datenbank eingegeben - gegebenenfalls mit einem Unschuldsvermerk.
Ein Paradebeispiel von Dummheit der Zürcher Polizei. Da die Polizisten mit Kameras ausgerüstet waren, begreife ich nicht, warum nicht mehr gefilmt wurde, dann, falls dies wirklich wahr wäre, hätte man den motzenden Fans das Maul stopfen können. Es stellt sich aber nun die Frage, ob die ZH-Polizei zu dumm war oder total verlogen ist. Auch hier würde mich die Meinung von Verhafteten interessieren.Bodesurri hat geschrieben: Die Gewalttätigkeiten seien im übrigen «weit über die im Fernsehen ausgestrahlten Bilder» hinaus gegangen. Die Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Beamte und (versuchter) Körperverletzung seien noch im Gange.
Wäre dies ein Einsatz einer Polizeischule in der ersten Woche gewesen, könnte man Verständnis haben. Nun ist aber zu befürchten, dass nichts daraus gelernt wurde.Bodesurri hat geschrieben: Da die Polizei sich bis anhin noch nie mit so vielen Festgenommenen gleichzeitig befassen musste, sei sie «an ihre Kapazitätsgrenzen gestossen». Aus dem gleichen Grund seien auch die Eltern der Betroffenen erst spät benachrichtigt worden. Dass dies künftig besser gemacht werden müsse, sei «erkannt und bereits mehrmals kommuniziert» worden.
Würde mich interessieren, was Anwesende beobachtet haben betreffend die sofortige Freilassung von einem Drittel der Zugreisenden. Welches waren die Freilass-Kriterien?Bodesurri hat geschrieben: Rund ein Drittel vor Ort entlassen
Dies gelang bei rund einem Drittel der Personen, die in Zürich-Altstetten aus dem Zug geholt wurden. Sie wurden nach der Kontrolle vor Ort entlassen.
Solange soviele junge Basler in Zürich in den Ausgang gehen, sind diese Worte nur Makulatur.rotoloso hat geschrieben:VORBEI IST ES MIT DER FREIHEIT IN DER SCHWEIZ!!!!!
Ich würd sage es isch jetzt wirklich sowytt dass me e Zeiche setze muess aber e Demo wär numme wieder e Grund für d'Polizei noh meh lütt z'schikaniere.
Es blibbt in mine Auge numme no eins, obwohl i nie öbbis vo so Massnahme ghalte ha aber es blibbt wirklich nütt anders übrig... BOYKOTTIERT ALLES WAS MIT ZÜRI Z'TUE HETT... Als aller erschts D'Fuessballspiel aber au d'Zyttige, d'Produkte, d'Dienstleischtige, wennr gschäftlich e Zürcher Firma könnet benochteilige denn machets (privat sowieso), haltet Fründe, Verwandi und Bekannti dervo ab dört aane z'goh, redet so negativ wie s'numme goht vo Züri, düent d'Bsuech in dere, als Stadt tarnte KZ, uff e unumgänglichs minimum reduziere... d'Schwizz isch gnueg gross und es hett no gnueg anderi Firme, Fuessballclubs, Städt, Discos, Zyttige, usw. wo me ka in Aaspruch neh falls me in Basel nid das findet wo me möcht... wirklich vill wirds nid bringe aber s'Gfühl, öbbis gmacht z'ha wo dene au numme e klitzekleine Schade zuegfüegt het, isch unbezahlbar.
PS: Ich gehe nicht in Zürich in den Ausgang.
Die schwerkrimininell organisierten FCB-Fans aka Verbrecher haben eben in einer von langer Hand geplanten Aktion zuerst alle Kameras der Polizei angegriffen und zerstört, dann die Polizisten selber schwer verprügelt. Nur durch das Eingreifen von Superman und Batman konnte die Zürcher Polizei die Oberhand zurück gewinnen. So wirds gewesen sein...Rotblau hat geschrieben: Ein Paradebeispiel von Dummheit der Zürcher Polizei. Da die Polizisten mit Kameras ausgerüstet waren, begreife ich nicht, warum nicht mehr gefilmt wurde, dann, falls dies wirklich wahr wäre, hätte man den motzenden Fans das Maul stopfen können. Es stellt sich aber nun die Frage, ob die ZH-Polizei zu dumm war oder total verlogen ist. Auch hier würde mich die Meinung von Verhafteten interessieren.

Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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http://www.kaeseblatt.ch/news/sport/story/17144391
Die Zürcher Stadtpolizei hat einen neuen Informationsbeauftragten, Mohammed Sajjid el Sahhaf. Dieser nahm bei seinem Amtsantritt heute Stellung zu den Ereignissen vom 5.12.2004 "All the Fans were violent, they used Rocketlaunchers, Napalm and a lot more weapons.". Es wurden auch neue Fotos von beschlagnahmten Gegenständen herausgegeben:
Auf die Frage eines Journalisten, wie es mit dem Prozess gegen die Zürcher Polizei stehen würde, antwortete Sahhat:"There is no lawsuit, everything is ok, the people love us!". An die empörten Eltern richtete er auch noch ein Wort:"There was no problem with children, a lot were over 18, and the rest had an Fake ID, and thats illegal, so they had to go in jail too. Everything is ok!". Sahhaf fühlt sich jetzt schon heimisch in Zürich. "Everything is like at home". Totalitärer Staat, Willkür und korrupte Polizei. So war es auch schnell klar für Polizeidirektorin Esther Maurer, wer den neuen Job bekommt.
Bericht von: Baron Münchhausen
Mohammed Sajjid el Sahhaf bei seiner Antritts-Pressekonferenz. Er hat jetzt eine neue Chefin.
Die Zürcher Stadtpolizei hat einen neuen Informationsbeauftragten, Mohammed Sajjid el Sahhaf. Dieser nahm bei seinem Amtsantritt heute Stellung zu den Ereignissen vom 5.12.2004 "All the Fans were violent, they used Rocketlaunchers, Napalm and a lot more weapons.". Es wurden auch neue Fotos von beschlagnahmten Gegenständen herausgegeben:

Auf die Frage eines Journalisten, wie es mit dem Prozess gegen die Zürcher Polizei stehen würde, antwortete Sahhat:"There is no lawsuit, everything is ok, the people love us!". An die empörten Eltern richtete er auch noch ein Wort:"There was no problem with children, a lot were over 18, and the rest had an Fake ID, and thats illegal, so they had to go in jail too. Everything is ok!". Sahhaf fühlt sich jetzt schon heimisch in Zürich. "Everything is like at home". Totalitärer Staat, Willkür und korrupte Polizei. So war es auch schnell klar für Polizeidirektorin Esther Maurer, wer den neuen Job bekommt.
Bericht von: Baron Münchhausen
Mohammed Sajjid el Sahhaf bei seiner Antritts-Pressekonferenz. Er hat jetzt eine neue Chefin.
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Bogenlampe hat geschrieben:http://www.kaeseblatt.ch/news/sport/story/17144391
Die Zürcher Stadtpolizei hat einen neuen Informationsbeauftragten, Mohammed Sajjid el Sahhaf. Dieser nahm bei seinem Amtsantritt heute Stellung zu den Ereignissen vom 5.12.2004 "All the Fans were violent, they used Rocketlaunchers, Napalm and a lot more weapons.". Es wurden auch neue Fotos von beschlagnahmten Gegenständen herausgegeben:
Auf die Frage eines Journalisten, wie es mit dem Prozess gegen die Zürcher Polizei stehen würde, antwortete Sahhat:"There is no lawsuit, everything is ok, the people love us!". An die empörten Eltern richtete er auch noch ein Wort:"There was no problem with children, a lot were over 18, and the rest had an Fake ID, and thats illegal, so they had to go in jail too. Everything is ok!". Sahhaf fühlt sich jetzt schon heimisch in Zürich. "Everything is like at home". Totalitärer Staat, Willkür und korrupte Polizei. So war es auch schnell klar für Polizeidirektorin Esther Maurer, wer den neuen Job bekommt.
Bericht von: Baron Münchhausen
Mohammed Sajjid el Sahhaf bei seiner Antritts-Pressekonferenz. Er hat jetzt eine neue Chefin.

Ganz Geil.
Aber wenn i die Zitigspricht liis kunnt mr d Galle uffe. Ich häts nid dänkt, aber gränzelose Hass isch möglich (Ganz ohni Dschihad).