blubb hat geschrieben:ich bi jo au nichtraucher, nurkiffer, ha friener meischtens eins kifft im raucherabteil aber rauch keini zigis (findi eifach gruusig, aber jedem das seine)
find aber das das verbot verschisse isch, i mein jetzt wird eifach in de nichtraucher graucht, wenns halt keini raucherabteil me git.
git bestimmt etlichi lüt wo denn ebbe grad erscht rächt in de nichtraucher rauche (wär glaub au so ein).
drum dänggi mache sie mit somene scheiss verbot ein hinteabe, mir hän im dütsche au in de nichtraucherzüg/bahnhöf kifft isch uns doch egal gsi
scheiss verbot überall!!!
Yehh ich wär genau glich! Querulanten ole......
Kiffen fördert die Kultur!
ps. aber dere scheiss sbb gib ich sowis kei rappe........
Edit: Und überhaupt, äntwäder fahrt me Zug oder me stiegt um, beides glyychzytig goht aber nid...
äntwäder me isch im Kino am Film luege, oder me isch in dr Pause. Beides glychzytig goht aber nid
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Warum nicht einfach an jeden Zug am Schluss einen ganzen Raucherwagen anhängen (Bsp Deutschland). Dann hätten die Raucher einen stinkenden Wagen für sich alleine und der Kontrolleur müsste nur einmal pro Zug in diese Umgebung.
Das Problem sind ja die Raucherabteile NEBEN den Nichtraucherabteilen....der Gestank verbreitet sich im ganzen Zugswagen!
Weiteres Problem: Viel zu viele Raucherabteile! Nicht mal Abends und zu Ausgangszeiten sitzen gleichviele Leute im Raucher wie im Nichtraucher!!
Trotzdem bin ich mit der jetzigen Lösung zufrieden:
Finde man darf alles machen was niemanden anders stört!
Und mich stört dieser verdammte Qualm!
Hoffentlich wird das RAuchen auch bald in Restaurants verboten! RAucherecken brinegen nichts und benachteiligen kleinere Restaurants wo dies nicht möglich ist¨.
Als Ex RAucher gehöre ich selbstverständlich der HArdcore anti Raucher Sektion an...weil ich sonst immer wieder selber verführt werde...;-)
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
Olten (sda) In Schweizer Zügen und Bahnhöfen hat sich's
ausgepafft: Ab Sonntag gilt im ganzen öffentlichen Verkehr «Rauchen
verboten!». Die Transportunternehmen sind zuversichtlich, dass das
Verbot eingehalten wird. Renitenten Rauchern drohen 25 Franken
Busse.
Im Juni hatten die Schweizer Transportunternehmen das
flächendeckende Rauchverbot angekündigt. Mit dem Fahrplanwechsel
vom 11. Dezember wird es nun umgesetzt.
Rauchfrei werden die Züge von SBB und BLS sowie von 17 weiteren
Bahnunternehmen. Aber auch in den Bahnhöfen darf nicht mehr gepafft
werden: Das Rauchverbot gilt auf für alle öffentlich zugänglichen,
geschlossenen Räume und Zirkulationsflächen sowie für die
Tiefbahnöfe. Weiter geraucht werden darf auf offenen Perrons.
Schutz vor dem Passivrauchen
Mit dem Rauchverbot wollen die Transportunternehmen dem
Kundenbedürfnis nach mehr Reisequalität und dem Schutz vor dem
Passivrauchen Rechnung tragen, wie es am Montag an einer
Medienkonferenz des Verbands für öffentlichen Verkehr (VÖV) in
Olten hiess.
Rauchverbote seien in Tram, Bus und Flugzeug sowie längst
selbstverständlich, man rechne deshalb mit einer guten Akzeptanz
bei den Raucherinnen und Rauchern.
25 Franken Busse
Ab Sonntag werden alle Raucher, die sich nicht ans Verbot
halten, «freundlich, aber bestimmt» darauf hingewiesen, wie VÖV-
Präsident Peter Vollmer sagte. Renitente Raucher müssten aber von
Beginn weg damit rechnen, die gesetzlich vorgesehene Strafgebühr
von 25 Franken bezahlen zu müssen.
Die Umstellung verursacht bei den Transportunternehmen Kosten
von gegen 11. Mio. Franken. 8,5 Mio. davon entfallen auf den Umbau
der Wagen. Die SBB will den Umbau bis Juni beenden, der Ersatz der
Raucher-Schilder soll jedoch innert 14 Tagen vollzogen sein.
Info-Kampagne
Die Bahnunternehmen wollen mit einer gemeinsamen
Informationskampagne auf die neuen Regelungen aufmerksam machen.
Ein Cowboy im Sattel und ein Dromedar schauen einem Zug nach, der
ohne sie abfährt.
Für Raucher, die alten Zeiten nachtrauern, hat die SBB zudem ein
Trostpflaster bereit: Für 20 Franken kann im Internet ein original
SBB-Aschenbecher gekauft werden.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
juhuu, kas kuum erwarte bis ändligg dr 11. dez ysch ]
Finde ich auch gut!
Jedoch ist wohl zu befürchten, dass die ehemaligen Raucher-Wagen anfangs noch stinken werden
el_mochitto hat geschrieben:
mol e frog a d'raucher: warum rauchet ihr?
Worum isch d'Ärde e Kugele ?
Worum isch d'Banane krumm ?
Worum gits e FCB Forum?
Worum sin em FCB sini Farbe blau/rot?
Worum gits Auto?
Worum zwitschere Vögel?
Worum schriibsch du do iine ?
Worum mien mr jede Daag go schaffe ?
Worum bini nid Millionär?
E Raucher raucht well är mol aagfange het, derno het ihn sNikotin ergriffe uns
sythär isch är Sklave vo däm Teil, dorum....
Isch e Nichtraucher e andere Mensch als e Raucher ?
Frooge über Frooge...
p.s: bi Raucher
Lauf nid dr Vergangeheit nooche und verlier di nid in dr Zuekunft. d'Vergangeheit isch nümi und d'Zuekunft isch noni koh. s'Lääbe isch do und jetzt!
Johnholmes, 1975 - ....
Seemann hat geschrieben:100 % Contra öffentlicher Verkehr.
richtig: wer öffentlich verkehrt, macht sich strafbar!
Disclaimer: meine obige Aussage, unabhängig von Form und Inhalt, kann ohne meine schriftliche Einwilligung in keinem laufenden oder zukünftigen Verfahren von Dritten gegen mich oder andere Personen verwendet werden.
Ab Sonntag werden alle Raucher, die sich nicht ans Verbot
halten, «freundlich, aber bestimmt» darauf hingewiesen, wie VÖV-
Präsident Peter Vollmer sagte. Renitente Raucher müssten aber von
Beginn weg damit rechnen, die gesetzlich vorgesehene Strafgebühr
von 25 Franken bezahlen zu müssen.
In welchem Gesetz ist diese Strafgebühr vorgesehen???
macau hat geschrieben:In welchem Gesetz ist diese Strafgebühr vorgesehen???
Da ich im Forum keine Antwort bekam, hab ich beim BAV nachgefragt:
Sehr geehrte Damen und Herren
Die SBB liessen verlauten, dass ab 11. Dezember 2005 Raucher in Zügen und Bahnhöfen mit 25 Franken gebüsst werden.
Weder im Eisenbahngesetz/Bahnpolizeigesetz noch im Transportgesetz ist aber eine gesetzliche Grundlage enthalten, welche derartige Bussen erlauben
würde.
Ich bitte Sie daher, mir mitzuteilen, auf welcher gesetzlicher Grundlage diese 25 Franken Busse beruhen.
Falls es keine gesetzliche Grundlage gibt, ist den SBB das Aussprechen von
Bussen zu verbieten.
Mit freundlichen Grüssen
Macau
Ich habe folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Macau
Besten Dank für Ihre Mail vom 7. Dezember 2005. Das BAV wird den Sachverhalt prüfen und die rechtlichen Abklärungen vornehmen. Die Abklärungen werden jedoch eine gewisse Zeit beanspruchen. Wir bitten Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
Karin Feuz-Ramseyer
Sektion Recht
Bundesamt für Verkehr
3003 Bern
Telefon +41 031 322 59 35
Fax +41 031 324 12 48
macau hat geschrieben:Da ich im Forum keine Antwort bekam, hab ich beim BAV nachgefragt:
Sehr geehrte Damen und Herren
Die SBB liessen verlauten, dass ab 11. Dezember 2005 Raucher in Zügen und Bahnhöfen mit 25 Franken gebüsst werden.
Weder im Eisenbahngesetz/Bahnpolizeigesetz noch im Transportgesetz ist aber eine gesetzliche Grundlage enthalten, welche derartige Bussen erlauben
würde.
Ich bitte Sie daher, mir mitzuteilen, auf welcher gesetzlicher Grundlage diese 25 Franken Busse beruhen.
Falls es keine gesetzliche Grundlage gibt, ist den SBB das Aussprechen von
Bussen zu verbieten.
Mit freundlichen Grüssen
Macau
Ich habe folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Macau
Besten Dank für Ihre Mail vom 7. Dezember 2005. Das BAV wird den Sachverhalt prüfen und die rechtlichen Abklärungen vornehmen. Die Abklärungen werden jedoch eine gewisse Zeit beanspruchen. Wir bitten Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
Karin Feuz-Ramseyer
Sektion Recht
Bundesamt für Verkehr
3003 Bern
Telefon +41 031 322 59 35
Fax +41 031 324 12 48
Hehe, wär jo z' Tood geil, wenns wäge Dir keini Buesse gäbt, Muaha!
ich habe am montag ein interview mit einem sbb-heini auf DRS3 gehört. der hat gesagt, dass es vorderhand keine bussen geben werde, die sbb abaer daran arbeiten würden, die rechtlichen grundlagen dafür zu schaffen (osä).
Die 25.-- beziehen sich auf "Verschmutzen des Abteils". Juristen und Ausleger vor
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Dieses Posting ist ungeschützt und könnte während der Übermittlung oder nachträglich
von Dritten verändert werden. Ich schliesse deshalb jede Haftung oder rechtliche
Verbindlichkeit für elektronisch versandte Nachrichten aus.
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Gevatter Rhein hat geschrieben:Die 25.-- beziehen sich auf "Verschmutzen des Abteils". Juristen und Ausleger vor
Es handelt sich ja vielmehr um eine "Umtriebsentschädigung", welche meiner Ansicht nach absolut gerechtfertigt ist. Der Kondukteur (etc.) hat ja Umtriebe, Reinigungskosten, verärgerte Kundschschaft und so weiter. Das verursacht natürlich alles Kosten, welche wohl derjenige zu tragen hat, der die Kosten verursachte (OR Art. 41). Dabei verhält es sich genau gleich wie bei den Umtriebsentschädigungen bei Ladendiebstahl (in der Regel zwischen 50 und 150 Franken). Der Verursacher kann sich natürlich weigern, die Kosten mit einer geringen Umtriebsentschädigung zu übernehmen und eine Betreibung mit anschliessendem Gang vor's Zivilgericht mit ungleich höheren Kosten und Eintrag im Betreibunsgregister riskieren. Jeder Richter wird da zugunsten der SBB entscheiden!
Ich finde es deshalb nicht korrekt, wenn ständig von "Bussen" gesprochen wird. Die SBB kann keine "Bussen" aussprechen, das ist ein hoheitliches Recht.
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Es handelt sich ja vielmehr um eine "Umtriebsentschädigung", welche meiner Ansicht nach absolut gerechtfertigt ist. Der Kondukteur (etc.) hat ja Umtriebe, Reinigungskosten, verärgerte Kundschschaft und so weiter. Das verursacht natürlich alles Kosten, welche wohl derjenige zu tragen hat, der die Kosten verursachte (OR Art. 41). Dabei verhält es sich genau gleich wie bei den Umtriebsentschädigungen bei Ladendiebstahl (in der Regel zwischen 50 und 150 Franken). Der Verursacher kann sich natürlich weigern, die Kosten mit einer geringen Umtriebsentschädigung zu übernehmen und eine Betreibung mit anschliessendem Gang vor's Zivilgericht mit ungleich höheren Kosten und Eintrag im Betreibunsgregister riskieren. Jeder Richter wird da zugunsten der SBB entscheiden!
Ich finde es deshalb nicht korrekt, wenn ständig von "Bussen" gesprochen wird. Die SBB kann keine "Bussen" aussprechen, das ist ein hoheitliches Recht.
Der Vergleich mit einem Ladendiebstahl hinkt etwas, da Diebstahl ein strafrechtlich relevantes Vergehen ist, Rauchen hingegen nicht. Wenn Jemand auf ein Rauchverbot aufmerksam gemacht wird, entstehen dadurch auch keine Umtriebe. Ich bezweifle, ob ein Richter in diesem Fall zu Gunsten der SBB entscheiden würde.