Danke!smith hat geschrieben:hier findest du ein tool dafür
http://www.foto-erhardt.de/foto-forum/v ... erstellung
hab so schon manches gerettet![]()

Danke!smith hat geschrieben:hier findest du ein tool dafür
http://www.foto-erhardt.de/foto-forum/v ... erstellung
hab so schon manches gerettet![]()
Prozentangaben gibts nicht. Nach dem durchschnittlichen Betrachter muss das Foto als Landschaftsaufnahme erscheinen, die abgebildeten Personen müssen als zufällig auf dem Bild befindlich erscheinen. Oder wenn du absichtlich Personen fotografierst (die ab einer gewissen Masse (z.B. Demonstrationen, Pendlerverkehr im Bahnhof) auch eine Landschaft darstellen), so müssen diese fotografierten Personen als zufällig die gesamte Personenmasse repräsentierend erscheinen.Basic hat geschrieben:und wie differenziert man dann zwischen "landschafts-" und personenfoto![]()
muss 53.79% landschaft abgebildet sein damit man nicht belangt werden kann oder was
mit der Konsequenz, dass dir die Kamera konfisziert wird und du wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt oder so ne Busse bekommst. Und natürlich noch ein schweizweites Stadionverbot, du Hooligan du.Basic hat geschrieben:widerstand![]()
ne im ernst, dafür hätte ich den stolz nicht mein material zu löschen. nur schon um diesen zivi's eins auszuwischen...
In der Schweiz würde zur Auslegung wohl die Rechtsprechung zum deutschen Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) vom 9. Januar 1907 herangezogen. Und diese sagt in etwa:Rankhof hat geschrieben:Prozentangaben gibts nicht. Nach dem durchschnittlichen Betrachter muss das Foto als Landschaftsaufnahme erscheinen, die abgebildeten Personen müssen als zufällig auf dem Bild befindlich erscheinen. Oder wenn du absichtlich Personen fotografierst (die ab einer gewissen Masse (z.B. Demonstrationen, Pendlerverkehr im Bahnhof) auch eine Landschaft darstellen), so müssen diese fotografierten Personen als zufällig die gesamte Personenmasse repräsentierend erscheinen.
Mit anderen Worten: Aus dem gemachten Bild wird auf deinen Fotografier-Willen geschlossen. Ergibt sich aus dem Bild, dass du eine Person fotografieren wolltest, dann bist du ein böser Junge. Ansonsten ganz brav.
Tönt nichtssagend? Ist es auch. Aber da es eine unendliche Anzahl an Sujets gibt, kann ich dir auch nicht genauere Infos liefern.
da hab ich die geduld... es würde mir gar nicht drum gehen ob es jetzt konsequenzen für die polizei hat, sondern nur um die 2 - 3 zivis zu nerven und sie immer wieder zu anhörungen aufbietenRankhof hat geschrieben:mit der Konsequenz, dass dir die Kamera konfisziert wird und du wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt oder so ne Busse bekommst. Und natürlich noch ein schweizweites Stadionverbot, du Hooligan du.
Klar kannst du dich dagegen wehren, nützen wird es dir wenig. Solange Unschuldige von der Polizei verprügelt werden (Fall Eldar S.) oder stundenlang in Massen unschuldig einsitzen (Altstetten) und denen erfährt nicht oder kaum Gerechtigkeit, solange ist es besser, gegenüber der Polizei nicht auf dem Recht zu beharren. Kommt günstiger.
Rankhof hat geschrieben:es besteht aber das ausdrückliche Verbot, eine fremde Person ohne ihr Einverständnis zu fotografieren. Schon das Fotografieren reicht, eine Veröffentlichung ist nicht notwendig. Stell dir einfach vor, von Gesetzes wegen hängt bei jeder Person um den Hals ein Schild "Fotografieren verboten".
Das Verbot gründet sich auf das Recht am eigenen Bild*, das jedem Menschen zusteht. Ist ein Aspekt des Persönlichkeitsrechts, das wiederum im ZGB geregelt ist, irgendwo um Art. 28 herum, bin zu faul um genau zu suchen.
*: genauer: Als Teilgehalt der informationellen Selbstbestimmung ist es das Recht jedes Menschen, selber darüber entscheiden zu können, ob und wer und wann und welches Bild von "mir" gemacht wird oder nicht gemacht wird. Aus demselben Grund müss(t)en auch überall Hinweise angebracht sein, ob ein Ort videoüberwacht wird oder nicht - denn nur mit Hinweis ist es zulässig (die Person weiss, dass sie gefilmt werden kann und indem sie nicht weggeht, willigt sie in die Aufnahme ein)
mein lieber macaumacau hat geschrieben:Im öffentlichen Raum dürfen fremde Personen grundsätzlich fotografiert werden, da sie Teil der Umgebung sind. Eine Veröffentlichung des Bildes bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Person. Es braucht aber keine Zustimmung, um Bilder, auf denen fremde Personen erkennbar sind, im eigenen Fotoalbum abzulegen.
Anders sieht es im Geheim- oder Privatbereich aus. Hier ist fotografieren verboten (Art. 179quater StBG):
Hier noch ein Ausatz, der die gerade noch die Publikation im Internet behandelt:Rankhof hat geschrieben:mein lieber macau
nur weil etwas strafrechtlich nicht verboten ist, heisst es nicht, dass es zivilrechtlich erlaubt ist
NUR wieso sollte das Fotographieren von Polizisten a priori verboten sein? Gelten da andere Rechte als für den normalen Bürger (dass sich gewisse Sicherheitsfuzzis zum Teil einfach mal Rechte herausnehmen weiss wohl jeder). Ich glaube wohl kaum nur aus Sicherheitsbedenken (es gibt genug Polizisten, denen es nichts ausmacht fotographiert zu werden), sondern ich habe eher das Gefühl, dass diejenigen am "dümmsten" machen, diejenigen sind, die Angst haben es könnte auf diesen Fotos etwas erscheinen, das nicht erscheinen hätte sollen.Dome hat geschrieben:in einer Zeitung stand mal etwas bezüglich dem Fotografieren von Sicherheitskräften.
Habe den Artikel nicht mehr ganz im Kopf...
es ging glaube ich darum, dass ein Fussball Fan eine Sicherheitsperson fotographiert hat, und dann zimlich ärger bekommen hat.
und obwohl das Zivis waren, war wahrschinlich der Fall evt genug klar, dass es sich um Polizisten handelte, somit wäre das fotographieren illegal.
aber will mich nicht darauf behaften
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
anderes Zitat von dir (http://fcbforum.magnet.ch/showpost.php? ... ostcount=8)Rankhof hat geschrieben:mein lieber macau
nur weil etwas strafrechtlich nicht verboten ist, heisst es nicht, dass es zivilrechtlich erlaubt ist
jetzt musst du dich aber für eine Variante entscheiden...Rankhof hat geschrieben:Grundsatz: Ist die Tat nach Strafrecht gerechtfertigt, ist sie es auch nach Zivilrecht
ich liebe es heraus gefordert zu werdenmacau hat geschrieben:anderes Zitat von dir (http://fcbforum.magnet.ch/showpost.php? ... ostcount=8)
jetzt musst du dich aber für eine Variante entscheiden...
Ich verstehe schon, wass du meinst.Rankhof hat geschrieben:Verständlich?![]()
ohne die Dokumente zu gelesen haben denke ich dass du richtig liegen könntest (aber auch nur können, denn das öffentliche Interesse ist ein EXTREM dehnbarer Begriff)macau hat geschrieben:Ich verstehe schon, wass du meinst.
In anderen Postings wurde auf zwei Artikel verwiesen, welche ich sehr zum Lesen empfehlen kann.
http://www.psplaw.ch/Publications/RechtamBild.html
http://www.altenburger.ch/pdf/pub_immaterial01.pdf
Ganz am Anfang wurde folgende Frage gesetellt:
Darf man Zivilpolizisten fotografieren?
Bezogen auf die konkrete Situation kann die Frage klar bejaht werden, weil es sich um eine Aktion von öffentlichem Interesse handelt, welche noch aktuell ist (siehe zitierte Artikel) Die Zivis stufe ich als relative Berühmtheiten ein, und Essig Esther als absolute Berühmtheit. Die Bilder dürfen zudem veröffentlicht werden.
Weshalb komme ich zu diesem Schluss?
In Altstetten wurden hunderte Matchbesucher von der Polizei fotografiert. Viele Betroffene haben die Löschung dieser Bilder beantragt, was abgelehnt wurde. Ein gerichtliches Verfahren, welches die Löschung erzwingen will, ist im Gang. Nun fotografiert die selbe Firma munter weiter und muss es daher meiner Ansicht nach dulden, dass sie dabei ebenfalls fotografiert wird und dass die Bilder in einem Fussballforum veröffentlicht werden, weil dieses Verhalten der Zivis zumindest für die Leserschaft dieses Forums von Interesse ist.
1. Rettung der BilderMalko hat geschrieben:Wieder einmal eine Frage an die Juristen unter uns.
Dafr man Zivilpolizisten fotografieren? Ich habe nach Spielende ein Gruppe von Männerns gesehen, welche mit Fotoapparat und Videokameras ausgerüstet waren. Kurz nachdem ich sie fotographiert habe, wurde ich von drei Stück umzingelt und wurde aufgefordert meine Fotos zu löschen, was ich auch unter Druck gemacht habe. Dürfen die mich das zwingen.
Hätte ich ein Foto gehabt, hätte ich dieses hier gezeigt, mache ich mich dann trafbar?
PS: geile Match gsi!!
Blauderi hat geschrieben: - Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.
Hat ev. etwas damit zu tun, dass das öffentliche Interresse der Privatsphäre übergeordnet sein kann ???Cols hat geschrieben:Da frage ich mich, wie es bei Journalisten aussieht. Wenn man nur schon den Blick anschaut und bspw. die "Menschenmenge" bei der Rütli-Feier anschaut, da werden ja auch aus einer Masse heraus einzelne Köpfe präsentiert und gross gezeigt...Das selbe bei Ausschreitungen nach Fussballspielen etc.
Gelten da andere Regeln?
Mit ihren Artikeln und Beiträgen ermöglichen Journalisten eine öffentliche Diskussion über aktuelle Themen, die Grundlage jedes demokratischen Zusammenlebens ist. Man spricht in diesem Zusammenhang oft vom Journalismus bzw. den Medien als vierte Gewalt im Staat, da sie die Aufgabe der Meinungsbildung übernehmen und so politische, gesellschaftliche und ökonomische Abläufe beeinflussen können.Cols hat geschrieben:Sensationsgeilheit der öffentlichen Masse?
Anprangern?