Zivis fotografieren
Zivis fotografieren
Wieder einmal eine Frage an die Juristen unter uns.
Dafr man Zivilpolizisten fotografieren? Ich habe nach Spielende ein Gruppe von Männerns gesehen, welche mit Fotoapparat und Videokameras ausgerüstet waren. Kurz nachdem ich sie fotographiert habe, wurde ich von drei Stück umzingelt und wurde aufgefordert meine Fotos zu löschen, was ich auch unter Druck gemacht habe. Dürfen die mich das zwingen.
Hätte ich ein Foto gehabt, hätte ich dieses hier gezeigt, mache ich mich dann trafbar?
PS: geile Match gsi!!
Dafr man Zivilpolizisten fotografieren? Ich habe nach Spielende ein Gruppe von Männerns gesehen, welche mit Fotoapparat und Videokameras ausgerüstet waren. Kurz nachdem ich sie fotographiert habe, wurde ich von drei Stück umzingelt und wurde aufgefordert meine Fotos zu löschen, was ich auch unter Druck gemacht habe. Dürfen die mich das zwingen.
Hätte ich ein Foto gehabt, hätte ich dieses hier gezeigt, mache ich mich dann trafbar?
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© by SAS
Es gilt das Recht am Bild. Die Personen auf einem Foto haben das Recht, ein Foto für sich zu beanspruchen.
Eine Ausnahme sind grosse Versammlungen wie Demos etc. aber wenns eine Gruppe von 10 Leuten sind dann haben die tatsächlich das Recht am Bild.
Wenn dus veröffentlichst, kannst du dich unter Umständen strafbar machen.
Eine Ausnahme sind grosse Versammlungen wie Demos etc. aber wenns eine Gruppe von 10 Leuten sind dann haben die tatsächlich das Recht am Bild.
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- bulldog™
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isch do im forum mol ussfiehrlig besproche worde ...
merke: "wer sucht ... der findet!"

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die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...
Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"
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wenn das Sujet die Person ist ist die Fotografie ohne Einverständnis der Fotografierten nicht zulässig.
Wenn aber Personen als Bestandteil der gesamten Landschaft, die du aufnimmst, auf dem Foto drauf sind, dann darfst du das fotografieren.
Also: Zivis vor dem Stadion mit dem Stadion im Hintergrund: erlaubt
nur Zivis in Nahaufnahme: nicht erlaubt
egal ist, ob man die Leute erkennt oder nicht (zumindest für die Aufnahme, nicht für das Veröffentlichen), wichtig ist nur, was das Sujet ist > also hübsch Landschaften fotografieren!
Wenn aber Personen als Bestandteil der gesamten Landschaft, die du aufnimmst, auf dem Foto drauf sind, dann darfst du das fotografieren.
Also: Zivis vor dem Stadion mit dem Stadion im Hintergrund: erlaubt
nur Zivis in Nahaufnahme: nicht erlaubt
egal ist, ob man die Leute erkennt oder nicht (zumindest für die Aufnahme, nicht für das Veröffentlichen), wichtig ist nur, was das Sujet ist > also hübsch Landschaften fotografieren!
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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PS: Rechtstheorie: Zwingen dürfen dich die Zivilpolizisten sowieso nicht, die Bilder zu löschen, auch die müssen dich verklagen, dass du die gemachten Bilder löschst.
Polizeipraxis: Du wirst gezwungen.
Rechtstheorie: Du zeigst sie wegen Nötigung an.
Polizeipraxis: Die Anzeige wird verschlampt und dann mangels Beweisen eingestellt, weil du die Namen der Zivis nicht kennst, da diese sie dir nicht nannten - obwohl sie müssten.
Polizeipraxis: Du wirst gezwungen.
Rechtstheorie: Du zeigst sie wegen Nötigung an.
Polizeipraxis: Die Anzeige wird verschlampt und dann mangels Beweisen eingestellt, weil du die Namen der Zivis nicht kennst, da diese sie dir nicht nannten - obwohl sie müssten.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
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falls du deine speicherkarte noch nicht überschrieben hast kannst du die dateien retten!Malko hat geschrieben:Wieder einmal eine Frage an die Juristen unter uns.
Dafr man Zivilpolizisten fotografieren? Ich habe nach Spielende ein Gruppe von Männerns gesehen, welche mit Fotoapparat und Videokameras ausgerüstet waren. Kurz nachdem ich sie fotographiert habe, wurde ich von drei Stück umzingelt und wurde aufgefordert meine Fotos zu löschen, was ich auch unter Druck gemacht habe. Dürfen die mich das zwingen.
Hätte ich ein Foto gehabt, hätte ich dieses hier gezeigt, mache ich mich dann trafbar?
PS: geile Match gsi!!

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- brewz_bana
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nein - aber auf dem Weg dazu, wenn alles gut geht...Supersonic hat geschrieben: @Rankhof
Anwalt?![]()
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
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hier findest du ein tool dafürSupersonic hat geschrieben:Wie geht das?![]()
http://www.foto-erhardt.de/foto-forum/v ... erstellung
hab so schon manches gerettet

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- SHELLibaum
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Haargenau.Pusher hat geschrieben:Es gilt das Recht am Bild. Die Personen auf einem Foto haben das Recht, ein Foto für sich zu beanspruchen.
Eine Ausnahme sind grosse Versammlungen wie Demos etc. aber wenns eine Gruppe von 10 Leuten sind dann haben die tatsächlich das Recht am Bild.
Wenn dus veröffentlichst, kannst du dich unter Umständen strafbar machen.
Zitat des BAZ-Journalisten Georg Heitz im Dokumentarfilm «Der Topf im Kopf» aus dem Jahr 2002:
«Die letzten paar Jahre zeigen, dass die Zuschauer kommen wegen den Emotionen und aus Verbundenheit dem Verein gegenüber, aus Neugier oder vielleicht auch um zu lästern über diese Mannschaft. Aber auf die Länge denke ich schon, dass man muss einen Schuss Unterhaltung drin haben im Spiel einer Fussballmannschaft, sonst kommen die Zuschauer nicht mehr. Siegen alleine reicht auf die Länge nicht.»
«Die letzten paar Jahre zeigen, dass die Zuschauer kommen wegen den Emotionen und aus Verbundenheit dem Verein gegenüber, aus Neugier oder vielleicht auch um zu lästern über diese Mannschaft. Aber auf die Länge denke ich schon, dass man muss einen Schuss Unterhaltung drin haben im Spiel einer Fussballmannschaft, sonst kommen die Zuschauer nicht mehr. Siegen alleine reicht auf die Länge nicht.»
es besteht aber das ausdrückliche Verbot, eine fremde Person ohne ihr Einverständnis zu fotografieren. Schon das Fotografieren reicht, eine Veröffentlichung ist nicht notwendig. Stell dir einfach vor, von Gesetzes wegen hängt bei jeder Person um den Hals ein Schild "Fotografieren verboten".Basic hat geschrieben:was ist dann korrekt, solange kein ausdrückliches verbot besteht darf man doch alles fotografieren![]()
die sache mit dem veröffentlichen ist dann eine andere sache
Das Verbot gründet sich auf das Recht am eigenen Bild*, das jedem Menschen zusteht. Ist ein Aspekt des Persönlichkeitsrechts, das wiederum im ZGB geregelt ist, irgendwo um Art. 28 herum, bin zu faul um genau zu suchen.
*: genauer: Als Teilgehalt der informationellen Selbstbestimmung ist es das Recht jedes Menschen, selber darüber entscheiden zu können, ob und wer und wann und welches Bild von "mir" gemacht wird oder nicht gemacht wird. Aus demselben Grund müss(t)en auch überall Hinweise angebracht sein, ob ein Ort videoüberwacht wird oder nicht - denn nur mit Hinweis ist es zulässig (die Person weiss, dass sie gefilmt werden kann und indem sie nicht weggeht, willigt sie in die Aufnahme ein)
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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- rayparlour
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jein... es kommt drauf an, was man unter Zwingen versteht.Keano hat geschrieben:nochmal zu einem anderen punkt: wenn ich das richtig verstanden habe, können die einen nicht dazu zwingen, die fotos zu löschen? falls doch, kriegt man sie für nötigung an den arsch? xD
Wird Gewalt angedroht oder angewendet, dann ist das illegal. Sagen Sie, sonst nehmen wir Sie mit auf den Posten, dann ist das wohl zulässig. Aber auch auf dem Posten dürfen Sie die Bilder nicht löschen. Dann besteht jedoch eine gewisse Möglichkeit, dass die Speicherkarte konfisziert wird. Das ist unter gewissen Umständen zulässig. Aber auch dagegen gibts Rechtsmittel.
Nur, das alles ist schöne Rechtstheorie. In der Praxis kommst du gegen die Polizei wegen solcher Lappalien nicht an. Dir fehlen schlicht die Beweise oder die Polizei (bei der du ja die Polizei anzeigen musst) nutzt Verfahrenstricks.
Also bist du gut beraten, die Bilder zu löschen.
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