Wobei ich immer noch nicht glauben kann, dass "Judas" zu einer Verurteilung reicht (wie schon gestern geschrieben). Judas ist für mich ein Synonym für Verräter (übrigens auch für den Duden) und wenn jemand jemand anderen verrät, darf man ihn sicher auch als einen Verräter bezeichnen (ob das bei Rupp der Fall ist, weiss ich natürlich nicht, doch das müsste bei einer solchen Verhandlung dann ja geprüft werden...)IP-Lotto hat geschrieben:OK, "Rupp = Judas" kostet in Blüach Fr. 390.-
Und scho wieder dä liebi Rupp.....
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Es ist in der Tat unglaublich:Captain Sky hat geschrieben:Wobei ich immer noch nicht glauben kann, dass "Judas" zu einer Verurteilung reicht (wie schon gestern geschrieben). Judas ist für mich ein Synonym für Verräter (übrigens auch für den Duden) und wenn jemand jemand anderen verrät, darf man ihn sicher auch als einen Verräter bezeichnen (ob das bei Rupp der Fall ist, weiss ich natürlich nicht, doch das müsste bei einer solchen Verhandlung dann ja geprüft werden...)
http://fcbforum.magnet.ch/showpost.php? ... stcount=72
"Ich muss heute wieder einen Glückstag haben. Polizisten sind das Beste, was ich kenne - gleich nach Rhabarbergrütze."
P.V.R.P.E. Langstrumpf
P.V.R.P.E. Langstrumpf
Wahnsinn isch usbroche
Und wie wenn es nicht schon genug wäre.... Vogelgrippe, Rinderwahnsinn und jetzt der Oberwahnsinn. Wo leben wir? Wann kommt die Todesstrafe?
Es soll Leute geben die lieber Forumsuser vögeln statt zu Hause ihre Frauen. Was für Schlappis! In diesem Forum hat es juristisch bewanderte; Wer von Euch weiss ob unterlassene Hilfeleistung eines "Beamten" ein Offizialdelikt ist oder ob es einer privaten Anzeige bedarf. Wo muss sie gegen Rupp wegen dem Vorfall Weichturm aufgegeben werden? In Zürich oder in Basel? Welche Zeugen melden sich und wüeden auch als Zeugen an eine Verhandlung nach Bülach kommen. (Bitte mit Privatnachricht melden, Diskretion zugesichert) Kann auch 4 Zeugen in Basel abholen. Wahrscheinlich kann eine Zeugenaussage auch in Basel, beglaubigt, zustande kommen.
Das darf es doch nicht mehr geben, oder?


Das darf es doch nicht mehr geben, oder?

1. Örtlich zuständig sind prinzipiell die Strafverfolgungsbehörden am Ort der Ausführung der strafbaren Handlung (Art. 346 StGB). D.h. Du müsstest die Handlung in Zürich melden.Richturd hat geschrieben:(...)Wer von Euch weiss ob unterlassene Hilfeleistung eines "Beamten" ein Offizialdelikt ist oder ob es einer privaten Anzeige bedarf. Wo muss sie gegen Rupp wegen dem Vorfall Weichturm aufgegeben werden? In Zürich oder in Basel? (...)
2. Art. 127 und 128 StGB behandeln die "unterlassene Hilfeleistung" i.w.S. Beides sind Offizialdelikte, vorliegend aber kaum anwendbar, da entweder eine Lebensgefahr, die vorgängige Verletzung des in Gefahr Schwebenden durch den Unterlassenden selbst (Art. 128) oder aber ein hilfloses, unter der Obhut des Unterlassenden stehendes Opfer (Art. 127 StGB) nötig ist. Die blosse Eigenschaft als Beamter dürfte kein solches qualifiziertes Obhutsverhältnis zu den Opfern schaffen (da bin ich mir allerdings nicht sicher!), zudem hat der fragliche Beamte keine Person selbst verletzt und Lebensgefahr bestand wohl auch nicht.
Jedoch: Soweit effektiv Personen verletzt worden sind, könnte eine Person mit sog. Garantenpflicht sich der Körperverletzung (schwer, einfach oder blosse Tätlichkeit; Art. 122, 123, 126 StGB) durch Unterlassen als sog. unechtes Unterlassungsdelikt strafbar gemacht haben, wenn er dem Geschehen tatenlos zusah, obwohl er die Verletzungen hätte verhindern können. Eine solche Garantenpflicht trifft einen Polizeibeamten im Dienst in aller Regel.
Aber: Tätlichkeit und einfache Körperverletzungen sind primär Antragsdelikte, ausser die einfache KV wurde bspw. mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand erzeugt oder das Opfer stand unter der qualifizierten Obhutspflicht des Täters (siehe schon oben). Im Antragsdeliktsfall besteht ein im folgenden dargestelltes Fristproblem. Des weiteren wurden meines Wissens keine schweren Körperverletzungen verursacht (lebensgefährliche Verletzungen, Zerstörung von Gliedern oder Organen u.ä.), welche ein Offizialdelikt gewesen wären.
3. Das Antragsrecht ist erloschen, da gemäss Art. 29 StGB eine dreimonatige Antragsfrist besteht ab Kenntnisnahme des Täters (oder wann fand das fragliche Spiel statt?). Zudem müsste ein Verletzter den Strafantrag stellen.
Fazit: Auf den ersten Blick scheint strafrechtlich nicht mehr viel zu machen sein. Frage allerdings: Zu welchen Verletzungen ist es effektiv vor den Augen des fraglichen Beamten gekommen? Mit welchen Mitteln wurden sie zugefügt? Hätte der fragliche Beamte die Verletzungen verhindern können?
Zudem müsste die Auslegungsfrage bzgl. der Obhutspflicht noch genauer unter die Lupe genommen werden, hier kann ich aus dem Stegreif kaum was dazu sagen.
Möglich sind allenfalls Rechtsbehelfe, um die mögliche Nichterfüllung der Dienstpflichten des Beamten geltend zu machen; dies müsstest Du dann bei der Aufsichtsbehörde des fraglichen Beamten vorbringen (könnte - soweit begründet - zu disziplinarischen Massnahmen gegen den fehlbaren Beamten führen; ist jedoch weniger erfolgsversprechend).
Dies alles zumindest auf den ersten Blick, müsste das noch genauer anschauen.
[quote="MMM"]1. Örtlich zuständig sind prinzipiell die Strafverfolgungsbehörden am Ort der Ausführung der strafbaren Handlung (Art. 346 StGB). D.h. Du müsstest die Handlung in Zürich melden.
2. Art. 127 und 128 StGB behandeln die "unterlassene Hilfeleistung" i.w.S. Beides sind Offizialdelikte, vorliegend aber kaum anwendbar, da entweder eine Lebensgefahr, die vorgängige Verletzung des in Gefahr Schwebenden durch den Unterlassenden selbst (Art. 128) oder aber ein hilfloses, unter der Obhut des Unterlassenden stehendes Opfer (Art. 127 StGB) nötig ist. Die blosse Eigenschaft als Beamter dürfte kein solches qualifiziertes Obhutsverhältnis zu den Opfern schaffen (da bin ich mir allerdings nicht sicher!), zudem hat der fragliche Beamte keine Person selbst verletzt und Lebensgefahr bestand wohl auch nicht.
Jedoch: Soweit effektiv Personen verletzt worden sind, könnte eine Person mit sog. Garantenpflicht sich der Körperverletzung (schwer, einfach oder blosse Tätlichkeit]
Das wärs mir allemal wert nur um Gerechtigkeit gegenüber denen zu schaffen welche der Hardturmfront zum Opfer gefallen sind oder wegen irgendwelchem Mist eine Anzeige von M.R. bekommen! Ich finde es eine riesige Schweinerei das so ein Mensch überhaupt noch arbeiten darf! Er gehört entlassen! So ist es! Und wenn er sich in seiner Ehre verltzt fühlt der arme Kerl: es hasst ihn so oder so jeden! Wieso zeigt er uns nicht alle an? Ich steh dafür gerade was ich hier schreibe... also komm M.!
2. Art. 127 und 128 StGB behandeln die "unterlassene Hilfeleistung" i.w.S. Beides sind Offizialdelikte, vorliegend aber kaum anwendbar, da entweder eine Lebensgefahr, die vorgängige Verletzung des in Gefahr Schwebenden durch den Unterlassenden selbst (Art. 128) oder aber ein hilfloses, unter der Obhut des Unterlassenden stehendes Opfer (Art. 127 StGB) nötig ist. Die blosse Eigenschaft als Beamter dürfte kein solches qualifiziertes Obhutsverhältnis zu den Opfern schaffen (da bin ich mir allerdings nicht sicher!), zudem hat der fragliche Beamte keine Person selbst verletzt und Lebensgefahr bestand wohl auch nicht.
Jedoch: Soweit effektiv Personen verletzt worden sind, könnte eine Person mit sog. Garantenpflicht sich der Körperverletzung (schwer, einfach oder blosse Tätlichkeit]
Das wärs mir allemal wert nur um Gerechtigkeit gegenüber denen zu schaffen welche der Hardturmfront zum Opfer gefallen sind oder wegen irgendwelchem Mist eine Anzeige von M.R. bekommen! Ich finde es eine riesige Schweinerei das so ein Mensch überhaupt noch arbeiten darf! Er gehört entlassen! So ist es! Und wenn er sich in seiner Ehre verltzt fühlt der arme Kerl: es hasst ihn so oder so jeden! Wieso zeigt er uns nicht alle an? Ich steh dafür gerade was ich hier schreibe... also komm M.!
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Das sehe ich auch so: So wie ich seinen Job beurteile hindern ihn solche "Kleinkriege" nur an der Ausübung seines Berufs. Es kann doch nicht sein, dass man als Fan, der sich noch nie etwas zu schulden kommen lassen hat und noch nie mit der Polizei zu tun hat, ein völlig gestörtes Verhältnis zum Fanpolizisten hat. Ich muss glaub nochmals diese Pur-Sendung schauen, da erzählt er doch etwas von "jederzeit vorbei kommen und mit mir reden". Das macht wohl niemand mehr und wenn das zu seinem Job gehört, dann ist wohl ein Job wechsel wirklich besser.Eckfahne hat geschrieben:Ich finde es eine riesige Schweinerei das so ein Mensch überhaupt noch arbeiten darf! Er gehört entlassen! So ist es!
BTW meiner Meinung nach sollte man die Tätigkeit der Basler Fanpolizei auch einmal politisch (per Interpelation? Geht das?) abklären lassen. Wie geschildert läuft da wohl einiges falsch...
[url=http://]http://www.baselnord.ch/veteranen/pages/herbst02.htm[/url]
Hmm, der Torhüter im obigen Link kommt mir irgendwie bekannt vor - Dir nicht auch?

Hmm, der Torhüter im obigen Link kommt mir irgendwie bekannt vor - Dir nicht auch?

O TEMPORA, O MORES
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seh ich das Richtig, dass du "nur" die Halbe Busse bezahlen musst? immerhin beantragen die Basler bei den Bülachern, dass du die bisher entstandenen Kosten von 890undwas blechen sollst (+was von Bülach dazu kommt) und diese schicken dir aber eine Verfügung über "nur" 390.-?
da scheinen die Bülacher sich wohl auch an den Kopf gelangt haben, als sie den Scheiss aus Basel bekommen haben
Sieht meiner Meinung nach zumindest so aus (Daten der beiden Briefe)!?
Oder kommen nach den 390.- nochmal mehr Kosten auf dich zu?
sieht für mich so aus, als ob die Bülacher den Wisch aus Basel vor dir bekommen haben, die Kleinstmögliche Busse verfügt haben (+Spesen) und sich in ihren Augen der Fall damit erledigt hat
da scheinen die Bülacher sich wohl auch an den Kopf gelangt haben, als sie den Scheiss aus Basel bekommen haben
Sieht meiner Meinung nach zumindest so aus (Daten der beiden Briefe)!?
Oder kommen nach den 390.- nochmal mehr Kosten auf dich zu?

sieht für mich so aus, als ob die Bülacher den Wisch aus Basel vor dir bekommen haben, die Kleinstmögliche Busse verfügt haben (+Spesen) und sich in ihren Augen der Fall damit erledigt hat

Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre
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Word!Föteli vom Spotclub sind übrigens au drnäbe. S'Privatläbe isch TABU!!!Rey hat geschrieben:Hm, abgesehen davon, dass das Bussgeld an den User "Richturd" ohne Zweifel lächerlich ist, sind aber auch einige User lächerlich, die in diesem Thread laut ausrufen: "Herr M.R, Sie sind ein Arschloch. Aber ich darf das sagen, denn ich bin rechtlich abgesichert..."
Sind wir denn im Kindergarten?
Tatsache ist, dass der gewisse Herr seine Arbeit macht, die nunmal nicht auf viel Verständnis innerhalb der Fanszene trifft. Auch kann man darüber streiten ob er es gut macht...
Aber wenn man nicht den Mut hat ihn anzurufen oder ihn zu besuchen um ihn zu kritisieren - seine Privatadresse ist bekannt genug - sollte man auch diese Internet-Rebellion lassen.
- stirbelwurm
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was eiert hier alle so rum???
wenn herr rupp sich wirklich der unterlassenen hilfeleistung schuldig gemacht hat...weshalb zeigt ihn niemand an??
selbstverständlich finde ich auch dass dieses vorgehen den herrn rupp eher schlecht aussehen lässt (nett gesagt, nicht?
) ist ja nicht nur peinlich, sondern megapeinlich
andererseits muss ich natürlich auch sagen, dass mir im zusammenhang mit dem ihm vorgeworfenen verhalten, der vergleich mit JUDAS einfach nicht in den kopf will...
ich überdenke soeben, ob ich meine signatur ändern sollte
zwar.... tubi in seinem grössenwahn sich wohl geehrt fühlt, wenn er von den alten säcken angedisst wird...schliesslich und endlich wird er auch einmal bei uns landen....
cheers
wenn herr rupp sich wirklich der unterlassenen hilfeleistung schuldig gemacht hat...weshalb zeigt ihn niemand an??
selbstverständlich finde ich auch dass dieses vorgehen den herrn rupp eher schlecht aussehen lässt (nett gesagt, nicht?

andererseits muss ich natürlich auch sagen, dass mir im zusammenhang mit dem ihm vorgeworfenen verhalten, der vergleich mit JUDAS einfach nicht in den kopf will...
ich überdenke soeben, ob ich meine signatur ändern sollte

zwar.... tubi in seinem grössenwahn sich wohl geehrt fühlt, wenn er von den alten säcken angedisst wird...schliesslich und endlich wird er auch einmal bei uns landen....
cheers
ALTE SÄCKE BASEL
es tut mir leid jeder Franken der gezahlt werden muss ist zuviel....Domingo hat geschrieben:seh ich das Richtig, dass du "nur" die Halbe Busse bezahlen musst? immerhin beantragen die Basler bei den Bülachern, dass du die bisher entstandenen Kosten von 890undwas blechen sollst (+was von Bülach dazu kommt) und diese schicken dir aber eine Verfügung über "nur" 390.-?
da scheinen die Bülacher sich wohl auch an den Kopf gelangt haben, als sie den Scheiss aus Basel bekommen haben
Sieht meiner Meinung nach zumindest so aus (Daten der beiden Briefe)!?
Oder kommen nach den 390.- nochmal mehr Kosten auf dich zu?
sieht für mich so aus, als ob die Bülacher den Wisch aus Basel vor dir bekommen haben, die Kleinstmögliche Busse verfügt haben (+Spesen) und sich in ihren Augen der Fall damit erledigt hat![]()
- Lou C. Fire
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Ist eh nur ein Gerücht, niemand hat ihn gesehen, man kann ihn doch angeblich gar nicht sehen.stirbelwurm hat geschrieben:wenn herr rupp sich wirklich der unterlassenen hilfeleistung schuldig gemacht hat...weshalb zeigt ihn niemand an??
lass Dich niemals auf das Niveau eines Idioten herunter, denn dort schlägt er Dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung!
kllar musst du weiterziehen
Bis jetzt hat noch kein Richter seinen Kommentar dazu gegeben.Richturd hat geschrieben:Ich bin noch nicht fertig, das ziehe ich weiter.![]()
Bei der Verhandlung musst du darauf bestehen, dass es nur um Art. 179septies StGB und um nichts anderes geht (siehe Strafbefehl), also nicht um Art. 173 bis Art. 177 StGB. Sollte sich eine Diskussion Richtung Judas oder das Bild ergeben, sagst du einfach, dass dies nicht Gegenstand der Verhandlung ist.
Zur Erinnerung: Art. 179septies (Missbrauch einer Fernmeldeanlage)
Wer aus Bosheit oder Mutwillen eine Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung missbraucht, wird, auf Antrag, mit Haft oder Busse bestraft.
Du hast Rupp nicht belästigt oder beunruhigt, du hast ihn nicht mal angerufen und ihm auch kein FAX oder Mail geschickt, du hast nicht gegen diesen Artikel verstossen. Es muss einen Freispruch geben.
Ich finde, Menschen mit genügend Selbstvertrauen haben es nicht nötig, andere wegen lächerlicher Beleidigungen anzuzeigen.O-Bolle hat geschrieben:![]()
Wär isch nonie imene Forum agfickt worde?
Aso, wege däm han ich die Person nid verklagt! Mini Ehre isch wege däm doch noni gnkickt!

's Runde muess ins Eggige!
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soeben auf Basel 1 gehört: gemäss online-reports.ch muss ein im zürcherischen Bassersdorf wohnhafter FCB-Fan eine Busse von CHF 200.- für die Beleidigung eines Basler Polizisten bezahlen
oder so in der Art (die 190.- "Aufwandsentschädigung" werden nicht erwähnt)
OFFENSIVE IN DEN MEDIEN ALLEZ!!!
oder so in der Art (die 190.- "Aufwandsentschädigung" werden nicht erwähnt)
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"FCB-Forum": Online-User wegen Ehrverletzung gebüsstDomingo hat geschrieben:soeben auf Basel 1 gehört: gemäss online-reports.ch muss ein im zürcherischen Bassersdorf wohnhafter FCB-Fan eine Busse von CHF 200.- für die Beleidigung eines Basler Polizisten bezahlen
oder so in der Art (die 190.- "Aufwandsentschädigung" werden nicht erwähnt)
OFFENSIVE IN DEN MEDIEN ALLEZ!!!
BÜLACH/BASEL. - Wegen Ehrverletzung in einem Eintrag auf der Online-Forumsseite "fcbforum.ch" wurde ein FCB-Fan aus Basserdorf ZH durch das Statthalteramt Bülach mit 200 Franken gebüsst. Dem 53-jährigen Beschuldigten wird "Missbrauch einer Fernmeldeanlage" vorgeworfen. Der Gebüsste hatte sich in mit Verbalinjurien über Mario Rupp, den Hooligan-Fahndungsexperten der Kantonspolizei Basel-Stadt, geäussert. Laut Strafverfügung muss der Beschuldigte zusätzlich Staats- und Schreibgebühr von 190 Franken zahlen. Offenbar will der Beschuldige, der OnlineReports nicht namentlich bekannt ist, die Verfügung anfechten.
Wie Peter Gill, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, gegenüber OnlineReports erklärte, hatte Fahnder Rupp Strafanzeige wegen Ehrverletzung und Drohung eingereicht. Offenbar sind von den Ermittlungen noch weitere Urheber betroffen. Ob auch gegen sie schon Strafverfügungen ergangen sind, war nicht zu erfahren. Tatsache ist, dass auf dem FCB-Forum eine sprachliche Umgangsform anonymer Urheber ("noch minere meinig isch dä ... e riese arschloch", "Judas") herrscht, die sicherlich den guten Geschmack überschreitet.
Inzwischen ist die Debatte über anonyme Angriffe auch auf dem "FCB-Forum" im Gang - nur selten allerdings mit halbwegs selbstkritischen Untertönen, wie sie ein gewisser "Rey" anschlägt: "Tatsache ist, dass der gewisse Herr seine Arbeit macht, die nunmal nicht auf viel Verständnis innerhalb der Fanszene trifft. Auch kann man darüber streiten ob er es gut macht... Aber wenn man nicht den Mut hat, ihn anzurufen oder ihn zu besuchen, um ihn zu kritisieren - seine Privatadresse ist bekannt genug - sollte man auch diese Internet- Rebellion lassen." (26. August 2005)
OléOlé, Vollschinggen Olé
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- Registriert: 06.12.2004, 21:04
Hier noch der Link zur Meldung von onlinereports.ch (wurde noch nicht gepostet oder?)
http://www.onlinereports.ch/Aktualitaet ... orFCBforum
http://www.onlinereports.ch/Aktualitaet ... orFCBforum
Onlinereports feat. Rey fordern dazu auf, den Herrn Fahnder direkt zu belästigen oder ihm gar "einen Besuch abzustatten"?
Klar kann man sich über's Niveau enervieren, wäre aber schön wenn man sich auch fragen würde ob man seine Zeit unter Umständen vielleicht nicht sinnvoller einsetzen könnte. Das ist natürlich nicht im Allergeringsten meine persönliche Meinung, sondern lediglich ein absolut verwerflicher Gedanke welchen diesen primitiven Individuen hier drin mitunter kommen könnte. StaWa und Hooliganexperten auf der ganzen bekannten Welt sind allemast nur die feinsten und schlicht tadellosen Mitglieder der Gesellschaft, welchen ich meinen zutiefst empfundenen Respekt entgegenbringe. Oder so.

OléOlé, Vollschinggen Olé
Wenn man das nicht als Aufforderung versteht.Captain Sky hat geschrieben:Hier noch der Link zur Meldung von onlinereports.ch (wurde noch nicht gepostet oder?)
u2022 "FCB-Forum": Online-User wegen Ehrverletzung gebüsst
BÜLACH/BASEL. - Wegen Ehrverletzung in einem Eintrag auf der Online-Forumsseite "fcbforum.ch" wurde ein FCB-Fan aus Basserdorf ZH durch das Statthalteramt Bülach mit 200 Franken gebüsst. Dem 53-jährigen Beschuldigten wird "Missbrauch einer Fernmeldeanlage" vorgeworfen. Der Gebüsste hatte sich in mit Verbalinjurien über Mario Rupp, den Hooligan-Fahndungsexperten der Kantonspolizei Basel-Stadt, geäussert. Laut Strafverfügung muss der Beschuldigte zusätzlich Staats- und Schreibgebühr von 190 Franken zahlen. Offenbar will der Beschuldige, der OnlineReports nicht namentlich bekannt ist, die Verfügung anfechten.
Wie Peter Gill, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, gegenüber OnlineReports erklärte, hatte Fahnder Rupp Strafanzeige wegen Ehrverletzung und Drohung eingereicht. Offenbar sind von den Ermittlungen noch weitere Urheber betroffen. Ob auch gegen sie schon Strafverfügungen ergangen sind, war nicht zu erfahren. Tatsache ist, dass auf dem FCB-Forum eine sprachliche Umgangsform anonymer Urheber ("noch minere meinig isch dä ... e riese arschloch", "Judas") herrscht, die sicherlich den guten Geschmack überschreitet.
Inzwischen ist die Debatte über anonyme Angriffe auch auf dem "FCB-Forum" im Gang - nur selten allerdings mit halbwegs selbstkritischen Untertönen, wie sie ein gewisser "Rey" anschlägt: "Tatsache ist, dass der gewisse Herr seine Arbeit macht, die nunmal nicht auf viel Verständnis innerhalb der Fanszene trifft. Auch kann man darüber streiten ob er es gut macht... Aber wenn man nicht den Mut hat, ihn anzurufen oder ihn zu besuchen, um ihn zu kritisieren - seine Privatadresse ist bekannt genug - sollte man auch diese Internet- Rebellion lassen." (26. August 2005)

@online reports
Möglicherweise bekommen andere User auch noch ähnliche Verfügungen. Die 200 Franken Busse sind nicht wegen Ehrverletzung (es ist also nicht der Tarif für "Judas", wie in einem anderen Posting dargestellt), sondern wegen Missbrauch einer Frenmeldeanlage.
Obwohl in anderen Threads eigentlich schon alles durchdiskutiert wurde, fasse ich das Relevante bezogen auf die Srafverfügung von Richturd zusammen:
Zitat
Sachverhalt: Missbrauch einer Fernmeldeanlage zum Nachteil von Mario Rupp, indem er das Internet-Forum "fcbforum.ch" zum Thema "Mario Rupp - Der Wahn der Repression" dazu benützte, um den Geschädigten in seiner Ehre zu verletzen.
Übertretene Bestimmung: Art. 179septies StGB
Ende Zitat
Gerichtspraxis: Das Forum "fcbforum.ch" kann nicht im Sinne von Art. 179septies zum Nachteil von Mario Rupp benutzt werden, weil Mario Rupp nicht der Besitzer des Forums ist. Rupp ist nicht klageberechtigt, was Art. 179septies anbelangt, weil er gar nicht betroffen ist. Abgesehen davon gibt es den Tatbestand "Missbrauch einer Fernmeldeanlage, um den Geschädigten in seiner Ehre zu verletzen" gar nicht (es gibt nur Belästigung und Schreckung).
Der angeblich ehrverletzende Inhalt des Postings wird mit Art. 179septies gar nicht abgedeckt, dazu dienen Art. 173 bis Art. 177 StGB. Wenn Rupp Ehrverletzung geltend machen will, muss er den Privatklageweg beschreiten und einen Kostenvorschuss leisten, wie alle Anderen auch. Ebenso hätte er die Urheber der Postings selbst ermitteln müssen, was er nie gekonnt hätte, ohne gegen das Gesetz zu verstossen (Fernmeldegeheimnis). Selbst die Stawa hat keine richterliche Genehmigung eingeholt, um den Geheimbereich von Richturd auszuforschen.
Da die Stawa nur bezüglich Art. 179septies ermittelt hat und die Strafverfügung auf Übertretung diese Artikels lautet, kann der Richter diese Verfügung nicht einfach in Art. 173 oder so abändern. Er muss beurteilen, ob die Strafverfügung berechtigt ist oder nicht. Da Richturd nicht gegen Art. 179septies verstossen hat, ist die Strafverfügung zurückzuweisen Ob Ehrverletzung vorliegt oder nicht, spielt hier gar keine Rolle.
ich kann nur hoffen, dass Richturd eine richterliche Beurteilung verlangt, wie er das angekündigt hat.
Bezüglich Privatklage, von welcher im Schreiben der Stawa an das Statthalteramt Bülach die Rede ist, wird Richturd vermutlich noch etwas hören. Einfach scannen und posten...
Obwohl in anderen Threads eigentlich schon alles durchdiskutiert wurde, fasse ich das Relevante bezogen auf die Srafverfügung von Richturd zusammen:
Zitat
Sachverhalt: Missbrauch einer Fernmeldeanlage zum Nachteil von Mario Rupp, indem er das Internet-Forum "fcbforum.ch" zum Thema "Mario Rupp - Der Wahn der Repression" dazu benützte, um den Geschädigten in seiner Ehre zu verletzen.
Übertretene Bestimmung: Art. 179septies StGB
Ende Zitat
Gerichtspraxis: Das Forum "fcbforum.ch" kann nicht im Sinne von Art. 179septies zum Nachteil von Mario Rupp benutzt werden, weil Mario Rupp nicht der Besitzer des Forums ist. Rupp ist nicht klageberechtigt, was Art. 179septies anbelangt, weil er gar nicht betroffen ist. Abgesehen davon gibt es den Tatbestand "Missbrauch einer Fernmeldeanlage, um den Geschädigten in seiner Ehre zu verletzen" gar nicht (es gibt nur Belästigung und Schreckung).
Der angeblich ehrverletzende Inhalt des Postings wird mit Art. 179septies gar nicht abgedeckt, dazu dienen Art. 173 bis Art. 177 StGB. Wenn Rupp Ehrverletzung geltend machen will, muss er den Privatklageweg beschreiten und einen Kostenvorschuss leisten, wie alle Anderen auch. Ebenso hätte er die Urheber der Postings selbst ermitteln müssen, was er nie gekonnt hätte, ohne gegen das Gesetz zu verstossen (Fernmeldegeheimnis). Selbst die Stawa hat keine richterliche Genehmigung eingeholt, um den Geheimbereich von Richturd auszuforschen.
Da die Stawa nur bezüglich Art. 179septies ermittelt hat und die Strafverfügung auf Übertretung diese Artikels lautet, kann der Richter diese Verfügung nicht einfach in Art. 173 oder so abändern. Er muss beurteilen, ob die Strafverfügung berechtigt ist oder nicht. Da Richturd nicht gegen Art. 179septies verstossen hat, ist die Strafverfügung zurückzuweisen Ob Ehrverletzung vorliegt oder nicht, spielt hier gar keine Rolle.
ich kann nur hoffen, dass Richturd eine richterliche Beurteilung verlangt, wie er das angekündigt hat.
Bezüglich Privatklage, von welcher im Schreiben der Stawa an das Statthalteramt Bülach die Rede ist, wird Richturd vermutlich noch etwas hören. Einfach scannen und posten...
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