Stobologyth hat geschrieben: 02.03.2026, 13:03 Das doofe an der Vorlage ist, dass wir von einer Einführung frühestens 2032 reden weil zuerst noch jedes kantonale Steuerrecht geändert werden muss. Da sind so viele noch unklare Variabeln drin, wie denn dies kantonal geändert wird, ob in der Zwischenzeit der AHV-Plafonds abgeschafft wird etc., dass alle Rechenbeispiele zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich sinnlos sind. Weil diese stets mit der Situation "jetzt" rechnen und nicht mit der Situation "2032".
Ich tendiere zum Ja, weil das Prinzip der Individualbesteuerung als Prinzip das einzig sinnvolle und zeitgemässe ist in einer Gesellschaft, wo eine Ehe weder notwendig noch beständig ist. Und weil solche Prinzipienentscheide eigentlich immer unabhängig von der Frage beantwortet werden soll "was gewinne ich/was verliere ich?". Aber ich verstehe, dass die Ausgestaltung dieses Prinzipienentscheides vielen Bauchweh macht. Mir geht das nicht anders: Wenn ich dem Tamedia-Rechner vertrauen könnte, würde ein JA bedeuten, dass ich persönlich draufzahlen werde. Andersrum muss ich aber auch sagen, dass sich damals nach meiner Hochzeit die Steuerrechnung massiv vergünstigt hat. Das Problem an der ganzen Geschichte ist halt auch, dass man von den "Verlierern" dieser Systemumstellung irgendwie nicht verlangen kann, dass sie sich halt scheiden lassen sollen, um steuerlich wieder besser dazustehen.
Es wäre eleganter gewesen, eine Art "Besitzstandwahrung" einzuführen: Bestehende Ehepaare werden nach altem System besteuert, neue Ehepaare individuell.
Nein - wenn man Ehepaare individuell besteuern will, dann sollte man es richtig machen und ehrlich: Sprich die Möglichkeit der Ehe und den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung abschaffen. Es macht keinen Sinn, zwei Personen die eine wirtschaftliche Einheit sein wollen individuell zu besteuern.
Das wäre aber schlicht ein unnötiger und nicht den Lebensrealitäten der meisten Paare und Familien entsprechender Vorschlag.
Es gibt schliesslich ein Gebot der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit - wenn ich die Hälfte von allem innerfamiliär aufteilen muss (rechtlich), weil ich verheiratet bin, darf mich der Staat doch nicht gleich besteuern wie jemanden der alles für sich als Einzelperson hat (rechtlich).
Wohlgemerkt - bei Gütertrennung wäre ich dafür individuell zu besteuern. Nur das ist auch heute die Ausnahme.
Wenn dein Ehepartner weniger verdient als du, ist es ja nichts als korrekt, dass sich deine Steuerrechnung im Verhältnis verbilligt hat. Du subventionierst ja schliesslich dann mit deiner PK und deinen Einnahmen eine weitere Person - bist also schlicht nicht mehr gleich leistungsfähig wirtschaftlich, wie vorher.
Bei Rentnern werden die Auswirkungen noch viel krasser - meistens hat der Mann der heutigen Rentnergeneration die PK verdient und oft nicht auszahlen lassen. Praktisch der grösste Teil des Einkommens wird also an ihn ausgezahlt, obwohl es rechtlich im Falle einer Scheidung gesplittet würde.
In welcher Welt es fair wäre und eine Beseitigung der Ehestrafe wenn dieses paar nun höher besteuert wird als wenn es geschieden wäre... Diesen Schwachsinn kann man sich eigentlich nicht ausdenken.