Usswärtsfahrer hat geschrieben: 23.09.2025, 11:50
Basilou hat geschrieben: 23.09.2025, 11:30
Hab ich das richtig verstanden, man darf das Heimrecht abtauschen (abgeben), aber dann bekommt der (neue) Heimclub auch die Einnahmen, bzw. man muss mit ihm einen Deal aushandeln? Aber man dürfte auch in ein anderes Stadion ausweichen und das Heimrecht (und damit die Einnahmen) trotzdem behalten?
Falls dem so ist, dann würde ich, wenn ich Grand-Sacconex wäre, tatsächlich überlegen, das "Heim"spiel auf der Schützenmatte o.ä. auszutragen.
Ist anscheinend Verhandlungssache:
[...]
Sprich die Einnahmenteilung ist Goodwill des neuen Gastgebers, genau wie die Übernahme des Spiels an sich: im Sinne von, ist ja nicht Problem des FCB, wenn sich der Gegner den Auftritt im Cup eigentlich gar nicht leisten kann.
Eben, das meinte ich. Wenn man das Heimrecht abgibt, kann man mit dem neuen Gastgeber bestenfalls eine Einnahmen
teilung aushandeln.
Deshalb: Wäre es vom Reglement her erlaubt, das Heimrecht zu behalten, aber das Spiel trotzdem in ein anderes Stadion zu verlegen, selbst wenn das in Basel liegt? So nach dem Motto, wir (Grand-Sacconex) "mieten" die Schützenmatte oder den Rankhof (sicher günstiger als das Joggeli), gehen davon aus dass trotzdem ein paar Tausend Basler kommen, und können die ganzen Einnahmen behalten, weil wir formal der Gastgeber sind.