Verwaltungsbeschwerde gegen die sektorielle Sperrung im St. Jakob-Park
An:
Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt
Spiegelgasse 6
4051 Basel
Von:
[Vor- und Nachname]
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Saisonkarten-Nummer oder Kundennummer beim FC Basel]
[E-Mail / Telefonnummer]
Datum: [TT.MM.JJJJ]
Betreff: Verwaltungsbeschwerde gegen die behördlich angeordnete Sperrung des Sektors D-Parkett im Stadion St. Jakob-Park am 21. April 2025 (FC Basel – Yverdon Sport FC)
1. Sachverhalt: Ich bin Inhaber einer gültigen Saisonkarte für den Sektor D-Parkett im Stadion St. Jakob-Park. Am [Datum der Mitteilung], wurde ich durch eine öffentliche Mitteilung des FC Basel darüber informiert, dass auf Anordnung der kantonalen Behörden der genannte Sektor für das Heimspiel am 21. April 2025 gegen Yverdon Sport FC gesperrt bleibt. Damit ist mir der Zutritt trotz gültigem Vertrag und ohne individuelles Verschulden verwehrt worden.
2. Beschwerdegegenstand: Ich erhebe Beschwerde gegen die polizeiliche Massnahme der sektorbezogenen Zugangssperre, da diese:
- nicht auf einer gesetzlichen Grundlage im formellen Sinn beruht (Art. 36 Abs. 1 BV),
- eine unverhältnismässige Kollektivmassnahme darstellt (Art. 5 Abs. 2 BV),
- meine Grundrechte verletzt, namentlich:
- persönliche Freiheit (Art. 10 BV),
- Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV),
- rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV),
- gegen die Grundsätze der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) verstösst.
Ich war an keinerlei sicherheitsrelevanten Vorfällen beteiligt, noch liegt ein konkreter Vorwurf gegen mich persönlich vor. Die Massnahme betrifft mich daher willkürlich und ohne individuelle Prüfung.
3. Antrag:
- Die angeordnete Sperrung des Sektors D-Parkett für das Spiel vom 21. April 2025 sei aufzuheben bzw. mir sei der Zutritt zu gestatten.
- Eventualiter sei festzustellen, dass die Massnahme rechtswidrig war.
- Subeventualiter sei mir eine angemessene Entschädigung oder Rückvergütung der anteiligen Saisonkartenkosten zu gewähren.
- Die Verfahrenskosten seien den Behörden aufzuerlegen.
4. Beweismittel:
- Kopie der Saisonkarte
- Mitteilung des FC Basel vom [Datum] zur Sektorsperre
- Ausdruck der Medienmitteilung oder behördlichen Anordnung (soweit vorhanden)
5. Hinweise zur Zuständigkeit und Frist: Die vorliegende Beschwerde erfolgt fristgerecht innert 30 Tagen ab Bekanntwerden der Massnahme und richtet sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes Basel-Stadt.
Mit freundlichen Grüssen
[Unterschrift (bei Postversand)]
[Name]