Frage an Forumsjuristen

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Tsunami
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Tsunami »

Doppelchnopf hat geschrieben: 09.02.2025, 18:16 Fragen geht nicht. Man stellt due klingel ab und reagiert nicht auf klopfen…
:eek: :o

OK, dann ist die Situation klar. Dann würde ich die Parkgebühr schlucken, nach Hause gehen und einen guten Tropfen aufmachen und den Auszug der Idioten feiern!

🍷 und/oder 🍾 und/oder🍺
 

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Basilou
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Basilou »

Tsunami hat geschrieben: 09.02.2025, 18:28 OK, dann ist die Situation klar. Dann würde ich die Parkgebühr schlucken, nach Hause gehen und einen guten Tropfen aufmachen und den Auszug der Idioten feiern!
Definitiv! Selbst wenn das Ganze nicht rechtens wäre, bleibt immer noch die Frage wie Du das innert 12 Stunden juristisch anfechten willst, und ob es Dir dann besser geht.

Die Karre draussen abstellen, die Idioten ignorieren, lächeln und einen gepflegten innerlichen Mittelfinger zeigen, wird Deiner Lebensqualität zuträglicher sein. ;)

Gurkensalat
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Gurkensalat »

Tsunami hat geschrieben: 09.02.2025, 18:28
Doppelchnopf hat geschrieben: 09.02.2025, 18:16 Fragen geht nicht. Man stellt due klingel ab und reagiert nicht auf klopfen…
:eek: :o

OK, dann ist die Situation klar. Dann würde ich die Parkgebühr schlucken, nach Hause gehen und einen guten Tropfen aufmachen und den Auszug der Idioten feiern!

🍷 und/oder 🍾 und/oder🍺
 

100% agree..

Oder den Tag frei nehmen und den „Auszugweg“ feierlich schmücken und mit einem Bier in der Hand beim schleppen zusehen und ihnen Alles Gute wünschen 🤣🤣

Laaaveri
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Geschwindigkeitsmessung mit Messpistole

Beitrag von Laaaveri »

Frage: Muss man nach einer Geschwindigkeitsmessung mit Messpistole direkt angehalten werden für eine Busse wegen überhöhter Geschwindigkeit oder kann die Busse auch nachträglich per Post kommen? Werden mit diesen Pistolen auch Beweisfotos gemacht? Oder hat es sich erledigt und man hatte somit Glück, wenn man nicht angehalten wurde? Kennt sich da jemand aus?

Zum Hintergrund:
Habe heute in Baselland ausserorts auf gerader Strecke überholt und war dabei zu schnell. Wohl im Bereich 105 km/h (statt der erlaubten 80 km/h). Nach dem Überholvorgang sehe ich rechts vor dem Waldrand einen Polizisten mit Messpistole. Sein Kollege (ca. 10 m von dem mit der Pistole entfernt) war gerade am Strassenrand mit einem anderen Autofahrer beschäftigt. Mehr Polizisten waren gemäss Sichtung meiner Dashcam-Aufnahmen nicht involviert. Ich wurde also nicht angehalten, da gerade ein anderer Autofahrer "behandelt" wurde. Am Abend habe ich per Zufall noch einen Kollegen von mir getroffen, den es dort auch erwischt hat. Er wurde auch angehalten und direkt vor Ort über sein Vergehen informiert.
Ich würde mich sonst als sehr vorbildlichen und verantwortungsbewussten Autofahrer bezeichnen, der eigentlich nie zu schnell unterwegs ist. Heute war der Vorausfahrende einfach schon längere Zeit immer ganz leicht zu langsam unterwegs und dann habe ich auf der Geraden die Gelegenheit gepackt. Habe auch niemanden gefährdet (sehr übersichtlich, bestes Wetter, keine Einmündungen, kein Gegenverkehr). Aber ja, war dumm und eigentlich unnötig! Ich ärgere mich über mich und nicht über die Polizei.

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Taratonga
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Re: Geschwindigkeitsmessung mit Messpistole

Beitrag von Taratonga »

Laaaveri hat geschrieben: 08.03.2025, 22:43 Frage: Muss man nach einer Geschwindigkeitsmessung mit Messpistole direkt angehalten werden für eine Busse wegen überhöhter Geschwindigkeit oder kann die Busse auch nachträglich per Post kommen? Werden mit diesen Pistolen auch Beweisfotos gemacht? Oder hat es sich erledigt und man hatte somit Glück, wenn man nicht angehalten wurde? Kennt sich da jemand aus?

Zum Hintergrund:
Habe heute in Baselland ausserorts auf gerader Strecke überholt und war dabei zu schnell. Wohl im Bereich 105 km/h (statt der erlaubten 80 km/h). Nach dem Überholvorgang sehe ich rechts vor dem Waldrand einen Polizisten mit Messpistole. Sein Kollege (ca. 10 m von dem mit der Pistole entfernt) war gerade am Strassenrand mit einem anderen Autofahrer beschäftigt. Mehr Polizisten waren gemäss Sichtung meiner Dashcam-Aufnahmen nicht involviert. Ich wurde also nicht angehalten, da gerade ein anderer Autofahrer "behandelt" wurde. Am Abend habe ich per Zufall noch einen Kollegen von mir getroffen, den es dort auch erwischt hat. Er wurde auch angehalten und direkt vor Ort über sein Vergehen informiert.
Ich würde mich sonst als sehr vorbildlichen und verantwortungsbewussten Autofahrer bezeichnen, der eigentlich nie zu schnell unterwegs ist. Heute war der Vorausfahrende einfach schon längere Zeit immer ganz leicht zu langsam unterwegs und dann habe ich auf der Geraden die Gelegenheit gepackt. Habe auch niemanden gefährdet (sehr übersichtlich, bestes Wetter, keine Einmündungen, kein Gegenverkehr). Aber ja, war dumm und eigentlich unnötig! Ich ärgere mich über mich und nicht über die Polizei.

Wenn der Vordermann ausserorts mit 70km/h fährt und man gefahrlos überholen will, muss man es tun wie Du es gemacht hast: auf kürztmöglichster Distanz überholen und da reicht es nicht mit 85 km/h zu überholen, denn das würde wohl mind. 500m an Strecke benötigen. Wenn man dann gebüsst wird weil man 100km/h gefahren ist, um zu Überholen, ist m.E unfair.

Raver
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Re: Geschwindigkeitsmessung mit Messpistole

Beitrag von Raver »

Laaaveri hat geschrieben: 08.03.2025, 22:43 Frage: Muss man nach einer Geschwindigkeitsmessung mit Messpistole direkt angehalten werden für eine Busse wegen überhöhter Geschwindigkeit oder kann die Busse auch nachträglich per Post kommen? Werden mit diesen Pistolen auch Beweisfotos gemacht? Oder hat es sich erledigt und man hatte somit Glück, wenn man nicht angehalten wurde? Kennt sich da jemand aus?

Zum Hintergrund:
Habe heute in Baselland ausserorts auf gerader Strecke überholt und war dabei zu schnell. Wohl im Bereich 105 km/h (statt der erlaubten 80 km/h). Nach dem Überholvorgang sehe ich rechts vor dem Waldrand einen Polizisten mit Messpistole. Sein Kollege (ca. 10 m von dem mit der Pistole entfernt) war gerade am Strassenrand mit einem anderen Autofahrer beschäftigt. Mehr Polizisten waren gemäss Sichtung meiner Dashcam-Aufnahmen nicht involviert. Ich wurde also nicht angehalten, da gerade ein anderer Autofahrer "behandelt" wurde. Am Abend habe ich per Zufall noch einen Kollegen von mir getroffen, den es dort auch erwischt hat. Er wurde auch angehalten und direkt vor Ort über sein Vergehen informiert.
Ich würde mich sonst als sehr vorbildlichen und verantwortungsbewussten Autofahrer bezeichnen, der eigentlich nie zu schnell unterwegs ist. Heute war der Vorausfahrende einfach schon längere Zeit immer ganz leicht zu langsam unterwegs und dann habe ich auf der Geraden die Gelegenheit gepackt. Habe auch niemanden gefährdet (sehr übersichtlich, bestes Wetter, keine Einmündungen, kein Gegenverkehr). Aber ja, war dumm und eigentlich unnötig! Ich ärgere mich über mich und nicht über die Polizei.

Du kannst unter Ordnungsbussen Schweiz sehr schnell herausfinden, welche Busse Dir ins Haus flattert.
When nothing goes right, go left 😀

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Basilou
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Re: Geschwindigkeitsmessung mit Messpistole

Beitrag von Basilou »

Taratonga hat geschrieben: 09.03.2025, 13:47 Wenn der Vordermann ausserorts mit 70km/h fährt und man gefahrlos überholen will, muss man es tun wie Du es gemacht hast: auf kürztmöglichster Distanz überholen und da reicht es nicht mit 85 km/h zu überholen, denn das würde wohl mind. 500m an Strecke benötigen. Wenn man dann gebüsst wird weil man 100km/h gefahren ist, um zu Überholen, ist m.E unfair.
"Unfair"... na ja. Entweder ist die einsehbare Strecke so lang oder der Vordermann so langsam dass man auch unter Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahrlos überholen kann, oder sonst lässt man es sein und bleibt dahinter.

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Aficionado
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »

Er hat nichts falsch gemacht in der Praxis. In der Theorie leider schon (ich gebe auch richtig Gas beim Überholen wegen Überholungsweg) . Ausserorts abzüglich 8 km/h (3 zeigt dein Tacho zuviel an + 5 km/h Toleranzabzug oder so = 8km/h).
Wird nicht billig aber hält sich in Grenzen. Ganz so wild wie Bobadischa ist er nicht gefahren. ;)

Laaaveri
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Laaaveri »

Es ist mir völlig bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe. Wenn man nicht unter Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit überholen kann, sollte man es bleiben lassen. Deshalb können wir auf diese Diskussion verzichten.
Meine eigentliche Frage konnte leider noch niemand beantworten. Aber ja, mal schauen ob überhaupt etwas kommt und falls ja, was....

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Aficionado
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »

Laaaveri hat geschrieben: 10.03.2025, 08:17 Es ist mir völlig bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe. Wenn man nicht unter Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit überholen kann, sollte man es bleiben lassen. Deshalb können wir auf diese Diskussion verzichten.
Meine eigentliche Frage konnte leider noch niemand beantworten. Aber ja, mal schauen ob überhaupt etwas kommt und falls ja, was....
Kann auch niemand beantworten?
Vielleicht hat der Polizist mit der Laserkanone vielleicht gar nicht davon Gebrauch gemacht bei dir, da schon zu beschäftigt. Ansonsten bist du vermutlich < 100 km/h gefahren. Nicht so schlimm Ausserorts.

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Basilou
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Basilou »

Laaaveri hat geschrieben: 10.03.2025, 08:17 Es ist mir völlig bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe. Wenn man nicht unter Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit überholen kann, sollte man es bleiben lassen. Deshalb können wir auf diese Diskussion verzichten.
Falls Du meinen Post meinst: Das war nicht als Vorwurf gemeint. Jeder macht mal einen Fehler, (fast) jeder mit Führerschein wurde irgendwann schon mal geblitzt, aber ich habe da die gleiche Einstellung wie Du: Sich ärgern ist okay, aber am besten über sich selber, nicht über die Polizei. ;)

Ich fand nur die Einstellung von Taratonga etwas seltsam, dass man zum Überholen quasi zu schnell fahren "muss".

Meine eigentliche Frage konnte leider noch niemand beantworten.
Das Einzige was ich fast sicher beantworten kann, ist dass die Laserpistole selbst keine Fotos machen kann. Aber ob Du nachträglich noch eine Busse bekommen kannst, hängt wohl davon ab wie die Polizei im konkreten Fall die Kontrolle organisiert hat.

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Aficionado
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »

Max. 160 Eier wird es kosten.

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BaslerBasilisk
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Re: Geschwindigkeitsmessung mit Messpistole

Beitrag von BaslerBasilisk »

Laaaveri hat geschrieben: 08.03.2025, 22:43 Frage: Muss man nach einer Geschwindigkeitsmessung mit Messpistole direkt angehalten werden für eine Busse wegen überhöhter Geschwindigkeit oder kann die Busse auch nachträglich per Post kommen? Werden mit diesen Pistolen auch Beweisfotos gemacht? Oder hat es sich erledigt und man hatte somit Glück, wenn man nicht angehalten wurde? Kennt sich da jemand aus?

Zum Hintergrund:
Habe heute in Baselland ausserorts auf gerader Strecke überholt und war dabei zu schnell. Wohl im Bereich 105 km/h (statt der erlaubten 80 km/h). Nach dem Überholvorgang sehe ich rechts vor dem Waldrand einen Polizisten mit Messpistole. Sein Kollege (ca. 10 m von dem mit der Pistole entfernt) war gerade am Strassenrand mit einem anderen Autofahrer beschäftigt. Mehr Polizisten waren gemäss Sichtung meiner Dashcam-Aufnahmen nicht involviert. Ich wurde also nicht angehalten, da gerade ein anderer Autofahrer "behandelt" wurde. Am Abend habe ich per Zufall noch einen Kollegen von mir getroffen, den es dort auch erwischt hat. Er wurde auch angehalten und direkt vor Ort über sein Vergehen informiert.
Ich würde mich sonst als sehr vorbildlichen und verantwortungsbewussten Autofahrer bezeichnen, der eigentlich nie zu schnell unterwegs ist. Heute war der Vorausfahrende einfach schon längere Zeit immer ganz leicht zu langsam unterwegs und dann habe ich auf der Geraden die Gelegenheit gepackt. Habe auch niemanden gefährdet (sehr übersichtlich, bestes Wetter, keine Einmündungen, kein Gegenverkehr). Aber ja, war dumm und eigentlich unnötig! Ich ärgere mich über mich und nicht über die Polizei.
Wenn du Glück hast, hat es dich gar nicht erwischt:
6.2 Messungen mit Radarpistolen
Diese Radargeräte haben keinen spezifischen Messwinkel. Geschwindigkeitsmessungen, welche nicht genau in der Bewegungsrichtung des Fahrzeuges erfolgen, wirken sich stets zugunsten des Betroffenen aus. Eine Korrektur des Messwinkelwertes ist nicht zulässig.
Der gemessene Geschwindigkeitswert kann nur verwendet werden, wenn aufgrund gerätespezifischer Eigenschaften und durch eine Mehrfachbilddokumentation (z. B. Video) die Geschwindigkeitsüberschreitung zweifelsfrei dem gemessenen Fahrzeug zugeordnet werden kann. Es darf sich nur ein Fahrzeug im Bildbereich befinden. Anhand der Bilddokumentation muss ersichtlich sein, dass während der Messphase keine unerlaubte Schwenkbewegung der Radarpistole erfolgte. Messungen in Kurven sind erlaubt.
Quelle ASTRA
#Erfolg isch nit alles im Läbe
#bi Sunneshiin und Räge

lpforlive
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von lpforlive »

Kann jemand Auskunft geben, wie lange der Arbeitgeber mit der Unfallmeldung an die Suva warten darf. Bei mir sind es mittlerweile eine Woche vergangen, obwohl mit dem Arbeitgeber gemeinsam die Unfallmeldung gemacht wurde.

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nobilissa
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von nobilissa »

lpforlive hat geschrieben: 18.03.2025, 18:24 Kann jemand Auskunft geben, wie lange der Arbeitgeber mit der Unfallmeldung an die Suva warten darf. Bei mir sind es mittlerweile eine Woche vergangen, obwohl mit dem Arbeitgeber gemeinsam die Unfallmeldung gemacht wurde.
Keine Ahnung ;-), aber Du kannst auch selbst aktiv werden: "Unfälle und Berufskrankheiten dürfen von Arbeitgebenden, Geschädigten oder in Ausnahmefällen von behandelnden Ärztinnen und -Ärzten gemeldet werden." (suva.ch)

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Aficionado
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »

So früh wie möglich. Auch du selbst. Würde aber den AG informieren und darauf hinweisen, dass dies möglichst früh zu erfolgen hat.

https://www.suva.ch/de-ch/unfall/nach-e ... denmeldung

-> Kurz und bündig

lpforlive
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von lpforlive »

Danke an Euch, schon mehr erreicht als der AG in einer Woche.

dittlig
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von dittlig »

Packe es mal hier rein:

Das Erbschaftsamt hat meine Schwester kontaktiert da sie meine und die Adresse meines Burders nicht hatten.
Letzten Sommer ist der Cousin unseres Vaters (welcher schon gestorben ist) verstorben.
Nun haben wir das Testament von dieser Person (haben ihn nicht persönlich gekannt) erhalten.
Darin hat er nur sein Patenkind als Erbe aufgeführt (er hat keine Kinder oder Frau)

Nun soweit so gut. Aber..
- Warum kommt das Erbschaftsamt fast ein Jahr nach dessen Tod und sucht uns (per Brief und telefonisch im Geschäft) ?
- Er hat ja klar erwähnt an wenn das Geld gehen soll (mag das dem ja gönnen ;) ) und wir sind ja als Grosscousins nicht "nahe" Verwandt.
- Oder haben wir dennoch ein Anrecht auf ein Erbteil und ich kann dem FCB doch noch Thomas Müller sponsern ;) ?

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Aficionado
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Aficionado »

dittlig hat geschrieben: 28.05.2025, 08:26 Packe es mal hier rein:

Das Erbschaftsamt hat meine Schwester kontaktiert da sie meine und die Adresse meines Burders nicht hatten.
Letzten Sommer ist der Cousin unseres Vaters (welcher schon gestorben ist) verstorben.
Nun haben wir das Testament von dieser Person (haben ihn nicht persönlich gekannt) erhalten.
Darin hat er nur sein Patenkind als Erbe aufgeführt (er hat keine Kinder oder Frau)

Nun soweit so gut. Aber..
- Warum kommt das Erbschaftsamt fast ein Jahr nach dessen Tod und sucht uns (per Brief und telefonisch im Geschäft) ?
- Er hat ja klar erwähnt an wenn das Geld gehen soll (mag das dem ja gönnen ;) ) und wir sind ja als Grosscousins nicht "nahe" Verwandt.
- Oder haben wir dennoch ein Anrecht auf ein Erbteil und ich kann dem FCB doch noch Thomas Müller sponsern ;) ?

Vorsicht, du könntest auch Schulden erben.
Frag doch einfach nach.

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Basilou
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Basilou »

Bin zwar kein Jurist, aber das was Aficionado geschrieben hat, war auch mein erster Gedanke. Könnte es sein dass das Patenkind die Erbschaft ausgeschlagen hat, weil er mehr Schulden als Vermögen hatte, und das Erbschaftsamt jetzt deshalb zu Euch kommt?

dittlig
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von dittlig »

Basilou hat geschrieben: 28.05.2025, 10:18 Bin zwar kein Jurist, aber das was Aficionado geschrieben hat, war auch mein erster Gedanke. Könnte es sein dass das Patenkind die Erbschaft ausgeschlagen hat, weil er mehr Schulden als Vermögen hatte, und das Erbschaftsamt jetzt deshalb zu Euch kommt?

Danke Euch beiden

Also im Schreiben oder Testament steht nichts davon das dieses Patenkind das Erbe ausgeschlagen hat.
Dass wegen den Schulden ist mir schon klar ;) Schuss kann auch nach hinten losgehen.

So weit ich mich nun schlau machen konnte heute morgen, gelten wir als Grosscousin nicht als direkte Nachkommen und haben somit keinen Anspruch auf ein Erbe wenn ein Testament besteht.

Speziell dass man irgendwie 20 (Gross)Cousins anschreibt / sucht, wenn eigentlich gesetzlich klar ist dass wir keinen Anspruch haben auf etwas :confused:

Denke es gibt soviele Menschen welche einsam sterben und dann wird einfach mal der halbe Stammbaum (wie geschrieben, habe die Person noch nie gesehen in meinem Leben bzw. nicht gewusst dass sie existiert) gesucht.

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nobilissa
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von nobilissa »

Aficionado hat geschrieben: 28.05.2025, 10:14
dittlig hat geschrieben: 28.05.2025, 08:26  

Vorsicht, du könntest auch Schulden erben.
Frag doch einfach nach.

Ist es wirklich so, dass man da blindlings reinfallen kann, wenn man ein Erbe annimmt ?
Da kann man doch eine Inventur / Vermögensaufstellung verlangen, nehme ich an.

dittlig
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von dittlig »

nobilissa hat geschrieben: 28.05.2025, 12:37
Aficionado hat geschrieben: 28.05.2025, 10:14
dittlig hat geschrieben: 28.05.2025, 08:26  

Vorsicht, du könntest auch Schulden erben.
Frag doch einfach nach.

Ist es wirklich so, dass man da blindlings reinfallen kann, wenn man ein Erbe annimmt ?
Da kann man doch eine Inventur / Vermögensaufstellung verlangen, nehme ich an.

Genau man kann Einsicht verlangen.

Zu meinem Fall werde da fix mich schlauer machen und schauen in wie fern ich beim Erbschaftsamt auskunft bekomme.
Denn wenn man google & co glauben darf, hätte ich als Grosscousin gar kein Recht darauf das Testament zu sehen (ausser ich kann es Begründen) . Warum dann aber das Erbschaftsamt auf mich zu kommt um mir das Testament zu senden finde ich sehr merkwürdig.

Bin selber auch kinderlos und möchte ehrlichgesagt wenn ich sterbe auch nicht dass meine Cousine/Cousin welche ich jahrzentelange nicht mehr gesehen habe, einfach so mein Testament erhalten. Geht sie einen scheiss an wer mein Geld erbt.

Gurkensalat
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Gurkensalat »

Wohl weil sie jemanden suchen der die Schulden zahlt.

Habe ich auch mal bekommen, hatte allerdings schon Vorwarnung der direkt Erbberechtigten.

Edith sagt: denk daran, dass in 1-2 Jahren auch plötzlich ein Schuldschein oder so ähnlich auftauchen kann, welcher jetzt noch nicht bekannt ist… solltest du nachfragen wie sich das dann verhält..

dittlig
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von dittlig »

Gurkensalat hat geschrieben: 28.05.2025, 12:57 Wohl weil sie jemanden suchen der die Schulden zahlt.

Habe ich auch mal bekommen, hatte allerdings schon Vorwarnung der direkt Erbberechtigten.

Edith sagt: denk daran, dass in 1-2 Jahren auch plötzlich ein Schuldschein oder so ähnlich auftauchen kann, welcher jetzt noch nicht bekannt ist… solltest du nachfragen wie sich das dann verhält..


Danke für dein Tipp. Weil alleine eben mit dem Testament können wir nicht viel anfangen. Es steht auch nirgendwo geschrieben dass der dies ausschlägt oder warum nun wir dies erhalten haben...

Elduderinho86
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Elduderinho86 »

dittlig hat geschrieben: 28.05.2025, 13:15
Gurkensalat hat geschrieben: 28.05.2025, 12:57 Wohl weil sie jemanden suchen der die Schulden zahlt.

Habe ich auch mal bekommen, hatte allerdings schon Vorwarnung der direkt Erbberechtigten.

Edith sagt: denk daran, dass in 1-2 Jahren auch plötzlich ein Schuldschein oder so ähnlich auftauchen kann, welcher jetzt noch nicht bekannt ist… solltest du nachfragen wie sich das dann verhält..


Danke für dein Tipp. Weil alleine eben mit dem Testament können wir nicht viel anfangen. Es steht auch nirgendwo geschrieben dass der dies ausschlägt oder warum nun wir dies erhalten haben...

Vermutlich weil es vom im Testament festgelegten Erbe ausgeschlagen / abgelehnt wurde.
Würde da auch vorsichtig sein.

Eine Erbschaft kann man auch ausschlagen, wenn man z. B. weiss, dass kein Vermögen vorhanden ist, sondern hohe Schulden vorliegen. Es kann empfehlenswert sein, zuerst die Erstellung eines (öffentlichen) Inventars zu verlangen.

Erbrecht - HEV Schweiz
Basel - mir sind das was die Fründin macht - Ai Szene

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Tsunami
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Tsunami »

dittlig hat geschrieben: 28.05.2025, 08:26 Packe es mal hier rein:

Das Erbschaftsamt hat meine Schwester kontaktiert da sie meine und die Adresse meines Burders nicht hatten.
Letzten Sommer ist der Cousin unseres Vaters (welcher schon gestorben ist) verstorben.
Nun haben wir das Testament von dieser Person (haben ihn nicht persönlich gekannt) erhalten.
Darin hat er nur sein Patenkind als Erbe aufgeführt (er hat keine Kinder oder Frau)

Nun soweit so gut. Aber..
- Warum kommt das Erbschaftsamt fast ein Jahr nach dessen Tod und sucht uns (per Brief und telefonisch im Geschäft) ?
- Er hat ja klar erwähnt an wenn das Geld gehen soll (mag das dem ja gönnen ;) ) und wir sind ja als Grosscousins nicht "nahe" Verwandt.
- Oder haben wir dennoch ein Anrecht auf ein Erbteil und ich kann dem FCB doch noch Thomas Müller sponsern ;) ?
Das liest sich tatsächlich mysteriös an. Der Cousin eures Vaters :eek: ? Da bist du schon ein sehr weit Verwandter des Verstorbenen. Da gibt es sicherlich noch viele, welche näher Verwandt sind als du.

Ich würde ganz einfach vorgehen: frage doch direkt das Erbschaftsamt, weshalb sie dir das Testament gesendet haben, obwohl du weder erbberechtigt bist noch im Testament erwähnt wirst und was du denn damit anfangen sollst. Irgend etwas müssen sie ja darauf antworten.

dittlig
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von dittlig »

Tsunami hat geschrieben: 28.05.2025, 14:16
dittlig hat geschrieben: 28.05.2025, 08:26 Packe es mal hier rein:

Das Erbschaftsamt hat meine Schwester kontaktiert da sie meine und die Adresse meines Burders nicht hatten.
Letzten Sommer ist der Cousin unseres Vaters (welcher schon gestorben ist) verstorben.
Nun haben wir das Testament von dieser Person (haben ihn nicht persönlich gekannt) erhalten.
Darin hat er nur sein Patenkind als Erbe aufgeführt (er hat keine Kinder oder Frau)

Nun soweit so gut. Aber..
- Warum kommt das Erbschaftsamt fast ein Jahr nach dessen Tod und sucht uns (per Brief und telefonisch im Geschäft) ?
- Er hat ja klar erwähnt an wenn das Geld gehen soll (mag das dem ja gönnen ;) ) und wir sind ja als Grosscousins nicht "nahe" Verwandt.
- Oder haben wir dennoch ein Anrecht auf ein Erbteil und ich kann dem FCB doch noch Thomas Müller sponsern ;) ?
Das liest sich tatsächlich mysteriös an. Der Cousin eures Vaters :eek: ? Da bist du schon ein sehr weit Verwandter des Verstorbenen. Da gibt es sicherlich noch viele, welche näher Verwandt sind als du.

Ich würde ganz einfach vorgehen: frage doch direkt das Erbschaftsamt, weshalb sie dir das Testament gesendet haben, obwohl du weder erbberechtigt bist noch im Testament erwähnt wirst und was du denn damit anfangen sollst. Irgend etwas müssen sie ja darauf antworten.

Also wenn es kein Testament geben würde, wären wir als Grosscousin tatsächlich Erbberechtigt, da er wohl keine Frau und Kinder hatte.. Dann fällt es irgendwann auf diese Cousins bzw. dessen Kinder.
Aber ja wirklich der einfachste Weg direkt zu fragen.

Antworte dann hier was ich rausgefunden habe ;)

Waldfest
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Waldfest »

Ja, in der Schweiz kann ein Großcousin im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erben, jedoch nicht in den ersten drei Parenteln, die die direkten Nachkommen, die Eltern und Geschwister sowie deren Nachkommen und die Großeltern, Tanten, Onkel und Cousins umfassen. Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz ist wie folgt: 
1. Parentel: Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel, etc.)
2. Parentel: Eltern und Geschwister des Verstorbenen
3. Parentel: Großeltern, Tanten, Onkel und Cousins des Verstorbenen 
Wenn keine Kinder oder deren Nachkommen vorhanden sind, erben die Verwandten der zweiten Parentel (Eltern und Geschwister). Wenn weder Kinder noch Eltern oder Geschwister vorhanden sind, erben die Verwandten der dritten Parentel. Großcousins gehören jedoch erst in die vierte oder weitere Parentel und sind erst erbberechtigt, wenn keine Verwandten in den ersten drei Parenteln mehr vorhanden sind. 
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Testament oder Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge ändern kann, sodass auch Großcousins in einem Testament als Erben benannt werden können. 

Waldfest
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Re: Frage an Forumsjuristen

Beitrag von Waldfest »

Da kommt mir die Geschichte meines Vaters in den Sinn, der eines Tages ein Schreiben des Erbschaftsamtes erhielt, dass er von seiner Ururwasweissichcousinetanteirgendwas enterbt worden sei.

Die hatte es immer für selbstverständlich gehalten, dass sie vom Bahnhof mit dem Auto unaufgefordert abgeholt wird. 

Hat meinem Vater irgendwann nicht mehr gepasst und er hat sie stehen lassen. Danach 40 Jahre oder was keinen Kontakt gehabt, bis eben der Brief vom Erbschaftsamt kam.

Dummerweise war diese Dame sehr vermögend, jenste Immobilien am Zürisee usw. ...
Da freut sich jetzt das Tierheim, was eingesetzt worden ist.

Was lernt man daraus? Immer brav Fahrdienst machen, auch bei ungeliebten Verwandten  :D

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