Tsunami hat geschrieben: 06.09.2024, 16:15
"Die Ermittler hatten zuvor angekündigt, dass der 14-Jährige bei der Strafverfolgung wie ein Erwachsener behandelt werde."
Gut so! Kann man das bei uns für solche Taten nicht auch einführen?
Ist es nicht paradox, dass der Jugendliche als Erwachsener behandelt werden sollte, aber gleichzeitig der Vater ebenfalls strafrechtlich verfolgt wird? Wenn dem Vater dadurch eine Teilschuld gegeben wird, bedeutet das doch im Umkehrschluss, dass dem Sohn einen Teil der Schuld genommen wird.
Wenn die Behörden meinen, er hätte als Erwachsener gehandelt, kann man dann den Vater überhaupt zur Rechenschaft ziehen?
Es ist eine absolut schreckliche Tat und der Jugendliche soll dafür bezahlen, aber gibt es nicht gerade deswegen einen Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht, weil eben Jugendliche nicht gleich entwickelt sind wie Erwachsene?
Natürlich sollte ein Jugendlicher wissen, dass es absolut falsch ist, andere Menschen zu töten, aber wenn du in einem Haushalt aufwächst, wo es normal ist, dass man eine Massentötungsmaschine zu Weihnachten bekommt, scheint der Jugendliche definitiv die falschen Werte von zuhause mitbekommen zu haben.
Für mich wäre es nachvollziehbarer den Vater mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen und dem Jungen als Jugendlicher den Prozess zu machen.