Bei Amazon wird doch sicher auch Inventur gemacht. Die Diskrepanz muss dann vermutlich vom verantwortlichen, unterbezahlten MA bezahlt werden.Faniella Diwani hat geschrieben:Gauer1893 hat geschrieben: 18.04.2023, 12:32 Ware im Wert von 20 Euro bei einem grossen Online Versandhändler bestellt und Geräte für 2000.- Euro bekommen und dazu noch das was ich wirklich bestellt habe. Bin ich wirklich in der Pflicht dies zu melden oder reicht es das Zeugs orginal verpackt auf die Seite zu legen und warten ob sie es von selber merken?
Bei einem so grossen Irrtum kannst du Nett (melden) oder Arschloch (warten) sein.
Da du "grosser Versandhändler" schreibst: Abhängig vom Umgang der Firma mit ihren MA wäre ich Arschloch. Amazon z.B. würde ich nix von selbst zurücksenden.
Sicher bin ich mir aber nicht.
Für Deutschland gilt (aber auch schwammig)
https://www.focus.de/finanzen/experten/ ... 14874.html