Hass thread!
Re: Hass thread!
Neuzugang auf der Hassliste menschlichen Abschaums:
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Re: Hass thread!
Er schreibt ja von Strasse und nicht von Weg oder Strässchen. Wie breit ist denn dein Auto?BaslerBasilisk hat geschrieben:gezogene Linie. Darfst du nicht überfahren, auch nicht zum Überholen von Fahrräder.Aficionado hat geschrieben: 08.06.2022, 15:03Du musst halt schon auch blinkenAppendix hat geschrieben:
Bin damals durch die Autoprüfung gerasselt. Ich hatte morgens im Berufsverkehr meine Prüfung und die Route führte durch ein Waldstück. Vor mir ein Fahrradfahrer, links die durchgezogene Linie, hinter mir stauten sich die Autos. Also entschied ich mich nach ca. 1 Min das Fahrrad zu überholen. Prüfung durchgefallen
wieso darfst du das Fahrrad nicht úberholen?
Mann kann auch langsam und sachte úberholen, ohne die Sicherheitslinie zu überqueren.
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Re: Hass thread!
Zuviele Schläge auf die Rübe abbekommen... arme Sau.LeTinou hat geschrieben:Neuzugang auf der Hassliste menschlichen Abschaums:
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Re: Hass thread!
Warum werden sämtliche Mörder, die fremde Menschen vor Züge stossen, in Menschenmengen fahren und mit voller Absicht töten, immer in eine psych. Klinik eingewiesen? Dass solche Menschen nicht richtig ticken ist sonnenklar, aber die gehören in den Knast.
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Re: Hass thread!
Appendix hat geschrieben: 09.06.2022, 17:51 Warum werden sämtliche Mörder, die fremde Menschen vor Züge stossen, in Menschenmengen fahren und mit voller Absicht töten, immer in eine psych. Klinik eingewiesen? Dass solche Menschen nicht richtig ticken ist sonnenklar, aber die gehören in den Knast.
Es gibt den rechtlichen Begriff der "Schuldunfähigkeit". Wer "Schuldunfähig" kann nicht bestraft werden.
Re: Hass thread!
Faniella Diwani hat geschrieben: 09.06.2022, 17:56Appendix hat geschrieben: 09.06.2022, 17:51 Warum werden sämtliche Mörder, die fremde Menschen vor Züge stossen, in Menschenmengen fahren und mit voller Absicht töten, immer in eine psych. Klinik eingewiesen? Dass solche Menschen nicht richtig ticken ist sonnenklar, aber die gehören in den Knast.
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Genau diese Schuldunfähigkeit bestreite ich als Laie eben
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Re: Hass thread!
Statt es einfach nur dabei zu belassen, dass du die Schuldunfähigkeit als Laie bestreitest, wäre es für Aussenstehende doch hilfreich, wenn du deine der Schweizerischen Gesetzgebung abweichenden Position wenigstens erläutern würdest?Appendix hat geschrieben: 09.06.2022, 18:52Genau diese Schuldunfähigkeit bestreite ich als Laie eben
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Re: Hass thread!
Eine Klasse 1 Strasse hat eine Breite von 6m, so dass sich zwei Lastwagen ungehindert Kreuzen können, sprich ist eine Spur 3m. Wenn du nun ein Fahrrad überholen willst, solltest du mind. 1.5m Abstand halten. Ein VW Polo hat eine Breite von 1.75m. Sogar ein Smart hat 1.66m Breite.Aficionado hat geschrieben: 09.06.2022, 15:12Er schreibt ja von Strasse und nicht von Weg oder Strässchen. Wie breit ist denn dein Auto?BaslerBasilisk hat geschrieben:gezogene Linie. Darfst du nicht überfahren, auch nicht zum Überholen von Fahrräder.Aficionado hat geschrieben: 08.06.2022, 15:03
Du musst halt schon auch blinkenwieso darfst du das Fahrrad nicht úberholen?
Mann kann auch langsam und sachte úberholen, ohne die Sicherheitslinie zu überqueren.
1.75m + 1.5m = 3.25m = du musst den Mittelstreifen überfahren = bei gezogener Linie ist das überholen eines Fahrrades (ohne separate Fahrradspur) offiziell nicht möglich.

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Re: Hass thread!
Appendix hat geschrieben: 09.06.2022, 18:52Faniella Diwani hat geschrieben: 09.06.2022, 17:56Appendix hat geschrieben: 09.06.2022, 17:51 Warum werden sämtliche Mörder, die fremde Menschen vor Züge stossen, in Menschenmengen fahren und mit voller Absicht töten, immer in eine psych. Klinik eingewiesen? Dass solche Menschen nicht richtig ticken ist sonnenklar, aber die gehören in den Knast.
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Genau diese Schuldunfähigkeit bestreite ich als Laie eben
Wiedr einisch ganz schön viel Meinig für so wenig Ahnig.
Sorry, du muesch jetzt grad für mi Rundumschlaag ahnehebe. Aber die Youtubabschluss Beurteilige rege mi langsam uf.
D Beurteilig vo dr Schuldfähigkeit vo Mensche isch öbbis wo Jurischte, Psychologe und au Philosophe beschäftigt.
Du seisch sälber, dass du laie bisch und machsch e Ussag ohni dassd die begründisch oder gar Quelle ahgisch.
Genau mit däm hani mühe. Vor allem willd no schriebsch, dassd d Schuldunfähigkeit generell bestrittisch. Woher kunnt dis sälbschtverständnis, dass du di drzue in dr Lag gsehsch drüber es Urteil zfälle. Du hesch kei Expertise und hesch di offebar au nid sonderlich mit däm Thema usenandergsetzt.
S einzige wo du also zu dr Schuldunfähigkeit vo Mensche sage kasch, isch dassd d Urteil nid kasch nochevollziehe oder dassd si nid verstohsch.
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Re: Hass thread!
Ein Smart ist 1.66 m breit. Und wenn der FF vernünftig fährt so wie ich, reicht das schon. Aber natürlich ist abwarten bis Abgrenzung gestrichelt die bessere Entscheidung.BaslerBasilisk hat geschrieben:Eine Klasse 1 Strasse hat eine Breite von 6m, so dass sich zwei Lastwagen ungehindert Kreuzen können, sprich ist eine Spur 3m. Wenn du nun ein Fahrrad überholen willst, solltest du mind. 1.5m Abstand halten. Ein VW Polo hat eine Breite von 1.75m. Sogar ein Smart hat 1.66m Breite.Aficionado hat geschrieben: 09.06.2022, 15:12Er schreibt ja von Strasse und nicht von Weg oder Strässchen. Wie breit ist denn dein Auto?BaslerBasilisk hat geschrieben:
gezogene Linie. Darfst du nicht überfahren, auch nicht zum Überholen von Fahrräder.
Mann kann auch langsam und sachte úberholen, ohne die Sicherheitslinie zu überqueren.
1.75m + 1.5m = 3.25m = du musst den Mittelstreifen überfahren = bei gezogener Linie ist das überholen eines Fahrrades (ohne separate Fahrradspur) offiziell nicht möglich.
Die Breite wird doch bei den Aussenspiegeln gemessen? Die kannst du doch schnell einklappen beim überholen. Dann hast du noch 1.2 m Breite.
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Re: Hass thread!
I like the way you thinkAficionado hat geschrieben: 10.06.2022, 09:14Ein Smart ist 1.66 m breit. Und wenn der FF vernünftig fährt so wie ich, reicht das schon. Aber natürlich ist abwarten bis Abgrenzung gestrichelt die bessere Entscheidung.BaslerBasilisk hat geschrieben:
Die Breite wird doch bei den Aussenspiegeln gemessen? Die kannst du doch schnell einklappen beim überholen. Dann hast du noch 1.2 m Breite.

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Re: Hass thread!
Appendix hat geschrieben: 09.06.2022, 17:51 Warum werden sämtliche Mörder, die fremde Menschen vor Züge stossen, in Menschenmengen fahren und mit voller Absicht töten, immer in eine psych. Klinik eingewiesen? Dass solche Menschen nicht richtig ticken ist sonnenklar, aber die gehören in den Knast.
Diese Täter leiden meistens an einer paranoiden Schizophrenie. Eine üble Krankheit die man zwar mit Medikamenten gut in den Griff bekommen kann und wieder normal leben kann. Aber es gibt aus mir unverständlichen Gründen immer wieder Fälle die unbehandelt bleiben und ein ganz kleiner Teil dieser Leute drehen dann im Wahn durch. Diese Täter töten sicher nicht mit voller Absicht. Die sind sowas von Schuldunfähig.
Und diese Täter kommen zwar nicht in den Knast dafür in eine Forensische Klinik. Da ist der Umgang zwar bisschen lockerer aber dafür hast du kein Entlassungsdatum. Alle 5 Jahre kommt ein externer Psychiater vorbei und macht ein Gutachten was bei solchen Täter zu 99.98% negativ für die ausfällt (welcher Arzt setzt wegen eines Mörders, Pädophilen oder Brandstifter schon seine Karriere aufs Spiel. Somit bleiben die wirklich lebenslang bis zum Tod eingesperrt.
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Re: Hass thread!
Aficionado hat geschrieben: 10.06.2022, 09:14Ein Smart ist 1.66 m breit. Und wenn der FF vernünftig fährt so wie ich, reicht das schon. Aber natürlich ist abwarten bis Abgrenzung gestrichelt die bessere Entscheidung.BaslerBasilisk hat geschrieben:Eine Klasse 1 Strasse hat eine Breite von 6m, so dass sich zwei Lastwagen ungehindert Kreuzen können, sprich ist eine Spur 3m. Wenn du nun ein Fahrrad überholen willst, solltest du mind. 1.5m Abstand halten. Ein VW Polo hat eine Breite von 1.75m. Sogar ein Smart hat 1.66m Breite.Aficionado hat geschrieben: 09.06.2022, 15:12
Er schreibt ja von Strasse und nicht von Weg oder Strässchen. Wie breit ist denn dein Auto?
Mann kann auch langsam und sachte úberholen, ohne die Sicherheitslinie zu überqueren.
1.75m + 1.5m = 3.25m = du musst den Mittelstreifen überfahren = bei gezogener Linie ist das überholen eines Fahrrades (ohne separate Fahrradspur) offiziell nicht möglich.
Die Breite wird doch bei den Aussenspiegeln gemessen? Die kannst du doch schnell einklappen beim überholen. Dann hast du noch 1.2 m Breite.
Die Breite wird ohne Aussenspiegel gemessen. Sollte man eigentlich wissen wenn man den Führerschein hat, da es ja ein Vergehen darstellt mit einem zu breiten Auto auf einer verengten Strasse (Baustelle Autobahn) zu fahren. Aber genug der Belehrung, sorry

Wie soll das aber reichen? Fährt bei dir das Velo wie von mir ironischerweise vorgeschlagen tatsächlich AUF der Bordsteinkante? Oder doch schon auf dem Trotoir?
Empfohlen wird ein Abstand von 70-100cm zwischen Rad und Strassenbegrenzung (Bordsteinkante oder gezogene Linie am Strassenrand). Bei parkierten Autos am Strassenrand eher 120-150cm. Das ist bis zum Rad, dann hat das Fahrrad noch einen Lenker von mind. 20cm.
Sind wir also schon bei 90cm im engsten Fall. Kommen die 150cm Abstand dazu die man haben soll sind wir schon bei 240cm. Bleiben also noch 60cm. Da musst du deinen 166cm Smart dann schon mehr als halbieren dass das annähernd passen soll. Dann bist er auch auch nur noch ein Zweirad

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Re: Hass thread!
Ich fahre nicht auf der Bordsteinkante Fahrrad. Aber schon so weit rrrechts wie nur möglich. Ich beobachte doch die mich úberholenden Autos und die touchieren die Linie nicht. Zumindest nicht überqueren. Ich weiss nicht wie ihr Auto fàhrt. Die Breite macht schon Sinn mit Aussenspiegel (im Fahrzeugausweis glaub achon ohne, da hast du Recht). Wenn ich in einen Einbahntunnel oder Garageneinfahrt fahre, möchte ich doch sicher sein, dass ich nicht stecken bleibe. Ich meine mit ausgeklappten Seitenspiegeln. Dann interessiert mich die Maximalbreite.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Aficionado hat geschrieben: 10.06.2022, 09:14Ein Smart ist 1.66 m breit. Und wenn der FF vernünftig fährt so wie ich, reicht das schon. Aber natürlich ist abwarten bis Abgrenzung gestrichelt die bessere Entscheidung.BaslerBasilisk hat geschrieben: Eine Klasse 1 Strasse hat eine Breite von 6m, so dass sich zwei Lastwagen ungehindert Kreuzen können, sprich ist eine Spur 3m. Wenn du nun ein Fahrrad überholen willst, solltest du mind. 1.5m Abstand halten. Ein VW Polo hat eine Breite von 1.75m. Sogar ein Smart hat 1.66m Breite.
1.75m + 1.5m = 3.25m = du musst den Mittelstreifen überfahren = bei gezogener Linie ist das überholen eines Fahrrades (ohne separate Fahrradspur) offiziell nicht möglich.
Die Breite wird doch bei den Aussenspiegeln gemessen? Die kannst du doch schnell einklappen beim überholen. Dann hast du noch 1.2 m Breite.
Die Breite wird ohne Aussenspiegel gemessen. Sollte man eigentlich wissen wenn man den Führerschein hat, da es ja ein Vergehen darstellt mit einem zu breiten Auto auf einer verengten Strasse (Baustelle Autobahn) zu fahren. Aber genug der Belehrung, sorry![]()
Wie soll das aber reichen? Fährt bei dir das Velo wie von mir ironischerweise vorgeschlagen tatsächlich AUF der Bordsteinkante? Oder doch schon auf dem Trotoir?
Empfohlen wird ein Abstand von 70-100cm zwischen Rad und Strassenbegrenzung (Bordsteinkante oder gezogene Linie am Strassenrand). Bei parkierten Autos am Strassenrand eher 120-150cm. Das ist bis zum Rad, dann hat das Fahrrad noch einen Lenker von mind. 20cm.
Sind wir also schon bei 90cm im engsten Fall. Kommen die 150cm Abstand dazu die man haben soll sind wir schon bei 240cm. Bleiben also noch 60cm. Da musst du deinen 166cm Smart dann schon mehr als halbieren dass das annähernd passen soll. Dann bist er auch auch nur noch ein Zweirad
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Re: Hass thread!
Ich behaupte ja nicht, dass es nicht geht. Wenn du dich aber strikt ans Gesetz halten willst bzw. an Empfehlungen um die Sicherheit zu erhöhen, dann kannst du bei einer gezogenen Linie kein Fahrrad überholen.Aficionado hat geschrieben: 10.06.2022, 12:53Ich fahre nicht auf der Bordsteinkante Fahrrad. Aber schon so weit rrrechts wie nur möglich. Ich beobachte doch die mich úberholenden Autos und die touchieren die Linie nicht. Zumindest nicht überqueren. Ich weiss nicht wie ihr Auto fàhrt. Die Breite macht schon Sinn mit Aussenspiegel (im Fahrzeugausweis glaub achon ohne, da hast du Recht). Wenn ich in einen Einbahntunnel oder Garageneinfahrt fahre, möchte ich doch sicher sein, dass ich nicht stecken bleibe. Ich meine mit ausgeklappten Seitenspiegeln. Dann interessiert mich die Maximalbreite.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:
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Re: Hass thread!
Bin vorher auf dem Gehsteig gelaufen. Daneben bwfindet sich der Radstreifen. Der Radstreifen hat auf dieser Hauptstrasse eine Breite von höchstens 1m. Garantiert keine 1.5m. Das sollte auch reichen, wenn du nicht betrunken Fahrrad fährst. Bei Kindern und alten Leuten ist es schonn knapp. Dann halt warten und geduldig sein.BaslerBasilisk hat geschrieben:Ich behaupte ja nicht, dass es nicht geht. Wenn du dich aber strikt ans Gesetz halten willst bzw. an Empfehlungen um die Sicherheit zu erhöhen, dann kannst du bei einer gezogenen Linie kein Fahrrad überholen.Aficionado hat geschrieben: 10.06.2022, 12:53Ich fahre nicht auf der Bordsteinkante Fahrrad. Aber schon so weit rrrechts wie nur möglich. Ich beobachte doch die mich úberholenden Autos und die touchieren die Linie nicht. Zumindest nicht überqueren. Ich weiss nicht wie ihr Auto fàhrt. Die Breite macht schon Sinn mit Aussenspiegel (im Fahrzeugausweis glaub achon ohne, da hast du Recht). Wenn ich in einen Einbahntunnel oder Garageneinfahrt fahre, möchte ich doch sicher sein, dass ich nicht stecken bleibe. Ich meine mit ausgeklappten Seitenspiegeln. Dann interessiert mich die Maximalbreite.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:
Re: Hass thread!
Die Diskussion ist irgendwo müssig. Fahre mal eine Woche in der Stadt mit dem Velo. Du wirst erfahren, wie oft...
- man unglaublich nahe überholt wird
- der Velostreifen ignoriert wird (von fahrenden oder parkierenden Autos)
- der Rechtsvortritt bei Kreuzungen ignoriert wird (saugefährlich)
- Fussgänger:innen ohne oder gar trotz Kontrollblick auf die Strasse gehen
- Autofahrer:innen mit dem Handy beschäftigt sind
- parkierende Autos im Rückwärtsgang dir vor die Fresse fahren
- rechtsabbiegende Autos (von den LKW sprechen wir lieber gar nicht erst) ohne Seitenblick (oder trotz) den Vortritt missachten
- Velowege abrupt aufhören
- etc. etc. etc.
Re: Hass thread!
Das stimmt. Aber wennd in dr Stadt z Fuess oder mitem Auto unterwächs bisch, denn närvsch di ab dene mitem Velo us dä zimlich ähnliche GründFeanor hat geschrieben: 10.06.2022, 14:01 Die Diskussion ist irgendwo müssig. Fahre mal eine Woche in der Stadt mit dem Velo. Du wirst erfahren, wie oft...
- man unglaublich nahe überholt wird
- der Velostreifen ignoriert wird (von fahrenden oder parkierenden Autos)
- der Rechtsvortritt bei Kreuzungen ignoriert wird (saugefährlich)
- Fussgänger:innen ohne oder gar trotz Kontrollblick auf die Strasse gehen
- Autofahrer:innen mit dem Handy beschäftigt sind
- parkierende Autos im Rückwärtsgang dir vor die Fresse fahren
- rechtsabbiegende Autos (von den LKW sprechen wir lieber gar nicht erst) ohne Seitenblick (oder trotz) den Vortritt missachten
- Velowege abrupt aufhören
- etc. etc. etc.
- es wird no irgendwie uf dr sitte mit 2 cm platz verbiigfahre
- Vortritt wärde ignoriert
- Kopfhöhrer in dä Ohre
- Zebrastreife wärde ignoriert
- Thempo überhaupt nid dr Situation ahpasst
- es wärde keini Handzeiche gmacht
- es wird ufem Trottoir oder in dr Fuessgängerzone gfahre
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Re: Hass thread!
Ich sag ja nur was vom Gesetzeswegen steht und wieso du bei gezogener Linie ein Fahrrad nicht LEGAL überholen kannst. Um nichts anderes geht esFeanor hat geschrieben: 10.06.2022, 14:01 Die Diskussion ist irgendwo müssig. Fahre mal eine Woche in der Stadt mit dem Velo. Du wirst erfahren, wie oft...

Es geht ja nicht darum, dass der Fahrradstreifen 1.5m breit ist sondern dass das Auto 1.5m zum Velofahrer hat. Das eine hat mit dem andere nichts zu tun.Aficionado hat geschrieben: 10.06.2022, 13:36Bin vorher auf dem Gehsteig gelaufen. Daneben bwfindet sich der Radstreifen. Der Radstreifen hat auf dieser Hauptstrasse eine Breite von höchstens 1m. Garantiert keine 1.5m. Das sollte auch reichen, wenn du nicht betrunken Fahrrad fährst. Bei Kindern und alten Leuten ist es schonn knapp. Dann halt warten und geduldig sein.BaslerBasilisk hat geschrieben:Ich behaupte ja nicht, dass es nicht geht. Wenn du dich aber strikt ans Gesetz halten willst bzw. an Empfehlungen um die Sicherheit zu erhöhen, dann kannst du bei einer gezogenen Linie kein Fahrrad überholen.
1m ist übrigens die genormte Breite für Fahrradwege.
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Re: Hass thread!
Ein abofreier BaZ-Kommentar zum Blatter-Platini-Prozess:
https://www.bazonline.ch/es-ist-zum-fre ... 4486618062 (Abo-frei!)
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„Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich bin Punk."
Tief im Herzen wartet jeder auf das Ende der Welt. (Haruki Murakami)
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Re: Hass thread!
händsche hat geschrieben: 10.06.2022, 14:15Das stimmt. Aber wennd in dr Stadt z Fuess oder mitem Auto unterwächs bisch, denn närvsch di ab dene mitem Velo us dä zimlich ähnliche GründFeanor hat geschrieben: 10.06.2022, 14:01 Die Diskussion ist irgendwo müssig. Fahre mal eine Woche in der Stadt mit dem Velo. Du wirst erfahren, wie oft...
- man unglaublich nahe überholt wird
- der Velostreifen ignoriert wird (von fahrenden oder parkierenden Autos)
- der Rechtsvortritt bei Kreuzungen ignoriert wird (saugefährlich)
- Fussgänger:innen ohne oder gar trotz Kontrollblick auf die Strasse gehen
- Autofahrer:innen mit dem Handy beschäftigt sind
- parkierende Autos im Rückwärtsgang dir vor die Fresse fahren
- rechtsabbiegende Autos (von den LKW sprechen wir lieber gar nicht erst) ohne Seitenblick (oder trotz) den Vortritt missachten
- Velowege abrupt aufhören
- etc. etc. etc.
- es wird no irgendwie uf dr sitte mit 2 cm platz verbiigfahre
- Vortritt wärde ignoriert
- Kopfhöhrer in dä Ohre
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- Thempo überhaupt nid dr Situation ahpasst
- es wärde keini Handzeiche gmacht
- es wird ufem Trottoir oder in dr Fuessgängerzone gfahre
das stimmt, Velofahrer sind öpe ähnlich miehsami Verkehrsteilnähmer. Aber si erhalte ä Vielzahl an negative Kommentär, Artikel etc. und das isch miner Meinig noch nid immene richtige Verhältnis.
Plus: bi de meischte Vergehe macht dr Velofahrer zweite, es isch also nid s gliche, ob e Velöler dr Vortritt ignoriert und denn crasht, wie wenn dr Autofahrer das macht.
zu dine Pünkt: ob sinnvoll oder nid, Kopfhörer sind erlaubt (im Gegesatz drzue s lute Musiglose im Auto nid).
Dr Autofahrer närvt sich, wenn ä Velofahrer znoch fahrt, jä. Isch au unnötig. Umgekejrt ischs für dr Velofahrer arschgföhrlich, wenns d Autofahrer znöch fahre. Dunkt mi nid mit gliche Elle gmässe.
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Re: Hass thread!
Mir mien uns eifach im klare sii das me d Strosse in de letschte 80 Johr für d Auto baut het. Und d Verkehrsregle het me au vor allem für s Auto gmacht.
Wurum gitts Eibahnstrosse?
Will si z schmal sin das 2 Auti könne krütze.
Wurum darf me bi rot nit rächts abbiege?
Will das mitteme Auto nit goht.
In Wien gitts das doo:

Wurum bi uns nit?
Wurum gitts Eibahnstrosse?
Will si z schmal sin das 2 Auti könne krütze.
Wurum darf me bi rot nit rächts abbiege?
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Re: Hass thread!
Die Möglichkeit zur Ausnahme für Velo/Mofas gibt es doch schon lange, wird bei uns halt per Zusatztafel gelöst. Link: BFUFaniella Diwani hat geschrieben: 11.06.2022, 15:18 Mir mien uns eifach im klare sii das me d Strosse in de letschte 80 Johr für d Auto baut het. Und d Verkehrsregle het me au vor allem für s Auto gmacht.
Wurum gitts Eibahnstrosse?
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Wurum darf me bi rot nit rächts abbiege?
Will das mitteme Auto nit goht.
…
Wurum bi uns nit?
Ausserdem exisitiert seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit, das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos mittels Zusatztafel zu erlauben. Link: Pro Velo
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Re: Hass thread!
Faniella Diwani hat geschrieben: 11.06.2022, 15:18 Mir mien uns eifach im klare sii das me d Strosse in de letschte 80 Johr für d Auto baut het. Und d Verkehrsregle het me au vor allem für s Auto gmacht.
Wurum gitts Eibahnstrosse?
Will si z schmal sin das 2 Auti könne krütze.
Wurum darf me bi rot nit rächts abbiege?
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In Wien gitts das doo:
Wurum bi uns nit?
Mir hänn z'Basel hunderti vo Einbahnstrossse, wo me mit em Velo darf in dr Gegerichtig fahre.
Wytter het Basel rund 40 Krüzige, wo Velofahrer rächts dörfe abbiege, obwohl d Ample rot isch.
Wenn bisch du denn zum letschte Mol Velo gfahre?

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Re: Hass thread!
Mutter Theresa hat geschrieben: 13.06.2022, 10:08Faniella Diwani hat geschrieben: 11.06.2022, 15:18 Mir mien uns eifach im klare sii das me d Strosse in de letschte 80 Johr für d Auto baut het. Und d Verkehrsregle het me au vor allem für s Auto gmacht.
Wurum gitts Eibahnstrosse?
Will si z schmal sin das 2 Auti könne krütze.
Wurum darf me bi rot nit rächts abbiege?
Will das mitteme Auto nit goht.
In Wien gitts das doo:
Wurum bi uns nit?
Mir hänn z'Basel hunderti vo Einbahnstrossse, wo me mit em Velo darf in dr Gegerichtig fahre.
Wytter het Basel rund 40 Krüzige, wo Velofahrer rächts dörfe abbiege, obwohl d Ample rot isch.
Wenn bisch du denn zum letschte Mol Velo gfahre?
In Basel? Bin vor 30 Jahren weggezügelt.
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Re: Hass thread!
Geht nicht
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Re: Hass thread!
Es geht ja nicht darum, dass der Fahrradstreifen 1.5m breit ist sondern dass das Auto 1.5m zum Velofahrer hat. Das eine hat mit dem andere nichts zu tun.BaslerBasilisk hat geschrieben:Feanor hat geschrieben: 10.06.2022, 14:01 Die Diskussion ist irgendwo müssig. Fahre mal eine Woche in der Stadt mit dem Velo. Du wirst erfahren, wie oft...
Bin vorher auf dem Gehsteig gelaufen. Daneben bwfindet sich der Radstreifen. Der Radstreifen hat auf dieser Hauptstrasse eine Breite von höchstens 1m. Garantiert keine 1.5m. Das sollte auch reichen, wenn du nicht betrunken Fahrrad fährst. Bei Kindern und alten Leuten ist es schonn knapp. Dann halt warten und geduldig sein.BaslerBasilisk hat geschrieben:Ich behaupte ja nicht, dass es nicht geht. Wenn du dich aber strikt ans Gesetz halten willst bzw. an Empfehlungen um die Sicherheit zu erhöhen, dann kannst du bei einer gezogenen Linie kein Fahrrad überholen.
1m ist übrigens die genormte Breite für Fahrradwege.[/quote]Praxis: Veloszreifen. müsste theoretisch 1.5m breit sein. Sind sie aber nicht. Aber es lässt sich gut ein Velofahrer úberholen, ohne dass Mitte der Strasse überquert werden muss. Der Abstand zum Velofahrer reicht. Bei Kindern/gebrechlichen Personen aber besser mehr Abstand einplanen.
egal, zitieren funktioniert nicht mehr...
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Re: Hass thread!
Die Einbahnstrassen mit Velo/Mofa Gegenverkehr gibt es in der ganzen Schweiz, auch in Basel zu Hauf. Praktisch alle Querstrassen in Wohnquartieren à la Gundeli sind so geregelt, im Gegensatz zu den beiden Längsstrassen Dornacher- und Gundeldingerstrasse mit striktem Einbahnverkehr. Finde diese Regelung annehmbar und nachvollziehbar.
Bei der Erlaubnis für Velos zum Rechtsabbiegen bei Rot war Basel glaube ich sogar einer der Kantone, welche sich schon früh in der Versuchsphase beteiligte.
Wie lange gibt es denn die Regelung schon in Wien? Vermutlich auch noch keine 30 Jahre.
Ich glaube, wir sehen überall Entwicklungen, welche auch bereit sind, bisherige Regelungen in Frage zu stellen und anzupassen. Grundsätzlich finde ich dies positiv, auch wenn man nicht überall gleich weit ist und das Tempo dieser Entwicklungen gelegentlich auch höher sein könnte.
Re: Hass thread!

Liegt es nicht eher daran das die heutigen Autos grösser und breiter sind als damals, als man die meisten Strassen gebaut hat?
S kunnt scho guet 

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Re: Hass thread!
Auch. Zuviele unnötige SUVs. Glaub schon dass man mit einem silchen Gefährt kein Fahrrad ohne überqueren der Mittellinie überholen kann.Nakata hat geschrieben:
Liegt es nicht eher daran das die heutigen Autos grösser und breiter sind als damals, als man die meisten Strassen gebaut hat?