Tsunami hat geschrieben: 24.05.2022, 23:51
1. Zum Einsatz von letztem Sonntag: Siehe dazu meine Antwort vom 23 Mai 2022 13:17.
Ich habe bewusst nicht nach dem Einsatz gefragt, weil dort die persönliche Einschätzung extrem unterschiedlich ausfallen kann. Halt geprägt davon, worauf man diese stützt. Hörensagen, Presse, eigene Eindrücke vor Ort, Gespräche mit Beteiligten aller involvierten Gruppen, politische oder polizeiinterne Aufarbeitung, richterliche Urteile … Daher habe ich vollstes Verständnis dafür, dass du deine Meinung dazu zurückhältst, bis zu dem Vorfall vielleicht sogar ein gerichtliches Urteil vorliegt. Eine löbliche Einstellung.
Tsunami hat geschrieben: 24.05.2022, 23:512. Zu deiner Frage: Wenn wir den Begriff von "friedlichen Teilnehmern" gleich verstehen
OK, dann reden wir zuerst über die Definition einer friedlichen Demonstration. Grundsätzlich stimme ich dir zu. Eine Demonstration ist dann friedlich, wenn keine Gewalt gegen Menschen, Tiere oder Objekte ausgeübt oder angedroht wird. Und dennoch bin ich der Ansicht, dass dieses weite Spektrum nicht bereits in allen Fällen den Einsatz von nonletaler Waffengewalt rechtfertigen würde.
Tsunami hat geschrieben: 24.05.2022, 23:51Falls die friedlichen Teilnehmer der Demonstration* im Vorfeld der Demonstration oder während der Demonstration nie die Absicht äusserten oder zu keinem Zeitpunkt Anzeichen machten
- jemanden persönlich zu schädigen
Dein Beispiel einer friedliche Demonstration fällt mir auch durch ein friedliches Auftreten auf. Ich bin aber beispielsweise der Ansicht, dass Auftreten und Rhetorik martialisch wirken können, obwohl der Verlauf friedlich bleibt, respektive davon ausgegangen werden kann, da diese noch nicht als Androhung von Gewalt oder Bedrohung empfunden werden könnten. Beispiel Fanaufmarsch. Es bräuchte meiner Ansicht nach mehr, um den Einsatz von Gummischrot zu rechtfertigen, als tumbe Parolen. Daher wäre es meiner Ansicht nach unverhältnismässig, schon auf einen Mob zu schiessen, bloss weil dieser «Zürcher abeschutte» oder «Bulle verjage» ruft. Anders sähe es aus, wenn eine Absicht erkennbar wäre, den Sprüchen auch Taten folgen zu lassen. Die blosse Ankündigung im Vorfeld (zB hier im Forum) oder Aussage während des Marsches wäre mir zu wenig.
Tsunami hat geschrieben: 24.05.2022, 23:51- die bewilligte Demonstration von Andersdenkenden zu stören
Auch das «Stören eines Anlasses oder einer Demonstration Andersdenkender» wäre für mich noch kein Grund, diese als nicht friedlich zu taxieren. Wenn beispielsweise laut Friedenslieder gesungen werden, um Redner zu übertönen oder ein Sitzblockade einen Zugang blockiert, kann dies als Störung empfunden werden und zwar einen Polizeieinsatz, aber meiner Meinung nach noch keinen Gummischroteinsatz rechtfertigen.
Tsunami hat geschrieben: 24.05.2022, 23:51- keine Gebäude zu beschmieren oder Fenster einzuschlagen oder ähnliches:
Und selbst wenn die friedlichen LGBTQ Demonstranten aus deinem Beispiel einen Regenbogen an ein Gebäude malen, hielte ich den Einsatz von Gummischrot noch für unverhältnismässig. Da würde es meiner Meinung nach ausreichen, wenn man diese Leute einfach festnimmt.
Tsunami hat geschrieben: 24.05.2022, 23:51Dann ist für mich der Einsatz von Gummischrot selbstverständlich absolut ungerechtfertigt, selbst wenn Hunderte an der unbewilligten Demonstration teilnehmen. Dann müsste dies auch Konsequenzen nach sich ziehen.
Den beiden ersten Sätzen kann ich zustimmen, beim dritten verstehe ich den Zusammenhang nicht ganz.
Bist du aber wirklich der Ansicht, dass die Grenze für den Einsatz von Gewalt derart niederschwellig gelegt ist, wie du sie gerade formuliert hast oder liegt die Schwelle doch ein wenig höher? Oder soll die Schwelle deiner Ansicht nach so niedrig liegen?