Volksabstimmung vom 26. September 2021

Der Rest...

Volksabstimmung vom 26. September 2021

Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» Ja
29
27%
Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» Nein
25
23%
Ehe für alle Nein
15
14%
Ehe für alle Ja
38
36%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 107

Benutzeravatar
Faniella Diwani
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4016
Registriert: 28.03.2014, 10:25

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Faniella Diwani »

BFJ hat geschrieben: 16.08.2021, 08:09 Ich habe drei Fragen zu der Vorlage "Ehe für alle":

1. Was ist daran fortschrittlich, wenn ein Kind ohne seinen Vater oder ohne seine Mutter aufwächst?
2. Bei der Samenspende für Lesben wächst das Kind bei zwei Frauen auf und darf seinen Vater (Samenspender) erst mit 18 Jahren kennenlernen. Er kann die Kontaktaufnahme jedoch verweigern. Ist das korrekt?
3. Die Leihmutterschaft ist bei dieser Vorlage noch nicht vorgesehen. Es sind jedoch Vorstösse im Parlament hängig, welche die Einführung der Leihmutterschaft fordern, da ansonsten die Schwulen gegenüber den Lesben benachteiligt werden. Wie könnte so eine Leihmutterschaft aussehen? Wächst das Kind dann bei zwei Männern auf und kann die (Leih-)Mutter erst mit 18 Jahren kennenlernen? Wird die Leihmutter für die Strapazen der neunmonatigen Schwangerschaft finanziell entschädigt?

Besten Dank für eure Präzisierungen.

1. Lieber ein gleichgeschlechtliches Elternpaar als Verdingung oder (katholische) Kinderheime. Und auch lieber eine funktionierende Familie mit gleichgeschlechtlichen Eltern als manches was man bei Heterofamilien sieht. Nach einer Scheidung ist ja meist auch "ohne Vater".
2. Keine Ahnung. Ich denke das ist bei der Samenspende für Heteropaare bereits so (Kontaktaufnahme verweigern).
3. Keine Ahnung. Aber das wäre dann "neues Gesetz, neues Referendum". Und ob es wirklich "Benachteiligung" oder "Natur" ist wenn beide der Elternteile keine Gebärmutter haben? Zudem: "Adoption" ist dir als Begriff beklannt? Auch das ist ein Weg zu einem Kind zu kommen.

händsche
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1417
Registriert: 13.08.2008, 17:05

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von händsche »

BFJ hat geschrieben: 16.08.2021, 08:09 Ich habe drei Fragen zu der Vorlage "Ehe für alle":

1. Was ist daran fortschrittlich, wenn ein Kind ohne seinen Vater oder ohne seine Mutter aufwächst?
2. Bei der Samenspende für Lesben wächst das Kind bei zwei Frauen auf und darf seinen Vater (Samenspender) erst mit 18 Jahren kennenlernen. Er kann die Kontaktaufnahme jedoch verweigern. Ist das korrekt?
3. Die Leihmutterschaft ist bei dieser Vorlage noch nicht vorgesehen. Es sind jedoch Vorstösse im Parlament hängig, welche die Einführung der Leihmutterschaft fordern, da ansonsten die Schwulen gegenüber den Lesben benachteiligt werden. Wie könnte so eine Leihmutterschaft aussehen? Wächst das Kind dann bei zwei Männern auf und kann die (Leih-)Mutter erst mit 18 Jahren kennenlernen? Wird die Leihmutter für die Strapazen der neunmonatigen Schwangerschaft finanziell entschädigt?

Besten Dank für eure Präzisierungen.
Verstehe nicht, was diese Fragen mit dem Referendum zu tun haben? Adoption und Samenspende sind in der Schweiz bereits möglich. Es macht deshalb null Sinn darin in diesem Faden zu diskutieren.

Wenn man über Stimmrechtsalter 16 abstimmen würde, dann macht es auch keinen Sinn über generelle Teile des Stimm- und Wahlrechts zu diskutieren.

es geht hier nicht um einen Grundsatzentscheid von Adoption, Samenspende und Leihmutterschaft. Sondern homosexuellen Paaren die gleichen Rechte zuzugestehen wie heterosexuellen. Diese Abstimmung dient nicht als Statement gegen Adoption/Samenspende/Leihmutterschaft.

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2694
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

Ich finde die jetztige Situation der Ehe eigentlich gut. Man könnte bestimmt gewisse Rechte der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen (gerade im Bereich der Verantwortlichkeiten/Möglichkeiten bei Unfall usw. bzw. Wahrnehmung rechtlicher Pflichten des Paares), – alles gleich zu machen halte ich allerdings für egoistisch.

Eher sollte man kinderlose Ehen auf die selbe Stufe stellen, wie gleichgeschlechtliche Paare.

Es gibt z.B. keinen erklärbaren Grund, warum Beziehungen aus denen keine Kinder entstehen können/entstanden sind, im Erbrecht bevorzugt behandelt werden sollen. Und da sich nunmal ein grosser Teil der zivilen Eherechte um den Nachwuchs und das Erben dreht, verstehe ich dieses Anliegen von homosexuellen Paaren ohnehin nicht.

Benutzeravatar
Gollum
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1057
Registriert: 07.12.2004, 23:30
Wohnort: 4059

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Gollum »

Leihmutterschaft ist tatsächlich ein schwieriges Thema, da lauern soziale Gefahren. Da dies aber nicht Bestandteil dieser Vorlage ist, sehe ich für mich keinen Grund, nicht Ja zu stimmen. Wenn wir dann noch den Steuernachteil für Verheiratete abschaffen, spiegelt das Gesetz endlich wieder die gesellschaftliche Realität.

Malinalco
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1362
Registriert: 29.12.2004, 21:48

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Malinalco »

Leihmutterschaft, Adoption und Samenspende sowie die Grundsatzdiskussion über die Eherechte (Stichwort Individualbesteuerung und Erbrecht) können wir gerne diskutieren, aber die haben rein gar nichts damit zu tun, ob man eine Gleichberechtigung möchte zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren. Ich glaube sogar, dass alle diese Punkte wirklich bald mal gesellschaftlich angegangen werden, denn wir erleben einen Wertewandel der Generationen gerade (was machen wir z.B. mit Polyamorie?). Und dann wäre es übrigens auch viel einfacher, wenn man nur an einem System drehen muss statt an mehreren Klassen von Ehen (zB mit Kindern oder ohne).

Insofern bin ich als Betroffener erst einmal froh, dass die Vorlage hier drin nicht wirklich auf Opposition stösst. Denkt daran, wenn ihr es aus solch operationellen Überlegungen oder ideologischen Überzeugungen zurückweist und es noch einmal ein bis fünf Jahre dauert, habt ihr mit euer Stimme wahrscheinlich den Lebenstraum von einzelnen Menschen zerstört, diese Jahre bekommen sie nie mehr zurück und eventuell warten sie schon seit 30 Jahren darauf. Habt ein Herz - diese technischen Fragen soll das Parlament lösen - und zwar für alle Paare gleich!

(Mit der anderen Abstimmung habe ich wirklich noch nicht beschäftigt, reicht ja wohl sowieso nicht, von dem her...)

Feanor
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4767
Registriert: 24.05.2012, 17:10

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Feanor »

fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 09:56
Ich verstehe zwar nicht warum Homosexuelle überhaupt heiraten wollen, dienen die Ehen, die heutzutage geschlossen werden, aus meiner Sicht doch vor allem der Absicherung der Elternteile (v.a. des Vaters) in Bezug auf gemeinsame Kinder und teilweise der wirtschaftlichen Absicherung der Mutter bzw. in ganz seltenen Fällen des Vaters (falls diese beruflich zurücksteckt für die Kindererziehung). Wenn man aber diesen zivilrechtlichen Akt aus symbolischem Bedürfnis auch als gleichgeschechtliches Paar gehen möchte - go for it.
Abgesehen davon, dass du es ja schon richtig sagst: zivilrechtliche Gleichberechtigung ist an sich schon als Argument genug.

Daneben hat die Ehe nun mal leider auch weitere Vorteile: Einbürgerung, Witwenrente, gemeinsame Adoption u.a.
 
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 09:56 Was ich aber falsch finde, ist dass das Parlament in die gleiche Abstimmung noch ein "Recht" auf Samen für lesbische Paare mit ins Paket genommen hat. Alleine das wäre bereits Grund genug abzulehnen, da es zwei unterschiedliche Fragen sind. Für mich persönlich ist das Recht von Kindern auf ihren/einen Vater höher zu gewichten, als das "Recht" einer Frau auf ein Kind. Heute ist die Samenspende stark eingeschränkt - nur verheiratete Paare haben bei Unfruchtbarkeit des Mannes ein Recht auf eine Samenspende (Betrifft ca. 0,4% aller Geburten). 

Generell finde ich die anonyme Samenspende und Adoptionen (abgesehen von Waisen) problematisch - das aber nun per default dem Kind das Recht auf einen Vater genommen wird, wird für mich der Grund sein Nein zu stimmen.


Ist zwar nicht modern populär, die Rolle des Vaters bei der Kindererziehung zu pushen (Schliesslich sind ja auch alle alleinerziehenden Mütter Powerfrauen und Frauen können heute generell alles, was Männer auch können) - naja ich seh das anders und aus meiner Sicht wäre das auch die entscheidende Frage für diese Abstimmung.


Dem Kind wird - ebensowenig wie das bei hetero Paaren der Fall ist - das Recht auf den Vater genommen. Bei der Samenspende erfährt das Kind spätestens ab dem 18. Lebensjahr, wer der biologische Vater ist.

Was genau findest du bezüglich Adaption problematisch?

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2694
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

Also dem Kind wird der Vater bis es 18 ist vorenthalten. Im Gegensatz zu Heteropaaren, weiss auch jedes dieser Kinder aber, dass es einen Vater gibt, dort wirds oft verheimlicht - was ich auch eher problematisch finde.

Bei Adoption von Waisen (oder auch als Vormundschaft für Kinder mit unfähigen/gefährlichen Eltern) sehe ich überhaupt keine Probleme, andere Formen der Adoption (gerade von Babys) sehe ich sehr problematisch. Als Beispiel aus der CH könnten die Sri Lanka und Indien Adoptionen gelten.
Wer aber z.B. nur ein Baby adoptieren möchte, soll sich seinen Egokinderwunsch auf herkömmliche Art erfüllen ;)

Benutzeravatar
Faniella Diwani
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4016
Registriert: 28.03.2014, 10:25

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Faniella Diwani »

fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 12:44 Also dem Kind wird der Vater bis es 18 ist vorenthalten. Im Gegensatz zu Heteropaaren, weiss auch jedes dieser Kinder aber, dass es einen Vater gibt, dort wirds oft verheimlicht - was ich auch eher problematisch finde.

Bei Adoption von Waisen (oder auch als Vormundschaft für Kinder mit unfähigen/gefährlichen Eltern) sehe ich überhaupt keine Probleme, andere Formen der Adoption (gerade von Babys) sehe ich sehr problematisch. Als Beispiel aus der CH könnten die Sri Lanka und Indien Adoptionen gelten.
Wer aber z.B. nur ein Baby adoptieren möchte, soll sich seinen Egokinderwunsch auf herkömmliche Art erfüllen ;)

Ist so. bei den Heten weiss das Kind ab und zu auch nicht sicher ob der "Vater" auch der biologische Vater ist. Dies nicht nur wenn es via Samenspende bzw. "in vitro" empfangen wurde.
Ich halte das Ganze sowieso für eine Scheindiskussion. Wichtig ist eine funktionierende und stabile Kernfamilie. Ob eine solche existiert wird nur bei Adoption oder Samenspende geprüft. Wenn das Kind via "Natursprung" empfangen wird ist das dem Gesetzgeber scheissegal. Von dem her sind die Chancen für eine "funktionierenden Familie" bei gleichgeschlechtlichen Paaren höher was eigentlich dem Kindswohl dient das die Gegner so krampfhaft hochhalten wollen.

Benutzeravatar
SubComandante
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 17153
Registriert: 07.12.2004, 08:55
Wohnort: Fig da Foz

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von SubComandante »

Faniella Diwani hat geschrieben: 24.08.2021, 13:08Ist so. bei den Heten weiss das Kind ab und zu auch nicht sicher ob der "Vater" auch der biologische Vater ist. Dies nicht nur wenn es via Samenspende bzw. "in vitro" empfangen wurde.
Ich halte das Ganze sowieso für eine Scheindiskussion. Wichtig ist eine funktionierende und stabile Kernfamilie. Ob eine solche existiert wird nur bei Adoption oder Samenspende geprüft. Wenn das Kind via "Natursprung" empfangen wird ist das dem Gesetzgeber scheissegal. Von dem her sind die Chancen für eine "funktionierenden Familie" bei gleichgeschlechtlichen Paaren höher was eigentlich dem Kindswohl dient das die Gegner so krampfhaft hochhalten wollen.
Kenne es aus dem familiären Umfeld. Eine Adoption geht nicht einfach mal easy und schnell schnell. Da wird alles genaustens überprüft. Da gibts Besuche. etc...

Benutzeravatar
BaslerBasilisk
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4168
Registriert: 04.01.2021, 09:26
Wohnort: Am Rhyy

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von BaslerBasilisk »

Faniella Diwani hat geschrieben: 24.08.2021, 13:08
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 12:44 Also dem Kind wird der Vater bis es 18 ist vorenthalten. Im Gegensatz zu Heteropaaren, weiss auch jedes dieser Kinder aber, dass es einen Vater gibt, dort wirds oft verheimlicht - was ich auch eher problematisch finde.

Bei Adoption von Waisen (oder auch als Vormundschaft für Kinder mit unfähigen/gefährlichen Eltern) sehe ich überhaupt keine Probleme, andere Formen der Adoption (gerade von Babys) sehe ich sehr problematisch. Als Beispiel aus der CH könnten die Sri Lanka und Indien Adoptionen gelten.
Wer aber z.B. nur ein Baby adoptieren möchte, soll sich seinen Egokinderwunsch auf herkömmliche Art erfüllen ;)

Ist so. bei den Heten weiss das Kind ab und zu auch nicht sicher ob der "Vater" auch der biologische Vater ist. Dies nicht nur wenn es via Samenspende bzw. "in vitro" empfangen wurde.
Ich halte das Ganze sowieso für eine Scheindiskussion. Wichtig ist eine funktionierende und stabile Kernfamilie. Ob eine solche existiert wird nur bei Adoption oder Samenspende geprüft. Wenn das Kind via "Natursprung" empfangen wird ist das dem Gesetzgeber scheissegal. Von dem her sind die Chancen für eine "funktionierenden Familie" bei gleichgeschlechtlichen Paaren höher was eigentlich dem Kindswohl dient das die Gegner so krampfhaft hochhalten wollen.
Genau. Weshalb das Argument "die-kommen-sonst-alle-zueinfach-an-babys-mimimi" völlig überflüssig ist und entzieht sich jeder Grundlage.
 
#Erfolg isch nit alles im Läbe
#bi Sunneshiin und Räge

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2694
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

Faniella Diwani hat geschrieben: 24.08.2021, 13:08
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 12:44 Also dem Kind wird der Vater bis es 18 ist vorenthalten. Im Gegensatz zu Heteropaaren, weiss auch jedes dieser Kinder aber, dass es einen Vater gibt, dort wirds oft verheimlicht - was ich auch eher problematisch finde.

Bei Adoption von Waisen (oder auch als Vormundschaft für Kinder mit unfähigen/gefährlichen Eltern) sehe ich überhaupt keine Probleme, andere Formen der Adoption (gerade von Babys) sehe ich sehr problematisch. Als Beispiel aus der CH könnten die Sri Lanka und Indien Adoptionen gelten.
Wer aber z.B. nur ein Baby adoptieren möchte, soll sich seinen Egokinderwunsch auf herkömmliche Art erfüllen ;)

Ist so. bei den Heten weiss das Kind ab und zu auch nicht sicher ob der "Vater" auch der biologische Vater ist. Dies nicht nur wenn es via Samenspende bzw. "in vitro" empfangen wurde.
Ich halte das Ganze sowieso für eine Scheindiskussion. Wichtig ist eine funktionierende und stabile Kernfamilie. Ob eine solche existiert wird nur bei Adoption oder Samenspende geprüft. Wenn das Kind via "Natursprung" empfangen wird ist das dem Gesetzgeber scheissegal. Von dem her sind die Chancen für eine "funktionierenden Familie" bei gleichgeschlechtlichen Paaren höher was eigentlich dem Kindswohl dient das die Gegner so krampfhaft hochhalten wollen.

Bei einer Samenspende wird tatsächlich die Eignung der Eltern geprüft?

Feanor
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4767
Registriert: 24.05.2012, 17:10

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Feanor »

fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 13:42
Faniella Diwani hat geschrieben: 24.08.2021, 13:08
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 12:44 Also dem Kind wird der Vater bis es 18 ist vorenthalten. Im Gegensatz zu Heteropaaren, weiss auch jedes dieser Kinder aber, dass es einen Vater gibt, dort wirds oft verheimlicht - was ich auch eher problematisch finde.

Bei Adoption von Waisen (oder auch als Vormundschaft für Kinder mit unfähigen/gefährlichen Eltern) sehe ich überhaupt keine Probleme, andere Formen der Adoption (gerade von Babys) sehe ich sehr problematisch. Als Beispiel aus der CH könnten die Sri Lanka und Indien Adoptionen gelten.
Wer aber z.B. nur ein Baby adoptieren möchte, soll sich seinen Egokinderwunsch auf herkömmliche Art erfüllen ;)

Ist so. bei den Heten weiss das Kind ab und zu auch nicht sicher ob der "Vater" auch der biologische Vater ist. Dies nicht nur wenn es via Samenspende bzw. "in vitro" empfangen wurde.
Ich halte das Ganze sowieso für eine Scheindiskussion. Wichtig ist eine funktionierende und stabile Kernfamilie. Ob eine solche existiert wird nur bei Adoption oder Samenspende geprüft. Wenn das Kind via "Natursprung" empfangen wird ist das dem Gesetzgeber scheissegal. Von dem her sind die Chancen für eine "funktionierenden Familie" bei gleichgeschlechtlichen Paaren höher was eigentlich dem Kindswohl dient das die Gegner so krampfhaft hochhalten wollen.

Bei einer Samenspende wird tatsächlich die Eignung der Eltern geprüft?
Also bei der Spende selbst nicht. Aber wenn es dann darum geht, etwas mit den gespendeten Samen zu machen.

Abgesehen davon ist das eine enorm teure Angelegenheit. Es wird also eher nicht der Fall sein, dass IVF- oder ICSI-Behandlungen nach einem Ja zur Ehe für alle zahlenmässig explodieren werden.

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2694
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

Feanor hat geschrieben: 24.08.2021, 14:28
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 13:42
Faniella Diwani hat geschrieben: 24.08.2021, 13:08

Ist so. bei den Heten weiss das Kind ab und zu auch nicht sicher ob der "Vater" auch der biologische Vater ist. Dies nicht nur wenn es via Samenspende bzw. "in vitro" empfangen wurde.
Ich halte das Ganze sowieso für eine Scheindiskussion. Wichtig ist eine funktionierende und stabile Kernfamilie. Ob eine solche existiert wird nur bei Adoption oder Samenspende geprüft. Wenn das Kind via "Natursprung" empfangen wird ist das dem Gesetzgeber scheissegal. Von dem her sind die Chancen für eine "funktionierenden Familie" bei gleichgeschlechtlichen Paaren höher was eigentlich dem Kindswohl dient das die Gegner so krampfhaft hochhalten wollen.

Bei einer Samenspende wird tatsächlich die Eignung der Eltern geprüft?
Also bei der Spende selbst nicht. Aber wenn es dann darum geht, etwas mit den gespendeten Samen zu machen.

Abgesehen davon ist das eine enorm teure Angelegenheit. Es wird also eher nicht der Fall sein, dass IVF- oder ICSI-Behandlungen nach einem Ja zur Ehe für alle zahlenmässig explodieren werden.
Hast du dazu eine Quelle? Ich hab das so verstanden, dass man eine Samenspende in der Schweiz nur erhält, wenn der Ehemann auch tatsächlich unfruchtbar ist. Dass aber wie bei einer Adoption die elterliche Eignung geprüft wird, fände ich ziemlich erstaunlich.

Für mich ist es trotzdem nicht ok, dem Kind per Standard, also legal, den Vater (oder auch die Mutter) zu verweigern. Auch die gerichtliche Praxis bei Scheidungen, war dort jahrelang sicher nicht gut für viele Kinder.

Ohne das "Recht auf Samen", hätte ich zwar das Bedürfnis nach einer homosexuellen Ehe kaum verstanden aber aus Gleichstellungsgründen sicher ja gestimmt. So aber sehe ich es eher so: Wer es, ob aus biologischen Gründen, Prägung oder warum auch immer, bei der Partnerwahl nicht hinbekommt sich wenigstens so sehr auf das andere Geschlecht einzulassen, dass ein Partner gefunden wird, der sollte vielleicht einfach keine Kinder haben.

Die Vaterrolle bzw. das Männliche beim Heranziehen der Kinder an sich, scheinen mir in unserer Gesellschaft bereits stark geschwächt - mit teilweise haarsträubenden Auswirkungen auf die Identitätsfindung der Kinder. Für mich haben Kinder ein Recht auf einen Vater, und auf eine Beziehung zu ihm. Wenn nun lesbischen Paaren legal erlaubt wird per Samenspende Kinder zu bekommen, wo der Vater von vornerein wegradiert ist, ist das eine weitere Schwächung der Väter.

Da ich aber der Ansicht bin, Staat und Gesellschaft sollten sich viel stärker dafür einsetzen Familien zu erhalten und wenn das nicht klappt, zumindest die Bindung zwischen Kindern und ihren Vätern einfacher zu ermöglichen, schwanke ich momentan zwischen zwei Grundrechten hin- und her und bin mir noch nicht im Klaren darüber, was ich stimmen werde.

Lusti
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 471
Registriert: 09.12.2004, 14:00
Wohnort: Berner Exil

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Lusti »

BFJ hat geschrieben: 16.08.2021, 08:09 Ich habe drei Fragen zu der Vorlage "Ehe für alle":

1. Was ist daran fortschrittlich, wenn ein Kind ohne seinen Vater oder ohne seine Mutter aufwächst?
2. Bei der Samenspende für Lesben wächst das Kind bei zwei Frauen auf und darf seinen Vater (Samenspender) erst mit 18 Jahren kennenlernen. Er kann die Kontaktaufnahme jedoch verweigern. Ist das korrekt?
3. Die Leihmutterschaft ist bei dieser Vorlage noch nicht vorgesehen. Es sind jedoch Vorstösse im Parlament hängig, welche die Einführung der Leihmutterschaft fordern, da ansonsten die Schwulen gegenüber den Lesben benachteiligt werden. Wie könnte so eine Leihmutterschaft aussehen? Wächst das Kind dann bei zwei Männern auf und kann die (Leih-)Mutter erst mit 18 Jahren kennenlernen? Wird die Leihmutter für die Strapazen der neunmonatigen Schwangerschaft finanziell entschädigt?

Besten Dank für eure Präzisierungen.
Vielleicht kann ich hier auch noch einige Einsichten geben:
1. Das Argument der Kinder wird gerne ins Feld geführt und hat auch eine gewisse Relevanz. Jedoch wird von der Gegnerschaft hier gerne argumentiert dass ein Kind Vater und Mutter benötigt. Es gibt aber keinen wissenschaftlichen Ansatz für diese Argumentation. Was aber ein Ansatz bietet ist, dass ein Kind grundsätzlich 2 Elternteile benötigt. Vereinfacht gesagt, gleichen 2 Menschen die Fehler des jeweiligen andern aus und bewirken damit ein sozial stabiles Umfeld. Wenn es so sehr um die Kinder ginge, dann müsste man ein anderes Familienmodell ändern, nämlich dies der Alleinerziehenden. Unabhängig vom Land, dem gesellschaftlichen Status oder der Bildung haben Kinder aus alleinerziehenden Haushalten die grössten Nachteile. Wäre es demnach zum Schutz der Kinder nicht sinnvoll, alleinerziehenden Eltern die Kinder wegzunehmen? Natürlich nicht. Ich zweifle hier einfach die intelektuelle Ehrlichkeit der Gegenerschaft an.
2. Ist es korrekt, dass dies bei heterosexuellen Paaren auch so geregelt ist? Auch hier wir auf der Basis der Homosexualität eine Argumentation geführt welche durchaus gesamtgesellschaftlich geführt gehört.
3. Ich bin grundsätzlich gegen eine Leihmutterschaft. Nicht etwa aus traditionellen oder religiösen Gründen sondern weil eine solche Zulassung eine Plethora an Probleme eröffnet. Hier einige Beispiele:
3a: Darf ein Leihmuttervertrag die Lebensführung der Leihmutter beeinträchtigen? Kein Rauchen und Trinken ist ja noch verständlich. Was aber wenn ein solcher Vertrag z.B. das Recht einschränkt in den Ausgang zu gehen, Freunde zu treffen?
3b: Bisher ist die Mutter (also der Mensch der das Kind austrägt) automatisch als Mutter anerkannt. Was passiert wenn eine Leihmutter das Kind auf einmal behalten möchte? Wann nimmt man einer Leihmutter das Kind weg? Wie wirkt sich so etwas auf die psychische Gesundheit der Leihmutter aus (Wochenbettdepression z.B.)?
3c: Falls das Kind z.B. an Trisomie 21 (Down-Syndrom) oder anderen Geburtsleiden leidet. Dürfen die Auftraggeber dann fordern, dass das Kind abgetrieben wird? Wie wäre das durchsetzbar? Wer müsste das Kind nach der Geburt aufziehen?
Du siehst, dass Thema "Leihmutter" führt zu einer Menge Praxisproblemen. Aber wie du bereits korrekt ausgeführt hast, ist das nicht das Thema. By the way ist es auch kein Homo-Thema, Christiano Ronaldo hat auf Leihmütter zurückgegriffen. Also ist das ein gesellschaftliches Problem. Auch hier wird veruscht, dieses gesamtgesellschaftliche Thema auf dem Rücken der Homosexuellen auszutragen. Auch hier fehlt mir die intelektuelle Ehrlichkeit der Gegnerschaft.

Und zum Schluss noch was ganz grunsätzliches:
Wir sind eine liberale Gesellschaft. Wir erlauben grundsätzlich alles und verbieten nur das, wofür es klare und nachvollziebare Gründe gibt. Unter diesem Grundsatz wird es schwierig zu argumentieren, warum ein Teil der Gesellschaft partout gewisse Rechte nicht haben darf. Gibt es weiterführende Argumente gegen eine Homo-Ehe welche nicht bereits für eine Hetero-Ehe gelten? Falls ja würde ich diese gerne hören, denn ich habe bisher keine gefunden.
 

Lusti
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 471
Registriert: 09.12.2004, 14:00
Wohnort: Berner Exil

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Lusti »

fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 15:21Für mich ist es trotzdem nicht ok, dem Kind per Standard, also legal, den Vater (oder auch die Mutter) zu verweigern. Auch die gerichtliche Praxis bei Scheidungen, war dort jahrelang sicher nicht gut für viele Kinder.
Oder eine Verbrechen des Staates an den Vätern und den Kindern wenn man es etwas pointierter ausdrücken möchte!

fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 15:21Ohne das "Recht auf Samen", hätte ich zwar das Bedürfnis nach einer homosexuellen Ehe kaum verstanden aber aus Gleichstellungsgründen sicher ja gestimmt. So aber sehe ich es eher so: Wer es, ob aus biologischen Gründen, Prägung oder warum auch immer, bei der Partnerwahl nicht hinbekommt sich wenigstens so sehr auf das andere Geschlecht einzulassen, dass ein Partner gefunden wird, der sollte vielleicht einfach keine Kinder haben.

Die Vaterrolle bzw. das Männliche beim Heranziehen der Kinder an sich, scheinen mir in unserer Gesellschaft bereits stark geschwächt - mit teilweise haarsträubenden Auswirkungen auf die Identitätsfindung der Kinder. Für mich haben Kinder ein Recht auf einen Vater, und auf eine Beziehung zu ihm. Wenn nun lesbischen Paaren legal erlaubt wird per Samenspende Kinder zu bekommen, wo der Vater von vornerein wegradiert ist, ist das eine weitere Schwächung der Väter.

Da ich aber der Ansicht bin, Staat und Gesellschaft sollten sich viel stärker dafür einsetzen Familien zu erhalten und wenn das nicht klappt, zumindest die Bindung zwischen Kindern und ihren Vätern einfacher zu ermöglichen, schwanke ich momentan zwischen zwei Grundrechten hin- und her und bin mir noch nicht im Klaren darüber, was ich stimmen werde.
Die Schwächung der Väter in der Gesellschaft hat meiner Meinung nach folgende Gründe:
- Die "macht" der Mütter, Väter von ihren Kindern fernzuhalten. Von ungerechtfertigten Anschuldigungen bis zur Mitarbeit des Staates dieses Unrecht zu schaffen.
- Väter die sich einen scheiss um Ihre Kinder kümmern
- die "woke-Kultur" mit ihrer "toxischen Maskulinität", was auch immer das bedeuten soll.

Grundsätzlich findet bei Samenspende keine Prüfung der Eignung statt. Bei Adoption sehr wohl, denn da tritt der Staat ja als Vermittler auf, übergibt sozusagen das Kind in die Obhut anderer Eltern. Hier hat er eine klare Prüfpflicht. Bei der erleichterten Adoption sind gewisse Voraussetzungen bereits gegen z.B. das ein Elternteil bereits ein Sorgerecht hat oder eine Verwandtschaft (biologisch) gegeben ist.
Ich kenne Lesbenpaare welche offen zugeben, ein männliches Kind abzutreiben. Das sind kranke, verfickte Menschen. Sollte man diese eine Samenspende vorenthalten oder an gewisse Regelungen binden? Unbedingt. Aber dann muss man diese Prüfung für ALLE einführen, was ich persönlich begrüssen würde.
Es bleibt aber dabei: Es gibt Fallbeispiele welche gegen eine Homo-Ehe sprechen und die damit verbundenen Rechte sprechen. Diese Fallbeispiele kann ich aber problemlos auf Hetero-Ehen anwenden. Bekommen die Homosexuellen mehr oder andere Rechte als Heterosexuelle? Nein, sie bekommen exakt diesselben Rechte. Und darum geht es doch im Grundsatz. Wir sollten wirklich damit aufhören, die grundsätzlichen Probleme unserer Gesellschaft (z.B. wie du es treffend ausdrückst die Rolle der Väter) nur als Probleme der Homo-Ehen darzustellen. Wird es aufgrund der Tatsache das potentiell mehr Ehen geschlossen werden können auch mehr solche Probleme geben? Auf jeden Fall. Aber dieselbe Argumentation könnte man auch im Asyrecht führen. Mehr Asyfälle führen zu mehr Aufnahmen und potentiell zu mehr straffälligen Asylnehmer. Ist deshalb das Asyl grundsätzlich zu hinterfragen oder wäre es nicht besser, die Prüfungen und Prozesse anzupassen? Die Antwort auf diese Frage beantwortet deine Frage nach einer Annahme der Homo-Ehe.

 

Feanor
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 4767
Registriert: 24.05.2012, 17:10

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Feanor »

fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 15:21
Feanor hat geschrieben: 24.08.2021, 14:28
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 13:42

Bei einer Samenspende wird tatsächlich die Eignung der Eltern geprüft?
Also bei der Spende selbst nicht. Aber wenn es dann darum geht, etwas mit den gespendeten Samen zu machen.

Abgesehen davon ist das eine enorm teure Angelegenheit. Es wird also eher nicht der Fall sein, dass IVF- oder ICSI-Behandlungen nach einem Ja zur Ehe für alle zahlenmässig explodieren werden.
Hast du dazu eine Quelle? Ich hab das so verstanden, dass man eine Samenspende in der Schweiz nur erhält, wenn der Ehemann auch tatsächlich unfruchtbar ist. Dass aber wie bei einer Adoption die elterliche Eignung geprüft wird, fände ich ziemlich erstaunlich.


Ich weiss es, weil jemand im meinem Umfeld diesen Weg gehen musste bzw. wollte.

Auf der Homepage der Hirslanden steht folgendes als Voraussetzung: Stabile Partnerschaft (das Paar muss nicht verheiratet sein).

---
Zu deinen anderen Aspekten:

Nochmal, ich bin überzeugt, dass "das Recht auf Samen" nicht übermässig zur Anwendung kommt (es wäre mir aber auch egal). Daher scheint es mir hier ein weiteres Gefecht zu sein, um das es primär gar nicht geht.

Du gehst von einem klassischen Rollen- und Familienverständis aus. Dieses suggeriert mE falsch, dass das Kindswohl von einen Vater und eine Mutter benötigt. Falsch daran ist vor allem die Ansicht, dass diese Situation bei Heteros der Normalfall ist. Dem ist aber bei weitem nicht so. Alleinerziehende Mütter und Väter, abwesende Väter oder Mütter, schlechte Väter oder Mütter, Scheidungskinder etc. you name it. Es steckt auch eine grosse Familienromantik dahinter, zu glauben, dass Mutter und Vater die wichtigsten bzw. einzigen Rollenbilder sind, die ein Kind hat und braucht.

Kurz: Das Bild von der perfekten Vater-Mutter-Kind-Beziehung ist dermassen verzerrt, dass es nicht wirklich als Gegenargument für andere Beziehungsformen herhalten kann. Und selbst bei einer idealen Vater-Mutter-Kind-Beziehung ist es nicht gegeben, dass diese besser/wichtiger für ein Kind ist als andere Formen.
 

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2694
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

Lusti hat geschrieben: 24.08.2021, 16:36
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 15:21 Für mich ist es trotzdem nicht ok, dem Kind per Standard, also legal, den Vater (oder auch die Mutter) zu verweigern. Auch die gerichtliche Praxis bei Scheidungen, war dort jahrelang sicher nicht gut für viele Kinder.
Oder eine Verbrechen des Staates an den Vätern und den Kindern wenn man es etwas pointierter ausdrücken möchte!
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 15:21 Ohne das "Recht auf Samen", hätte ich zwar das Bedürfnis nach einer homosexuellen Ehe kaum verstanden aber aus Gleichstellungsgründen sicher ja gestimmt. So aber sehe ich es eher so: Wer es, ob aus biologischen Gründen, Prägung oder warum auch immer, bei der Partnerwahl nicht hinbekommt sich wenigstens so sehr auf das andere Geschlecht einzulassen, dass ein Partner gefunden wird, der sollte vielleicht einfach keine Kinder haben.

Die Vaterrolle bzw. das Männliche beim Heranziehen der Kinder an sich, scheinen mir in unserer Gesellschaft bereits stark geschwächt - mit teilweise haarsträubenden Auswirkungen auf die Identitätsfindung der Kinder. Für mich haben Kinder ein Recht auf einen Vater, und auf eine Beziehung zu ihm. Wenn nun lesbischen Paaren legal erlaubt wird per Samenspende Kinder zu bekommen, wo der Vater von vornerein wegradiert ist, ist das eine weitere Schwächung der Väter.

Da ich aber der Ansicht bin, Staat und Gesellschaft sollten sich viel stärker dafür einsetzen Familien zu erhalten und wenn das nicht klappt, zumindest die Bindung zwischen Kindern und ihren Vätern einfacher zu ermöglichen, schwanke ich momentan zwischen zwei Grundrechten hin- und her und bin mir noch nicht im Klaren darüber, was ich stimmen werde.
Die Schwächung der Väter in der Gesellschaft hat meiner Meinung nach folgende Gründe:
- Die "macht" der Mütter, Väter von ihren Kindern fernzuhalten. Von ungerechtfertigten Anschuldigungen bis zur Mitarbeit des Staates dieses Unrecht zu schaffen.
- Väter die sich einen scheiss um Ihre Kinder kümmern
- die "woke-Kultur" mit ihrer "toxischen Maskulinität", was auch immer das bedeuten soll.

Grundsätzlich findet bei Samenspende keine Prüfung der Eignung statt. Bei Adoption sehr wohl, denn da tritt der Staat ja als Vermittler auf, übergibt sozusagen das Kind in die Obhut anderer Eltern. Hier hat er eine klare Prüfpflicht. Bei der erleichterten Adoption sind gewisse Voraussetzungen bereits gegen z.B. das ein Elternteil bereits ein Sorgerecht hat oder eine Verwandtschaft (biologisch) gegeben ist.
Ich kenne Lesbenpaare welche offen zugeben, ein männliches Kind abzutreiben. Das sind kranke, verfickte Menschen. Sollte man diese eine Samenspende vorenthalten oder an gewisse Regelungen binden? Unbedingt. Aber dann muss man diese Prüfung für ALLE einführen, was ich persönlich begrüssen würde.
Es bleibt aber dabei: Es gibt Fallbeispiele welche gegen eine Homo-Ehe sprechen und die damit verbundenen Rechte sprechen. Diese Fallbeispiele kann ich aber problemlos auf Hetero-Ehen anwenden. Bekommen die Homosexuellen mehr oder andere Rechte als Heterosexuelle? Nein, sie bekommen exakt diesselben Rechte. Und darum geht es doch im Grundsatz. Wir sollten wirklich damit aufhören, die grundsätzlichen Probleme unserer Gesellschaft (z.B. wie du es treffend ausdrückst die Rolle der Väter) nur als Probleme der Homo-Ehen darzustellen. Wird es aufgrund der Tatsache das potentiell mehr Ehen geschlossen werden können auch mehr solche Probleme geben? Auf jeden Fall. Aber dieselbe Argumentation könnte man auch im Asyrecht führen. Mehr Asyfälle führen zu mehr Aufnahmen und potentiell zu mehr straffälligen Asylnehmer. Ist deshalb das Asyl grundsätzlich zu hinterfragen oder wäre es nicht besser, die Prüfungen und Prozesse anzupassen? Die Antwort auf diese Frage beantwortet deine Frage nach einer Annahme der Homo-Ehe.



Das sind doch nicht gleiche Rechte, die Ausgangslage ist doch ziemlich verschieden zwischen einem ungewollt kinderlosen Paar und einem lesbischen Paar mit Kinderwunsch.

Naja, für Einzelpersonen ist die Samenspende in der Schweiz ja auch nicht legal. Hinzu kommt, dass es natürlich emotional schon ein anderer Schritt ist, ob sich ein Paar mit einem zeugungsunfähigem Mann (Krankheit) dazu entschliesst eine Samenspende in Anspruch zu nehmen, bei gemeinsamen Kinderwunsch - meist merkt man das ja nicht sofort in einer Beziehung. Soweit ich weiss, dürfen ja auch nur ungewollt kinderlose Paare die Samenspende in Anspruch nehmen.

Bei einem lesbischen Paar hingegen ist von Anfang an klar, dass aus der Verbindung keine gemeinsamen biologischen Kinder entstehen können. Die Schweiz ist (in meinen Augen zurecht) sehr konservativ in Sachen Fortpflanzungsmedizin. Mindestens der "Recht auf Samen"-Teil dieses Gesetzes, aber eigentlich generell die Öffnung der Ehe, hätten auf Verfassungsebene gehört.

Ich bin Pro Ehe für alle, auch pro Stiefkindadoption von gleichgeschlechtlichen Partnern, aber ein "Recht" auf Kinder für Paarbeziehungen, wo von Anfang an klar ist, dass keine Kids entstehen können geht mir zu weit - Für mich ist das ein Schritt weiter in Richtung Kinder haben nur zum Zweck der Selbstverwirklichung. Frech find ich auch, dass nicht Volk und Stände darüber abstimmen können und dass beides in eine Vorlage gepackt wird.

Tatsächlich ist dieses "Recht auf Kinder" nämlich die Wohl grösste rechtliche Änderung bei der Ehe für Alle. Bis auf die erleichterte Einbürgerung des Partners sehe ich kaum Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft. Um existierende Regenbogenfamilien nicht weiter zu diskriminieren würde in meinen Augen eine Vorlage für eine erleichterte Stiefkindadoption reichen.


 

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2694
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

Feanor hat geschrieben: 24.08.2021, 16:45
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 15:21
Feanor hat geschrieben: 24.08.2021, 14:28
Also bei der Spende selbst nicht. Aber wenn es dann darum geht, etwas mit den gespendeten Samen zu machen.

Abgesehen davon ist das eine enorm teure Angelegenheit. Es wird also eher nicht der Fall sein, dass IVF- oder ICSI-Behandlungen nach einem Ja zur Ehe für alle zahlenmässig explodieren werden.
Hast du dazu eine Quelle? Ich hab das so verstanden, dass man eine Samenspende in der Schweiz nur erhält, wenn der Ehemann auch tatsächlich unfruchtbar ist. Dass aber wie bei einer Adoption die elterliche Eignung geprüft wird, fände ich ziemlich erstaunlich.


Ich weiss es, weil jemand im meinem Umfeld diesen Weg gehen musste bzw. wollte.

Auf der Homepage der Hirslanden steht folgendes als Voraussetzung: Stabile Partnerschaft (das Paar muss nicht verheiratet sein).

---
Zu deinen anderen Aspekten:

Nochmal, ich bin überzeugt, dass "das Recht auf Samen" nicht übermässig zur Anwendung kommt (es wäre mir aber auch egal). Daher scheint es mir hier ein weiteres Gefecht zu sein, um das es primär gar nicht geht.

Du gehst von einem klassischen Rollen- und Familienverständis aus. Dieses suggeriert mE falsch, dass das Kindswohl von einen Vater und eine Mutter benötigt. Falsch daran ist vor allem die Ansicht, dass diese Situation bei Heteros der Normalfall ist. Dem ist aber bei weitem nicht so. Alleinerziehende Mütter und Väter, abwesende Väter oder Mütter, schlechte Väter oder Mütter, Scheidungskinder etc. you name it. Es steckt auch eine grosse Familienromantik dahinter, zu glauben, dass Mutter und Vater die wichtigsten bzw. einzigen Rollenbilder sind, die ein Kind hat und braucht.

Kurz: Das Bild von der perfekten Vater-Mutter-Kind-Beziehung ist dermassen verzerrt, dass es nicht wirklich als Gegenargument für andere Beziehungsformen herhalten kann. Und selbst bei einer idealen Vater-Mutter-Kind-Beziehung ist es nicht gegeben, dass diese besser/wichtiger für ein Kind ist als andere Formen.


Natürlich gibt es Leute, die einem Ideal nicht gerecht werden, darum nennt man es ja auch Ideal. Nur weil das nicht allen gelingt, muss man aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Grade wenn man sich z.T. Scheidungsraten und die Folgen davon ansieht, wärs vielleicht sogar praktischer sich ein bisschen in den Arsch zu klemmen und dem Idealbild ein bisschen mehr nachzueifern.

Zeitgeist ist halt eher Dekadenz. Alles (Bzw. meistens das Gleiche) für alle und alles sofort, keine Zeit für Verzicht und Geduld. Aus philosophischer Sicht stellt sich mir die Frage ob diese Entwicklung langfristig dann tatsächlich zu vielfältigeren Lebensentwürfen führt oder führen kann.

"Alleinerziehende Mütter und Väter, abwesende Väter oder Mütter, schlechte Väter oder Mütter, Scheidungskinder" - alles Missstände die es imho zu bekämpfen gilt. Die meisten Entwicklungspsychologen sind sich einig, dass der Vater eine sehr wichtige Rolle und eben eine andere Rolle als eine Mutter in der kindlichen Entwicklung einnimmt. Nur weil einige Väter diese Rolle nicht gut erfüllen bzw. zuweilen auch aufgrund von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zwängen nicht gut erfüllen können - bleibt es imho trotzdem falsch, gewissen Kindern den Vater bereits von Staates wegen legal zu verweigern.
Und das hat überhaupt nichts mit altmodischer Familienromantik zu tun, sondern eher damit, das altvordere Podest der Mütter als einzigem Bezugspunkt der Kindesentwicklung in ein gerades Licht zu rücken. Die Argumentation "dass zu wenig dafür getan wird, dass Väter eine aktive und stabile Beziehung zu ihren Kindern aufbauen können, zeigt, dass es egal ist ob ein Kind einen Vater hat oder nicht" kann ich nicht nachvollziehen und scheint mir aus einem recht altbackenen 60er Jahre Familienbild (Mutter zuständig für Kinder und Erziehung, Vater geht zur Arbeit) zu entspringen.

Das Argument, dass Väter für die Entwicklung der Kinder unerheblich seien, ist imho auch nicht die vorherrschende Meinung in der Entwicklungspsychologie.


Hier noch ein Artikel zur Bedeutung des Vaters bereits in den frühen Lebensjahren

https://www.eltern-bildung.at/expert-in ... ensjahren/

 

team17
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 767
Registriert: 02.01.2005, 14:31

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von team17 »

fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 17:46 Um existierende Regenbogenfamilien nicht weiter zu diskriminieren würde in meinen Augen eine Vorlage für eine erleichterte Stiefkindadoption reichen.
Wenn das Kind schon existiert ist es dir egal wenn es mit 2 Väter bzw. 2 Mütter aufwächst. Nur bei einem neugeborenes Kind darf das nicht der Fall sein? Wo ist der Unterschied?
Für mich ist das ein Schritt weiter in Richtung Kinder haben nur zum Zweck der Selbstverwirklichung.

Was ist den der Hauptgrund von Hetero-Paare ein Kind zu haben? Sicherung der Gesellschaft und Zukunft der Menschheit wohl kaum. Absicherung für im Alter ist es (in der Schweiz) auch nicht mehr. Wahrscheinlich also der Traum vom eigenen Kind und somit die Selbstverwirklichung?
Zuletzt geändert von team17 am 24.08.2021, 18:28, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
SubComandante
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 17153
Registriert: 07.12.2004, 08:55
Wohnort: Fig da Foz

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von SubComandante »

Am Ende des Tages hat ein Kind ein anständiges Zuhause und zwei Menschen, die sich mit allem, dass ihnen zur Verfügung steht um sie kümmert. Und wegen Fortpflanzung bei Lesben Paar. Wenn eine lesbische Frau ein Kind will, dann möchte sie keinen Dödel in sich haben für ein Kind. Verständlich. Samenspende geht da ok, obwohl ich auch kein Freund von klinischer Fortpflanzung bin. Aber bezüglich Ethik muss jede und jeder selber entscheiden können.

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2694
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

team17 hat geschrieben: 24.08.2021, 18:25
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 17:46 Um existierende Regenbogenfamilien nicht weiter zu diskriminieren würde in meinen Augen eine Vorlage für eine erleichterte Stiefkindadoption reichen.
Wenn das Kind schon existiert ist es dir egal wenn es mit 2 Väter bzw. 2 Mütter aufwächst. Nur bei einem neugeborenes Kind darf das nicht der Fall sein? Wo ist der Unterschied?
Für mich ist das ein Schritt weiter in Richtung Kinder haben nur zum Zweck der Selbstverwirklichung.


Was ist den der Hauptgrund von Hetero-Paare ein Kind zu haben? Sicherung der Gesellschaft und Zukunft der Menschheit wohl kaum. Abersicherung für im Alter ist es mittlerweilen (in der Schweiz) auch nicht mehr. Wahrscheinlich also der Traum vom eigenen Kind und somit die Selbstverwirklichung?

Egal ist es mir nicht, ich halte es vielleicht nicht für ideal, aber ich würde es sicher nicht verbieten - niemand weiss schliesslich wie das Leben spielt, warum soll ich einer Frau verbieten das Kind ihrer Partnerin zu adoptieren, wenn diese zusammenleben? Das finde ich tatsächlich einen absurden Übergriff des Staats. Nur ist in diesem Fall evtl. irgendwo auch noch ein Vater. Dessen Rechte und die Rechte des Kindes an einer Beziehung zu ihm sind somit intakt. Klar ist auch, dass dies im Ausland usw. umgangen werden könnte - nur dafür kann ja das Kind, das aus einer Samenspende entstanden ist nichts. Dessen Rechte zu seinen Bezugspersonen, etwa seiner lesbischen Stiefmutter gehören natürlich durch das Gesetz geschützt.

Wenn der Staat aber sagt, wir legalisieren Familienplanung, die von Anfang an keinen Vater vorsieht ist das eine ganz andere Geschichte.

team17
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 767
Registriert: 02.01.2005, 14:31

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von team17 »

fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 18:51
Egal ist es mir nicht, ich halte es vielleicht nicht für ideal, aber ich würde es sicher nicht verbieten - niemand weiss schliesslich wie das Leben spielt, warum soll ich einer Frau verbieten das Kind ihrer Partnerin zu adoptieren, wenn diese zusammenleben? Das finde ich tatsächlich einen absurden Übergriff des Staats. Nur ist in diesem Fall evtl. irgendwo auch noch ein Vater. Dessen Rechte und die Rechte des Kindes an einer Beziehung zu ihm sind somit intakt. Klar ist auch, dass dies im Ausland usw. umgangen werden könnte - nur dafür kann ja das Kind, das aus einer Samenspende entstanden ist nichts. Dessen Rechte zu seinen Bezugspersonen, etwa seiner lesbischen Stiefmutter gehören natürlich durch das Gesetz geschützt.

Wenn der Staat aber sagt, wir legalisieren Familienplanung, die von Anfang an keinen Vater vorsieht ist das eine ganz andere Geschichte.

Würde die Adoption dann nicht die Tür öffnen dass sich eine der beiden Damen schwängern lässt und anschliessend die Partnerin das Kind adoptiert?  Dann doch lieber direkt die Samenspende erlauben? Was wäre wenn der Samenspendern einwilligen muss dass er für eine homosexuelles Paar spendet und das Kind auf Wunsch jederzeit erfahren kann, wer der Spender war? Dann hättte das Kind sein "Recht auf einen Vater". Wäre das für dich aktzeptabel?

Kann dich einfach nicht ganz verstehen wie du immer wieder betonst dass du eigentlich eine Gleichberechtigung willst, dann aber wegen diesem einem Teil lieber alles absägst. Überwiegt denn dieses "Recht auf einen Vater" alle anderen positiven Aspekte so sehr? Vertrittst dieses Anliegen ja sehr energisch und ausführlich, scheint dir also sehr wichtig zu sein?

Was sagtst zum Selbstverwirklichung Thema?

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2694
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

team17 hat geschrieben: 24.08.2021, 21:17
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 18:51
Egal ist es mir nicht, ich halte es vielleicht nicht für ideal, aber ich würde es sicher nicht verbieten - niemand weiss schliesslich wie das Leben spielt, warum soll ich einer Frau verbieten das Kind ihrer Partnerin zu adoptieren, wenn diese zusammenleben? Das finde ich tatsächlich einen absurden Übergriff des Staats. Nur ist in diesem Fall evtl. irgendwo auch noch ein Vater. Dessen Rechte und die Rechte des Kindes an einer Beziehung zu ihm sind somit intakt. Klar ist auch, dass dies im Ausland usw. umgangen werden könnte - nur dafür kann ja das Kind, das aus einer Samenspende entstanden ist nichts. Dessen Rechte zu seinen Bezugspersonen, etwa seiner lesbischen Stiefmutter gehören natürlich durch das Gesetz geschützt.

Wenn der Staat aber sagt, wir legalisieren Familienplanung, die von Anfang an keinen Vater vorsieht ist das eine ganz andere Geschichte.

Würde die Adoption dann nicht die Tür öffnen dass sich eine der beiden Damen schwängern lässt und anschliessend die Partnerin das Kind adoptiert?  Dann doch lieber direkt die Samenspende erlauben? Was wäre wenn der Samenspendern einwilligen muss dass er für eine homosexuelles Paar spendet und das Kind auf Wunsch jederzeit erfahren kann, wer der Spender war? Dann hättte das Kind sein "Recht auf einen Vater". Wäre das für dich aktzeptabel?

Kann dich einfach nicht ganz verstehen wie du immer wieder betonst dass du eigentlich eine Gleichberechtigung willst, dann aber wegen diesem einem Teil lieber alles absägst. Überwiegt denn dieses "Recht auf einen Vater" alle anderen positiven Aspekte so sehr? Vertrittst dieses Anliegen ja sehr energisch und ausführlich, scheint dir also sehr wichtig zu sein?

Was sagtst zum Selbstverwirklichung Thema?

Sagen wir mal so: Ich sehe nicht, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare massiv viele Vorteile bringt. Der Nachteil, denn ich bei der Samenspende sehe überwiegt für mich tatsächlich.
Mir gehts hier ums Prinzip, dass der Staat klar für das Recht des Kindes auf eine Kind-Vater Beziehung einsteht.
Wenn die Samenspende für lesbische Paare erlaubt
wird, sehe ich keinen schlüssigen Grund, diese alleinstehenden Frauen zu verweigern. Schliesslich gibts ja auch heute schon Alleinerziehende, auch solche die das super machen.
Deshalb gilt für mich prinzipiell wie bisher: Samenspende als medizinischer Eingriff um bei "Krankheit" die Zeugungsunfähigkeit des Vaters auszugleichen ok, aber nicht bei anderen Paaren oder Einzelpersonen.
Etwas anderes wäre es, wenn der Spender dem Kind und Eltern bekannt ist und auch eine Beziehung zum Kind haben möchte. Bei mir ist die Grenze dort, wo der Staat findet es braucht keinen Vater mehr fürs Kindswohl.
Betr. Selbstverwirklichung hast du bei einigen Menschen sicher recht, keine Frage. Ist auch eine Frage was man drunter versteht, denke der Grossteil der Menschen machts einfach weil die Biologie uns darauf trimmt und weils schon immer so war.

Lusti
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 471
Registriert: 09.12.2004, 14:00
Wohnort: Berner Exil

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Lusti »

fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 17:46 Das sind doch nicht gleiche Rechte, die Ausgangslage ist doch ziemlich verschieden zwischen einem ungewollt kinderlosen Paar und einem lesbischen Paar mit Kinderwunsch.

Naja, für Einzelpersonen ist die Samenspende in der Schweiz ja auch nicht legal. Hinzu kommt, dass es natürlich emotional schon ein anderer Schritt ist, ob sich ein Paar mit einem zeugungsunfähigem Mann (Krankheit) dazu entschliesst eine Samenspende in Anspruch zu nehmen, bei gemeinsamen Kinderwunsch - meist merkt man das ja nicht sofort in einer Beziehung. Soweit ich weiss, dürfen ja auch nur ungewollt kinderlose Paare die Samenspende in Anspruch nehmen.

Bei einem lesbischen Paar hingegen ist von Anfang an klar, dass aus der Verbindung keine gemeinsamen biologischen Kinder entstehen können. Die Schweiz ist (in meinen Augen zurecht) sehr konservativ in Sachen Fortpflanzungsmedizin. Mindestens der "Recht auf Samen"-Teil dieses Gesetzes, aber eigentlich generell die Öffnung der Ehe, hätten auf Verfassungsebene gehört.
Gegenfrage: Ich habe einen männlichen Bekannten der unfruchtbar ist. Vor 2 Jahre hat er geheiratet. Es war von vornherein klar dass aus der Verbindung keine gemeinsamen biologischen Kinder entstehen können. Samenspende ja oder nein? Du würdest mit ja argmumentieren, aber wo exakt ist hier der unterschied zwischen einer Frau <-> Frau Beziehung. Nur weil diese zwei Menschen von Geburt an nicht die männliche Zeugungsunfähigkeit mitbringen? Und was wenn ich dir sage, dass mein Bekannter nicht durch Krankheit sondern von Geburt an zeugungsunfähig ist? Würde das an der Ausgangslage etwas ändern?

Wir garantieren Paaren (und Ehepaaren) die Samenspende wenn das paar zeugungsunfähig ist. Dieses Recht garantieren wir grunsätzlich, ohne Ursachenforschung und Ausgangslage. Wieso hier also eine Unterscheidung machen?

Lusti
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 471
Registriert: 09.12.2004, 14:00
Wohnort: Berner Exil

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Lusti »

fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 22:09 Sagen wir mal so: Ich sehe nicht, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare massiv viele Vorteile bringt. Der Nachteil, denn ich bei der Samenspende sehe überwiegt für mich tatsächlich.
Ausser Erbrecht, AHV, Witwer und Witwenrente. Und natürlich dem Grundrecht auf eine Ehe in der Verfassung.
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 22:09 Mir gehts hier ums Prinzip, dass der Staat klar für das Recht des Kindes auf eine Kind-Vater Beziehung einsteht.
Wenn die Samenspende für lesbische Paare erlaubt wird, sehe ich keinen schlüssigen Grund, diese alleinstehenden Frauen zu verweigern. Schliesslich gibts ja auch heute schon Alleinerziehende, auch solche die das super machen.
Wie bereits erwähnt:
Kinder von alleinerziehenden Eltern haben, unabhängig vom Land, dem gesellschaftlichen Status und der Bildung die schlechtesten Voraussetzung aller Kinder. Das sagt nichts über den Einzelfall aus, aber wenn du einem Kind die schlechtmöglichsten Startbedingungen geben willst, setz es in eine Familie mit nur einem Elternteil. Demgegenüber gibt es keine Studie oder Evidenz, dass Kinder von stabilen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einen Nachteil gegenüber z.B. Kindern von stabilen heterosexuellen Partnerschaften haben.

team17
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 767
Registriert: 02.01.2005, 14:31

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von team17 »

fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 22:09
Bei mir ist die Grenze dort, wo der Staat findet es braucht keinen Vater mehr fürs Kindswohl.
Betr. Selbstverwirklichung hast du bei einigen Menschen sicher recht, keine Frage. Ist auch eine Frage was man drunter versteht, denke der Grossteil der Menschen machts einfach weil die Biologie uns darauf trimmt und weils schon immer so war.
Der Staat findet bereits dass es nicht umbedingt einen Vater für das Kindswohl braucht, sonst dürfte ein Gericht nicht das alleinige Sorgerecht der Mutter zusprechen.

Tausende von Kindern wachsen mit keinem oder einem sich nicht kümmernden Vater auf. Da greift der Staat auch nicht ein weil das Kind ein Recht auf einen Vater hat. Und dann der seltsame Vorwurf dass sie es nur zur Selbstverwirklichung wollen. Ich wünsche jedem Kind lieber gleichgeschlechtliche Eltern die wegen dem Drang zur Selbstverwirklichung ein Kind haben und sich darum intensiv um es kümmern, anstelle eine klassische Vater und Mutter Situation, die ein Kind haben "weil es schon immer so war", aber eigentich nichts mit dem Kind zu tun haben wollen.

Du verrenst dich meiner Meinung in deiner romantisierten Vater Kind Beziehung, ignorierst die Realität und würdest dafür anderen etwas gezielt verwehren.

 

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2694
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

Lusti hat geschrieben: 25.08.2021, 10:23
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 17:46 Das sind doch nicht gleiche Rechte, die Ausgangslage ist doch ziemlich verschieden zwischen einem ungewollt kinderlosen Paar und einem lesbischen Paar mit Kinderwunsch.

Naja, für Einzelpersonen ist die Samenspende in der Schweiz ja auch nicht legal. Hinzu kommt, dass es natürlich emotional schon ein anderer Schritt ist, ob sich ein Paar mit einem zeugungsunfähigem Mann (Krankheit) dazu entschliesst eine Samenspende in Anspruch zu nehmen, bei gemeinsamen Kinderwunsch - meist merkt man das ja nicht sofort in einer Beziehung. Soweit ich weiss, dürfen ja auch nur ungewollt kinderlose Paare die Samenspende in Anspruch nehmen.

Bei einem lesbischen Paar hingegen ist von Anfang an klar, dass aus der Verbindung keine gemeinsamen biologischen Kinder entstehen können. Die Schweiz ist (in meinen Augen zurecht) sehr konservativ in Sachen Fortpflanzungsmedizin. Mindestens der "Recht auf Samen"-Teil dieses Gesetzes, aber eigentlich generell die Öffnung der Ehe, hätten auf Verfassungsebene gehört.
Gegenfrage: Ich habe einen männlichen Bekannten der unfruchtbar ist. Vor 2 Jahre hat er geheiratet. Es war von vornherein klar dass aus der Verbindung keine gemeinsamen biologischen Kinder entstehen können. Samenspende ja oder nein? Du würdest mit ja argmumentieren, aber wo exakt ist hier der unterschied zwischen einer Frau <-> Frau Beziehung. Nur weil diese zwei Menschen von Geburt an nicht die männliche Zeugungsunfähigkeit mitbringen? Und was wenn ich dir sage, dass mein Bekannter nicht durch Krankheit sondern von Geburt an zeugungsunfähig ist? Würde das an der Ausgangslage etwas ändern?

Wir garantieren Paaren (und Ehepaaren) die Samenspende wenn das paar zeugungsunfähig ist. Dieses Recht garantieren wir grunsätzlich, ohne Ursachenforschung und Ausgangslage. Wieso hier also eine Unterscheidung machen?

Das Kind hat ja dann trotzdem mind. einen Vater und eine Mutter, sowohl rechtlich als (hoffentlich) auch tatsächlich und nicht zwei Mütter und keinen Vater. Dass nur ein biologischer Vater ein guter Vater sein kann, daran glaube ich tatsächlich nicht.

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2694
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

team17 hat geschrieben: 25.08.2021, 11:03
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 22:09
Bei mir ist die Grenze dort, wo der Staat findet es braucht keinen Vater mehr fürs Kindswohl.
Betr. Selbstverwirklichung hast du bei einigen Menschen sicher recht, keine Frage. Ist auch eine Frage was man drunter versteht, denke der Grossteil der Menschen machts einfach weil die Biologie uns darauf trimmt und weils schon immer so war.
Der Staat findet bereits dass es nicht umbedingt einen Vater für das Kindswohl braucht, sonst dürfte ein Gericht nicht das alleinige Sorgerecht der Mutter zusprechen.

Tausende von Kindern wachsen mit keinem oder einem sich nicht kümmernden Vater auf. Da greift der Staat auch nicht ein weil das Kind ein Recht auf einen Vater hat. Und dann der seltsame Vorwurf dass sie es nur zur Selbstverwirklichung wollen. Ich wünsche jedem Kind lieber gleichgeschlechtliche Eltern die wegen dem Drang zur Selbstverwirklichung ein Kind haben und sich darum intensiv um es kümmern, anstelle eine klassische Vater und Mutter Situation, die ein Kind haben "weil es schon immer so war", aber eigentich nichts mit dem Kind zu tun haben wollen.

Du verrenst dich meiner Meinung in deiner romantisierten Vater Kind Beziehung, ignorierst die Realität und würdest dafür anderen etwas gezielt verwehren.



Standard ist mittlerweile nunmal das gemeinsame Sorgerecht. Alles Entwicklungen wo der Staat und die Gesellschaft aus meiner Überzeugung noch viel stärker eingreifen sollten. Die jahrelange Rechtspraxis das Sorgerecht per default denn Müttern zuzusprechen war ein Verbrechen an tausenden Vätern, aber vor allem an ihren Kindern.

Lusti
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 471
Registriert: 09.12.2004, 14:00
Wohnort: Berner Exil

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Lusti »

fcbblog.ch hat geschrieben: 25.08.2021, 11:44 Das Kind hat ja dann trotzdem mind. einen Vater und eine Mutter, sowohl rechtlich als (hoffentlich) auch tatsächlich und nicht zwei Mütter und keinen Vater. Dass nur ein biologischer Vater ein guter Vater sein kann, daran glaube ich tatsächlich nicht.
Und ich verweise weiterhin auf das Argument, dass es für die Entwicklung eines Kindes unwichtig ist ob es einen Vater UND eine Mutter hat, sondern im wesentlichen davon abhängt dass es 2 Elternteile hat. Alles was ich bis anhin über dieses Thema gelesen habe zeigt diesen Punkt klar auf. Natürlich immer mit dem Hinweis darauf, dass diese 2 Elternteile auch ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht akkurat nachkommen. Die Mär das ein männliches Kind die typisch männlichen Verhaltensweisen nur durch männliche Vorbilder erlernen kann wurde in diversen Studien zu diesem Thema klar widerlegt.
Die Begründung hierfür ist komplex kann aber auf ein paar wesentliche Punkte heruntergebrochen werden:
- mänliches Grundverhalten (Kompetivität, Aggression) ist vererbt. Die Begründung hierfür ist die Tatsache, dass dieses verhalten gesellschaftsübergreifend ist.
- alle weiteren charakterlichen Eigenschaften sind interessensbedingt, z.B. das sich männliche Kinder mehr für Dinge und weibliche Kinder mehr für Menschen interessieren. Speziell diese Präferenz prägt den massgebenden Unterschied in der Berufswahl. Auch diese Eigenschaften sind vererbt.
- ausser in ein paar Unterschieden im individuellen Bereich, sind die Verhaltensschemata von Männer und Frauen im grossen und ganzen Deckungsgleich. Was nichts anderes bedeutet als dass wir uns mehr ähneln als das wir uns unterscheiden.

Ein Punkt ist noch wichtig: Gemäss Remo Largo und anderen Entwicklungspsychologen ist ein Punkt noch wichtig, und dass ist das Spielen in der frühkindlichen Entwicklung. Es ist wichtig das Kinder (beider Geschlechter) das liebevolle Spielen (kuscheln, bäbelen usw) haben, wie auch das agressive, kompetitive Spielen (jagen, raufen). Ist eines dieser Spiele in der frühkindlichen Entwicklung reduziert, kann dies langfristig tatsächlich Verhaltensdefizite auslösen. Diese Funktion können aber auch Grosseltern, Geschwister, Onkel, Tanten und Götti's, Gotten problemlos übernehmen.

Benutzeravatar
fcbblog.ch
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2694
Registriert: 04.06.2017, 13:14

Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

Lusti hat geschrieben: 25.08.2021, 12:34
fcbblog.ch hat geschrieben: 25.08.2021, 11:44 Das Kind hat ja dann trotzdem mind. einen Vater und eine Mutter, sowohl rechtlich als (hoffentlich) auch tatsächlich und nicht zwei Mütter und keinen Vater. Dass nur ein biologischer Vater ein guter Vater sein kann, daran glaube ich tatsächlich nicht.
Und ich verweise weiterhin auf das Argument, dass es für die Entwicklung eines Kindes unwichtig ist ob es einen Vater UND eine Mutter hat, sondern im wesentlichen davon abhängt dass es 2 Elternteile hat. Alles was ich bis anhin über dieses Thema gelesen habe zeigt diesen Punkt klar auf. Natürlich immer mit dem Hinweis darauf, dass diese 2 Elternteile auch ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht akkurat nachkommen. Die Mär das ein männliches Kind die typisch männlichen Verhaltensweisen nur durch männliche Vorbilder erlernen kann wurde in diversen Studien zu diesem Thema klar widerlegt.
Die Begründung hierfür ist komplex kann aber auf ein paar wesentliche Punkte heruntergebrochen werden:
- mänliches Grundverhalten (Kompetivität, Aggression) ist vererbt. Die Begründung hierfür ist die Tatsache, dass dieses verhalten gesellschaftsübergreifend ist.
- alle weiteren charakterlichen Eigenschaften sind interessensbedingt, z.B. das sich männliche Kinder mehr für Dinge und weibliche Kinder mehr für Menschen interessieren. Speziell diese Präferenz prägt den massgebenden Unterschied in der Berufswahl. Auch diese Eigenschaften sind vererbt.
- ausser in ein paar Unterschieden im individuellen Bereich, sind die Verhaltensschemata von Männer und Frauen im grossen und ganzen Deckungsgleich. Was nichts anderes bedeutet als dass wir uns mehr ähneln als das wir uns unterscheiden.

Ein Punkt ist noch wichtig: Gemäss Remo Largo und anderen Entwicklungspsychologen ist ein Punkt noch wichtig, und dass ist das Spielen in der frühkindlichen Entwicklung. Es ist wichtig das Kinder (beider Geschlechter) das liebevolle Spielen (kuscheln, bäbelen usw) haben, wie auch das agressive, kompetitive Spielen (jagen, raufen). Ist eines dieser Spiele in der frühkindlichen Entwicklung reduziert, kann dies langfristig tatsächlich Verhaltensdefizite auslösen. Diese Funktion können aber auch Grosseltern, Geschwister, Onkel, Tanten und Götti's, Gotten problemlos übernehmen.
Da müssen wir uns wohl drauf einigen, dass wir unterschiedlicher Meinung sind.
 

Antworten