Volksabstimmung vom 26. September 2021

Der Rest...

Volksabstimmung vom 26. September 2021

Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» Ja
29
27%
Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» Nein
25
23%
Ehe für alle Nein
15
14%
Ehe für alle Ja
38
36%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 107

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BaslerBasilisk
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von BaslerBasilisk »

Die 99%-Initiative zielt ja vor allem auf gefühlt 5% der Bevölkerung ab, die mit viel Geld, noch mehr Geld machen. Diese können sicher ein paar Bazeli mehr bezahlen.
Die Drohgebärde von wegen, diese würden dann nicht mehr in KMU's/Schweizer Markt investieren halte ich für absurd und nur bedingt für Wahr.
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Yazid
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Yazid »

Ganz klar ja für die 99%-Initiative! Ich habe das Gefühl, dass gewissen Leuten nicht ganz klar ist, dass es um Kapitalerträge geht, die CHF 100'000.- übersteigen. Sprich alles darunter wird zum normalen Steuersatz besteuert.

Zudem:

- ist anscheinend noch nicht ganz klar, ob es sich dabei um eine Freigrenze oder einen Freibetrag handelt. Sollte es sich um Zweiteres handeln, würden die ersten CHF 100'000.- sogar noch zum "ordentlichen" Satz besteuert.

- liegen die Steuersätze in der Schweiz je nach Steuerobjekt zum Teil deutlich unter dem OECD-Schnitt. Wie und aus welchem Grund kann man dann gegen eine Erhöhung um 50% dieser Steuersätze bezüglich Kapitalerträge >100'000 sein? Wir wären da immer noch meilenweit von Hollandes (unbestritten zu extremem und nicht umsetzbaren) Vorschlag in Frankreich, wonach "hohe Einkommen" zu 75% hätten besteuert werden sollen. Notabene 75% und Einkommen, also nicht Kapitalerträge x 1.5% eines vergleichsweise relativ tiefen Steuersatzes...

- sind die Allerwenigsten davon betroffen: Solche Kapitalerträge erzielt nicht jeder. Wir reden hier von Leuten, die selbst entscheiden können, wieviel sie sich wann und wie auszahlen lassen möchten. Wenn das den Betroffenen also ein Dorn im Auge ist, dann sollen sie sich diese Summen doch als Lohn auszahlen lassen. Dann wäre ihre Steuerbelastung zwar tiefer, doch immerhin hätte unser Sozialsystem etwas davon.

- last but not least: Soll das Ganze wirklich weitergehen wie bis anhin? Echt? Irgendwas muss da unternommen werden. In meinen Augen geht diese Initiative hierfür sogar zu wenig weit... Aber selbst das wird wahrscheinlich für viele noch zu extrem sein.

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Käppelijoch
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Käppelijoch »

Wir haben in der Schweiz im Moment echt kein Problem mit den Steuererträgen, ich sehe weder Sinn noch die Notwendigkeit dieser Juso-Forderung. Daher werde ich sicher Nein stimmen.

Argumente wie "Reiche können ja gut mehr Bazzeli bezahlen" sind für mich bei solchen Vorlagen schlicht keine Argumente. Es ist einfach bisschen Klassenkampf in anderem Gewandt. Etwas für linke Wählerinnen zwei Jahren vor den Wahlen, um sie bei Laune zu halten und sich im Gespräch zu halten, mehr nicht.

Mir erschliesst sich die Notwendigkeit null. Wir haben ein gut austariertes Seteur- und Umverteilungssystem. Und durch die (undemokratisch) aufgezwungene Mindeststeuer werden die Erträge so oder so noch einmal wachsen - dies macht diese Steuer erst recht unnötig.
(Da ist sowieso die Frage wie man demokratisch es für legitim halten kann, dass ein Club von zwanzig selbst ernannten mächtigsten Staaten über die Köpfe aller anderen Staaten hinweg bestimmt, wer was zu besteuern hat. Aber das ist ein anderes Thema)

Und daher wird die Initiative scheitern, weil sie im Grunde genommen einseitig die linken Wählerinnen bedient und somit keine Chance auf ein Volk- und Ständemehr hat. Aber ja, auch das gehört zu unserem politischen System, dass man sich selber ein bisschen beüben darf. Mal tut es die Linike, mal die Rechte.

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BaslerBasilisk
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von BaslerBasilisk »

Käppelijoch hat geschrieben: 12.08.2021, 08:29 ...

Mir erschliesst sich die Notwendigkeit null. Wir haben ein gut austariertes Seteur- und Umverteilungssystem. Und durch die (undemokratisch) aufgezwungene Mindeststeuer werden die Erträge so oder so noch einmal wachsen - dies macht diese Steuer erst recht unnötig.
(Da ist sowieso die Frage wie man demokratisch es für legitim halten kann, dass ein Club von zwanzig selbst ernannten mächtigsten Staaten über die Köpfe aller anderen Staaten hinweg bestimmt, wer was zu besteuern hat. Aber das ist ein anderes Thema)
...
Das ist genau so wenig ein Argument wie du jenes des "Mehrbezahlens" abtust.
"Ist doch gut, wieso sollten wir es besser machen wollen" so a la "wir gewinnen doch jedes Spiel 1:0, wieso sollten wir attraktiver Fussballspielen";)
 
Käppelijoch hat geschrieben: 12.08.2021, 08:29 ...Etwas für linke Wählerinnen zwei Jahren vor den Wahlen, um sie bei Laune zu halten und sich im Gespräch zu halten, mehr nicht.
...

Ich bin unbestrittener Rechtswähler.
Aber bei Initiativen und Abstimmungen geht es darum, das beste für unsere Gesellschaft zu stimmen. Das haben viele noch immer nicht begriffen. Es geht hier nicht um rechts oder links, sondern um Besteuerung von ganz hochen Summen, die weder du und ich einfach so Erwirtschaften. Dies wird dieser kleinen Bevölkerungsgruppe nicht Weh tun, jedoch bringt es der Gesellschaft als solches enorm viel.
Stell dir vor, die Steuern müssen erhöht werden, weil wir in der Pandemie so viel Geld verbraten haben. Da bist du doch wohl auch für, dass die Reichen ein bisschen mehr Zahlen könnten oder?
 
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händsche
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von händsche »

Yazid hat geschrieben: 12.08.2021, 08:18 Ganz klar ja für die 99%-Initiative! Ich habe das Gefühl, dass gewissen Leuten nicht ganz klar ist, dass es um Kapitalerträge geht, die CHF 100'000.- übersteigen. Sprich alles darunter wird zum normalen Steuersatz besteuert.
Zudem muss angemerkt werden, dass di e100’000 nur der von den Initianten vorgeschlagene Betrag ist. Korrekterweise wird der Betrag im Initiativtext nicht erwähnt. Dieser wird gesetzlich festgelegt werden (d.h. wenn die Juso 100'000 vorschlägt würde dieser Betrag bei einer konkreten Umsetzung ganz bestimmt höher ausfallen.).


Yazid hat geschrieben: 12.08.2021, 08:18 - sind die Allerwenigsten davon betroffen: Solche Kapitalerträge erzielt nicht jeder. Wir reden hier von Leuten, die selbst entscheiden können, wieviel sie sich wann und wie auszahlen lassen möchten. Wenn das den Betroffenen also ein Dorn im Auge ist, dann sollen sie sich diese Summen doch als Lohn auszahlen lassen. Dann wäre ihre Steuerbelastung zwar tiefer, doch immerhin hätte unser Sozialsystem etwas davon.
Tja, dieses Argument ist zwar völlig logisch. Es wurde uns aber erfolgreich in die Köpfe gepflanzt, dass im Kapitalismus jeder reich werden kann (wobei den meisten schon der Unterschied zwischen alle und jeder nicht bewusst ist). Habe irgendwo mal so eine Umfrage gesehen (zahlen sind geschätzt, da ich sie nicht mehr finde) wonach etwa 20% der Amerikaner glauben mal zum reichsten 1% zu gehören und etwa 40% glauben mal zu den reichsten 10% zu gehören.

Dann muss man nur noch mit der Mär der Arbeitsplätze und dem Abzug von Vermögen aus der Schweiz kommen und der durchschnittliche Schweizer findet die Initiative als Extrem.

Käppelijoch hat geschrieben: 12.08.2021, 08:29 Wir haben in der Schweiz im Moment echt kein Problem mit den Steuererträgen, ich sehe weder Sinn noch die Notwendigkeit dieser Juso-Forderung. Daher werde ich sicher Nein stimmen.
Also die Covid-19 Massnahmen waren nicht ganz gratis. Aber selbst wenn nicht, heisst es ja nicht, dass man höhere Steuereinnahmen mit einer Erhöhung des Steuersatzes generieren muss. Man kann dann beispielswiese andere Steuerpflichtige entlasten.

Käppelijoch hat geschrieben: 12.08.2021, 08:29 Argumente wie "Reiche können ja gut mehr Bazzeli bezahlen" sind für mich bei solchen Vorlagen schlicht keine Argumente. Es ist einfach bisschen Klassenkampf in anderem Gewandt. Etwas für linke Wählerinnen zwei Jahren vor den Wahlen, um sie bei Laune zu halten und sich im Gespräch zu halten, mehr nicht.
Darum geht es doch primär gar nicht. Es geht um das Tragfähigkeitsprinzip, wonach sich die Höhe unserer Steuern zu richten hat.
https://www.verteilungsbericht.ch/loehne-einkommen/ hat geschrieben: Zwischen 1996 und 2018 sind die Stundenlöhne des obersten Prozents um 48 Prozent gestiegen, die Stundenlöhne der tiefsten 10 Prozent hingegen nur um 17 Prozent (Privatwirtschaft, preisbereinig
Da wenn also die Kaufkraft der besser verdienenden überproportional zugenommen hat, dann ist es doch au logisch, dass diese in der gleichen Form über den betrachteten Zeitraum im Verhältnis der überproportional gestiegenen Kaufkraft mehr für den Staatshaushalt aufkommen müssen (weil eben Tragfähigkeitsprinzip, dass sich über die Zeit verändert hat).

Das ist nicht einfach ein mimimi die sollen mehr bezahlen Argument.

Käppelijoch hat geschrieben: 12.08.2021, 08:29 Mir erschliesst sich die Notwendigkeit null. Wir haben ein gut austariertes Seteur- und Umverteilungssystem. Und durch die (undemokratisch) aufgezwungene Mindeststeuer werden die Erträge so oder so noch einmal wachsen - dies macht diese Steuer erst recht unnötig.
(Da ist sowieso die Frage wie man demokratisch es für legitim halten kann, dass ein Club von zwanzig selbst ernannten mächtigsten Staaten über die Köpfe aller anderen Staaten hinweg bestimmt, wer was zu besteuern hat. Aber das ist ein anderes Thema)
Unser Steuersystem basiert auch auf einem Preiskampf sowohl im internationalen als auch im interkantonalen Rahmen. Es ist hinlänglich bewiesen, dass bei einem Preiskampf im Steuerbereich sämtliche Parteien verlieren. Dass man die Steuersätze international regeln sollte, um die Entstehung/Weiterführung von Steuerparadiesen zu verhindern ist sinnvoll. Wie das ganze umgesetzt wird oder eben nicht (die USA hat sich mit ihrer hinterhältigen Aktion gleich mal selbst zum Steuerparadis für nicht US-Bürger gemacht) ist eine andere Geschichte… Hat aber auch null mit dieser Initiative zu tun.

Wie kannst du von einem guten Steuer- und Umverteilungssystem sprechen? Ein Blick auf die Statistik zeigt doch das Gegenteil (siehe oben zur Kaufkraft).

Käppelijoch hat geschrieben: 12.08.2021, 08:29 Und daher wird die Initiative scheitern, weil sie im Grunde genommen einseitig die linken Wählerinnen bedient und somit keine Chance auf ein Volk- und Ständemehr hat. Aber ja, auch das gehört zu unserem politischen System, dass man sich selber ein bisschen beüben darf. Mal tut es die Linike, mal die Rechte.
Die Initiative wird scheitern weill ein Ueli Maurer vor die Medien treten kann und etwas vom nicht gesetzlich definiertem «Kampfbegriff» Kapital erzählen kann, dieser aber in der Gesetzgebung bereits Verwendung findet und auch definiert ist. Er kann ohne Gegenwind zu erhalten darüber jammern, dass die 100'000 Fr. nicht in der Initiative erwähnt werden, obwohl das völlig normal ist, dass solche Sachen gesetzlich geregelt werden (nur seine Partei ist so doof Definierte Zahlen in die Verfassung schreiben zu wollen).
Die Initiative wird scheitern, weil sie von den üblichen Verdächtigen als extrem und die Initianten als Extremisten abgestempelt wird und somit vortrefflich vermieden wird, dass über die Sache selbst gesprochen wird.
Die Initiative selbst ist nicht ideologisch, die Ideologisierung dieser Initiative erfolgt auch durch die Gegner, weil sie wissen dass dies die grösste Chance ist, diese zum Scheitern zu bringen.
Zuletzt geändert von händsche am 12.08.2021, 09:36, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Aficionado »



BaslerBasilisk hat geschrieben:
Käppelijoch hat geschrieben: 12.08.2021, 08:29 ...

Mir erschliesst sich die Notwendigkeit null. Wir haben ein gut austariertes Seteur- und Umverteilungssystem. Und durch die (undemokratisch) aufgezwungene Mindeststeuer werden die Erträge so oder so noch einmal wachsen - dies macht diese Steuer erst recht unnötig.
(Da ist sowieso die Frage wie man demokratisch es für legitim halten kann, dass ein Club von zwanzig selbst ernannten mächtigsten Staaten über die Köpfe aller anderen Staaten hinweg bestimmt, wer was zu besteuern hat. Aber das ist ein anderes Thema)
...
Das ist genau so wenig ein Argument wie du jenes des "Mehrbezahlens" abtust.
"Ist doch gut, wieso sollten wir es besser machen wollen" so a la "wir gewinnen doch jedes Spiel 1:0, wieso sollten wir attraktiver Fussballspielen";)
 
Käppelijoch hat geschrieben: 12.08.2021, 08:29 ...Etwas für linke Wählerinnen zwei Jahren vor den Wahlen, um sie bei Laune zu halten und sich im Gespräch zu halten, mehr nicht.
...

Ich bin unbestrittener Rechtswähler.
Aber bei Initiativen und Abstimmungen geht es darum, das beste für unsere Gesellschaft zu stimmen. Das haben viele noch immer nicht begriffen. Es geht hier nicht um rechts oder links, sondern um Besteuerung von ganz hochen Summen, die weder du und ich einfach so Erwirtschaften. Dies wird dieser kleinen Bevölkerungsgruppe nicht Weh tun, jedoch bringt es der Gesellschaft als solches enorm viel.
Stell dir vor, die Steuern müssen erhöht werden, weil wir in der Pandemie so viel Geld verbraten haben. Da bist du doch wohl auch für, dass die Reichen ein bisschen mehr Zahlen könnten oder?
 

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Faniella Diwani
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Faniella Diwani »

Kurzfassung zum Thema "die bezahlen schon genug":
- Die reichsten 1% bezahlen 23% der Steuern. (Ohne Krankenkassenprämien die in anderen Ländern Teil der Steuerrechnung und bei uns eher eine "Flat Tax" sind. Würde man diese "de-facto-Steuer" einbeziehen, wäre das Bild noch deutlicher.)
- Das reichste 1% besitzt 40% des Vermögens (und kann aus diesem Kapitalrenten ziehen die nicht so besteuert werden wie Einkommen, aber deutlich höher ausfällt als alles was sich ein Lohnempfänger als Einkommen zu erträumen wagt).

Nein, das ist keine Neiddebatte. Es sollte eher eine Debatte darüber werden wie lange wir die noch finanzieren wollen.


 

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Faniella Diwani hat geschrieben: 12.08.2021, 10:23 Kurzfassung zum Thema "die bezahlen schon genug":
- Die reichsten 1% bezahlen 23% der Steuern. (Ohne Krankenkassenprämien die in anderen Ländern Teil der Steuerrechnung und bei uns eher eine "Flat Tax" sind. Würde man diese "de-facto-Steuer" einbeziehen, wäre das Bild noch deutlicher.)
- Das reichste 1% besitzt 40% des Vermögens (und kann aus diesem Kapitalrenten ziehen die nicht so besteuert werden wie Einkommen, aber deutlich höher ausfällt als alles was sich ein Lohnempfänger als Einkommen zu erträumen wagt).

Nein, das ist keine Neiddebatte. Es sollte eher eine Debatte darüber werden wie lange wir die noch finanzieren wollen.


 

Hm, ich habe gelesen sie bezahlen 40% der Bundessteuern? Oder sogar mehr? Habs jetzt nicht mehr genau im Kopf.

Gibt es eigentlich eine Prognose, wie viele Steuerzahler die Initiative betrifft? 100'000 Kapitaleinnahmen dürften ja wirklich nur wenige haben. Vermutlich weniger als die Top 1%?

Von daher kann mal wohl gut argumentieren, dass diese sich das locker leisten können und es trotzdem nicht zu einem Exodus führen würde, da man international noch genug attraktiv ist.

Was ich aber überhaupt nicht verstehe. Diese kleine Erhöhung bei den Top 1% will man umverteilen auf die anderen 99%, also eine grosse Masse an Menschen. Beim Einzelnen dürfte doch da kaum etwas ankommen. Warum nutzt man das Geld nicht für den dringend benötigten Klimafonds zum Ausbau der Infrastruktur in Richtung CO2 Reduktion?

Edit: Deine Aussage "wie lange wir die noch finanzieren wollen" teile ich aber gar nicht. 1% der Bevölkerung finanziert 24% der Bevölkerung. 10% der Bevölkerung finanziert 53% der Bevölkerung. Du kannst da nicht Vermögen mit Personen mischen ("die").

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Nii
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Nii »

Die Kapitalbesteuerungsinitiative schadet niemandem. Die Superreichen werden es verkraften. 

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Aficionado »



Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:
Faniella Diwani hat geschrieben: 12.08.2021, 10:23 Kurzfassung zum Thema "die bezahlen schon genug":
- Die reichsten 1% bezahlen 23% der Steuern. (Ohne Krankenkassenprämien die in anderen Ländern Teil der Steuerrechnung und bei uns eher eine "Flat Tax" sind. Würde man diese "de-facto-Steuer" einbeziehen, wäre das Bild noch deutlicher.)
- Das reichste 1% besitzt 40% des Vermögens (und kann aus diesem Kapitalrenten ziehen die nicht so besteuert werden wie Einkommen, aber deutlich höher ausfällt als alles was sich ein Lohnempfänger als Einkommen zu erträumen wagt).

Nein, das ist keine Neiddebatte. Es sollte eher eine Debatte darüber werden wie lange wir die noch finanzieren wollen.


 

Hm, ich habe gelesen sie bezahlen 40% der Bundessteuern? Oder sogar mehr? Habs jetzt nicht mehr genau im Kopf.

Gibt es eigentlich eine Prognose, wie viele Steuerzahler die Initiative betrifft? 100'000 Kapitaleinnahmen dürften ja wirklich nur wenige haben. Vermutlich weniger als die Top 1%?

Von daher kann mal wohl gut argumentieren, dass diese sich das locker leisten können und es trotzdem nicht zu einem Exodus führen würde, da man international noch genug attraktiv ist.

Was ich aber überhaupt nicht verstehe. Diese kleine Erhöhung bei den Top 1% will man umverteilen auf die anderen 99%, also eine grosse Masse an Menschen. Beim Einzelnen dürfte doch da kaum etwas ankommen. Warum nutzt man das Geld nicht für den dringend benötigten Klimafonds zum Ausbau der Infrastruktur in Richtung CO2 Reduktion?

Edit: Deine Aussage "wie lange wir die noch finanzieren wollen" teile ich aber gar nicht. 1% der Bevölkerung finanziert 24% der Bevölkerung. 10% der Bevölkerung finanziert 53% der Bevölkerung. Du kannst da nicht Vermögen mit Personen mischen ("die").

Nein, das ist eine Initiative der JUSO und nicht der Grünen. Höhere Steuern auf Kapitaleinkommen, weniger Steuern für die finanz. Schwachen. Das ist Sozialpolitik wie ich sie mir wünsche. Geht es den Schwachen besser, steigt automatisch auch das Interesse für Bildung (natürlich sind nicht alle mit wenig finanz. Mitteln ungebildet oder schlecht gebildet. Tendenziell aber schon). Mehr Bildung führt i.d.R. zu einer grösseren Sensibisierung für Umweltanliegen. Es wird dann vielleicht auch vermehrt regional eingekauft von dieser Schicht, um nur ein Beispiel zu nennen.

Auf diese Weise kann mehr CO2 eingespart werden als mit einer Treibstoffsteuer (ja, davon gehe ich jetzt einmal aus). Und das Geld landet eher am richtigen Ort.

Der Wohlhabende muss dann halt evtl. auf seine dritte Kreuzfahrt pro Jahr verzichten (was ich zwar auch nicht so richtig glaube. Die werden das kaum spüren).

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BaslerBasilisk
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von BaslerBasilisk »

Aficionado hat geschrieben: 12.08.2021, 15:04

Der Wohlhabende muss dann halt evtl. auf seine dritte Kreuzfahrt pro Jahr verzichten (was ich zwar auch nicht so richtig glaube. Die werden das kaum spüren).

Die werden ein bisschen mehr in ihre eigene Stiftung "Spenden" und ziehen es dann von den Steuern wieder ab.
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cusqueño
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von cusqueño »

99% Initiative
Da tendiere ich zu einem Ja, die Unterschiede werden einfach zu gross und stehen in keiner Relation zum Aufwand (also zur Leistung).
Interessant ist auf der anderen Seite aber auch, wie sich die Steuererträge auf die verschiedenen Einkommens- und Vermögenssektoren aufteilen, z.B. in BS: Statistik - Steuerstatistik Basel-Stadt (bs.ch)

"Bei 25,2% aller Veranlagungen (ca. 29 000) beträgt das steuerbare Einkommen 0 Franken, somit muss keine Einkommenssteuer bezahlt werden. Fast gleich viele Veranlagungen (24,6%) liegen in der Gruppe mit einem steuerbaren Einkommen von 1 bis 24 999 Franken vor. Der Einkommenssteuerertrag beträgt zusammen rund 78 Mio. Franken. Dies sind 6,8% des gesamten Einkommenssteuerertrags. Von Veranlagungen mit einem steuerbaren Einkommen von 200 000 Franken und mehr (ca. 3 600 oder 3,1% aller Veranlagungen) stammt ein Einkommenssteuerertrag von rund 319 Mio. Franken (27,7% des Einkommenssteuertrags). Insgesamt stammen aus 10,7% der Veranlagungen 49,4% der Einkommenssteuer."

--> Also 50% der Steuerpflichtigen in BS zahlen sehr wenig oder gar keine Steuern. Das ist auch nicht für alle nachvollziehbar.

Ehe für Alle
Da lege ich ein klares NEIN in die Urne und denke, so wird es eine knappe Mehrheit auch tun. Während ich mit der gleichgeschlechtlichen Ehe als juristischer Bund (fürs Leben bzw. den Lebensabschnitt) gut leben kann, geht mir die Samenspende und Adoption zu weit und öffnet den Weg zur Leihmutterschaft. Ein Kind hat für mein Empfinden Anrecht auf eine Mutter und einen Vater, die sich zusammen, ob verheiratet, getrennt, geschieden oder im Konkubinat mit Liebe und nach bestem Wissen und Gewissen um die Erziehung und die Vermittlung von Werten kümmern.
Neben dieser Überzeugung missfällt mir der Duktus der (progressiven) Befürworter je länger je mehr. Jeder, der nicht ins gleiche Horn bläst, wird beliebig als konservativ, vorgestrig, Landei etc. bezeichnet, der die Intelligenz/Empathie/Toleranz für ein "längst überfällliges" Anliegen nicht aufbringt. Das verfestigt auch den Eindruck, dass die beteiligten Sozialwissenschaften (insbes. Gender Studies etc.) vorwiegend mit bereits gefestigter Meinung forschen und nur ins Narrativ passende Resultate publiziert werden, welche wiederum nur Studien aus dem eigenen Dunstkreis zitieren. Klassische Selbstreferenzierung, die medial ruhig etwas kritischer verarbeitet werden dürfte.

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Somnium
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Somnium »

@Feanor

Ist korrekt, dass sich mit meinem NEIN nichts ändert.

Ich habe absolut nichts dagegen, wenn gleichgeschlechtliche Paare zusammenleben. Das Argument mit der Benachteiligung funktioniert aber nur bedingt: Gleichgeschlechtliche Paare können keine Kinder zeugen.

Und das ist quasi der einzige Grund, der für eine staatlich legitimierte Ehe spricht: Sie ist ursprünglich eine Absicherung für die Kinder. Nun da heute die Scheidung kein gesellschaftliches Stigma mehr bedeutet und die Kinder sowieso in jedem Fall Schutz von Staat erfahren, ist eine Ausweitung der Ehe per Gesetzesänderung nicht wirklich angebracht. Es gibt halt einfach Dinge, die gleichgeschlechtlichen Paaren und ledigen Personen verwehrt bleiben: Kinder zeugen zum Beispiel. Das ändert im Fall der Ehe auch kein angepasster Gesetzestext.

Alle Hindernisse, die eine eingetragene Partnerschaft nicht aus der Welt schafft, müssen mit einer zeitgemässen Gesetzesänderung korrigiert werden. Die staatlich legitimierte Ehe für alle ist dafür das falsche Vehikel.
„Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich bin Punk."

Tief im Herzen wartet jeder auf das Ende der Welt. (Haruki Murakami)

händsche
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von händsche »

cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 15:17 --> Also 50% der Steuerpflichtigen in BS zahlen sehr wenig oder gar keine Steuern. Das ist auch nicht für alle nachvollziehbar.
Es geht hier lediglich um die kantonalen Einkommenssteuern.

cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 15:17 Ehe für Alle
Da lege ich ein klares NEIN in die Urne und denke, so wird es eine knappe Mehrheit auch tun. Während ich mit der gleichgeschlechtlichen Ehe als juristischer Bund (fürs Leben bzw. den Lebensabschnitt) gut leben kann, geht mir die Samenspende und Adoption zu weit und öffnet den Weg zur Leihmutterschaft.
Wie kommst du darauf?
Die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft bleiben für alle Paare verboten.
Die bisherigen Rechte von verheirateten Männer und Frauen auch auf die gleichgeschlechtlichen Paare anzuwenden hat nichts mit Leihmutterschaft zu tun.


cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 15:17 Ein Kind hat für mein Empfinden Anrecht auf eine Mutter und einen Vater, die sich zusammen, ob verheiratet, getrennt, geschieden oder im Konkubinat mit Liebe und nach bestem Wissen und Gewissen um die Erziehung und die Vermittlung von Werten kümmern.
Und wo ist der Unterschied wenn sich zwei Mütter oder zwei Väter mit bestem Wissen und Gewissen und die Erziehung und die Vermittlung von Werten kümmern?


cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 15:17 Neben dieser Überzeugung missfällt mir der Duktus der (progressiven) Befürworter je länger je mehr. Jeder, der nicht ins gleiche Horn bläst, wird beliebig als konservativ, vorgestrig, Landei etc. bezeichnet, der die Intelligenz/Empathie/Toleranz für ein "längst überfällliges" Anliegen nicht aufbringt.
Wie kann man nur gleiche Rechte für alle als längst überfälliges Anliegen bezeichnen? Das geht ja gar nicht.
Dein bisherigen Gegenargumente beschränken sich ja auch auf ein Thema, das nichts mit der Abstimmung zu tun hat und auf ein idealisiertes Familienbild.


cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 15:17 Das verfestigt auch den Eindruck, dass die beteiligten Sozialwissenschaften (insbes. Gender Studies etc.) vorwiegend mit bereits gefestigter Meinung forschen und nur ins Narrativ passende Resultate publiziert werden, welche wiederum nur Studien aus dem eigenen Dunstkreis zitieren. Klassische Selbstreferenzierung, die medial ruhig etwas kritischer verarbeitet werden dürfte.
Oder könnte es sein, dass du dich in deiner Meinung festgefahren hast und die Abweichung zum wissenschaftlichen Konsens schönzureden versuchst?

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Somnium
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Somnium »

Und genau wegen solchen homophoben, geistesgestörten religionsfanatischen Exkrementen müsste man eigentlich diskussionslos ein Ja in die Urne legen. Holy Shit, aber so was von:

https://www.bazonline.ch/er-lebte-auf-d ... 1200843927 (Abo!)

(Warnung: Link kann den Blutdruck steigern und Mordfantasien erzeugen.)
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Aficionado »

Somnium hat geschrieben:@Feanor

Ist korrekt, dass sich mit meinem NEIN nichts ändert.

Ich habe absolut nichts dagegen, wenn gleichgeschlechtliche Paare zusammenleben. Das Argument mit der Benachteiligung funktioniert aber nur bedingt: Gleichgeschlechtliche Paare können keine Kinder zeugen.

Und das ist quasi der einzige Grund, der für eine staatlich legitimierte Ehe spricht: Sie ist ursprünglich eine Absicherung für die Kinder. Nun da heute die Scheidung kein gesellschaftliches Stigma mehr bedeutet und die Kinder sowieso in jedem Fall Schutz von Staat erfahren, ist eine Ausweitung der Ehe per Gesetzesänderung nicht wirklich angebracht. Es gibt halt einfach Dinge, die gleichgeschlechtlichen Paaren und ledigen Personen verwehrt bleiben: Kinder zeugen zum Beispiel. Das ändert im Fall der Ehe auch kein angepasster Gesetzestext.

Alle Hindernisse, die eine eingetragene Partnerschaft nicht aus der Welt schafft, müssen mit einer zeitgemässen Gesetzesänderung korrigiert werden. Die staatlich legitimierte Ehe für alle ist dafür das falsche Vehikel.
War ursprünglich auch eine Absicherung der Frau, welche vor noch nicht allzu langer Zeit den Herd hùten und die Kinder alleine erziehen musste. Ohne Ehevertrag wären die nach einer Scheidung ganz schön blöd und ohne finanz. Absicherung dagestanden. Heute braucht es einen Vertrag m.E. weder bei gleichgeschlechtlichen noch bei hetetogenen Beziehungen.

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cusqueño
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von cusqueño »

händsche hat geschrieben: 12.08.2021, 15:46
cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 15:17 --> Also 50% der Steuerpflichtigen in BS zahlen sehr wenig oder gar keine Steuern. Das ist auch nicht für alle nachvollziehbar.
Es geht hier lediglich um die kantonalen Einkommenssteuern.
Richtig. Finde das Verhältnis aber trotzdem unglaublich. Warum meinst du "lediglich"?
cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 15:17 Ehe für Alle
Da lege ich ein klares NEIN in die Urne und denke, so wird es eine knappe Mehrheit auch tun. Während ich mit der gleichgeschlechtlichen Ehe als juristischer Bund (fürs Leben bzw. den Lebensabschnitt) gut leben kann, geht mir die Samenspende und Adoption zu weit und öffnet den Weg zur Leihmutterschaft.
Wie kommst du darauf?
Das ist ja bereits ein zirkulierendes Argument, dass eben schwule Paare wiederum gegenüber lesbischen Paaren benachteiligt bleiben, da ihnen die Samenspende verwehrt bleibt. Ich würde wetten, dass bei Annahme der Ehe für Alle die Leihmutterschaft innert weniger Jahre erlaubt wird. Und falls du die Prognose zum Ausgang der Abstimmung meinst: da beruht meine Einschätzung auf eigenen Erfahrung im Umkreis, auch beruflich. Ich selber bin zwar eher städtisch geprägt und lebe in der Stadt, kenne aber sehr viele Leute aus ländlicheren Gefilden bzw. weniger progressivem Umfeld, die den Ausschlag geben könnten (siehe CO2-Abstimmung).
Die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft bleiben für alle Paare verboten.
Die bisherigen Rechte von verheirateten Männer und Frauen auch auf die gleichgeschlechtlichen Paare anzuwenden hat nichts mit Leihmutterschaft zu tun.
Siehe oben, das wird kommen. Das Vorgehen ist taktisch klug, denn würde alles in einer Abstimmung beurteilt, wären die Chancen auf Annahme sicherlich kleiner.
cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 15:17 Ein Kind hat für mein Empfinden Anrecht auf eine Mutter und einen Vater, die sich zusammen, ob verheiratet, getrennt, geschieden oder im Konkubinat mit Liebe und nach bestem Wissen und Gewissen um die Erziehung und die Vermittlung von Werten kümmern.
Und wo ist der Unterschied wenn sich zwei Mütter oder zwei Väter mit bestem Wissen und Gewissen und die Erziehung und die Vermittlung von Werten kümmern?
Ich stelle nicht in Abrede, dass diese das im Einzelfall nicht könnten. Jedoch gibt es einfach Unterschiede zwischen Frau und Mann, was sich im Umgang mit allen Mitmenschen äussert (nicht nur mit Kindern, aber dort ist die Wirkung auf die Entwicklung am grössten). Weiter ist die Verbindung Mutter-Kind alleine schon durch die Schwangerschaft und den Geburtsvorgang eine andere als die Verbindung Vater-Kind, absolut wertfrei betrachtet.

 
cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 15:17 Neben dieser Überzeugung missfällt mir der Duktus der (progressiven) Befürworter je länger je mehr. Jeder, der nicht ins gleiche Horn bläst, wird beliebig als konservativ, vorgestrig, Landei etc. bezeichnet, der die Intelligenz/Empathie/Toleranz für ein "längst überfällliges" Anliegen nicht aufbringt.
Wie kann man nur gleiche Rechte für alle als längst überfälliges Anliegen bezeichnen? Das geht ja gar nicht.
Dein bisherigen Gegenargumente beschränken sich ja auch auf ein Thema, das nichts mit der Abstimmung zu tun hat und auf ein idealisiertes Familienbild.
Ich nehme an, du meinst den ersten Teil ironisch. Abesehen davon, dass es eben nicht um gleiche Rechte geht, ist eben diese überhebliche Art, alles widersprüchliche einfach lächerlich zu machen und als altmodisch zu bezeichnen, ein Grund, warum eine gesittete Debatte kaum mehr möglich ist oder eben sich darauf zu einigen, einfach nicht gleicher Meinung zu sein.
 
cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 15:17 Das verfestigt auch den Eindruck, dass die beteiligten Sozialwissenschaften (insbes. Gender Studies etc.) vorwiegend mit bereits gefestigter Meinung forschen und nur ins Narrativ passende Resultate publiziert werden, welche wiederum nur Studien aus dem eigenen Dunstkreis zitieren. Klassische Selbstreferenzierung, die medial ruhig etwas kritischer verarbeitet werden dürfte.
Oder könnte es sein, dass du dich in deiner Meinung festgefahren hast und die Abweichung zum wissenschaftlichen Konsens schönzureden versuchst?
Das könnte sein, ich möchte das nicht kategorisch ausschliessen. Mir scheint aber, der wissenschaftliche Konsens in diesem Thema widerspeigelt in nur geringem Masse die Ansichten der breiten Bevölkerung. Die Themen sind momentan sehr präsent und weil die Ansichten bzw. Resultate eher positiv bis überschwänglich bewertet werden, kommt man leicht zum Schluss, dass es sich auch um einen gesellschaftlichen Konsens handelt. Im Gegensatz zu anderen Themen wie etwa dem Klimawandel scheint mir in diesem Bereich (wie gesagt, ich habe ihn hier etwas ausgeweitet auf weitere Anliegen der Gender Studies) der Konsens nur innerhalb der progressiven Strömung vorzuherrschen.



 

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Käppelijoch
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Käppelijoch »

Ich denke bei der Steuerabstimmung werden wir kaum auf einen grünen Zweig kommen ;) Aber das darf ja auch sein.

Ehe für alle: Gibt von mir ein Ja ohne Wenn und Aber. Die rechtliche Ehe macht schon Sinn, ist es die einfachste Art und Weise, Dinge zu regeln wie Erbansprüche, Besuchrechte bei Krankheit z.B., Fürsorgerechte und -pflichten, AHV, Rente und und und.

Und da es den Staat nicht zu interessieren hat, ob das Ehepaar hetero- oder homosexuell ist. Es interessiert ja den Staat auch nicht, ob bei einem offiziell heteropärchen er ab und an mit einem Lover herumvögelt und sie die Nachbarin zur Glückseeligkeit leckt.

händsche
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von händsche »

cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 16:37
Richtig. Finde das Verhältnis aber trotzdem unglaublich. Warum meinst du "lediglich"?
direkte Bundessteuern, Mwst, Verkehrssteuern, etc...
 
cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 16:37
Das ist ja bereits ein zirkulierendes Argument, dass eben schwule Paare wiederum gegenüber lesbischen Paaren benachteiligt bleiben, da ihnen die Samenspende verwehrt bleibt. Ich würde wetten, dass bei Annahme der Ehe für Alle die Leihmutterschaft innert weniger Jahre erlaubt wird.
Siehe oben, das wird kommen. Das Vorgehen ist taktisch klug, denn würde alles in einer Abstimmung beurteilt, wären die Chancen auf Annahme sicherlich kleiner.
Dann hat man dann die Möglichkeit das Referendum zu ergreifen und dann mit nein zu stimmen. Das wäre etwa gleich wie wenn man gegen eine 30er Zone wäre, nur weil irgendwann dann vielleicht ein Fahrverbot folgen könnte…
 
cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 16:37 Ich stelle nicht in Abrede, dass diese das im Einzelfall nicht könnten. Jedoch gibt es einfach Unterschiede zwischen Frau und Mann, was sich im Umgang mit allen Mitmenschen äussert (nicht nur mit Kindern, aber dort ist die Wirkung auf die Entwicklung am grössten). Weiter ist die Verbindung Mutter-Kind alleine schon durch die Schwangerschaft und den Geburtsvorgang eine andere als die Verbindung Vater-Kind, absolut wertfrei betrachtet.
Im Einzelfall? Sorry aber das ist doch einfach nur deine persönliche Empfindung und nicht belegbar.
cusqueño hat geschrieben: 12.08.2021, 15:17 Ich nehme an, du meinst den ersten Teil ironisch. Abesehen davon, dass es eben nicht um gleiche Rechte geht, ist eben diese überhebliche Art, alles widersprüchliche einfach lächerlich zu machen und als altmodisch zu bezeichnen, ein Grund, warum eine gesittete Debatte kaum mehr möglich ist oder eben sich darauf zu einigen, einfach nicht gleicher Meinung zu sein.


Du schreibst ja selbst von einer progressiven Strömung, das Gegenteil wäre ja in etwa altmodisch, rückschrittlich, etc.. Es geht darum Menschen ein Recht (wir reden hier von Freiwilligkeit), dass in keinster Weise die Freiheit anderer einschränkt, zuzugestehen.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Hier mal eine Berechnung aus dem Jahre 2014.

https://www.handelszeitung.ch/politik/s ... uer-640468

Ich verstehe zwar nicht ganz warum wir heute davon reden, die Berechnung von 60% auf 150% zu erhöhen, während es damals von 0% auf 20% gehen sollte. Ich glaube nicht dass es um die gleichen Prozentsätze geht.

Damals rechnete man mit 1,1 Mrd. Mehreinnahmen. Verteilt auf 8M Bürger bekommt dann jeder eine Steuerersparnis von 137,5 Franken. Erhalten nur die unteren 50% eine Reduktion müssen sie immerhin 275 Franken weniger Steuern zahlen.

Bin sehr interessiert wie das heute nun konkret aussieht. Ist es wieder mal viel Wirbel um nichts wie bei der CO2 Steuer?

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Aficionado »

@Sportchef

Der jetzige Steuersatz entspricht der Einkommenssteuer (100%, was meinst du mit 60%?) und der künftige soll 1.5 x höher sein als der Lohneinkommens-Steuersatz. Ergo 1.5 * Lohneinkommenssteuersatz.

https://www.google.com/amp/s/www.aargau ... ld.2165973

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Aficionado »

Die SP steht auf der Seite der KMUs. Das haben sie während der Krise mehrmals bewiesen. Ja, es kostet den Steuerzahler etwas. Aber Langzeitarbeitslosigkeit kommt im Endeffekt teurer.
Insb. Frau Badran hat diesbezüglich gute Arbeit geleistet.

Die Kaufkraft würde in den tiefeten Schichten zunehmen und davon könnte auch das Kleingewerbe profitieren.

Die Initiative richtet sich nicht gegen Unternehmen. Ausser das Unternehmen besitzt Anteile eines anderen Unternehmens (z.B Novartis-Roche). Diesbezüglich bin ich mir aber nicht sicher.

Nachtrag:
Unternehmen sind nicht betroffen.
Zuletzt geändert von Aficionado am 12.08.2021, 21:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Somnium »

@ Käppelijoch

Die Form ist nicht mehr zeitgemäss. Ein religiöses Gefäss ist auf staatlicher Ebene keine optimale Lösung. Man muss das Zusammenleben und die daraus resultierenden Ansprüche und Verpflichtungen neu denken. Auch im Hinblick auf die ledigen Personen. Die EFA schafft neue, unnötige Ungerechtigkeiten.

Und es ist halt schon so, dass man aus den falschen Gründen gezwungen ist, ein Ja einzulegen, statt aus den richtigen Gründen ein Nein.
„Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich bin Punk."

Tief im Herzen wartet jeder auf das Ende der Welt. (Haruki Murakami)

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Aficionado hat geschrieben: 12.08.2021, 21:34 @Sportchef

Der jetzige Steuersatz entspricht der Einkommenssteuer (100%, was meinst du mit 60%?) und der künftige soll 1.5 x höher sein als der Lohneinkommens-Steuersatz. Ergo 1.5 * Lohneinkommenssteuersatz.

https://www.google.com/amp/s/www.aargau ... ld.2165973

Es geht doch nicht um den Steuersatz der 1,5x höher sein soll. Ausser ich habe es falsch verstanden.

Es geht um die Berechnung des steuerbaren Einkommens auf Kapitalgewinnen. Bisher war ein Kapitalgewinn zu 60% steuerbar (wobei Kapitalgewinn nicht genau definiert ist und es sich dabei um verschiedene Transaktionen handelt, die unterschiedlich besteuert werden). Das heisst bei 100'000 Franken Gewinn aus Mietzins, ausbezahltem Unternehmensgewinn oder Aktienkurszuwachs war dann 60'000 Franken steuerbar, worauf dann der Steuersatz angewendet wird. Die Aufzählung ist aber weder korrekt noch vollständig, es gibt viele Ausnahmen und die Initiative regelt auch nicht genau, was dazu zählt.

Die Initiative verlangt nun, dass nicht nur 60% des Kapitalgewinns steuerbar ist, sondern 150%. Also bei 100'000 Franken Kapitalgewinn sind 150'000 Franken steuerbar, worauf dann der Steuersatz angewendet wird. Den Menschen wird also imaginär mehr Vermögen generiert, als sie besitzen.
Ich glaube der Nationalrat wollte einen Gegenvorschlag mit 100% anstatt 60% bisher oder eben 150% mit der Initiative. Der Ständerat wollte aber gar keinen Gegenvorschlag.

Das Initiativkommitee schreibt übrigens, dass 80‘000 Steuerpflichtige ein derart hohes Vermögen (mehr als 3 Mio. Anlagevermögen) haben, dass sie von der Initiative betroffen sind. Ich bin aber nicht sicher ob das Kommitee hier bedacht hat, dass 1. nicht das ganze Vermögen der Top 1% angelegt ist und Kapitalgewinn abwirft und 2. die Rendite nicht immer 3% ist.

Ebenfalls rechnet das Kommitee mit Mehreinnahmen von 5-10 Mrd. Franken. Ich frage mich aber, wie die darauf kommen. Das scheint mir einfach nur eine sehr grobe Schätzung. Es ist schwierig nachzurechnen, da es eben nicht überall eine Erhöhung von 60 auf 150% ist. Es kommt darauf an was das Parlament dann tatsächlich als Kapitalgewinn definiert. Gewisse Finanztransaktionen mussten bisher nicht versteuert werden, danach werden sie es mit 150%. Ich bin also seeeeehr skeptisch dass diese 5 Mrd. erreicht werden.

Leider trifft die Initiativen nicht nur die Superreichen, sondern z.B. auch Familienunternehmen und Startups. Hier eine interessante Studie mit guten Rechenbeispielen.
https://swiss-family-business.ch/wp-con ... rozent.pdf
Kurzfassung Seiten 67-69.
Genauer auf den Seiten 58-66.
Spannend sind auch Seiten 40-57, da wird super erklärt um was es in der Initiative überhaupt geht.

Tja, nun bin ich gespalten. Ich finde die Reichen vertragen gut eine Erhöhung der Steuerlast um 35-40%. Auch wenn ich dann eine gesamte Steuerlast von 66% (2/3 deines Einkommens gehen an den Staat) z.B. im Kanton Waadt schon sehr heftig finde. Die Franzosen machen mit solchen Steuerbelastungen der Reichen keine guten Erfahrungen, oder?

Andererseits will ich nicht dass dies Familienunternehmen oder Startup Gründer bestraft. Das kann dann wirklich Unternehmertum und Innovationsgeist hemmen.

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BaslerBasilisk
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von BaslerBasilisk »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 13.08.2021, 01:42
Aficionado hat geschrieben: 12.08.2021, 21:34 @Sportchef

Der jetzige Steuersatz entspricht der Einkommenssteuer (100%, was meinst du mit 60%?) und der künftige soll 1.5 x höher sein als der Lohneinkommens-Steuersatz. Ergo 1.5 * Lohneinkommenssteuersatz.

https://www.google.com/amp/s/www.aargau ... ld.2165973

Es geht doch nicht um den Steuersatz der 1,5x höher sein soll. Ausser ich habe es falsch verstanden.

Es geht um die Berechnung des steuerbaren Einkommens auf Kapitalgewinnen. Bisher war ein Kapitalgewinn zu 60% steuerbar (wobei Kapitalgewinn nicht genau definiert ist und es sich dabei um verschiedene Transaktionen handelt, die unterschiedlich besteuert werden). Das heisst bei 100'000 Franken Gewinn aus Mietzins, ausbezahltem Unternehmensgewinn oder Aktienkurszuwachs war dann 60'000 Franken steuerbar, worauf dann der Steuersatz angewendet wird. Die Aufzählung ist aber weder korrekt noch vollständig, es gibt viele Ausnahmen und die Initiative regelt auch nicht genau, was dazu zählt.

Die Initiative verlangt nun, dass nicht nur 60% des Kapitalgewinns steuerbar ist, sondern 150%. Also bei 100'000 Franken Kapitalgewinn sind 150'000 Franken steuerbar, worauf dann der Steuersatz angewendet wird. Den Menschen wird also imaginär mehr Vermögen generiert, als sie besitzen.
Ich glaube der Nationalrat wollte einen Gegenvorschlag mit 100% anstatt 60% bisher oder eben 150% mit der Initiative. Der Ständerat wollte aber gar keinen Gegenvorschlag.

Das Initiativkommitee schreibt übrigens, dass 80‘000 Steuerpflichtige ein derart hohes Vermögen (mehr als 3 Mio. Anlagevermögen) haben, dass sie von der Initiative betroffen sind. Ich bin aber nicht sicher ob das Kommitee hier bedacht hat, dass 1. nicht das ganze Vermögen der Top 1% angelegt ist und Kapitalgewinn abwirft und 2. die Rendite nicht immer 3% ist.

Ebenfalls rechnet das Kommitee mit Mehreinnahmen von 5-10 Mrd. Franken. Ich frage mich aber, wie die darauf kommen. Das scheint mir einfach nur eine sehr grobe Schätzung. Es ist schwierig nachzurechnen, da es eben nicht überall eine Erhöhung von 60 auf 150% ist. Es kommt darauf an was das Parlament dann tatsächlich als Kapitalgewinn definiert. Gewisse Finanztransaktionen mussten bisher nicht versteuert werden, danach werden sie es mit 150%. Ich bin also seeeeehr skeptisch dass diese 5 Mrd. erreicht werden.

Leider trifft die Initiativen nicht nur die Superreichen, sondern z.B. auch Familienunternehmen und Startups. Hier eine interessante Studie mit guten Rechenbeispielen.
https://swiss-family-business.ch/wp-con ... rozent.pdf
Kurzfassung Seiten 67-69.
Genauer auf den Seiten 58-66.
Spannend sind auch Seiten 40-57, da wird super erklärt um was es in der Initiative überhaupt geht.

Tja, nun bin ich gespalten. Ich finde die Reichen vertragen gut eine Erhöhung der Steuerlast um 35-40%. Auch wenn ich dann eine gesamte Steuerlast von 66% (2/3 deines Einkommens gehen an den Staat) z.B. im Kanton Waadt schon sehr heftig finde. Die Franzosen machen mit solchen Steuerbelastungen der Reichen keine guten Erfahrungen, oder?

Andererseits will ich nicht dass dies Familienunternehmen oder Startup Gründer bestraft. Das kann dann wirklich Unternehmertum und Innovationsgeist hemmen.

Wie du richtig festgehalten hast, wird die Politik dann im Anschluss definieren müssen, was unter diese Steuer fällt und was nicht.
Und ich wette mit dir, dass StartUps und KMUs nicht davon betroffen sein werden (wieso auch?).
Das es nicht genau definiert ist, lässt dann bei Annahme Spielraum für die Politiker. Wie bei der Ausschaffungsinitiative oder wie bei so vielen anderen auch.
 
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händsche
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von händsche »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 13.08.2021, 01:42 Es geht doch nicht um den Steuersatz der 1,5x höher sein soll. Ausser ich habe es falsch verstanden.

Es geht um die Berechnung des steuerbaren Einkommens auf Kapitalgewinnen. Bisher war ein Kapitalgewinn zu 60% steuerbar (wobei Kapitalgewinn nicht genau definiert ist und es sich dabei um verschiedene Transaktionen handelt, die unterschiedlich besteuert werden). Das heisst bei 100'000 Franken Gewinn aus Mietzins, ausbezahltem Unternehmensgewinn oder Aktienkurszuwachs war dann 60'000 Franken steuerbar, worauf dann der Steuersatz angewendet wird. Die Aufzählung ist aber weder korrekt noch vollständig, es gibt viele Ausnahmen und die Initiative regelt auch nicht genau, was dazu zählt.

für Kapital im Privatvermögen gilt heute
- private Kapitalgewinne sind heute (grundsätzlich) Steuerfrei (bsp. du kaufst Aktien für 100 und Verkaufst sie für 150, steuerfreier Kapitalgewinn von 50)

- Erträge (Dividenden, Zinsen, etc.) aus Kapital sind normal Steuerbar

- Dividenden und sonstige Gewinnanteile werden teilweise besteuert wenn du mindestens 10% (bsp. dir gehören 10% einer AG) der Beteiligungen hältst(beim Bund zu 70% früher 60%, ich glaube das hast du gemeint),
 
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 13.08.2021, 01:42 Die Initiative verlangt nun, dass nicht nur 60% des Kapitalgewinns steuerbar ist, sondern 150%. Also bei 100'000 Franken Kapitalgewinn sind 150'000 Franken steuerbar, worauf dann der Steuersatz angewendet wird. Den Menschen wird also imaginär mehr Vermögen generiert, als sie besitzen.
Ich glaube der Nationalrat wollte einen Gegenvorschlag mit 100% anstatt 60% bisher oder eben 150% mit der Initiative. Der Ständerat wollte aber gar keinen Gegenvorschlag.
Es wird mehr Kapitaleinkommenteile (was darin enthalten sein wird, muss noch gesetzlich definiert werden) generiert, als tatsächlich angefallen ist, nicht Vermögen.
Die genauen Umsetzungsbestimmungen erfolgen logischerweise (wie bei allen Initiativen) nicht über den Initiativtext.
Wenn die Initiative nach Vorschlag des Initiativkomitees umgesetzt werden würde (was sowieso nicht passieren wird), dann würde die Besteuerung von Kapitaleinkommen so aussehen:
Kapitaleinkommensteile 150’000
Freibetrag -100’000
Total 50’000
Faktor 1.5 = 75’000
Freibetrag + 100’000
Total zu versteuernde Einkommensteile 175’000

Es ist aktuell glaube ich noch unklar, wie das Dividendenprivileg (70% Besteuerung beim Bund) bei einer Annahme der Initiative gehandhabt wird.
 
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 13.08.2021, 01:42 Ebenfalls rechnet das Kommitee mit Mehreinnahmen von 5-10 Mrd. Franken. Ich frage mich aber, wie die darauf kommen. Das scheint mir einfach nur eine sehr grobe Schätzung. .
Die tatsächlichen Mehreinnahmen scheinen mir auch sehr schwer schätzbar, besonders, weil bei einer höheren Besteuerung von Dividenden die Unternehmerlöhne wieder attraktiver werden (d.h. ein Unternehmer bezieht statt einer Dividende wieder mehr Lohn). Dies wiederum hat positive Auswirkungen auf die Sozialwerke aber negative auf die Steuereinnahmen.
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 13.08.2021, 01:42 Leider trifft die Initiativen nicht nur die Superreichen, sondern z.B. auch Familienunternehmen und Startups. Hier eine interessante Studie mit guten Rechenbeispielen.
https://swiss-family-business.ch/wp-con ... rozent.pdf
Kurzfassung Seiten 67-69.
Genauer auf den Seiten 58-66.
Spannend sind auch Seiten 40-57, da wird super erklärt um was es in der Initiative überhaupt geht.
In dem Beispiel, dass du hier angibst (S. 67-69) geht es um die Unternehmensnachfolge bei einem Verkauf, was eine einmalige Transaktion darstellt. Im Familienunternehmen werden die Anteile typischerweise unentgeltlich übertragen (Erbschaft, Schenkung) diese sind, wie in deiner verlinkten Studie erwähnt wird, von der Initiative nicht betroffen.

Die Studie selbst (von economie suisse finanziert und in Auftrag gegeben) geht bei ihren Berechnungen auch immer davon aus, dass Kapitalrückzahlungen ebenfalls als Kapitaleinkommensteile zu besteuern seien. Die Berechnung der Steuerlast in der Studie fällt demnach auch entsprechend hoch aus, obwohl in der Studie selber angemerkt wird, dass dies so gar nicht umgesetzt werden könnte.
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 13.08.2021, 01:42 Tja, nun bin ich gespalten. Ich finde die Reichen vertragen gut eine Erhöhung der Steuerlast um 35-40%. Auch wenn ich dann eine gesamte Steuerlast von 66% (2/3 deines Einkommens gehen an den Staat) z.B. im Kanton Waadt schon sehr heftig finde. Die Franzosen machen mit solchen Steuerbelastungen der Reichen keine guten Erfahrungen, oder?
Andererseits will ich nicht dass dies Familienunternehmen oder Startup Gründer bestraft. Das kann dann wirklich Unternehmertum und Innovationsgeist hemmen.

Du hast recht, es können und werden durchaus auch Inhaber von KMUs von der Initiative betroffen werden (wenn die Freigrenze von 100'000 gemäss Vorschlag der Initianten umgesetzt werden würde).
Die Initiative ist von den Initianten nicht zu 100% durchdacht worden bzw. werden von den Initianten zu wenig Antworten geliefert wie die Initiative nach ihrem Gutdünken genau umgesetzt werden soll.
Der Initiativtext selber lässt dem Gesetzgeber aber genügend Spielraum um unserem bürgerlichen Parlament einen KMU-Inhaber-Freundlichen Stempel aufdrücken zu können.
Wie die Juso im Abstimmungskampf vorgeht ist ehrlichgesagt leider ziemlich dilettantisch. Die vorgebrachten Argumente sind teilweise zu populistisch aufgebaut und auf jene Zielgruppe zugeschnitten, die die Initiative sowieso annehmen werden. Dies trägt leider eher dazu bei, dass die Initiative abgelehnt wird.
Mein Hauptgrund, weshalb ich die Initiative annehmen werde ist, dass die ungleich gewachsenen Einkommen von verschiedenen Einkommensklassen ausgeglichen werden müssen. Die höhere Besteuerung von Zuflüssen aus Kapital erachte ich als eine gute Möglichkeit.

Trotz der Mängel, die diese Initiative aufweist kann und würde eine Annahme meiner Meinung nach eine Verbesserung des status quo bedeuten.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Aficionado »

Gewinne resultierend aus Kursänderungen sind steuerfrei. Ausser:

https://www.google.com/amp/s/www.cash.c ... 9742%3famp

Gemäss Initianten sollen neu Kursgewinne auch unter Kapitalgewinne fallen.

Dividendengewinne werden bisher zum Einkommen addiert. Neu sollen die aber extra deklariert werden und 1.5 mal höher besteuert werden als Einkommen.

So habe ich das verstanden.


Wenn der Cash Artikel stimmt, herrscht btrf. Kursänderungsgewinn eine nicht nachvollziehbare Willkür.

Die Initiative richtet sich an natürliche Personen.

Ja, der Initiativtext ist etwas mager ausgefallen. Schade verwendet man keine Beispiele.


Nachtrag: Habt ihr mir eine Quelle btrf Dividendenprivilegien? Ich kann auf die Schnelle nichts brauchbares finden.

Klar muss auch ein Untetnehmer diese Kapitalgewinne versteuern, wenn er aus seinem Einkommen (Reingewinn nach allen Abzügen) Aktien oder Immobilien kauft und daraus einen Gewinn erzielt.


händsche
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von händsche »

Dividendenprivileg:

Aus dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuern
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184/de hat geschrieben:Art. 20

1bis Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschafts­anteilen und Partizipationsscheinen (einschliesslich Gratisaktien, Gratisnennwert­erhöhungen u. dgl.) sind im Umfang von 70 Prozent steuerbar, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft darstellen


Aus dem Steuerharmonisierungsgesetz (Kantone)
Art. 7 Grundsatz
1 [...] Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinen (einschliesslich Gratisaktien, Gratisnennwert­erhöhungen u. dgl.) sind im Umfang von 50 Prozent steuerbar, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapital­gesellschaft oder Genossenschaft darstellen.17 Die Kantone können eine höhere Besteuerung vorsehen.18 19

In der verlinkten Studie vom Sportchef ist es gut beschrieben:
Dividenden17 unterliegen als Ertrag aus beweglichem Vermögen der Einkommenssteuer.
Mit der USR II wurde per 1. Januar 2009 das sog. Dividendenprivileg eingeführt. Dieses
führte dazu, dass Dividenden auf im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungsrechten von
mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Gesellschaft bei der direkten
Bundessteuer lediglich noch im Umfang von 60 Prozent steuerbar waren. Das seit 1. Januar
2009 geltende Harmonisierungsrecht liess es den Kantonen offen, die wirtschaftliche Doppelbelastung von Körperschaften und Anteilsinhabern ebenfalls zu mildern. Dabei wurde den
Kantonen auch die Wahl der Entlastungsmethode – Reduktion der Bemessungsgrundlage
(sog. Teileinkünfteverfahren, analog direkte Bundessteuer) oder vollständige Besteuerung zu
einem tieferen Steuersatz (sog. Teilsatzverfahren) offengelassen.18
Im Rahmen der STAF wurde per 1. Januar 2020 die Teilbesteuerung von Dividenden auf im
Privatvermögen gehaltenen Beteiligungsrechten von mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Gesellschaft bei der direkten Bundessteuer auf 70 Prozent erhöht.19
Den Kantonen wurde mit der STAF das Teileinkünfteverfahren als Entlastungsmethode vorgeschrieben, wobei es den Kantonen nach wie vor freigestellt ist, ob sie überhaupt eine Entlastung gewähren wollen. Gewähren sie eine Teilbesteuerung von Dividenden, müssen gemäss Harmonisierungsrecht Dividenden auf im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungsrechten von mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Gesellschaft mindestens im Umfang von 50 Prozent besteuert werden; mit anderen Worten können die Kantone eine höhere Besteuerung vorsehen.20
Sämtliche Kantone sehen eine teilweise Entlastung von Dividenden vor.
Für die weiteren Berechnungen wird die für den Kanton Aargau und den Kanton Zug massgebende Entlastung von rund 45 Prozent, d.h. eine Besteuerung von rund 55 Prozent (Bund
70%, Kanton 50%) verwendet.


Aficionado hat geschrieben: 13.08.2021, 11:52 Gemäss Initianten sollen neu Kursgewinne auch unter Kapitalgewinne fallen.

Dividendengewinne werden bisher zum Einkommen addiert. Neu sollen die aber extra deklariert werden und 1.5 mal höher besteuert werden als Einkommen.

Kursgewinne sind auch jetzt bereits Kapitalgewinne. Aktuell sind Kapitalgewinne im Privatvermögen steuerfrei. Kapitalgewinn = der Gewinn, den du durch einen Verkauf erzielst

Dividenden uns sonstige Gewinnanteile sind keine Kapitalgewinne, sondern Erträge aus aus Kapital (im Steuerrecht als "Erträge aus beweglichem Vermögen" bezeichnet).

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Aficionado »



händsche hat geschrieben:Dividendenprivileg:

Aus dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuern
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184/de hat geschrieben:Art. 20

1bis Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschafts­anteilen und Partizipationsscheinen (einschliesslich Gratisaktien, Gratisnennwert­erhöhungen u. dgl.) sind im Umfang von 70 Prozent steuerbar, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft darstellen


Aus dem Steuerharmonisierungsgesetz (Kantone)
Art. 7 Grundsatz
1 [...] Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinen (einschliesslich Gratisaktien, Gratisnennwert­erhöhungen u. dgl.) sind im Umfang von 50 Prozent steuerbar, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapital­gesellschaft oder Genossenschaft darstellen.17 Die Kantone können eine höhere Besteuerung vorsehen.18 19

In der verlinkten Studie vom Sportchef ist es gut beschrieben:
Dividenden17 unterliegen als Ertrag aus beweglichem Vermögen der Einkommenssteuer.
Mit der USR II wurde per 1. Januar 2009 das sog. Dividendenprivileg eingeführt. Dieses
führte dazu, dass Dividenden auf im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungsrechten von
mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Gesellschaft bei der direkten
Bundessteuer lediglich noch im Umfang von 60 Prozent steuerbar waren. Das seit 1. Januar
2009 geltende Harmonisierungsrecht liess es den Kantonen offen, die wirtschaftliche Doppelbelastung von Körperschaften und Anteilsinhabern ebenfalls zu mildern. Dabei wurde den
Kantonen auch die Wahl der Entlastungsmethode – Reduktion der Bemessungsgrundlage
(sog. Teileinkünfteverfahren, analog direkte Bundessteuer) oder vollständige Besteuerung zu
einem tieferen Steuersatz (sog. Teilsatzverfahren) offengelassen.18
Im Rahmen der STAF wurde per 1. Januar 2020 die Teilbesteuerung von Dividenden auf im
Privatvermögen gehaltenen Beteiligungsrechten von mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Gesellschaft bei der direkten Bundessteuer auf 70 Prozent erhöht.19
Den Kantonen wurde mit der STAF das Teileinkünfteverfahren als Entlastungsmethode vorgeschrieben, wobei es den Kantonen nach wie vor freigestellt ist, ob sie überhaupt eine Entlastung gewähren wollen. Gewähren sie eine Teilbesteuerung von Dividenden, müssen gemäss Harmonisierungsrecht Dividenden auf im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungsrechten von mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Gesellschaft mindestens im Umfang von 50 Prozent besteuert werden; mit anderen Worten können die Kantone eine höhere Besteuerung vorsehen.20
Sämtliche Kantone sehen eine teilweise Entlastung von Dividenden vor.
Für die weiteren Berechnungen wird die für den Kanton Aargau und den Kanton Zug massgebende Entlastung von rund 45 Prozent, d.h. eine Besteuerung von rund 55 Prozent (Bund
70%, Kanton 50%) verwendet.


Aficionado hat geschrieben: 13.08.2021, 11:52 Gemäss Initianten sollen neu Kursgewinne auch unter Kapitalgewinne fallen.

Dividendengewinne werden bisher zum Einkommen addiert. Neu sollen die aber extra deklariert werden und 1.5 mal höher besteuert werden als Einkommen.

Kursgewinne sind auch jetzt bereits Kapitalgewinne. Aktuell sind Kapitalgewinne im Privatvermögen steuerfrei. Kapitalgewinn = der Gewinn, den du durch einen Verkauf erzielst

Dividenden uns sonstige Gewinnanteile sind keine Kapitalgewinne, sondern Erträge aus aus Kapital (im Steuerrecht als "Erträge aus beweglichem Vermögen" bezeichnet).

Kursgewinne (der aus dem Verkauf erzielte Gewinn) sind auch jetzt bereits Kapitalgewinne, wurden bis jetzt aber nicht besteuert, d.h. steuerfrei. So meinte ich es.

Sorry für die teilweise unkorrekte Nomenklatur meinerseits und danke für deine Hilfe. Muss das in Ruhe einmal durchlesen.

BFJ
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von BFJ »

Ich habe drei Fragen zu der Vorlage "Ehe für alle":

1. Was ist daran fortschrittlich, wenn ein Kind ohne seinen Vater oder ohne seine Mutter aufwächst?
2. Bei der Samenspende für Lesben wächst das Kind bei zwei Frauen auf und darf seinen Vater (Samenspender) erst mit 18 Jahren kennenlernen. Er kann die Kontaktaufnahme jedoch verweigern. Ist das korrekt?
3. Die Leihmutterschaft ist bei dieser Vorlage noch nicht vorgesehen. Es sind jedoch Vorstösse im Parlament hängig, welche die Einführung der Leihmutterschaft fordern, da ansonsten die Schwulen gegenüber den Lesben benachteiligt werden. Wie könnte so eine Leihmutterschaft aussehen? Wächst das Kind dann bei zwei Männern auf und kann die (Leih-)Mutter erst mit 18 Jahren kennenlernen? Wird die Leihmutter für die Strapazen der neunmonatigen Schwangerschaft finanziell entschädigt?

Besten Dank für eure Präzisierungen.

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