Das Burgener Degen auf rechtlicher Ebene fistet war eh klar. Der kennt sich aus mit solchen Drecksspielen.
Falls Herr Burgener aber denkt, die Fans können sich auch nur ansatzweise mit dieser Scheisse anfreunden, hat er sich geschnitten. Wenn wieder Zuschauer im Stadion sind, wird es abgehen.
Wikinger1975 hat geschrieben: 12.04.2021, 14:36
Gross geändert hat sich ja noch nichts, wie auch die BZ schreibt... So wenig jedoch eine Aktienübertragung zugunsten von Degen stattgefunden hatte, so wenig findet sie nun zugunsten der Basel Dream & Vision statt. Denn nach der von Degen angestrengten superprovisorischen Verfügung des Basler Zivilgerichts dürfen keine FCB-Holding-Aktien an die Basel Dream & Vision übertragen werden. Der Verwaltungsrat hält deshalb fest, dass der aktienrechtliche Vollzug erst stattfinde, «sofern und sobald» das vorsorgliche Verfügungsverbot aufgehoben werde. Die rechtliche Lage wird durch die neue Entwicklung noch etwas verwirrlicher – ohne dass sich dabei jedoch etwas Grundsätzliches verändert. Zusammen haben Burgener und Degen keine Zukunft beim FC Basel. Burgener will Degen loswerden, Degen von Burgener den Klub übernehmen.
Da steht ganz klar das man aussergerichtlich eine Einigung anstrebt und DD offenbar seine Zustimmung gab für Verkauf an DV.
"Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG hat heute Morgen getagt. Nach dieser Sitzung sollen sich Bernhard Burgener und David Degen, die sich um den Besitz des Basler Fussballclubs streiten, offenbar geeinigt haben, dass die Causa aussergerichtlich gelöst wird. Der Verwaltungsrat stimmte dem Verkauf der Aktien von Degen an die Basel Dream & Vision AG unter vertraglichem Drag-Along-Recht zu. Das schreibt der Verein in einer Pressemitteilung."
Du liest schon immer nur das was du lesen möchtest. Wo bitte schön steht, dass DD seine Zustimmung für den Verkauf gegeben hat. Das man sich ausergerichtlich einigen will... ja, das steht. Wobei ich auch dies in Frage stelle.
Vorerst heisst es, dass der Verwaltungsrat der Holding dem Verkauf zugestimmt hat. Wohl mit mit 3:1 Stimmen (Burgener, von Büren, Odermatt vs, Degen)
früher bekannt als "Wikinger".Forumsmember since 2004.
Mampfi hat geschrieben: 12.04.2021, 14:43
Ich kenne mich ja nicht aus mit solchen Verträgen.
Aber ich frage mich schon, ob diese Regelung, die dem Vorkaufsrecht vorgeht, Degen und insbesondere die Anwälte nicht hätten wissen müssen?
Ich finde das merkwürdig.
Isch doch nur eifach wider am BB si Ball gsi, jetzt ischr wieder bim DD. Und so wie me dä kennt wird bald irgendwas folge...Duure isch das no lang nid. Aber jä, wenn das so alles stimmt isch wohl dr DD samt Entourage grad grausam vorgfiehrt worde.
Wenn ein solches Recht existiert hätte DD tatsächlich schlechte Karten und BB wird wohl gewinnen.
Was ich mich Frage? Weshalb hat DD damals einem solchen Recht zugestimmt?
War er schlecht beraten? (Schlimm und Dumm)
War er Naiv und glaubte, BB wird von seinem Recht kein gebraucht machen? (Naiv und Dumm)
Oder wollte er einfach schauen, dass er Ordentlich Kohle bekommt? (Dumm und asozial)
Andere Varianten kommen mir gerade nicht in denn Sinn..
Wikinger1975 hat geschrieben: 12.04.2021, 14:36
Gross geändert hat sich ja noch nichts, wie auch die BZ schreibt... So wenig jedoch eine Aktienübertragung zugunsten von Degen stattgefunden hatte, so wenig findet sie nun zugunsten der Basel Dream & Vision statt. Denn nach der von Degen angestrengten superprovisorischen Verfügung des Basler Zivilgerichts dürfen keine FCB-Holding-Aktien an die Basel Dream & Vision übertragen werden. Der Verwaltungsrat hält deshalb fest, dass der aktienrechtliche Vollzug erst stattfinde, «sofern und sobald» das vorsorgliche Verfügungsverbot aufgehoben werde. Die rechtliche Lage wird durch die neue Entwicklung noch etwas verwirrlicher – ohne dass sich dabei jedoch etwas Grundsätzliches verändert. Zusammen haben Burgener und Degen keine Zukunft beim FC Basel. Burgener will Degen loswerden, Degen von Burgener den Klub übernehmen.
Da steht ganz klar das man aussergerichtlich eine Einigung anstrebt und DD offenbar seine Zustimmung gab für Verkauf an DV.
"Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG hat heute Morgen getagt. Nach dieser Sitzung sollen sich Bernhard Burgener und David Degen, die sich um den Besitz des Basler Fussballclubs streiten, offenbar geeinigt haben, dass die Causa aussergerichtlich gelöst wird. Der Verwaltungsrat stimmte dem Verkauf der Aktien von Degen an die Basel Dream & Vision AG unter vertraglichem Drag-Along-Recht zu. Das schreibt der Verein in einer Pressemitteilung."
Du liest schon immer nur das was du lesen möchtest. Wo bitte schön steht, dass DD seine Zustimmung für den Verkauf gegeben hat. Das man sich ausergerichtlich einigen will... ja, das steht. Wobei ich auch dies in Frage stelle.
Vorerst heisst es, dass der Verwaltungsrat der Holding dem Verkauf zugestimmt hat. Wohl mit mit 3:1 Stimmen (Burgener, von Büren, Odermatt vs, Degen)
In BAZ und FCB, ich lese das hier einer grausam alt aussieht. und nicht was ich gerne möchte.... ich möchte wieder nach 1999 zurück.
Drag-along: MitverkaufspflichtBei der Mitverkaufspflicht kann ein verkaufswilliger Aktionär von den anderen Aktionären verlangen, ihre Aktien ebenfalls mitzuverkaufen. Dies wenn die veräussernde Partei eine bestimmte, im ABV vereinbarte, Prozentzahl der Aktien verkauft. Diese Mitverkaufspflicht besteht nur, wenn der Kaufpreis des Dritten mindestens dem Kaufpreis gemäss vereinbarter Berechnungsgrundlage entspricht. Eine Drag-along Klausel dient dem Mehrheitsschutz, denn ein Grossaktionär kann damit einen Kleinaktionär zum Verkauf zwingen, wenn das ganze Unternehmen übernommen werden soll.
Ka mir irgendwie nid vorstelle dass der Burgener ins Exil go will...
Oder wie entzieht är sich ächtscht de Lüt „Wo das nid wänn“ ?
Vor langer langer Zit het me so unliebsahmi „Herscher“ gl....t oder eifach Belageret bis si uf alne viere anekroche choo sin...
Bi mol gspannt...
LFBS hat geschrieben: 12.04.2021, 14:55
Verstehe ehrlich gesagt nicht mehr, was rechtlich genau läuft. Entscheidet nun immer noch das Zivilgericht oder hat Degen aufgegebe?
Ich lese lediglich, dass man darauf hofft, dass DD durch dieses angeblich bestehende Recht bald aufgibt. Man baut Druck auf Degen auf. Ob zu recht wird sich erst noch zeigen müssen. So lange die superprovisorische Verfügung besteht, kein Verkauf der Aktien.
Bleibt mal locker ! Keiner weiss wie was & wo ! Wenn die finanzierung längerfristig so gesichert ist meinetwegen. Wenns anders kommt können wir wieder diskutieren... und alle fussballromantiker: geht doch wallbach oder eiken schauen. Dort ist noch kein kommerz !
....und ja ich finde dass auch alles scheisse, sber wenn kein basler mäzen kommt, bleibt nur dieser weg ! Besser als der instatoyboy
Da steht ganz klar das man aussergerichtlich eine Einigung anstrebt und DD offenbar seine Zustimmung gab für Verkauf an DV.
"Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG hat heute Morgen getagt. Nach dieser Sitzung sollen sich Bernhard Burgener und David Degen, die sich um den Besitz des Basler Fussballclubs streiten, offenbar geeinigt haben, dass die Causa aussergerichtlich gelöst wird. Der Verwaltungsrat stimmte dem Verkauf der Aktien von Degen an die Basel Dream & Vision AG unter vertraglichem Drag-Along-Recht zu. Das schreibt der Verein in einer Pressemitteilung."
Du liest schon immer nur das was du lesen möchtest. Wo bitte schön steht, dass DD seine Zustimmung für den Verkauf gegeben hat. Das man sich ausergerichtlich einigen will... ja, das steht. Wobei ich auch dies in Frage stelle.
Vorerst heisst es, dass der Verwaltungsrat der Holding dem Verkauf zugestimmt hat. Wohl mit mit 3:1 Stimmen (Burgener, von Büren, Odermatt vs, Degen)
In BAZ und FCB, ich lese das hier einer grausam alt aussieht. und nicht was ich gerne möchte.... ich möchte wieder nach 1999 zurück.
In der BaZ lese ich noch gar nichts. Für mich weiterhin status quo. Ich glaube auch nicht, dass der Rechtsprofessor, welcher das Gutachten pro Degen erstellt hat, über diese Klausel gestolpert wäre...
früher bekannt als "Wikinger".Forumsmember since 2004.
Hopp FC Basel 1893 hat geschrieben: 12.04.2021, 15:03
Ka mir irgendwie nid vorstelle dass der Burgener ins Exil go will...
Oder wie entzieht är sich ächtscht de Lüt „Wo das nid wänn“ ?
Vor langer langer Zit het me so unliebsahmi „Herscher“ gl....t oder eifach Belageret bis si uf alne viere anekroche choo sin...
Bi mol gspannt...
Ich würde mir vor Augen halten das DD (aus Kanton SZ) sicher auch - mithilfe Basler Ex-Handballer-Anwälte (Aus Kanton ZH) auch den Centricus-Deal machen wollten.
Dazu auch das die Agentur HWH Geld verdient das Rahmen jetzt Chef-Trainer ist und auch einige Spieler betreut. Von wegen mir wänd das nid. Alles Heuchler!!!! Aber jeder!!!! Geht nur um die Kohle.
Blade1 hat geschrieben: 12.04.2021, 15:02Drag-along: MitverkaufspflichtBei der Mitverkaufspflicht kann ein verkaufswilliger Aktionär von den anderen Aktionären verlangen, ihre Aktien ebenfalls mitzuverkaufen. Dies wenn die veräussernde Partei eine bestimmte, im ABV vereinbarte, Prozentzahl der Aktien verkauft. Diese Mitverkaufspflicht besteht nur, wenn der Kaufpreis des Dritten mindestens dem Kaufpreis gemäss vereinbarter Berechnungsgrundlage entspricht. Eine Drag-along Klausel dient dem Mehrheitsschutz, denn ein Grossaktionär kann damit einen Kleinaktionär zum Verkauf zwingen, wenn das ganze Unternehmen übernommen werden soll.
Genau, je nach Entscheid des Gerichts' bringt diese "Mitverkaufspflicht" gar nichts...
früher bekannt als "Wikinger".Forumsmember since 2004.
Du liest schon immer nur das was du lesen möchtest. Wo bitte schön steht, dass DD seine Zustimmung für den Verkauf gegeben hat. Das man sich ausergerichtlich einigen will... ja, das steht. Wobei ich auch dies in Frage stelle.
Vorerst heisst es, dass der Verwaltungsrat der Holding dem Verkauf zugestimmt hat. Wohl mit mit 3:1 Stimmen (Burgener, von Büren, Odermatt vs, Degen)
In BAZ und FCB, ich lese das hier einer grausam alt aussieht. und nicht was ich gerne möchte.... ich möchte wieder nach 1999 zurück.
In der BaZ lese ich noch gar nichts. Für mich weiterhin status quo. Ich glaube auch nicht, dass der Rechtsprofessor, welcher das Gutachten pro Degen erstellt hat, über diese Klausel gestolpert wäre...
Juristen sind so grosse Ego's 10 Juristen = 20 Meinungen Auch Herr Vogt ist fehlbar. Ich denke DD hätte schon lange seine Social Media-Kanäle bedient wenn das alles falsch wäre.
ABER GANZ GROSSES KINO.... EMOTIONEN DIE LEIDEN SCHAFFEN. Wollten wir ja...
Zuletzt geändert von DonCorleone am 12.04.2021, 15:10, insgesamt 1-mal geändert.
Ich habe den Eindruck, Burgener geht es nicht mehr um die Sache, sondern nur noch darum, seinen Trotzgrind durchzusetzen. Mal schauen, ob es das wirklich war, aber ich wiederhole mich: Dem FCB unter Burgener & Centricus werde ich keinen Franken mehr zahlen. Und da werde ich sicher nicht der einzige sein. Vor dem Stadion wird man mich aber hören.
Juristisch bin ich ein Laie. Kann mir mal jemand erklären, was ein solches Drag along-Recht im Zusammenhang mit einem Vorkaufsrecht soll? Das Vorkaufsrecht gibt doch DD das Recht, Aktien zu kaufen, bevor sie an eine andere Partei verkauft werden. Und das Drag along-Recht gibt dem Verkäufer BB das Recht, nicht nur das Vorkaufsrecht zu umgehen, sondern auch noch gleich die Aktien des Minderheitsaktionärs DD mitzuverkaufen? Was soll der Scheiss?
Platypus1 hat geschrieben: 12.04.2021, 15:10
Ich habe den Eindruck, Burgener geht es nicht mehr um die Sache, sondern nur noch darum, seinen Trotzgrind durchzusetzen. Mal schauen, ob es das wirklich war, aber ich wiederhole mich: Dem FCB unter Burgener & Centricus werde ich keinen Franken mehr zahlen. Und da werde ich sicher nicht der einzige sein. Vor dem Stadion wird man mich aber hören.
Juristisch bin ich ein Laie. Kann mir mal jemand erklären, was ein solches Drag along-Recht im Zusammenhang mit einem Vorkaufsrecht soll? Das Vorkaufsrecht gibt doch DD das Recht, Aktien zu kaufen, bevor sie an eine andere Partei verkauft werden. Und das Drag along-Recht gibt dem Verkäufer BB das Recht, nicht nur das Vorkaufsrecht zu umgehen, sondern auch noch gleich die Aktien des Minderheitsaktionärs DD mitzuverkaufen? Was soll der Scheiss?
Mitschleifen auf Deutsch.
Aus dem Englischen übersetzt:
Mitschlepprecht ist ein Rechtsbegriff im Gesellschaftsrecht. Nach dem Konzept hat der potenzielle Eigentümer das Recht, die verbleibenden Minderheitsaktionäre zum Beitritt zu zwingen, wenn der Mehrheitsaktionär eines Unternehmens seinen Anteil verkauft.
Butter hat geschrieben: 12.04.2021, 11:26Ist von BB bis heute überhaupt irgend einen Rappen zum FCB geflossen? NEIN. Im Gegenteil, durch die Beratergeschäfte und seine Berater-Agentur scheint* er sich eher noch vom FCB bereichert zu haben.
* basierend auf bisher immer noch nicht entkräftete Gerüchte.
Moment. Beziehen wir uns auf Aussagen von BB hat er dies bereits getan. Kann mich nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern, meinte aber er hätte was von "Denkung des Defizit" gelabert (so 2019?)
Das isch doch immer durch d'Holding passiert. Also d'Holding deckt e allfälligs Defizit ab. Die Holding het aber Reserve (ka). Ob dr Burgener in d'Holding Geld iinegsteckt het bezwiefle ich stark. aber jo me weiss es nid. d'Zahle vo de Holding sind jo nid öffentlig, oder?
Die Ussage vo ihm hani immer rächt denäbe gfunde. Klar ghört ihm d'Holding und somit au s'Geld, wo dört inne isch, aber das Geld isch nid vo ihm, sonderb vo frienere Zite.
Doch, die Zahlen sind öffentlich. Für die Lizenz muss der FCB die Zahlen veröffentlichen.
Wurde hier alles schon ausführlich diskutiert. Es sind noch ca. 1-2 Millionen Reserve vorhanden. ca. 40 Millionen hat Burgener verbraten.
Moment. Beziehen wir uns auf Aussagen von BB hat er dies bereits getan. Kann mich nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern, meinte aber er hätte was von "Denkung des Defizit" gelabert (so 2019?)
Das isch doch immer durch d'Holding passiert. Also d'Holding deckt e allfälligs Defizit ab. Die Holding het aber Reserve (ka). Ob dr Burgener in d'Holding Geld iinegsteckt het bezwiefle ich stark. aber jo me weiss es nid. d'Zahle vo de Holding sind jo nid öffentlig, oder?
Die Ussage vo ihm hani immer rächt denäbe gfunde. Klar ghört ihm d'Holding und somit au s'Geld, wo dört inne isch, aber das Geld isch nid vo ihm, sonderb vo frienere Zite.
Doch, die Zahlen sind öffentlich. Für die Lizenz muss der FCB die Zahlen veröffentlichen.
Wurde hier alles schon ausführlich diskutiert. Es sind noch ca. 1-2 Millionen Reserve vorhanden. ca. 40 Millionen hat Burgener verbraten.
Aber das sind doch d'Zahle vo de AG gsi und nid vo de Holding.
Das wo bi de PK zeigt worde isch, isch nid sgliche wie das wo für d'Lizänz veröffentlicht wärde muess.
PK: e kleins plus
Lizänz-Dokumänt: e minus
Hat Burgener nicht mal gesagt er will sich nicht gegen die Fans und Bevölkerung stellen? Hat er nicht mal gesagt er würde die Mitglieder einbeziehen wenn es um einen Verkauf geht?
Stattdessen hat er bereits im Februar still und heimlich den Verkauf eingeleitet. Wäre Degen nicht, wir hätten gar nichts davon erfahren sondern vielleicht knapp im Handelsregister die entsprechende Änderung nachvollziehen können.
Einfach nur tragisch was dieser Herr mit seiner Crew als veranstaltet und verunstaltet. Geld weg, Erfolg weg, Fans weg, Sponsoren bald weg. Das Stadion wollte er ja auch schon zurück bauen.
BITTE BITTE BITTE Universum, erlöse uns endlich von diesem Albtraum. Mir ist egal wie, aber erlöse uns.
LFBS hat geschrieben: 12.04.2021, 14:55
Verstehe ehrlich gesagt nicht mehr, was rechtlich genau läuft. Entscheidet nun immer noch das Zivilgericht oder hat Degen aufgegebe?
Ich lese lediglich, dass man darauf hofft, dass DD durch dieses angeblich bestehende Recht bald aufgibt. Man baut Druck auf Degen auf. Ob zu recht wird sich erst noch zeigen müssen. So lange die superprovisorische Verfügung besteht, kein Verkauf der Aktien.
Sehe ich auch so. Allerdings ist eine entscheidende Aktion heute passiert: Man hat öffentlich gemacht, dass man einen Verkauf an BD&V anstrebt und diesem bereits zustimmt. Somit ist schon jetzt klar, dass bei einer Niederlage von DD der Plan von Burgener
automatisch durch ist.
Legände hat geschrieben: 12.04.2021, 11:51
Das isch doch immer durch d'Holding passiert. Also d'Holding deckt e allfälligs Defizit ab. Die Holding het aber Reserve (ka). Ob dr Burgener in d'Holding Geld iinegsteckt het bezwiefle ich stark. aber jo me weiss es nid. d'Zahle vo de Holding sind jo nid öffentlig, oder?
Die Ussage vo ihm hani immer rächt denäbe gfunde. Klar ghört ihm d'Holding und somit au s'Geld, wo dört inne isch, aber das Geld isch nid vo ihm, sonderb vo frienere Zite.
Doch, die Zahlen sind öffentlich. Für die Lizenz muss der FCB die Zahlen veröffentlichen.
Wurde hier alles schon ausführlich diskutiert. Es sind noch ca. 1-2 Millionen Reserve vorhanden. ca. 40 Millionen hat Burgener verbraten.
Aber das sind doch d'Zahle vo de AG gsi und nid vo de Holding.
Das wo bi de PK zeigt worde isch, isch nid sgliche wie das wo für d'Lizänz veröffentlicht wärde muess.
PK: e kleins plus
Lizänz-Dokumänt: e minus
In den Lizenzinformationen sind die Daten der AG + Holding. Die Daten der AG findest du dann auch im Geschäftsbericht und in Präsentationen. Ergo, Lizenzinformation - Daten der AG = Daten der Holding.
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: 12.04.2021, 15:22
Hat Burgener nicht mal gesagt er will sich nicht gegen die Fans und Bevölkerung stellen? Hat er nicht mal gesagt er würde die Mitglieder einbeziehen wenn es um einen Verkauf geht?
Stattdessen hat er bereits im Februar still und heimlich den Verkauf eingeleitet. Wäre Degen nicht, wir hätten gar nichts davon erfahren sondern vielleicht knapp im Handelsregister die entsprechende Änderung nachvollziehen können.
Einfach nur tragisch was dieser Herr mit seiner Crew als veranstaltet und verunstaltet. Geld weg, Erfolg weg, Fans weg, Sponsoren bald weg. Das Stadion wollte er ja auch schon zurück bauen.
BITTE BITTE BITTE Universum, erlöse uns endlich von diesem Albtraum. Mir ist egal wie, aber erlöse uns.
Musste jetzt Alptraum googeln. Aber ausnahmesweise haben wir beide Recht.
LFBS hat geschrieben: 12.04.2021, 14:55
Verstehe ehrlich gesagt nicht mehr, was rechtlich genau läuft. Entscheidet nun immer noch das Zivilgericht oder hat Degen aufgegebe?
Ich lese lediglich, dass man darauf hofft, dass DD durch dieses angeblich bestehende Recht bald aufgibt. Man baut Druck auf Degen auf. Ob zu recht wird sich erst noch zeigen müssen. So lange die superprovisorische Verfügung besteht, kein Verkauf der Aktien.
Sehe ich auch so. Allerdings ist eine entscheidende Aktion heute passiert: Man hat öffentlich gemacht, dass man einen Verkauf an BD&V anstrebt und diesem bereits zustimmt. Somit ist schon jetzt klar, dass bei einer Niederlage von DD der Plan von Burgener
automatisch durch ist.
Das ist seit Februar klar. Da hat Burgener den Verkauf eingeleitet. Siehe Mitteilung des Zivilgerichts:
Dem Gesuchsgegner 1 (Bernhard Burgener) wird unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB (Busse bis CHF 10'000) im Widerhandlungsfalle superprovisorisch verboten, den von ihm mit der Drittpartei 1 (Basel Dream & Vision AG) geschlossenen Aktienkaufvertrag am 12. Februar 2021 über 901'600 Namenaktien der FC Basel Holding AG zu vollziehen
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:
Doch, die Zahlen sind öffentlich. Für die Lizenz muss der FCB die Zahlen veröffentlichen.
Wurde hier alles schon ausführlich diskutiert. Es sind noch ca. 1-2 Millionen Reserve vorhanden. ca. 40 Millionen hat Burgener verbraten.
Aber das sind doch d'Zahle vo de AG gsi und nid vo de Holding.
Das wo bi de PK zeigt worde isch, isch nid sgliche wie das wo für d'Lizänz veröffentlicht wärde muess.
PK: e kleins plus
Lizänz-Dokumänt: e minus
In den Lizenzinformationen sind die Daten der AG + Holding. Die Daten der AG findest du dann auch im Geschäftsbericht und in Präsentationen. Ergo, Lizenzinformation - Daten der AG = Daten der Holding.
Rechnet man alles durch geht auch alles auf.
hm ok, hans so verstande das bi de Präsi keini diräkte Holding-Zahle zeigt worde sind. wie au immer, git grad wichtigers...
Abwarten und Tee trinken. Gehe nicht davon aus, dass die Juristen rund um Degen die Drag-Along-Klausel schlicht überlesen haben. Gemäss fcb.ch steht lediglich, dass sich Burgener darauf beruft. Über eine Zustimmung seitens Degen wird nichts gesagt. Wirklich getan hat sich auch nichts, da die Aktien aufgrund der superprovisorischen Verfügung nicht an jemand anderen als Degen übertragen werden dürfen.