Rankhof hat geschrieben:1. Wegen reiner Ehrverletzung dürfen - offenbar, gemäss VÜPF - IP-Angaben und Userdaten nicht zwangsweise verlangt werden.
2. Wegen 179septies (Missbrauch Fernmeldeanlage) schon
3. Dieser Tatbestand ist aber gar nicht erfüllt, da 179septies jemanden schützt, belästigt zu werden (also durch direkten Kontakt, wie eben Telefonanruf, E-Mail, MSN). Zumindest nach allgemeiner Auffassung hier drin.
4. Behauptung: der Tatbestand wurde also "erfunden", um an die IPs zu gelangen.
5. Polizei/Stawa kann aber weitgehend selber entscheiden, ob sie zuerst den möglichen Täter eruieren will und dann abklärt, ob der Tatbestand überhaupt erfüllt ist oder umgekehrt.
6. Einen konkreten Nutzen haben die Beschuldigten nicht, denn das Einzige, was sie vorbringen könnten, steht auf ÄUSSERST wackligen Beinen.
7. Aber etwas stinkt hier...
Ich kann dir sagen, was hier stinkt:
ENTWEDER
hat Rupp Strafanzeige wegen Missbrauch einer Fernmeldeanlage eingereicht und kann daher wegen falscher Anschuldigung (Art 303 StGB) und Irreführung der Rechtspflege (Art 304 StGB) angezeigt werden,
ODER
die Stawa hat selbständig ein "Upgrade" von Ehrverletzung auf Art. 179septies durchgeführt, obwohl Art. 179septies ein Antragsdelikt ist. Ohne Strafantrag darf also nicht in Eigenregie ermittelt werden. In diesem Fall kann wegen Begünstigung (Art 305 StGB) und Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB) Anzeige gegen die betreffenden Stawa-Mitarbeiter erstattet werden.
Je nachdem, auf welche Art die IPs und E-Mail-Adressen beschafft wurden, liegt auch noch eine Anzeige vom "Herausgeber" wegen Nötigung (Art. 181 StGB) sowie von den Betroffenen wegen Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB) und/oder Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 321ter) drin.
Es liegt nun an einem der Betroffenen (ich gehöre nicht zu diesem erlauchten Kreis), Akteneinsicht zu verlangen (die Anzeige von Rupp muss schriftlich vorliegen, und was er unterschrieben hat, gilt), um etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Sofern die IPs offiziell gemäss BÜPF beschafft wurden (Drittüberwachung des FC Basel Forums, Daten müssen von Magnet AG herausgegeben werden, Magnet untersteht der Schweigepflicht), muss dies den Betroffenen nach Abschluss der Untersuchung mitgeteilt werden. In diesem Falle kann innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.
Im "Idealfall" [Rupp hat Anzeige wegen Missbrauch einer Fernmeldeanlage erstattet und die Stawa hat die IPs / Email-Adressen nicht via BÜPF beschafft, d. h. die richterliche Genehmigung (welche nie hätte erteilt werden dürfen) umschifft] kann gegen Beide vorgegangen werden.