Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Diskussionen rund um den FCB.
blubb
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Beitrag von blubb »

mimpfeli hat geschrieben:Eben, darum kann ich das Ganze auch nicht so ernst nehmen! Aber wie gesagt, wenn's jemandem ne Freude macht und so richtig viel Steuergelder dafür drauf gehen, bitte....
ich stell mir mal das szenario vor, user XY geht zum polizeiposten um eine anzeige wegen einer beleidigung in einem forum zu machen...

die lachen einen doch gleich aus??
ich wollte meinen vater anzeigen für's einsperren im keller früher, das ich mit dem gürtel geschlagen wurde etc...

doch mein anwalt meinte, das wäre mittlerweilen verjährt und bringt gar nix mehr...

und wenn der super mario kommt gibts ne anzeige wegen ner kleinen beleidigung??

scheiss staat sag ich da nur...

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macau
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Beitrag von macau »

Rankhof hat geschrieben:@macau:

Gratuliere. Du hast offenbar Recht, dass die IP-Herausgabe etc. eine (rückwärtige) Überwachung darstellt, steht so in der VÜPF. Das ist sogar viel besser als ein Urteil. Da hast du mich gnadenlos von meinem hohen Ross runter geholt. Und wegen der VÜPF braucht man im Endeffekt 179septies dazu. Ich lag de lege lata (also gemäss geltendem Recht) falsch.

Trotzdem:
Das führt zur sehr merkwürdigen Konsequenz, dass eine Ehrverletzung via Zeitung ganz normal verfolgt werden kann, eine im Internet aber nicht, höchstens via 179septies, der hier aber wie wir beide gleicher Ansicht sind nicht anwendbar ist. (sind wir uns hier auch einig?)
Ich habe nie behauptet, es wäre erlaubt, jemanden im Internet zu beleidigen. Dieses Verbrechen kann auch verfolgt werden, aber man muss sich etwas Legales einfallen lassen, um den Urheber zu finden.

Für mich ist ein beleidigendes Posting in einem Forum vergleichbar mit einem Spruch, welcher auf einer öffentlichen Toilette an die Wand gekritzelt ist. Dies mag zwar für den Betroffenen ärgerlich sein, rechtfertigt aber nicht, dass eine Armee von Staatsanwälten in Marsch gesetzt wird. Wenn Jemand zufällig erwischt, hat man ihn, und sonst ist's halt Pech.

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kopfwee
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Beitrag von kopfwee »

@ macau

und was haisst daas jetz pragdysch! gömmer moll drvoo uss d stawa het die aagoobe wiiderrächtlig erlangt, wie kaa sich jez aine wo sone schryybe vo dääne bikoo het am beschte (legal) weere!

aazaig erstatte gäge d stawa wäge verstoss gäge s "überwachigs"-gsetzt?

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

basierend auf einer PN-Diskussion mit einem Direktbetroffenen kam mir folgende Idee:
Wer verklagt wurde, kann Gegenklage führen!
Vorausgesetzt, man ist unschuldig (nicht nur man fühlt sich unschuldig, sondern ist es wirklich!) kann man gegen den Anzeigesteller klagen wegen:

1. falscher Anschuldigung (303 StGB)
2. Ehrverletzung (173 StGB)
3. ev. Verleumdung (174 StGB)
Es reicht übrigens, wenn man wegen eines beanzeigten Tatbestandes unschuldig ist - z.B. wegen diesem 179septies, und da bestehen ja gute Chancen, dass dieser nicht erfüllt ist...

Aber ihr müsst auch wissen: Freunde macht ihr euch damit bei der Polizei keine. Und die braucht es evtl., wenn die die Klage gegen euch behandeln...
Und die Erfolgsaussichten stehen auch nicht gerade gut (siehe Altstetten)...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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coolio
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Beitrag von coolio »

Rankhof hat geschrieben:Wer verklagt wurde, kann Gegenklage führen!
..
hehehe, der ist gut.. eine klage gegen die bullen.. viel erfolg.. :o

plutokennedy
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Beitrag von plutokennedy »

macau hat geschrieben:Ich habe nie behauptet, es wäre erlaubt, jemanden im Internet zu beleidigen.
Doch, genau das behauptest Du ständig.
Faktisch darf man nach Deiner Rechtsauslegung im Internet beleidigen, weil (die IP-Adresse) nicht ermittelt werden darf.
Das erinnert mich an das Wunschdenken kleiner Kinder, welche sich die Augen zuhalten: 'Gäll, Du gseehsch mi nit?!
Und selbst, wenn der Geheimbereich des Users grundsätzlich vor Nachforschungen geschützt ist, ermöglicht ihm das auf der anderen Seite natürlich nicht, einen Straftatbestand zu begehen. Das ist nicht der Sinn des Artikels und würde sich Rechtsmissbrauch nennen.
Schlupfwinkel im Recht gibt es meiner Erinnerung nach allenfalls im Steuerbereich, und diese sind wirtschaftlich-politisch motiviert.

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macau
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Beitrag von macau »

Rankhof hat geschrieben: Ich wage deshalb eine weitere Behauptung, bei der ich mich aber auf dünnes Eis begebe: Mit dem Einbezug dieser "rückwärtigen" Überwachung hat der Bundesrat als Verordnungsgeber seine Kompetenz, den Vollzug des BÜPF zu regeln (Art. 17 BÜPF) überschritten. Er ist mittels Vollzugskompetenz nicht befugt, eine neue Überwachungsform zu kreieren, die das BÜPF gar nicht vorsieht. Denn diese "rückwärtige" Überwachung ist sicher nicht die Überwachung im klassischen Sinn. Da sowas meines Erachtens im BÜPF geregelt sein müsste, was es aber nicht ist, sind die entsprechenden Bestimmungen des Bundesrats nicht gültig, und die kantonalen Prozessgesetze gelten. Ich beziehe mich dabei auf den Leitentscheid BGE 103 IV 192 (Das ist ein frz. Entscheid, es geht darum, dass ein Automobilist gebüsst wurde, weil er die Sicherheitsgurten nicht trug. Das BGer anerkannte, dass der Bundesrat nach SVG nicht befugt war, das Obligatorium in einer Verordnung zu regeln, da er nur Vollzugskompetenz hatte. Somit war das Obligatorium nicht gültig. (Heute ist es gültig, da im Gesetz und nicht in der Verordnung.))
Es ist richtig, dass mit einer Verordnung nicht das dazugehörige Gesetz abgeändert werden kann. Bei widersprüchlichem Inhalt gilt das Gesetz. Der Bundesrat hat aber seine Kompetenz nicht überschritten. Die "rückwärtige" Überwachung (inkl. der 6 Monate Aufbewahrunspflicht) ist in Art. 5 BÜPF vorgesehen. Zudem hat das Bundesgericht schon vor BÜPF entschieden, dass die Teilnehmeridentifikation ebenfalls unter das Fernmeldegeheimnis fällt. Und diese Idee stammt nicht vom Bundesgericht selbst, einzelne Kantone hatten in ihren Strafprozessordnungen schon längere Zeit vorgesehen, das auch für die "rückwärtige" Überwachung eine richterliche Genehmigung nötig ist, allerdings hatten nicht alle dieser Kantone einen Strafenkatalog. Diese Regelung gilt übrigens, weil nicht nur der Inhalt eines Gesprächs in den Geheimbereich fällt, sondern auch, mit welchen Personen Jemand Kontakte pflegt. Die Erfahrungen aus der Fichenaffäre haben hier offenbar gewirkt. Es trifft zu, dass diese "rückwärtige" Überwachung nicht die Überwachung im klassischen Sinn ist. Aber in der Telefonsteinzeit war Vergangenheitsforschung gar nicht möglich, weil die Daten nicht gespeichert wurden. Erst mit dem Telekiosk (mehrwertpflichtige Nummern) ist die Pflicht zur 6-monatigen Speicherung eingeführt worden, und zwar um Reklamationen von Abonnenten wegen überhöhter Rechnungen kontrollieren zu können. Die Pflicht der Internetanbieter zur Datenspeicherung stammt aus diesem Jahrtausend, gemäss Botschaft des Bundesrats zu BÜPF, um den "internationalen Terrorismus besser bekämpfen zu können".

Dass die Stawa nun dieses Anti-Terror-Gesetz heranzieht, beweist einmal mehr, dass alle FCB-Fans Terroristen sind!

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macau
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Beitrag von macau »

Rankhof hat geschrieben:1. Wegen reiner Ehrverletzung dürfen - offenbar, gemäss VÜPF - IP-Angaben und Userdaten nicht zwangsweise verlangt werden.
2. Wegen 179septies (Missbrauch Fernmeldeanlage) schon
3. Dieser Tatbestand ist aber gar nicht erfüllt, da 179septies jemanden schützt, belästigt zu werden (also durch direkten Kontakt, wie eben Telefonanruf, E-Mail, MSN). Zumindest nach allgemeiner Auffassung hier drin.
4. Behauptung: der Tatbestand wurde also "erfunden", um an die IPs zu gelangen.
5. Polizei/Stawa kann aber weitgehend selber entscheiden, ob sie zuerst den möglichen Täter eruieren will und dann abklärt, ob der Tatbestand überhaupt erfüllt ist oder umgekehrt.
6. Einen konkreten Nutzen haben die Beschuldigten nicht, denn das Einzige, was sie vorbringen könnten, steht auf ÄUSSERST wackligen Beinen.
7. Aber etwas stinkt hier...
Ich kann dir sagen, was hier stinkt:

ENTWEDER

hat Rupp Strafanzeige wegen Missbrauch einer Fernmeldeanlage eingereicht und kann daher wegen falscher Anschuldigung (Art 303 StGB) und Irreführung der Rechtspflege (Art 304 StGB) angezeigt werden,

ODER

die Stawa hat selbständig ein "Upgrade" von Ehrverletzung auf Art. 179septies durchgeführt, obwohl Art. 179septies ein Antragsdelikt ist. Ohne Strafantrag darf also nicht in Eigenregie ermittelt werden. In diesem Fall kann wegen Begünstigung (Art 305 StGB) und Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB) Anzeige gegen die betreffenden Stawa-Mitarbeiter erstattet werden.



Je nachdem, auf welche Art die IPs und E-Mail-Adressen beschafft wurden, liegt auch noch eine Anzeige vom "Herausgeber" wegen Nötigung (Art. 181 StGB) sowie von den Betroffenen wegen Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB) und/oder Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 321ter) drin.

Es liegt nun an einem der Betroffenen (ich gehöre nicht zu diesem erlauchten Kreis), Akteneinsicht zu verlangen (die Anzeige von Rupp muss schriftlich vorliegen, und was er unterschrieben hat, gilt), um etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Sofern die IPs offiziell gemäss BÜPF beschafft wurden (Drittüberwachung des FC Basel Forums, Daten müssen von Magnet AG herausgegeben werden, Magnet untersteht der Schweigepflicht), muss dies den Betroffenen nach Abschluss der Untersuchung mitgeteilt werden. In diesem Falle kann innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.

Im "Idealfall" [Rupp hat Anzeige wegen Missbrauch einer Fernmeldeanlage erstattet und die Stawa hat die IPs / Email-Adressen nicht via BÜPF beschafft, d. h. die richterliche Genehmigung (welche nie hätte erteilt werden dürfen) umschifft] kann gegen Beide vorgegangen werden.

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macau
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Beitrag von macau »

Rankhof hat geschrieben:basierend auf einer PN-Diskussion mit einem Direktbetroffenen kam mir folgende Idee:
Wer verklagt wurde, kann Gegenklage führen!
Vorausgesetzt, man ist unschuldig (nicht nur man fühlt sich unschuldig, sondern ist es wirklich!) kann man gegen den Anzeigesteller klagen wegen:

1. falscher Anschuldigung (303 StGB)
2. Ehrverletzung (173 StGB)
3. ev. Verleumdung (174 StGB)
Es reicht übrigens, wenn man wegen eines beanzeigten Tatbestandes unschuldig ist - z.B. wegen diesem 179septies, und da bestehen ja gute Chancen, dass dieser nicht erfüllt ist...

Aber ihr müsst auch wissen: Freunde macht ihr euch damit bei der Polizei keine. Und die braucht es evtl., wenn die die Klage gegen euch behandeln...
Und die Erfolgsaussichten stehen auch nicht gerade gut (siehe Altstetten)...
(siehe auch vorhergehendes Posting)

Diese Anzeigen werden gegen Rupp als Privatperson und nicht gegen die Polizei resp. Rupp im Dienst gemacht. Der Vergleich mit Altstetten ist also nicht ganz richtig.

mimpfeli
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Beitrag von mimpfeli »

@macau

Bist Du Dir da sicher?

Ich muss da nämlich auch hin und fand dies noch einen guten Anhaltspunkt für kommende Ereignisse....

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

natürlich ist es gegen den Anzeigesteller als Privatperson - er hat ja auch als Privatperson gehandelt, weswegen bei ihm Amtsmissbrauch nicht möglich ist. Dennoch werden Ermittlungen gegen befreundete Polizisten wohl kaum mit der gleichen Intensität verfolgt wie gegen Dritte - es menschelet halt.
Und das mit Begünstigung, Amtsmissbrauch und Nötigung kannst du gleich vergessen, denn die Stawa kam relativ einfach zu den Daten (ich weiss wie, darf hier aber nicht sagen, wie, da ich meine Informanten schützen muss).
Und Begünstigung ist das Verdecken der Straftat eines anderen, grob gesagt, und die Stawa verdeckt wenn überhaupt eigene Taten, und Selbstbegünstigung ist straflos.
Übrigens, Irreführung der Rechtspflege scheidet auch aus, da der Anzeigesteller bestimmbare Täter genannt hat, es bleibt 303. 304 kommt nur zum Zug, wenn der Täter völlig unbekannt ist.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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macau
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Beitrag von macau »

Rankhof hat geschrieben:natürlich ist es gegen den Anzeigesteller als Privatperson - er hat ja auch als Privatperson gehandelt, weswegen bei ihm Amtsmissbrauch nicht möglich ist. Dennoch werden Ermittlungen gegen befreundete Polizisten wohl kaum mit der gleichen Intensität verfolgt wie gegen Dritte - es menschelet halt.
Und das mit Begünstigung, Amtsmissbrauch und Nötigung kannst du gleich vergessen, denn die Stawa kam relativ einfach zu den Daten (ich weiss wie, darf hier aber nicht sagen, wie, da ich meine Informanten schützen muss).
Und Begünstigung ist das Verdecken der Straftat eines anderen, grob gesagt, und die Stawa verdeckt wenn überhaupt eigene Taten, und Selbstbegünstigung ist straflos.
Übrigens, Irreführung der Rechtspflege scheidet auch aus, da der Anzeigesteller bestimmbare Täter genannt hat, es bleibt 303. 304 kommt nur zum Zug, wenn der Täter völlig unbekannt ist.
Amtsmissbrauch würde ich nicht so schnell abschreiben. Die 'Dienstleistung', welche die Stawa für Rupp erbracht hat, erfüllt "einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen" locker.


noch passend zum Thema:

GBK-Bericht 2004 vom 22. Juni 2005

Seite 26:

Gesuche um Entschädigung wegen ungerechtfertigter Strafverfolgung

Im Jahr 2004 sind nach Auskunft der Staatsanwaltschaft insgesamt 113 Gesuche wegen ungerechtfertigter Strafverfolgung eingegangen. 58 Gesuchen seien vollumfänglich, 42 teilweise gutgeheissen worden. 13 Gesuche seien abgelehnt worden.

Entschädigungen seien zugesprochen worden für die Kosten der Rechtsvertretung, für ungerechtfertigte Haft sowie als Schadenersatz und Genugtuung.

Die Zahl von 100 ganz oder teilweise gutgeheissenen Gesuchen erscheint der GPK als hoch. Aus rechtsstaatlichen Überlegungen muss es das Ziel sein, Fälle von ungerechtfertigter Strafverfolgung zu minimieren.

Lemieux
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Jetzt reichts...

Beitrag von Lemieux »

Nachdem ich mir diese Diskussion während der letzten Wochen mehr oder weniger amüsiert, manchmal überrascht und erstaunt angeschaut habe, wird es Zeit, mich mal etwas detailliert zu äussern:

@ macau:
Ich weiss nicht, wer Du bist, was Du machst und woher Du Dein Know-How nimmst, nimm jedoch folgendes zur Kenntnis:
Du bist tatsächlich hartnäckig und sicherlich kein schlechter "Forums-Jurist". In der "Rechtsberatung" (und darum schien es mir ursprünglich hier zu gehen, oder täusche ich mich?) geht es nicht primär um Recht haben, sondern darum, für den zu Beratenden möglichst die optimale Lösung zu suchen. Hierfür empfielt es sich, zunächst die einschlägigen Gesetzesbestimmungen (inklusive Verordnungen) zu studieren. Sehr oft findet man dort schneller die Lösung als in seitenlangen BGE, welche möglichst in roter Schrift kopiert wird. Ich habe mich köstlich amüsiert, wie Du tagelang mit Rankhof gestritten hast, ob jetzt die nachträgliche Herausgabe von IP's respektive der Teilnehmeridentifikation vom BÜPF erfasst sei oder nicht.

Mit der Empfehlung einer Strafanzeige gegen Rupp & Co. schlägst Du aber definitiv über die Stränge. Du hast selbst in Deinem "Musterverfahren" gegen den Billetkontrolleur gesehen, dass derartige Anzeigen kaum etwas, bis gar nichts bringen. In aller Regel führen sie zudem dazu, dass dem Anzeigesteller Kosten auferlegt werden (was Dir in diesem "Musterverfahren" übrigens auch noch blühen könnte), und das nicht zu knapp.

Übrigens reicht man nicht Strafanzeige (oder -antrag) wegen eines bestimmten Straftatbestandes, sondern wegen eines Sachverhalts ein. Die rechtliche Würdigung dieses Sachverhalts (Z.B. ich werde von jemanden niedergeschlagen, kann sowohl eine Tätlichkeit, eine einfache oder gar eine schwere Körperverletzung sein) ist jeweils der Stawa, bzw. dem Gericht überlassen.

Korrekt ist Dein ursprünglicher Einwand, dass eine Herausgabe der Teilnehmeridentifikation wegen blosser Ehrverletzung gestützt auf BÜPF nicht möglich ist. Wohl korrekt ist auch die Aussage, dass 179septies StGB nicht erfüllt ist. Dies ist jedoch dermassen in die Augen springend, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Haftrichter die Herausgabe bewilligen würde. Wie die Stawa effektiv an die Beweise gekommen ist, ist für die Betroffenen nicht uninteressant, denn hier hätte eine effektive Verteidigung anzusetzen.

Wichtig ist mir noch folgender Hinweis: Es geht mir hier nicht darum, Recht zu haben oder Dich zu diskreditieren. Ich bin schlicht der Meinung, dass derartige Verfahren für die Betroffenen unter Umständen zu grosse Auswirkungen haben können, als dass man hier einfach wild drauflos spekulieren oder Behauptungen aufstellen könnte.

@ rankhof:
Gratulation dazu, dass Du Deinen "Fehler" eingesehen hast und Dich hast überzeugen lassen. Dein Hinweis auf die Überschreitung der Kompetenz des Bundesrates ist meines Erachtens zwar interessant, schlägt aber fehl: Sie lässt sich meines Erachtens ohne weiteres auf die Ausführung des Art. 5 BÜPF stützen.

@ Betroffene:
Ich empfehle Euch, auf irgendwelche Kamikaze-Anzeigen zu verzichten, ohne vorher mit einem wirklichen Fachmann gesprochen zu haben.

Gruss an alle, auf dass der Gerechtigkeit am Schluss genüge getan werde...
Lemieux

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TAFKAE
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Beitrag von TAFKAE »

höhö, darauf dass lemieux sich zu wort meldet, habe ich ja schon lange gewartet. go for it, gibs ihnen ! :D

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

macau hat geschrieben:Amtsmissbrauch würde ich nicht so schnell abschreiben. Die 'Dienstleistung', welche die Stawa für Rupp erbracht hat, erfüllt "einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen" locker.
aber war nicht in amtlicher Funktion tätig, sondern als Privatperson, als er die Anzeige aufgab. Da hatte er kein Amt inne, also auch kein Missbrauch...
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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Lemieux hat geschrieben: @ rankhof:
Gratulation dazu, dass Du Deinen "Fehler" eingesehen hast und Dich hast überzeugen lassen. Dein Hinweis auf die Überschreitung der Kompetenz des Bundesrates ist meines Erachtens zwar interessant, schlägt aber fehl: Sie lässt sich meines Erachtens ohne weiteres auf die Ausführung des Art. 5 BÜPF stützen.
Das liegt eben daran, dass es mir bei einem solchen theoretischen Streit schlicht zu blöde ist, Gesetze durchzulesen (oder BGEs) sondern ich argumentiere lieber mit dem, was ich weiss - und ich habe ja geschrieben, dass diese Position sehr wacklig ist...
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Beitrag von Rankhof »

Lemieux hat geschrieben: Mit der Empfehlung einer Strafanzeige gegen Rupp & Co. schlägst Du aber definitiv über die Stränge. Du hast selbst in Deinem "Musterverfahren" gegen den Billetkontrolleur gesehen, dass derartige Anzeigen kaum etwas, bis gar nichts bringen. In aller Regel führen sie zudem dazu, dass dem Anzeigesteller Kosten auferlegt werden (was Dir in diesem "Musterverfahren" übrigens auch noch blühen könnte), und das nicht zu knapp.
ähm, das war ich, nicht macau - also bezügl. Ehrverletzung und falscher Anschuldigung.

Und im objektiven Tatbestand ist das auch (wohl) gegeben. Im subjektiven Tatbestand (Vorsatz) ist es schon einiges fragwürdiger.

Und obs was bringt, darauf habe ich ja schon hingewiesen. Und bei diesen Tatbeständen, v.a. bei Ehrverletzung, sehe ich nicht, wieso der Staat hier die Kosten dem Anzeigesteller aufbürden sollte, schliesslich ist das noch kein trölerisches, rechtsmissbräuchliches oder bösgläubiges Verhalten

Dass es fast nichts bringt - ausser Ärger - ist mir schon klar. Und der Staat hat weiss Gott Besseres zu tun als solche Anzeigen - und damit meine ich auch die bereits gestellte! - zu verfolgen...
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Prahalad
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Beitrag von Prahalad »

Dieses Juristen-Gemurks hierdrin macht mir KOPFSCHMERZEN !

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macau
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Beitrag von macau »

Rankhof hat geschrieben:aber war nicht in amtlicher Funktion tätig, sondern als Privatperson, als er die Anzeige aufgab. Da hatte er kein Amt inne, also auch kein Missbrauch...
In diesem Fall meinte ich Amtsmissbrauch des Stawa-Mitarbeiters. Er hat wegen Ehrverletzung Kraft seines Amtes ermittelt, obwohl die Stawa gar nicht zuständig ist. Rupp hat (unberechtigter Weise) davon profitiert, und alle Betroffenen haben einen Schaden.

Abgesehen davon ist für mich offensichtlich, dass dieses Vorgehen zwischen Rupp und Stawa abgesprochen war. Nachdem man in der Presse gross angekündigt hatte, dass man nun gegen die Forumsterroristen vorgehen werde (wegen Ehrverletzung), musste man ein drohendes Fasnachtsujet (BÜPF und so) um jeden Preis verhindern. Art. 179septies ist dermassen mit Gewalt an den Haaren herbeigezogen, dass man der Stawa böse Absicht unterstellen muss.

Wer übrigens wissen will, weshalb die Stawa Zeit für solche Anti-Terror-Masnahmen hat, kann dies auf Seite 42 des Berichts 2004 GPK nachlesen:

Strafgericht

Verzeigungsverfahren

Entgegen den Erwartungen führte das neue, auf den 1. Juli 2003 in Kraft gesetzte Verzeigungsverfahren beim Strafgericht nicht zu einer Entlastung. Wegen der stark genutzten Einsprachemöglichkeit sei genau das Gegenteil eingetreten. Zahlreiche zeitaufwändige Beweiserhebungen müssten nun erstmals in der Hauptverhandlung vorgenommen werden. Der Aufwand sei einfach von der Staatsanwaltschaft zum Strafgericht verlagert worden.

(voller Text zum Strafgericht im PDF)

Und die paar 10,000 Franken, welche für diese Übung draufgehen, verschwinden in den Millionen, welche Schild Jahr für Jahr überzieht (Demos sind nicht planbar).

@ Lemieux: ich habe dir eine PN geschickt. Du hast die BLT-Sache angesprochen. Heute habe ich Post vom BAV bekommen. Ich werde den Brief im anderen Tread posten (erst morgen). Sowiel sei verraten: Die BLT hat gegenüber dem BAV gelogen...

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Balisto
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Beitrag von Balisto »

brewz_bana hat geschrieben:Bild
Bild Bild Mach ich mich strafbar, wenn ich lache?

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Beitrag von Balisto »

mimpfeli hat geschrieben:So, hab jetzt mal meine Posts durchgelesen...ich weiss auch warum ich n'Mail gekriegt hab....

Ich habe jemanden 'verunglimpft' indem ich Ihn/Sie als Sondermüll angeboten habe.....

NEI ISCH DAS LÄCHERLICH!!!!!!!! :rolleyes: :D
Mache ich mich strafbar, wenn ich kurz darüber lache? Bild
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Beitrag von Balisto »

mimpfeli hat geschrieben:So, hab jetzt mal meine Posts durchgelesen...ich weiss auch warum ich n'Mail gekriegt hab....

Ich habe jemanden 'verunglimpft' indem ich Ihn/Sie als Sondermüll angeboten habe.....

NEI ISCH DAS LÄCHERLICH!!!!!!!! :rolleyes: :D
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mimpfeli
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Beitrag von mimpfeli »

Balisto hat geschrieben:Mache ich mich strafbar, wenn ich kurz darüber lache? Bild

Bild
Be aware..... :eek:

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Beitrag von Balisto »

mimpfeli hat geschrieben:So, hab jetzt mal meine Posts durchgelesen...ich weiss auch warum ich n'Mail gekriegt hab....

Ich habe jemanden 'verunglimpft' indem ich Ihn/Sie als Sondermüll angeboten habe.....

NEI ISCH DAS LÄCHERLICH!!!!!!!! :rolleyes: :D
Mache ich mich strafbar, wenn ich kurz darüber lache? Bild

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beginner
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Beitrag von beginner »

Ha am Mentig Aklageschrift becho.

Missbrauch einer Fernmeldeanlage und Drohung...

sisch aber kei termin für vrhandlig oder suscht sache drbi gsi...

Wie gods nachere aklageschrift witer?

ScoUtd
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Beitrag von ScoUtd »

beginner hat geschrieben:Ha am Mentig Aklageschrift becho.

Missbrauch einer Fernmeldeanlage und Drohung...

sisch aber kei termin für vrhandlig oder suscht sache drbi gsi...

Wie gods nachere aklageschrift witer?
Spritze, Gas oder Strom
CR7 Fanboy

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Basic
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Beitrag von Basic »

beginner hat geschrieben:Ha am Mentig Aklageschrift becho.

Missbrauch einer Fernmeldeanlage und Drohung...

sisch aber kei termin für vrhandlig oder suscht sache drbi gsi...

Wie gods nachere aklageschrift witer?
was hesch füre drohig gschribe?
Phallokratisches Chauvinischtenschwein mit patriarchischer Grundeinstellung

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HKV
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Beitrag von HKV »

Basic hat geschrieben:was hesch füre drohig gschribe?
er het imne basler schnauzpolizist sex mit sim brueder adroht :cool:

sergipe
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Beitrag von sergipe »

20min.ch


Hooligans schrecken vor nichts zurück. «Warte nur, bis wir dich alleine erwischen» oder «Wir wissen genau, wo du wohnst, dann kommt auch deine Familie dran»: Solche verbalen Drohungen gehören schon fast zum Alltag eines Hooligan-Experten der Stadtpolizei.

Nicht selten werden sie auch wahr gemacht: «Vor kurzem haben sie einem zwei Zähne rausgeschlagen und fast die Nase gebrochen», sagt Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei Zürich auf Anfrage.

Da die Experten den Hooligans bestens bekannt sind, werden einige von ihnen auch zu Hause aufgespürt. «Es sind schon mehrere Autos in Brand gesteckt, Reifen zerstochen und unzählige Fassaden verschmiert worden», sagt Cortesi. Es sei aber oft schwierig, den Tätern etwas nachzuweisen.

Jedenfalls sind die Hooligan-Experten heute vorsichtiger geworden. In den Medien wollen sie kaum mehr namentlich genannt werden. «Obwohl wir bislang damit gut gefahren sind, kommt es immer noch vor, dass sie massiv bedroht werden», sagt Cortesi. Bei Sportveranstaltungen wird ihnen sogar professioneller Personenschutz gewährt.

Romina Lenzlinger

Cuore Matto
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Beitrag von Cuore Matto »

Richturd hat geschrieben:Ich bekam mit Bezug auf FCB eine Vorladung wegen eines angeblichen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage. Ist mir schleierhaft was damit gemeint ist? Ich beschädigte nie etwas noch war ich in den letzten Jahren in einer Telefonkabine! (Nicht einmal zum Pinkeln) :D
Frage: Hat von Euch jemand von so etwas gehört oder etwa Erfahrung? Der Büro-Bulle will mir am Telefon nichts darüber erzählen, ich müsse halt vorbeikommen. Ein absolut arrogantes Verhalten finde ich, denn ich habe wirklich besseres zu tun als meine Zeit für nichts zu opfern. :confused:
Geh doch einfach nicht...
Für immer Rotblau - egal in welcher Liga

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