Asselerade hat geschrieben:passend dazu, die ehemalige fdp-nationalrätin Martin Brunschweig Graf, Präsidentin der Eidg. Kommission gegen Rassismus im interview mit der baz (am montag glaube ich) auf die frage:
"Zu sagen, SVP-Politiker hätten "einen Ecken ab", ist erlaubt. Warum wird pauschale Verunglimpfung nur bei Homosexuellen verboten?"
Antwort: "Es geht bei der Strafnorm um Personengruppen, die systematisch Hass, Herabsetzung, Verleumdung und Diskriminierung erleiden. Das gilt sicher nicht für Politiker! Politiker können auch angstfrei ins Fussballstadion gehen, wo es leider immer wieder zu rassistischen und homophoben Vorfällen kommt".
bin mal ehrlich: das ist für mich ein paradebeispiel für diese arschlöcher. labbern was von toleranz und gehen anscheinend gegen herabsetzung, verleumdung und diskriminierung vor (wie edel!!) und benützen in ihrer eigenen argumentation dann gerade beispiele die von herabsetzung, verleumdung und diskriminierung nur so strotzen.
kaputtige frau - ich kenne genügend schwule die bei uns ins stadion gehen, als treue fcb-fans!! - so what! wurde jemals einer zusammengeschlagen? können sie nicht gehen, weil es ach so gefährlich ist? würden sie wiederkommen, wenn sie verunglimpft und angefeindet werden?
purer hass, solche aussagen!
Die Aussage hat neben der bereits genannten Fehler einen ganz eklatanten:
"die systematisch Hass, Herabsetzung, Verleumdung und Diskriminierung erleiden" . systematisch bedeutet: nach einem System vorgehend, einem System folgend; planmässig und konsequent
Wie genau ist der Hass gegen irgendeine Personengruppe planmässig und konsequent? Für diesen Tatsache müsste das System Staat diese Taten aktiv unterstützen und fördern, was es faktisch nicht tut.Wo genau diese "immer wieder" Vorfälle rassistischer und homophober Art kommt lässt man natürlich offen. Muss man auch, den ansonsten müsste man Zahlen, Fakten und Quellen liefern die dann überprüfbar und vor allem widerlegbar wären. Und so hält man sich so undifferenziert wie möglich.
Nebst dieser Tatsache ist auch die Meinungsäusserungsfreiheit bereits aus gutem Grund beschränkt. Die allermeisten Vorfälle sind bereits nach aktuellem Strafrecht verboten. Zumal eine Meinungsäusserungsfreiheit keineswegs vor Konsequenzen schützt. Diese Konsequenzen zieht aber nicht der Staat sondern die Gesellschaft. So werden Äusserungen gegen Schwule und Lesben welche im Graubereich des Rechts stattfinden durchaus durch die Gesellschaft gesühnt, sei dies über einen Shitstorm oder ein allgemeines aufbegehren.
Zu aller letzt empfinde ich eine Rechtsnorm welche explizit gewissen Personengruppen zusätzlich schützt als Verletzung der Rechtsgleichheit. Wenn die Beleidigung aller SVP-Politiker einer anderen Rechtsnorm folgt als die Beleidigung aller Schwuler so ist dies zutiefst ungerecht. Entweder werde alle gleichgestellt oder man lässt es bleiben.