Er hat den Böller auf's Feld geworfen, rund 10 m vor den Gästesektor, wie nahe genau vor den Sektor D kann ich nicht abschätzen, im Gutachten ist "schiins" von rund 20m Distanz die Rede. Geböllert hat's in etwa so wie jeweils wenn die Südkurven-Kiddies wieder einmal Spass haben. Das war aber meine subjektive Wahrnehmung, soll nichts schönreden, aber das habe ich damals erlebt. Ich bin mal auf die Urteilsbegründung gespannt. Haben sie ihm einen Vorsatz angehängt, ist der Gang ans Bundesgericht wohl die logische Folge.team17 hat geschrieben:Ich gebe zu dass ich meine Informationen nur von dem 20 Minuten Artikel habe. Dort wird von "aufs Feld" geworfen gesprochen. Das ist für mich vergleichbar, wie jemand der am 1. August einen solchen Böller auf dem Barfi / St. Johanns-Park / Kasernenareal etc. zündet. Falls diese Information falsch ist, und er den Böller in die besetzten Zuschauerränge geworfen hat, relativiert sich die Situation natürlich nochmals. War es so?
Repression im Schweizer Fussball
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Ich hab mich fürchterlich genervt, als die Zürcher Arschlöcher gestern aus dem einfahrenden Extrazuge gewaltige Böller geschmissen haben.
Genau gleich fürchterlich habe ich mich über diejenigen pubertierenden Arschlöcher aus der MK genervt, welche der Meinung waren, es müsste ein Solidaritäts-Böller für einen verurteilten Böller-Werfer gezündet werden.
Eine absolut hirnamputierte Aktion, vor allem in Zeiten wo auch in unseren Breitengraden jederzeit mit terroristisch motivierten Bombenanschlägen zu rechnen ist.
Ich wünsche mir sehr, dass der oder die Verantwortlichen "verwütscht" und entsprechend bestraft werden. Am besten so richtig den Arsch versohlen!
Ach ja dass dies noch klar ist: Gegen Pyros habe ich rein gar nichts, so diese nicht geschmissen werden.
Genau gleich fürchterlich habe ich mich über diejenigen pubertierenden Arschlöcher aus der MK genervt, welche der Meinung waren, es müsste ein Solidaritäts-Böller für einen verurteilten Böller-Werfer gezündet werden.
Eine absolut hirnamputierte Aktion, vor allem in Zeiten wo auch in unseren Breitengraden jederzeit mit terroristisch motivierten Bombenanschlägen zu rechnen ist.
Ich wünsche mir sehr, dass der oder die Verantwortlichen "verwütscht" und entsprechend bestraft werden. Am besten so richtig den Arsch versohlen!
Ach ja dass dies noch klar ist: Gegen Pyros habe ich rein gar nichts, so diese nicht geschmissen werden.
VORWÄRTS - IMMER VORWÄRTS !!
Nur weil bei deinem Beispiel ein Richter ein völlig schwachsinniges und nicht verständliches Urteil gefällt hat heisst das nicht, dass es ein anderer Richter auch so machen muss.team17 hat geschrieben:Schaut dann zukünftig alle genau was ihr um den 1. August und Silvester so treibt mit Feuerwerk. Oder wenn ihr aus der "Zündel Phase" schon lange raus seit, vielleicht habt ihr ja Kids die gerne mal was klöpfen lassen? Ich verstehe dass man sich über die Böller nervt, aber bleibt realistisch und setzt es in Relation und urteilt nicht emotional. Vielleicht hat ja jemand eine Ahnung wie man das schnell findet, aber eine Übersicht für was für Taten solch eine unbedingten Haftstrafe ausgesprochen wurde, würde mich schon noch interessieren. Oder was man sich alles erlauben kann und nicht bedingt hinter Gitter muss.
Als Beispiel: Betrunken eine Frau tot gefahren, 14 Monate bedingt. Bernerzeitung
Man kann also eine Frau tot fahren und kommt straftechnisch besser Weg als einen Böller im Stadion zu zünden? Interessant...
Bei uns werden am 1. August keine knallenden Feuerwerkskörper gezündet - 1) aus Sicherheitsgründen und 2) haben wir einen Hund zu Hause - daher weiss ich wie stressig das für Tier sein kann. Zudem ist es sicher nicht das Gleiche einen Böller irgendwo draussen zu zünden, als in einem Stadion in einer Menschenmenge. Und in erster Linie wurde der Herr ja wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Das Zünden selber macht im Strafmass nicht wirklich viel aus - bzw. hätte er nur für den Besitz und das Zünden sicher keine Gefängnisstrafe bekommen.
Wenn jemand Barfi / St. Johanns-Park / Kasernenareal eine Böller ablässt und dadurch eine schwere Körperverletzung resultiert ist auch da eine empfindliche Strafe fällig.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13 ** #MED_10**
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Vor Allem würde er dort damit vermutlich eine Massenpanik auslösen weil die Leute glauben es wäre ein Terroranschlag.Blutengel hat geschrieben:Wenn jemand Barfi / St. Johanns-Park / Kasernenareal eine Böller ablässt und dadurch eine schwere Körperverletzung resultiert ist auch da eine empfindliche Strafe fällig.
Q.E.DAsmodeus hat geschrieben:Ich bin ehrlich. Ich hatte ein schlechtes Gefühl mit der neuen Führung. Ich habe befürchtet, dass der Ruf von Streller, Frei und Wicky noch schlimmer ruiniert würde als es damals bei Yakin geschehen ist.
Beliebte Spieler ohne Ahnung in den Vorstand hiefen und gleichzeitig das komplette Prinzip des Vereins umkrempeln? Da kann ja nur der goldene Lack abblättern und Rost zum Vorschein kommen.
Wenn man nach schwerer Körperverletzungen sucht, findet man weiter Beispiele die ein anderes Mass an Bestrafung auslegen. Phillip Müller z.B. der eine Geldstrafe erhalten hat nach seinem Autounfall. Wenn jemand wegen schwerer Körperverletzungen unbedingt in den Knast musste, war es nach Messerstechereien etc. Für mich definitiv ein anderes Kaliber.Blutengel hat geschrieben:Nur weil bei deinem Beispiel ein Richter ein völlig schwachsinniges und nicht verständliches Urteil gefällt hat heisst das nicht, dass es ein anderer Richter auch so machen muss.
Bei uns werden am 1. August keine knallenden Feuerwerkskörper gezündet - 1) aus Sicherheitsgründen und 2) haben wir einen Hund zu Hause - daher weiss ich wie stressig das für Tier sein kann. Zudem ist es sicher nicht das Gleiche einen Böller irgendwo draussen zu zünden, als in einem Stadion in einer Menschenmenge. Und in erster Linie wurde der Herr ja wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Das Zünden selber macht im Strafmass nicht wirklich viel aus - bzw. hätte er nur für den Besitz und das Zünden sicher keine Gefängnisstrafe bekommen.
Wenn jemand Barfi / St. Johanns-Park / Kasernenareal eine Böller ablässt und dadurch eine schwere Körperverletzung resultiert ist auch da eine empfindliche Strafe fällig.
Warst du mal in einem solchen Park an 1. August / Silvester? Da fliegt alles kreuz und quer, und nichts von wegen Massenpanik weil ein Böller abgeht.Asmodeus hat geschrieben: Vor Allem würde er dort damit vermutlich eine Massenpanik auslösen weil die Leute glauben es wäre ein Terroranschlag.
Mir geht es nicht darum den Idiot in Schutz zu nehmen. Nur hat in der Schweiz auch ein Idiot einen Anspruch auf ein angemessenes Urteil. Behaupte wenn es kein Fussballfan gewesen wäre, sondern sonst Jemand in der Stadt während Feierlichkeiten, hätte es eine empfindliche Geldbusse gegeben oder höchstens eine bedingte Freiheitsstrafe.
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Du hast aber auch schon vom unterschied zwischen vorsatz- und fahrlässigkeitsdelikt gehört, oder?team17 hat geschrieben:Wenn man nach schwerer Körperverletzungen sucht, findet man weiter Beispiele die ein anderes Mass an Bestrafung auslegen. Phillip Müller z.B. der eine Geldstrafe erhalten hat nach seinem Autounfall. Wenn jemand wegen schwerer Körperverletzungen unbedingt in den Knast musste, war es nach Messerstechereien etc. Für mich definitiv ein anderes Kaliber.
Danke für den Einwand, meiner Meinung nach unterstreicht das eher meine Argumentation. Das Gutachten von der Staatsanwaltschaft hat offenbar gezeigt, dass die Lautstärke nicht mal die SUVA Richtlinien überschritten haben. Wie will man denn da von vorsätzlicher schwer Körperverletzung sprechen? Hat er wissentlich und willentlich einen Gehöhrsturz verursachen wollen? Oder was es doch fahrlässig?Schwarzbueb hat geschrieben:Du hast aber auch schon vom unterschied zwischen vorsatz- und fahrlässigkeitsdelikt gehört, oder?
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Das macht deinen obigen vergleich von äpfeln und birnen nicht besser!team17 hat geschrieben:Danke für den Einwand, meiner Meinung nach unterstreicht das eher meine Argumentation. Das Gutachten von der Staatsanwaltschaft hat offenbar gezeigt, dass die Lautstärke nicht mal die SUVA Richtlinien überschritten haben. Wie will man denn da von vorsätzlicher schwer Körperverletzung sprechen? Hat er wissentlich und willentlich einen Gehöhrsturz verursachen wollen? Oder was es doch fahrlässig?
Bei der von dir nun aufgeworfenen frage geht es weniger um die vorsatzfrage als die frage des strafrechtlichen 'erfolgs'. Aber es ist schon so, die grenze zwischen fahrlässigkeit und eventualvorsatz ist milimeterarbeit!
Lies doch mal die zutreffenden beiträge von asamodeus im fcb-befreyigsschlags-faden!
Ich hab ein Vorschlag: Da ich nur Äpfel mit Birnen vergleiche und Verschwörungstheorien aufstelle, wäre es doch perfekt wenn du mich belernst und sachlich aufzeigst wieso das Urteil angemessen ist, belegt mit vergleichbarer Rechtssprechungen. Bis jetzt hast du mir nämlich nur gesagt dass ich keine Ahnung habe und immer wieder ein neues Stichwort in die Runde geworfen. Ich habe auch überhaupt kein Problem das Urteil als korrekt anzuerkennen, falls es wirklich der normalen Rechtssprechung entspricht.Schwarzbueb hat geschrieben:Das macht deinen obigen vergleich von äpfeln und birnen nicht besser!
Bei der von dir nun aufgeworfenen frage geht es weniger um die vorsatzfrage als die frage des strafrechtlichen 'erfolgs'. Aber es ist schon so, die grenze zwischen fahrlässigkeit und eventualvorsatz ist milimeterarbeit!
Lies doch mal die zutreffenden beiträge von asamodeus im fcb-befreyigsschlags-faden!
Denn in Asamodeus Beitrag stehen schlicht die entsprechenden STGB Artikel mit den theoretischen Höchststrafen. Und selbst ohne Jura Studium ist mir bewusst, dass diese Höchststrafen nicht gerade der wirklichen Rechtssprechung entsprechen. Er geht aber nicht auf fahrlässig, vorsätzlich, Erfolg und was dir sonst noch so in Sinn kommt, ein?! Zudem seine Beispiele: Versuchte Tötung (das ist nicht Äpfel und Birnen?), und beim Zweiten ist die Strafe vorallem wegen den weiteren Delikten "gewerbs- und teilweise bandenmässigen Diebstahls sowie weiterer Straftaten" so hoch. Zudem wurde die schwere Körpferverletzung revidiert, trotz Schädelbruch, weil der Täter keine schwere Verletzung verursachen wollte. Lange rede, kurze Sinn. Anhand dieser Beispiele sehe ich noch weniger wieso das Urteil korrekt sein soll.
Aber freue mich wirklich auf deine Erklärung. Sorry an alle die sich jetzt schon ab der Diskussion nerven, finde das Thema aber unabhängig vom dem Böllertrottel gerade sehr interessant

Es ist für mich unverständlich, dass es Leute gibt die solche Typen noch in Schutz nehmen. Diese verdammten Böller haben nichts im Stadion zu suchen. Schlimm genug, dass jemand operiert werden musste und sein Gehör enorm eingeschränkt wurde. Und es soll niemand kommen, er hatte vorher schon Probleme. Fakt ist, dass sein Gehör enorm geschädigt wurde und zwar für immer. Ich will diese verdammten Böller im Stadion nicht!!!!
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Asamodeus legt dar, dass eine (eventual-) vorsätzliche schwere körperverletzung - verlust eines grossen teils des gehörs -eine freiheitsstrafe zwischen einem halben und 10 jahren nach sich zieht. Drei jahre sind damit im unteren drittel und kein " hartes" urteil! Vergleichbare urteile mit böllern wirst du nicht finden. Dazu kommen die weiteren straftaten des böllerius! All das hat asamodeus schon geschrieben!team17 hat geschrieben:Ich hab ein Vorschlag: Da ich nur Äpfel mit Birnen vergleiche und Verschwörungstheorien aufstelle, wäre es doch perfekt wenn du mich belernst und sachlich aufzeigst wieso das Urteil angemessen ist, belegt mit vergleichbarer Rechtssprechungen. Bis jetzt hast du mir nämlich nur gesagt dass ich keine Ahnung habe und immer wieder ein neues Stichwort in die Runde geworfen. Ich habe auch überhaupt kein Problem das Urteil als korrekt anzuerkennen, falls es wirklich der normalen Rechtssprechung entspricht.
Denn in Asamodeus Beitrag stehen schlicht die entsprechenden STGB Artikel mit den theoretischen Höchststrafen. Und selbst ohne Jura Studium ist mir bewusst, dass diese Höchststrafen nicht gerade der wirklichen Rechtssprechung entsprechen. Er geht aber nicht auf fahrlässig, vorsätzlich, Erfolg und was dir sonst noch so in Sinn kommt, ein?! Zudem seine Beispiele: Versuchte Tötung (das ist nicht Äpfel und Birnen?), und beim Zweiten ist die Strafe vorallem wegen den weiteren Delikten "gewerbs- und teilweise bandenmässigen Diebstahls sowie weiterer Straftaten" so hoch. Zudem wurde die schwere Körpferverletzung revidiert, trotz Schädelbruch, weil der Täter keine schwere Verletzung verursachen wollte. Lange rede, kurze Sinn. Anhand dieser Beispiele sehe ich noch weniger wieso das Urteil korrekt sein soll.
Aber freue mich wirklich auf deine Erklärung. Sorry an alle die sich jetzt schon ab der Diskussion nerven, finde das Thema aber unabhängig vom dem Böllertrottel gerade sehr interessant![]()
Und du vergleichst das mit dem sekundenschlaf von philipp müller!
Er legt überhaupt nichts dar. Er behauptet einfach dass es vorsätzlich ist ohne wirkliche Begründung. Ein Wille für den Erfolg ist nicht ersichtlich, daher kein Vorsatz. Sonst hätte er den Böller zu den Zuschauer geworfen und nicht von ihnen weg. Für Eventualvorsatz muss die Gefahr bekannt sein und damit gerechnet werden bzw sich damit abfinden (BGer 6B_1159/2014 vom 01.06.2015). Wohl auch nicht erfüllt. Fahrlässig im Sinne dass man die Gefahr kennt, aber davon ausgeht dass es schon nicht eintrifft, is wohl am wahrscheinlichsten. (Meine Jus Kentnisse steigen heute exponentiellSchwarzbueb hat geschrieben:Asamodeus legt dar, dass eine (eventual-) vorsätzliche schwere körperverletzung - verlust eines grossen teils des gehörs -eine freiheitsstrafe zwischen einem halben und 10 jahren nach sich zieht. Drei jahre sind damit im unteren drittel und kein " hartes" urteil! Vergleichbare urteile mit böllern wirst du nicht finden. Dazu kommen die weiteren straftaten des böllerius! All das hat asamodeus schon geschrieben!
Und du vergleichst das mit dem sekundenschlaf von philipp müller!

Zudem ignorierst du bei
gekonnt das "und/oder Geldstrafe". Es wäre also auch eine Geldstrafe möglich in verschiedenen Abstufungen, dann wäre eine bedingte Freiheitsstrafe von bis 2 Jahren möglich mit tiefer oder hoher Geldstrafe und erst dann kommen in meiner Skala von "sanfte - harte" Strafe die unbedingten Freiheitsstrafen. Also sind wir nicht eher im oberen drittel/viertel der Bestrafungsmöglichkeiten?Asamodeus hat geschrieben: - Schwere Körperverletzung (Art. 122 STGB. Kann bis zu 10 Jahre Haft bringen und/oder Geldstrafe).
Weiteres Indiz für ein Exempel statuieren ist, dass sich komischerweise das Bundesstrafgericht des Falles angenommen hat. Und egal wie dumm/idiotisch/krank etc. eine Tat ist, der Staat hat diese fair und angemessen zu bestrafen. Egal ob Fussballfan oder nicht.
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Ein bisschen juristische weiterbildung schadet dir in der tat nicht. Mit ein paar blutten zitaten aus dem bundesgericht ist es aber nicht getan. Mit einem böllerwurf in die unmittelbare nähe von unbetriligten menschen nimmt man deren dauernde gehörsbeeinträchtigung in kauf, das ist kein grenzfall zu bewusster fahrlässigkeit. So sah das auch das bundesstrafgericht. Und dann sind drei jahre eben klar im unteren drittel des anzuwendenden strafrahmens, ob du die untere grenze nun 180 tagessätze geldstrafe nennst oder ein halbes jahr freiheitsstrafe! Dazu kommen wie mehrfach gesagt all die anderen straftaten, für die er verurteilt wurde und die in den drei jahren auch abgegolten sind!team17 hat geschrieben:Er legt überhaupt nichts dar. Er behauptet einfach dass es vorsätzlich ist ohne wirkliche Begründung. Ein Wille für den Erfolg ist nicht ersichtlich, daher kein Vorsatz. Sonst hätte er den Böller zu den Zuschauer geworfen und nicht von ihnen weg. Für Eventualvorsatz muss die Gefahr bekannt sein und damit gerechnet werden bzw sich damit abfinden (BGer 6B_1159/2014 vom 01.06.2015). Wohl auch nicht erfüllt. Fahrlässig im Sinne dass man die Gefahr kennt, aber davon ausgeht dass es schon nicht eintrifft, is wohl am wahrscheinlichsten. (Meine Jus Kentnisse steigen heute exponentiell)
Zudem ignorierst du bei
gekonnt das "und/oder Geldstrafe". Es wäre also auch eine Geldstrafe möglich in verschiedenen Abstufungen, dann wäre eine bedingte Freiheitsstrafe von bis 2 Jahren möglich mit tiefer oder hoher Geldstrafe und erst dann kommen in meiner Skala von "sanfte - harte" Strafe die unbedingten Freiheitsstrafen. Also sind wir nicht eher im oberen drittel/viertel der Bestrafungsmöglichkeiten?
Weiteres Indiz für ein Exempel statuieren ist, dass sich komischerweise das Bundesstrafgericht des Falles angenommen hat. Und egal wie dumm/idiotisch/krank etc. eine Tat ist, der Staat hat diese fair und angemessen zu bestrafen. Egal ob Fussballfan oder nicht.
Schlusswort: was mich an dir ärgert, ist, dass du den wurf von böllern in die nähe von menschen als ganz leichtes vergehen siehst, das sind keine frauenfürze!! Und verschuldensmässig mit einem sekundenschlaf hinten und vorne nicht vergleichbar; das ist für mich kriminelles verhalten!! Habe fertig!
-
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Vorsatz ist doch schlichtweg das gewollte und/oder bewusste Begehen eines Vertosses oder einer Straftat. Wer also verbotenerweise a) so nen Scheiss ins Stadion bringt, dann noch zündet und so Schädigungen Dritter in Kauf nimmt handelt weiss Gott nicht fahrlässig im juristischen Sinn sondern geplant, also mit Vorsatz. Ob dann jemand verletzt wird ist zufällig und Strafverschärfend, aber sicher nicht der Massstab ob Vorsatz oder nicht. Ebenso spielen Vorstrafen und eventuell Umfeld des Täters eine Rolle.
Und zu mir persönlich: ich finde dieses Gehabe und die Blindheit dieser Rechtfertiger der Böllerinos zum Kotzen. Ich schätze, 95% der Fussballliebhaber finden solche Aktionen Scheisse, aber das kümmert euch kein bisschen. Es geht ja nur um euch und eure Befriedigung, nicht um den Klub und schon gar nicht um den Fussball.
Wenn es mal zu Abstimmungen kommen sollte, ob für Solche Taten juristisch eine härtere Gangart angebracht ist gehöre ich zu den Befürwortern.
Um es mit Häuslers Worten zu sagen: Mer (die Führung und die Mehrheit der Besucher) wänd das ned!
Und zu mir persönlich: ich finde dieses Gehabe und die Blindheit dieser Rechtfertiger der Böllerinos zum Kotzen. Ich schätze, 95% der Fussballliebhaber finden solche Aktionen Scheisse, aber das kümmert euch kein bisschen. Es geht ja nur um euch und eure Befriedigung, nicht um den Klub und schon gar nicht um den Fussball.
Wenn es mal zu Abstimmungen kommen sollte, ob für Solche Taten juristisch eine härtere Gangart angebracht ist gehöre ich zu den Befürwortern.
Um es mit Häuslers Worten zu sagen: Mer (die Führung und die Mehrheit der Besucher) wänd das ned!
Fussball ist ein Spiel, das uns erfreuen sollte! Es darf nie als Vorwand missbraucht werden, um, Straftaten zu begehen oder Mitmenschen schlecht zu behandeln.
Naja, leider bist du nicht gerade ein guter Lehrer. Dass es das Bundesstrafgericht so sieht (ach, wirklich?) überzeugt mich jetzt nicht gerade als Argument wenn es darum geht dass eben dieses Gericht politisch motiviert geurteilt haben soll. Aber da selbst Jus Studierte da unterschiedliche Ansichten haben, werden wir wohl noch ewigs darüber diskutieren können ohne Lösung. Ach, sind dagegen exakte Wissenschaften nicht etwas tolles?!Schwarzbueb hat geschrieben:Ein bisschen juristische weiterbildung schadet dir in der tat nicht. Mit ein paar blutten zitaten aus dem bundesgericht ist es aber nicht getan. Mit einem böllerwurf in die unmittelbare nähe von unbetriligten menschen nimmt man deren dauernde gehörsbeeinträchtigung in kauf, das ist kein grenzfall zu bewusster fahrlässigkeit. So sah das auch das bundesstrafgericht. Und dann sind drei jahre eben klar im unteren drittel des anzuwendenden strafrahmens, ob du die untere grenze nun 180 tagessätze geldstrafe nennst oder ein halbes jahr freiheitsstrafe! Dazu kommen wie mehrfach gesagt all die anderen straftaten, für die er verurteilt wurde und die in den drei jahren auch abgegolten sind!
Schlusswort: was mich an dir ärgert, ist, dass du den wurf von böllern in die nähe von menschen als ganz leichtes vergehen siehst, das sind keine frauenfürze!! Und verschuldensmässig mit einem sekundenschlaf hinten und vorne nicht vergleichbar; das ist für mich kriminelles verhalten!! Habe fertig!
Scheinbar hat es nun schon die nächste Richtering animiert, ähnlich vorzugehen. Bin gespannt ob da mal eine höhere Instanz korrigierend einschreitet oder die Urteile so bestätigt.
Schlusswort: Extra für dich nochmals auch wenn ich es schon öfters geschrieben habe. Ein Böller hat in einem Stadium nicht zu suchen und wer diesen wirft soll anhand den entsprechenden Gesetzen verurteil und zur Rechenschaft gezogen werden.
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Heute in der BaZ bei den Leserbriefen, ein enorm ausgewogener und differenzierter Beitrag...."Ironieoff*
Desolate charakterliche Visitenkarte
Von Christoph und Brigit Trachsel, Reichenbach
Sehr geehrter Herr Burgener, Präsident des FC Basel
Weil der FC Thun seine beschränkten finanziellen Mittel sehr effizient einsetzt und sehr vieles sehr gut tut, haben wir uns entschlossen, den Club ab dieser Saison mit zwei Saisonkarten zu unterstützen. Nun haben wir uns am vorletzten Samstag das zweite Heimspiel (Gast FC Basel) angeschaut. Die Effizienz des FC Basel war fussballerisch beeindruckend.
Das Verhalten der Basler Fans war demgegenüber wieder einmal mehr beschämend und sollte den Clubverantwortlichen zu denken geben. Es sind nicht nur Einzelne, es ist eine solidarische Kampftruppe, die in Basel gezüchtet und unterhalten wird. Abschätzige Fansongs, stereotypes Pfeifen bei jedem Corner des FC Thun, erzwungener Matchunterbruch wegen Abfeuerns und Einnebeln des Stadions durch Pyros, Schlägereien nach Matchende gegen zivile Ordnungshüter am Bahnhof. Selbstverständlich wie immer ohne Anhaltungen und ohne Konsequenzen. Aber auch sogenannte zivilisierte Fans auf den Sitzplätzen sind unangenehm aufgefallen.
Ein einmaliger Ausrutscher? Leider nein. Jedes Mal, wenn es den von der Clubleitung Gehätschelten langweilig wird, veranstalten sie solchen Krawall. Zum Beispiel auch Anfang März 2017, als wir an einem Sonntag Abend zu einer Fortbildungswoche für Hausarztmedizin nach Davos im Zug nach Zürich unterwegs waren. Wegen Basler Fanausschreitungen in Zürich nach einem gewonnenen Match in Vaduz kam es zu massiven Verspätungen, so dass wir und viele Reisende ihre Anschlusszüge verpassten.
Weil nie etwas ändert, gehen wir inzwischen davon aus, dass Sie als Präsident des FC Basel und die Verantwortlichen der Swiss Football-League schlicht nicht gewillt sind, ihre Saubannerhorden besser in den Griff zu bekommen. Symptomatisch auch die Tatsache, dass es der überhebliche FC Basel nicht für nötig findet, in seiner Homepage die Ausschreitungen mit einem Wort zu erwähnen, geschweige denn diese zu verurteilen.
Der FC-Basel-Fan kann also davon ausgehen, dass die Clubleitung hinter diesem Verhalten steht, anscheinend ist dies in Basel völliger courant normal! Es sollte Ihnen auch bewusst sein, dass Ihre Fans für Ihre Region eine desolate charakterliche Visitenkarte abgeben. Anscheinend ist bereits in den Kinderstuben vieles verpasst worden …
Wir sind uns im Berner Oberland ein solches Benehmen schlicht nicht gewohnt und sind auch nicht mehr bereit, uns zukünftig von den Basler Chaoten heimsuchen zu lassen. Bleiben Sie doch bitte das nächste Mal zu Hause. Unser Club FC Thun leidet schon jetzt stark unter den immer höheren Kosten, die er jeweils für Sicherheitsmassnahmen ausgeben muss.
Dass der FC Thun regelmässig mit grossem Abstand zum sympathischsten Club gewählt wird und der FC Basel in dieser schweizweiten, repräsentativen Umfrage mit einem Faktor 1:300 zum unbeliebtesten Club gehört, hat in erster Linie mit der Fankultur zu tun, für die die Clubleitung die Hauptverantwortung trägt.
Gerne erwarten wir Ihre Stellungnahme und bitten Sie, endlich zielführende Massnahmen zu ergreifen, so dass wieder «Freude herrscht», wenn Basler ins Berner Oberland reisen.
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Von Christoph und Brigit Trachsel, Reichenbach
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Weil der FC Thun seine beschränkten finanziellen Mittel sehr effizient einsetzt und sehr vieles sehr gut tut, haben wir uns entschlossen, den Club ab dieser Saison mit zwei Saisonkarten zu unterstützen. Nun haben wir uns am vorletzten Samstag das zweite Heimspiel (Gast FC Basel) angeschaut. Die Effizienz des FC Basel war fussballerisch beeindruckend.
Das Verhalten der Basler Fans war demgegenüber wieder einmal mehr beschämend und sollte den Clubverantwortlichen zu denken geben. Es sind nicht nur Einzelne, es ist eine solidarische Kampftruppe, die in Basel gezüchtet und unterhalten wird. Abschätzige Fansongs, stereotypes Pfeifen bei jedem Corner des FC Thun, erzwungener Matchunterbruch wegen Abfeuerns und Einnebeln des Stadions durch Pyros, Schlägereien nach Matchende gegen zivile Ordnungshüter am Bahnhof. Selbstverständlich wie immer ohne Anhaltungen und ohne Konsequenzen. Aber auch sogenannte zivilisierte Fans auf den Sitzplätzen sind unangenehm aufgefallen.
Ein einmaliger Ausrutscher? Leider nein. Jedes Mal, wenn es den von der Clubleitung Gehätschelten langweilig wird, veranstalten sie solchen Krawall. Zum Beispiel auch Anfang März 2017, als wir an einem Sonntag Abend zu einer Fortbildungswoche für Hausarztmedizin nach Davos im Zug nach Zürich unterwegs waren. Wegen Basler Fanausschreitungen in Zürich nach einem gewonnenen Match in Vaduz kam es zu massiven Verspätungen, so dass wir und viele Reisende ihre Anschlusszüge verpassten.
Weil nie etwas ändert, gehen wir inzwischen davon aus, dass Sie als Präsident des FC Basel und die Verantwortlichen der Swiss Football-League schlicht nicht gewillt sind, ihre Saubannerhorden besser in den Griff zu bekommen. Symptomatisch auch die Tatsache, dass es der überhebliche FC Basel nicht für nötig findet, in seiner Homepage die Ausschreitungen mit einem Wort zu erwähnen, geschweige denn diese zu verurteilen.
Der FC-Basel-Fan kann also davon ausgehen, dass die Clubleitung hinter diesem Verhalten steht, anscheinend ist dies in Basel völliger courant normal! Es sollte Ihnen auch bewusst sein, dass Ihre Fans für Ihre Region eine desolate charakterliche Visitenkarte abgeben. Anscheinend ist bereits in den Kinderstuben vieles verpasst worden …
Wir sind uns im Berner Oberland ein solches Benehmen schlicht nicht gewohnt und sind auch nicht mehr bereit, uns zukünftig von den Basler Chaoten heimsuchen zu lassen. Bleiben Sie doch bitte das nächste Mal zu Hause. Unser Club FC Thun leidet schon jetzt stark unter den immer höheren Kosten, die er jeweils für Sicherheitsmassnahmen ausgeben muss.
Dass der FC Thun regelmässig mit grossem Abstand zum sympathischsten Club gewählt wird und der FC Basel in dieser schweizweiten, repräsentativen Umfrage mit einem Faktor 1:300 zum unbeliebtesten Club gehört, hat in erster Linie mit der Fankultur zu tun, für die die Clubleitung die Hauptverantwortung trägt.
Gerne erwarten wir Ihre Stellungnahme und bitten Sie, endlich zielführende Massnahmen zu ergreifen, so dass wieder «Freude herrscht», wenn Basler ins Berner Oberland reisen.
Heusler.
Alla sätt är bra utom de dåliga.
"Zürich ist doppelt so gross wie der Wiener Zentralfriedhof - aber nur halb so lustig."
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und an de Wiehnachtsmaa glaubt er au oder wasKäppelijoch hat geschrieben:Heute in der BaZ bei den Leserbriefen, ein enorm ausgewogener und differenzierter Beitrag...."Ironieoff*
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Da kommt mir spontan nur eines in den Sinn: Que sera sera....
Wie Sigi und Ceccaroni, wie Hauser und Knup träum’ auch ich manchmal ganz leise davon, dass es dem FCB einst wieder besser gehen möge. Es muss nicht gerade ein Titel sein oder gar eine Teilnahme im Europacup, behüte nein, nur so, dass der FCB zu Hause gegen Bulle gewinnt, einfach gewinnt. JOZ 1988
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Wieso? Alle Ultras die Böller zünden sind Arschlöcher oder Alle Ultras die Unbeteiligte angreifen sind Arschlöcher. Was ist bitte an diesen Verallgemeinerungen falsch?Käppelijoch hat geschrieben:Mich ärgert die Pauschalisierung. Gerade er als Arzt sollte sich bewusst sein, dass Pauschalisierungen selten richtig sind ("Alle Ärzte sind Abzocker").
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Also von Böllern hat er nichts geschrieben.BloodMagic hat geschrieben:Wieso? Alle Ultras die Böller zünden sind Arschlöcher oder Alle Ultras die Unbeteiligte angreifen sind Arschlöcher. Was ist bitte an diesen Verallgemeinerungen falsch?
Und den Begriff "Ultras" kennt unser Szenekenner aus dem Berner Oberland wahrscheinlich nicht mal.
Ah, von Unbeteiligten angreifen war in dem Leserbrief auch nirgends die Rede.
Sali Zämme! hat geschrieben:Die Erde ist eine Scheibe. #infotweet
- MichaelMason
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Sind zivile Ordnungshüter für dich keine Unbeteiligten, sondern mit gegnerischen Ultras gleichzusetzen?Bierathlet hat geschrieben:Also von Böllern hat er nichts geschrieben.
Und den Begriff "Ultras" kennt unser Szenekenner aus dem Berner Oberland wahrscheinlich nicht mal.
Ah, von Unbeteiligten angreifen war in dem Leserbrief auch nirgends die Rede.
solche Leute gehören avgewatschtKäppelijoch hat geschrieben:Heute in der BaZ bei den Leserbriefen, ein enorm ausgewogener und differenzierter Beitrag...."Ironieoff*
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Weil der FC Thun seine beschränkten finanziellen Mittel sehr effizient einsetzt und sehr vieles sehr gut tut, haben wir uns entschlossen, den Club ab dieser Saison mit zwei Saisonkarten zu unterstützen. Nun haben wir uns am vorletzten Samstag das zweite Heimspiel (Gast FC Basel) angeschaut. Die Effizienz des FC Basel war fussballerisch beeindruckend.
Das Verhalten der Basler Fans war demgegenüber wieder einmal mehr beschämend und sollte den Clubverantwortlichen zu denken geben. Es sind nicht nur Einzelne, es ist eine solidarische Kampftruppe, die in Basel gezüchtet und unterhalten wird. Abschätzige Fansongs, stereotypes Pfeifen bei jedem Corner des FC Thun, erzwungener Matchunterbruch wegen Abfeuerns und Einnebeln des Stadions durch Pyros, Schlägereien nach Matchende gegen zivile Ordnungshüter am Bahnhof. Selbstverständlich wie immer ohne Anhaltungen und ohne Konsequenzen. Aber auch sogenannte zivilisierte Fans auf den Sitzplätzen sind unangenehm aufgefallen.
Ein einmaliger Ausrutscher? Leider nein. Jedes Mal, wenn es den von der Clubleitung Gehätschelten langweilig wird, veranstalten sie solchen Krawall. Zum Beispiel auch Anfang März 2017, als wir an einem Sonntag Abend zu einer Fortbildungswoche für Hausarztmedizin nach Davos im Zug nach Zürich unterwegs waren. Wegen Basler Fanausschreitungen in Zürich nach einem gewonnenen Match in Vaduz kam es zu massiven Verspätungen, so dass wir und viele Reisende ihre Anschlusszüge verpassten.
Weil nie etwas ändert, gehen wir inzwischen davon aus, dass Sie als Präsident des FC Basel und die Verantwortlichen der Swiss Football-League schlicht nicht gewillt sind, ihre Saubannerhorden besser in den Griff zu bekommen. Symptomatisch auch die Tatsache, dass es der überhebliche FC Basel nicht für nötig findet, in seiner Homepage die Ausschreitungen mit einem Wort zu erwähnen, geschweige denn diese zu verurteilen.
Der FC-Basel-Fan kann also davon ausgehen, dass die Clubleitung hinter diesem Verhalten steht, anscheinend ist dies in Basel völliger courant normal! Es sollte Ihnen auch bewusst sein, dass Ihre Fans für Ihre Region eine desolate charakterliche Visitenkarte abgeben. Anscheinend ist bereits in den Kinderstuben vieles verpasst worden …
Wir sind uns im Berner Oberland ein solches Benehmen schlicht nicht gewohnt und sind auch nicht mehr bereit, uns zukünftig von den Basler Chaoten heimsuchen zu lassen. Bleiben Sie doch bitte das nächste Mal zu Hause. Unser Club FC Thun leidet schon jetzt stark unter den immer höheren Kosten, die er jeweils für Sicherheitsmassnahmen ausgeben muss.
Dass der FC Thun regelmässig mit grossem Abstand zum sympathischsten Club gewählt wird und der FC Basel in dieser schweizweiten, repräsentativen Umfrage mit einem Faktor 1:300 zum unbeliebtesten Club gehört, hat in erster Linie mit der Fankultur zu tun, für die die Clubleitung die Hauptverantwortung trägt.
Gerne erwarten wir Ihre Stellungnahme und bitten Sie, endlich zielführende Massnahmen zu ergreifen, so dass wieder «Freude herrscht», wenn Basler ins Berner Oberland reisen.

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- repplyfire
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zwar Thema Bundesliga, aber passt auch hierher.
http://www.zeit.de/sport/2017-08/ultras-krieg-dem-dfb-bild
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- Käppelijoch
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Böller wurden in Thun im stadion nicht gezündetBloodMagic hat geschrieben:Wieso? Alle Ultras die Böller zünden sind Arschlöcher oder Alle Ultras die Unbeteiligte angreifen sind Arschlöcher. Was ist bitte an diesen Verallgemeinerungen falsch?
was am bahnhof vorgefallen ist kann ich nicht beurteilen da wir nichts bemerkt haben
fans kamen, stiegen ein und zug fuhr ohne halt bis pratteln (nur damit keine gerüchte wegen notbremse aufkommen)