Frage an Forumsjuristen

Der Rest...
Lupinin
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Beitrag von Lupinin »

habs zwar schon woanderst gepostet
http://www.fcbforum.ch/forum/showthread ... ost1583142

passt aber besser hier rein:
Ich habe vor ca 3 Monaten mit meiner Freundin eine Eigentumswohnung in einer Baselbieter Gemeinde gekauft. Unsere Nachbarin direkt nebenan auf dem gleichen Stockwerk hat schon paar mal Terror gemacht, dass die Wohnungen schlecht gebaut seien und dass man Geräusche von uns und ihren anderen Nachbarn hört.
Jetzt hat sie über den Architekt, der die Lieegenschaft vor ca 3 Jahren gebaut hat und über das Amt für Raumplanung BL in erlassen, dass Schallmessungen in unserer und ihrer Wohnung durchgeführt werden sollen in 1.5 Wochen. Vom Architekt kam die Aufforderung eines von 3 Zeiten für die Messungen zu nennen, alle nachmittags während Geschäftzeiten, wenn meine Freundin und ich arbeiten. Die Messungen sollen gut 1 Stunde gehen, woebei man die Wohnung der Messfirma 2 Stunden zur Verfügung stellen soll.

Meine Freundin und ich sind mit dem Vorgehen nicht einverstanden und haben dies der Nachbarin letzte Woche so auch mitgeteilt. Danach kam die Aufforderung des Architekts. Mich stört schon, dass ich für sowas 2 Stunden meine Wohnung während meiner Arbeitszeit zur Verfüfung stellen soll, Geschweige falls bei den Messungen ein Mangel zum Vorschein kommt und man gezwungen werden könnte Umbauten vorzunehmen. Dann besteht noch die Frage ob es finanziell für uns Auswirkungen hat, an den Messungen und wenn wir uns weigern daran teilzunehmen.

Heute waren wir bei der Stockwerk-Verantwortlichen und haben den Fall gemeldet. Es scheint so, als würde die entspechende Nachbarin bei allem Terror machen und sie die einzige sei, die Mängel an der Schalldichtung adressiert. Aus meiner Sicht ist diese Tusse nicht ganz dicht und ich fühle mich fast schon genötigt, falls ich dieses Spiel mitmachen muss.

Hat da jemand Erfahrung wie man vorgehen soll und wie dies rechtlich aussieht, wenn wir uns weigern. Gibt es eine Einsprache- oder Beschwerderecht beim Amt für Raumplanung oder beim Architekt. Hätte am liebsten Lust, wenn es keinen richterlichen Beschluss gibt, niemanden in meine Wohnung zu lassen um Boxen für 2 Stunden aufzustellen.

Danke und Gruss

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Baslerbueb
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Beitrag von Baslerbueb »

Frage zum Thema Betreibung

Ich habe jemandem etwas geliefert mit Rechnung.

Mehrmalige Nachrichten per Email ob er die Rechnung nicht endlich bezahlen möchten blieben unbeantwortet, auch auf meine Betreibungsandrohung hat er nicht reagiert.

Nun nachdem ich den Herrn betrieben habe, reagierte er und behauptete das das Paket nie angekommen sei.
Als die Post eine Nachforschung machte, sagte er denen auch, das er kein Paket erhalten habe und das es vor seiner Tür (Einfamilienhaus) deponiert wurde, hat die Post das Paket als entwendet deklariert und mir die kosten erstattet.

Da der Herr mir aber immer noch nicht beantwortet hat, warum er auf meine Anfragen nicht reagiert hat, möchte ich das nicht einfach so auf mir sitzen lassen.

Nur zur Frage:

Kann ich ihm, meine Betreibungskosten in Rechnung stellen?

Hätte er nämlich gleich auf meine erste, zweite oder dritte anfrage reagiert, wäre es nie zur Betreibung gekommen.

Ich weiss, Email ist schwer zu beweisen.
Aber es wäre schon ein riesen Zufall, wenn genau meine Emails nicht angekommen sind und genau nur die wo es um die offene Rechnung geht.

Und das er die Emails nicht regelmässig checkt kann auch fast nicht sein, da diese Email auch in seiner Funktion als Orts-Parteipräsident hinterlegt ist.

Aber ebe... e Zürcher halt....

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fog
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Beitrag von fog »

dasch jo rächt assi. was isch so dr warewärt?

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Baslerbueb
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Beitrag von Baslerbueb »

77.00 Chf

Nicht viel, aber ich möchte den nicht einfach so davon kommen lassen...

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Baslerbueb hat geschrieben:Frage zum Thema Betreibung

Ich habe jemandem etwas geliefert mit Rechnung.

Mehrmalige Nachrichten per Email ob er die Rechnung nicht endlich bezahlen möchten blieben unbeantwortet, auch auf meine Betreibungsandrohung hat er nicht reagiert.

Nun nachdem ich den Herrn betrieben habe, reagierte er und behauptete das das Paket nie angekommen sei.
Als die Post eine Nachforschung machte, sagte er denen auch, das er kein Paket erhalten habe und das es vor seiner Tür (Einfamilienhaus) deponiert wurde, hat die Post das Paket als entwendet deklariert und mir die kosten erstattet.

Da der Herr mir aber immer noch nicht beantwortet hat, warum er auf meine Anfragen nicht reagiert hat, möchte ich das nicht einfach so auf mir sitzen lassen.

Nur zur Frage:

Kann ich ihm, meine Betreibungskosten in Rechnung stellen?

Hätte er nämlich gleich auf meine erste, zweite oder dritte anfrage reagiert, wäre es nie zur Betreibung gekommen.

Ich weiss, Email ist schwer zu beweisen.
Aber es wäre schon ein riesen Zufall, wenn genau meine Emails nicht angekommen sind und genau nur die wo es um die offene Rechnung geht.

Und das er die Emails nicht regelmässig checkt kann auch fast nicht sein, da diese Email auch in seiner Funktion als Orts-Parteipräsident hinterlegt ist.

Aber ebe... e Zürcher halt....
Wurde denn ein Kaufvertrag aufgesetzt?

Ansonsten gilt das OR:
Art. 185
1 Sofern nicht besondere Verhältnisse oder Verabredungen eine Ausnahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der Sache mit dem Abschlusse des Vertrages auf den Erwerber über.
Es ist also sein Problem, wenn das Paket nicht ankommt.

Was für eine Zahlungsfrist wurde vereinbart und wie wurde diese vereinbart?

Da ich mich mit Schuld-/Betreibungsgesetzen nicht auskenne, habe ich gegoogelt:
http://www.beobachter.ch/geld-sicherhei ... -ihr-geld/
Das Mahnwesen ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. Aus diesem Grund bestehen keine verbindlichen Vorschriften. So bleibt es einem Gläubiger überlassen, ob, wie rasch und wie oft er einen Kunden an eine offene Geldforderung erinnern möchte. Auch bei der Form ist der Gläubiger völlig frei. Es ist ihm überlassen, schriftlich zu mahnen, mündlich, per Telefon, per E-Mail oder sogar per SMS.
Ein Gläubiger muss keine einzige Mahnung verschicken. Er könnte nach Ablauf der Zahlungsfrist direkt eine Betreibung oder eine Klage beim Gericht einleiten. Auch Einschreiben ist nicht vorgeschrieben.
Entscheidend wird wohl das mit der Frist sein.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

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Baslerbueb
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Beitrag von Baslerbueb »

@Sportchef

Der hat bei mir im Shop bestellt, aber falsch.
Per Telefon haben wir dann vereinbart, dass ich das richtige Produkt mit Aufpreis liefere.
Also, eigentlich wollte er es abholen und ist dann nicht gekommen und so habe ich es mit Rechnung geliefert mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen.

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Baslerbueb hat geschrieben:@Sportchef

Der hat bei mir im Shop bestellt, aber falsch.
Per Telefon haben wir dann vereinbart, dass ich das richtige Produkt mit Aufpreis liefere.
Also, eigentlich wollte er es abholen und ist dann nicht gekommen und so habe ich es mit Rechnung geliefert mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen.
Hast du denn im Shop AGB's? Oder sonstige Bedingungen / Vertragsbestandteile, die die grundsätzlichen Regelungen des OR's "verändern"?
Also, eigentlich wollte er es abholen und ist dann nicht gekommen und so habe ich es mit Rechnung geliefert mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen.
Wollte abholen bedeutet, er hat mitgeteilt er holt es ab? Mit entsprechender Bezahlung vor Ort? Und die Entscheidung es gegen Rechnung zu versenden, war somit deine Entscheidung, ohne seine "Einwilligung"?

Das würde das ganze schon ein bisschen kompliziert machen. Im Prinzip hättest du dann ja einseitig die Bedingungen des Kaufvertrages verändert.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

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fog
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Beitrag von fog »

Baslerbueb hat geschrieben:77.00 Chf

Nicht viel, aber ich möchte den nicht einfach so davon kommen lassen...
nenei scho klar. aber dass mes bi däm betrag nötig het z'bschisse. es könnt jo si, dass ers päggli biko het und nur dr gliche duet.

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Baslerbueb
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Beitrag von Baslerbueb »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Hast du denn im Shop AGB's? Oder sonstige Bedingungen / Vertragsbestandteile, die die grundsätzlichen Regelungen des OR's "verändern"?

Ja habe ich, wäre aber hier nicht entscheidend.

Wollte abholen bedeutet, er hat mitgeteilt er holt es ab? Mit entsprechender Bezahlung vor Ort? Und die Entscheidung es gegen Rechnung zu versenden, war somit deine Entscheidung, ohne seine "Einwilligung"?

Das würde das ganze schon ein bisschen kompliziert machen. Im Prinzip hättest du dann ja einseitig die Bedingungen des Kaufvertrages verändert.

Jup, habe ich versendet ohne seine Einwilligung und ohne das Porto zu verrechnen!
Nach dem das Produkt bei mir 6 Wochen rumgelegen hat, habe ich es versendet, wir ja nicht besser wenn es bei mir rumliegt!

fog hat geschrieben:nenei scho klar. aber dass mes bi däm betrag nötig het z'bschisse. es könnt jo si, dass ers päggli biko het und nur dr gliche duet.
Das vermute ich eben stark, sonst hätte der sicher schon vorher reagiert (alles Vermutungen)

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Puh, ich würde dir da echt anraten, dich fachmännisch beraten zu lassen.

Aus meiner Sicht:
- hätte das OR dir zugestanden, vom Kaufvertrag zurückzutreten (dabei wäre dir Schadenersatz zugestanden, falls du das Produkt anderweitig günstiger hättest verkaufen müssen), wenn die Frist zur Abholung überschritten wurde (du hast noch nicht erwähnt, ob es denn eine Frist gab)
- hättest du den Vertrag aber nicht einseitig ändern dürfen
- insofern ist dann aus meiner Sicht (Achtung, Laie, zwar an diesem Thema interessiert und im Studium einige Male damit in Berührung gekommen, aber kein Jurist) die Betreibung ungerechtfertigt, da gar nie ein Kaufvertrag mit Lieferung/gegen Rechnung abgeschlossen wurde
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Baslerbueb
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Beitrag von Baslerbueb »

Du wirst wohl schon recht haben das ich der Verlierer der ganzen Sache bin.

Das Produkt ist eine Sonderanfertigung, kann also nicht weiter verkauft werden.

Nur, wenn mir einer am Telefon sagt, wann kann ich es abholen ich fahre fast jedes Wochenende bei dir vorbei, dann darf auch erwartet werden das man den Artikel innert nützlicher Frist abgeholt wird, wenn ich ihm sage ab dem nächsten Wocheneden ist es bereit.
Das war Mitte Januar und anfangs März habe ich dann den Artikel zu gesandt.

Aber ja, er jammerte ja schon das es zu teuer wäre als der am Anfang falsch bestellt hatte.....

Etwas einfallen lassen muss ich mir aber noch... so einfach mache ich es dem Herr nicht!

fixi
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Beitrag von fixi »

Interessanter Fall. Dass du der Verlierer bist, würde ich noch nicht behaupten. Aber auch als Laie schwierig zu lösen.

Betreibungskosten musst du immer vorschiessen, bei einer erfolgreichen Betreibung kannst du diese Kosten dem Schuldner dann in Rechnung stellen.
Nordstern Basel
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Baslerbueb
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Beitrag von Baslerbueb »

@fixi

Die Betreibung muss ich natürlich zurück ziehen, da die Post ja bestätigt hat, dass das Paket nicht ordnungsgemäss zugestellt wurde.
Und die Betreibungskosten bleiben an mir hängen und die 25.70 werden mich auch nicht umbringen.

Mit dem habe ich ja grundsätzlich kein Problem.

Ich habe ein Problem mit dem Herr, weil er sich nie gemeldet hat und ich darum die Betreibung eingeleitet habe und so zu mehr kosten gekommen bin.
Den... hätte er sich von Anfang an gemeldet, so hätte ich nach der Nachforschung bei der Post keine Betreibung eingeleitet.

Und aus diesem Grund, würde ich ihm gerne die 25.70 verrechnen, mit der Begründung, das er sich nicht gemeldet hat und ich somit nach mehrmaligen Mahnen die Bertreibung eingeleitet habe und nun auf den 25.70 sitze!

Zu dem kommt halt, dass ich zu 99.9% sicher bin, das der Artikel bei ihm ist, nur kann ich es nicht beweisen.....
... oder erst, wenn ich ihn mal sehen würde bei der Ausführung seines Hobbies.

Aber für das fahre ich nun auch wieder nicht ins Züri-Oberland!

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Baslerbueb hat geschrieben:Du wirst wohl schon recht haben das ich der Verlierer der ganzen Sache bin.
Das Produkt ist eine Sonderanfertigung, kann also nicht weiter verkauft werden.
Wie der Schadensersatz im Detail funktioniert, wäre dann wohl Juristenfutter gewesen. Im Prinzip kannst du ja auch eine Sonderanfertigung verkaufen, vielleicht nur noch für 10 Stutz oder so. Dann würde er dir noch die 67 Franken schulden.
Sonderanfertigung, da klingelt bei mir noch was. Da gelten glaube ich besondere Bedingungen. Habe zu Hause noch ein Buch aus dem Studium, wo die Unterscheidung gemacht wird. Ich schaue da heute Abend mal nach.
Nur, wenn mir einer am Telefon sagt, wann kann ich es abholen ich fahre fast jedes Wochenende bei dir vorbei, dann darf auch erwartet werden das man den Artikel innert nützlicher Frist abgeholt wird, wenn ich ihm sage ab dem nächsten Wocheneden ist es bereit.
Das war Mitte Januar und anfangs März habe ich dann den Artikel zu gesandt.
Ich finde leider keine Info, wie das ist ohne gesetzte Abholfrist. Ich denke du hättest erst eine setzen müssen, diese abwarten müssen und hättest dann vom Vertrag zurücktreten können.
Aber ja, er jammerte ja schon das es zu teuer wäre als der am Anfang falsch bestellt hatte.....
Das ist sein Problem, Kaufvertrag ist Kaufvertrag.
Etwas einfallen lassen muss ich mir aber noch... so einfach mache ich es dem Herr nicht!
Da würde ich einfach aufpassen... Eine ungerechtfertigte (und das ist sie für mich aufgrund der genannten Fakten) Betreibung einzureichen ist schonmal ziemlich heftig, zumal die ja im Betreibungsregister landet. Eine Betreibung einzureichen kostet ja auch was oder?
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Baslerbueb hat geschrieben:Die Betreibung muss ich natürlich zurück ziehen, da die Post ja bestätigt hat, dass das Paket nicht ordnungsgemäss zugestellt wurde.
Bei einem ordentlich abgeschlossenen Kaufvertrag wäre das nicht-Ankommen des Paketes sein Problem und hätte keinen Zusammenhang mit der Betreibung.

Das Problem ist wie gesagt, dass du einseitig den Kaufvertrag geändert hast und auf Versand gewechselt hast. Dies kann ich natürlich verstehen, es ist nervig, man kommt sich verarscht vor, nur ist das nicht immer rechtlich das Richtige.
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Beitrag von Baslerbueb »

Möchte ja das Thema nicht unnötig in die Länge ziehen. ;)
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Da würde ich einfach aufpassen... Eine ungerechtfertigte (und das ist sie für mich aufgrund der genannten Fakten) Betreibung einzureichen ist schonmal ziemlich heftig, zumal die ja im Betreibungsregister landet. Eine Betreibung einzureichen kostet ja auch was oder?
Finde das nicht ungerechtfertigt, wenn ich ihn vorgewarnt habe und das 2 mal.
Zuerst, ich werde rechtlich Schritte einleiten wenn die Rechnung in X Tagen nicht bezahlt ist und dann nach der Ablauf dieser Frist noch einmal mit dem vermerk, dass wenn in 5 Tagen die Rechnung nicht beglichen ist, ich die Betreibung einleiten werde.

Nur leider ohne Rückmeldung von ihm!

Und zur Sonderanfertigung.

Das Produkt wird auf Kundenwunsch in der gewünschten Farbe und dem gewünschten Design hergestellt.
Dazu kommt eine dritte Personenbezogene Komponente und die gibt es in der Schweiz nur einmal.
Also ist da nichts mit billiger weiterverkaufen. :(

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Beitrag von fixi »

Sonderanfertigung = Speziesware OR 185 Abs 1 oder nicht?

Da gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer beim Vertragsabschluss über. Das Verschwinden des Paketes ist nicht deine Schuld und ist auch kein Grund eine Betreibung fallen zu lassen.

Aber ja eben, komplizierte Sache..
Nordstern Basel
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Beitrag von Baslerbueb »

@fixi

Naja, wenn die Post mir den Betrag erstattet, was heute geschehen ist, kann ich schlecht darauf bestehen, das er den Artikel trotzdem bezahlen muss.
So Fair möchte ich dann schon bleiben...

fixi
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Beitrag von fixi »

Hat die Post dir die Versandgebühren erstattet oder den Warenwert?
Nordstern Basel
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Baslerbueb hat geschrieben:Möchte ja das Thema nicht unnötig in die Länge ziehen. ;)



Finde das nicht ungerechtfertigt, wenn ich ihn vorgewarnt habe und das 2 mal.
Zuerst, ich werde rechtlich Schritte einleiten wenn die Rechnung in X Tagen nicht bezahlt ist und dann nach der Ablauf dieser Frist noch einmal mit dem vermerk, dass wenn in 5 Tagen die Rechnung nicht beglichen ist, ich die Betreibung einleiten werde.

Nur leider ohne Rückmeldung von ihm!

Und zur Sonderanfertigung.

Das Produkt wird auf Kundenwunsch in der gewünschten Farbe und dem gewünschten Design hergestellt.
Dazu kommt eine dritte Personenbezogene Komponente und die gibt es in der Schweiz nur einmal.
Also ist da nichts mit billiger weiterverkaufen. :(
Du scheinst nicht zu verstehen was ich sagen möchte :D

Vereinbart (=Kaufvertrag) wurde eine Abholung.

Du darfst somit nicht einfach den Kaufvertrag einseitig abändern und zu einem Versand mit Bezahlung per Rechnung umwandeln.

Zudem fehlte aus meiner Sicht eine Frist bezüglich der Abholung...

Sei's drum, wie gesagt, ich würde mich da fachmännisch beraten lassen.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

fixi
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Beitrag von fixi »

Aber später haben die doch vereinbart, dass er das Paket mit dem Aufpreis liefert, weil der Kunde ja falsch bestellt hat. Oder verdrehe ich nun irgendetwas :D
Nordstern Basel
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Beitrag von Baslerbueb »

Du verdrehst was.... :D

Sportchef hat schon recht.
Ich habe ohne Auftrag geliefert... er wollte den Artikel abholen!

@Sportchef

Ich verstehe dich schon...
Ich sehe aber trotzdem nicht als ungerechtfertigt... :D

Zum Thema, fachmännische Beratung..

ich habe eine Juristin im Kollegenkreis und die ist jetzt am Notar abschliessen.

Und ich musste ihr erklären wie das genau geht mit Betreibung usw. ;)

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

fixi hat geschrieben:Aber später haben die doch vereinbart, dass er das Paket mit dem Aufpreis liefert, weil der Kunde ja falsch bestellt hat. Oder verdrehe ich nun irgendetwas :D
Gemäss seiner Aussage
Jup, habe ich versendet ohne seine Einwilligung und ohne das Porto zu verrechnen!
Nach dem das Produkt bei mir 6 Wochen rumgelegen hat, habe ich es versendet, wir ja nicht besser wenn es bei mir rumliegt!
nicht.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

spiderdan
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Beitrag von spiderdan »

Hallo

Ich habe eine Frage zum Thema Lärm.
Bin in eine neue Gegend gezogen. In direkter Nachbarschaft hat es ein Betrieb mit einer Werkstatt im Erdgeschoss. Die bearbeiten da hauptsächlich Metalteile.
Die Jungs (Elsässer, was auch sonst), starten immer früh mit der Arbeit, meistens kurz nach 6. Die machen einen riesen Krach, sodass ich und meine Kids regelmässig um 6 wach im Bett stehen.
Hat einer eine Ahnung, wie es mit der Einhaltung der Ruhezeiten ausschaut?
Ich hab mal dem Amt für Umwelt und Energie BS angerufen, aber wie erwartet ist es unmöglich, da jemand innert nützlicher Frist an die Strippe zu bekommen.....
Bin dankbar für jeden Hinweis!

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PadrePio
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Beitrag von PadrePio »

spiderdan hat geschrieben:Hallo

Ich habe eine Frage zum Thema Lärm.
Bin in eine neue Gegend gezogen. In direkter Nachbarschaft hat es ein Betrieb mit einer Werkstatt im Erdgeschoss. Die bearbeiten da hauptsächlich Metalteile.
Die Jungs (Elsässer, was auch sonst), starten immer früh mit der Arbeit, meistens kurz nach 6. Die machen einen riesen Krach, sodass ich und meine Kids regelmässig um 6 wach im Bett stehen.
Hat einer eine Ahnung, wie es mit der Einhaltung der Ruhezeiten ausschaut?
Ich hab mal dem Amt für Umwelt und Energie BS angerufen, aber wie erwartet ist es unmöglich, da jemand innert nützlicher Frist an die Strippe zu bekommen.....
Bin dankbar für jeden Hinweis!
Wie wärs wenn man zuerst mal den Geschäftsinhaber ansprechen würde. Vielleicht können sie um 6:00 Uhr erstmal die leiseren Arbeiten durchführen.

spiderdan
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Beitrag von spiderdan »

PadrePio hat geschrieben:Wie wärs wenn man zuerst mal den Geschäftsinhaber ansprechen würde. Vielleicht können sie um 6:00 Uhr erstmal die leiseren Arbeiten durchführen.
War auch mein erster Gedanke, dachte ich versuche es auf der Basis von guter Nachbarschaft und hab dem Betrieb ein scheissfreundliches Email geschrieben. Die Antwort kam dann zwei Tage später und war dermassen unfreundlich und abweisend.

Wie sieht die Rechtslage aus?

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Bierathlet
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Beitrag von Bierathlet »

Schreib dem AUE sonst mal ne Mail. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Ämter auf E-Mails relativ zügig antworten.
Sali Zämme! hat geschrieben:Die Erde ist eine Scheibe. #infotweet

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joggeliwurst
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Wohnort: Basel

Beitrag von joggeliwurst »

Ich habe kürzlich einen Artikel aus Österreich übers Internet bestellt und erhalten. Den Betrag von 166 Euro hab ich überwiesen und er wurde bei mir abgebucht (entsprechend in CHF)
Nun schickt mir der Typ den Zahlungseingang seiner Bank und da sind nur 151.50 Euro eingegangen. Meine Bank behauptet, sie hätten keine Gebühren erhoben für diese Zahlung. Sein Bank behauptet das ebenfalls.
Meine Bank fühlt sich nicht zuständig. Sie sagt, ich könnte einen Nachforscungsauftrag starten, der kostet dann aber gleich mal 25.-, also mehr als der Fehlbetrag. Hat jemand ne Idee, was man noch tun könnte oder evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht?

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macau
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Beitrag von macau »

spiderdan hat geschrieben:Hallo

Ich habe eine Frage zum Thema Lärm.
Bin in eine neue Gegend gezogen. In direkter Nachbarschaft hat es ein Betrieb mit einer Werkstatt im Erdgeschoss. Die bearbeiten da hauptsächlich Metalteile.
Die Jungs (Elsässer, was auch sonst), starten immer früh mit der Arbeit, meistens kurz nach 6. Die machen einen riesen Krach, sodass ich und meine Kids regelmässig um 6 wach im Bett stehen.
Hat einer eine Ahnung, wie es mit der Einhaltung der Ruhezeiten ausschaut?
Ich hab mal dem Amt für Umwelt und Energie BS angerufen, aber wie erwartet ist es unmöglich, da jemand innert nützlicher Frist an die Strippe zu bekommen.....
Bin dankbar für jeden Hinweis!
Das ist Gewerbelärm

http://www.aue.bs.ch/laerm/gewerbelaerm.html

Was erlaubt ist und was nicht, steht in Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung (LSV)

https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... 814.41.pdf

(Seite 33 und 34)

Du kannst verlangen, dass der Lärm gemessen wird. Lärm vor 7 Uhr morgens ist Nachtlärm, da gelten strengere Grenzwerte.

Du kannst vielleicht erreichen, dass nicht vor 7 Uhr mit lärmigen Maschinen gearbeitet werden darf. Falls auch Tagesgrenzwerte überschritten werden, muss der Betrieb lärmtechnisch saniert werden.

Fulehung
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Beitrag von Fulehung »

macau hat geschrieben: Du kannst verlangen, dass der Lärm gemessen wird. Lärm vor 7 Uhr morgens ist Nachtlärm, da gelten strengere Grenzwerte.
Du kannst vielleicht erreichen, dass nicht vor 7 Uhr mit lärmigen Maschinen gearbeitet werden darf. Falls auch Tagesgrenzwerte überschritten werden, muss der Betrieb lärmtechnisch saniert werden.
Genau diese Falschinformation sorgt leider häufig für Nachbarschaftstreitigkeiten. Für Bau- und Handwerkerlärm gibt es keine schweizweiten, strikten zeitlichen Grenzen. Jede Gemeinde legt selber fest, ob auf der Baustelle oder im KMU-Betrieb ab 6 Uhr oder ab 7 Uhr gearbeitet werden darf.

Hier zum Beispiel die Gemeindevorordnung von Lausen:
Lärmende gewerbliche, handwerkliche und bauliche Arbeiten sind auf die Zeiten zwischen 06.00 bis 12.00 und 13.00 bis 19.00 Uhr zu beschränken.
Quelle: http://www.lausen.ch/dl.php/de/20070412 ... lement.pdf (§ 16 Zeitliche Beschränkung von Lärm)

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